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Antrag der CDU-Fraktion vom 07.09.2026: Herstellung der finanziellen Gleichstellung mit der Gemeinde Lindar bei den Erträgen des Windparks Lindlar Vogelberg

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeWipperfürth
Datum2026-11-03
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Hansestadt Wipperfürth V/2026/351/2 Die Bürgermeisterin II - Stadtentwicklung/Stadtplanung Antrag der CDU-Fraktion vom 07.09.2026: Herstellung der finanziellen Gleichstellung mit der Gemeinde Lindar bei den Erträgen des Windparks Lindlar Vogelberg Gremium Status Datum Beschlussqualität Haupt- und Finanzausschuss Ö 29.09.2026 Vorberatung Stadtrat Ö 03.11.2026 Entscheidung Beschlussentwurf: 1. Der Rat der Hansestadt Wipperfürth beschließt das Prinzip der finanziellen Gleichstellung der betroffenen Wipperfürther Außenorte mit der Nachbargemeinde Lindlar. Analog zur Lindlarer Regelung werden die Wipperfürther Einnahmen aus der Beteiligung nach § 6 EEG (ca. 18.000 Euro p.a.) zu 80 % zweckgebunden (ca. 14.400 Euro p.a.) für das Ehrenamt im Südbereich bereitgestellt. 20 % verbleiben im Haushalt der Stadt für gemeinnützige Zwecke. Die Laufzeit beträgt 20 Jahre mit einer Überprüfung nach 3 Jahren. 2. Zur unbürokratischen Umsetzung dieser Gleichstellung wird das zweckgebundene Budget (ca. 14.400 Euro p.a.) wie folgt auf zwei klare Bereiche aufgeteilt:  Bereich 1: Lokales Ehrenamt & Vereinsleben (Zwei Drittel ca. (wie hoch die Summe genau ausfällt ist aktuell nur schätzbar und wird von Jahr zu Jahr unterschiedlich sein) 9.600 € p.a.) 50 % der Mittel werden zu exakt gleichen Teilen (Gießkannenprinzip) an alle ermittelten, berechtigten Vereine und gemeinnützigen Institutionen im Einzugsgebiet ausgeschüttet. 50% werden projektbezogen durch einen zu etablierenden „Ausschuss“ vergeben  Bereich 2 Lokaler Brandschutz, Rettungswesen & Sicherheit (Ein Drittel = 4.800 € p.a.): Für Bereich 2 erfolgt die Zuweisung zweckgebunden an die Freiwillige Feuerwehr der Hansestadt Wipperfürth als zusätzliche Mittel. Diese dienen unter anderem dazu, den neuen einsatztaktischen und technischen Anforderungen gerecht zu werden, die durch den Betrieb der Windenergieanlagen entstehen. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, für den Bereich 1 alle berechtigten Institutionen nach objektiven Kriterien zu ermitteln: Eingetragene Vereine (e.V.) mit anerkannter Gemeinnützigkeit, die ihren satzungsgemäßen Sitz oder ihren schwerpunktmäßigen und exklusiven Wirkungskreis im 2,5-Kilometer-Radius des Windparks (Einzugsgebiet Thier, Agathaberg, Dohrgaul) haben. 4. Die Verwaltung wird beauftragt, analog zur Regelung in der Nachbargemeinde Lindlar den Entwurf einer rechtlich verbindlichen Vereinbarung (Vertrag) über die Verwendung der Beteiligungserträge mit den begünstigten Vereinen sowie der Freiwilligen Feuerwehr der Hansestadt Wipperfürth auszuarbeiten. Die Vereinbarung hat analog zum Lindlarer Vorbild eine strikte Zweckbindung und haushaltsrechtliche Absicherung der Erträge im städtischen Haushalt gemäß § 90 Abs. 3 GO NRW vorzusehen und wird dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt. Finanzielle Auswirkungen: Aus der Kommunalabgabe im Zusammenhang mit dem Windpark Lindlar werden für die Hansestadt Wipperfürth jährliche Einnahmen in Höhe von voraussichtlich rund 18.000 € erwartet. Die tatsächliche Höhe der Einnahmen ist abhängig von der produzierten Strommenge sowie dem Flächenanteil der Hansestadt Wipperfürth innerhalb des 2.500- Meter-Radius um die Windenergieanlagen. Die Inbetriebnahme der Windräder erfolgt voraussichtlich in 2027. Die angesetzten 80 % Beteiligung für die Bürgervereine Thier, Agathaberg und Dohrgaul sowie die Freiwillige Feuerwehr der Hansestadt Wipperfürth sind durch die Einnahmen aus der Kommunalabgabe abgedeckt. Produkt/Projekt/Kostenstelle Finanzielle Auswirkungen lfd. Jahr 1. Folgejahr 2. Folgejahr 3. Folgejahr konsumtiver Aufwand (einmalig, Folgekosten, 80 % 80 % 80 % Abschreibung) 0 € (ca. 14.400 €) (ca. 14.400 €) (ca. 14.400 €) investive Auszahlung Drittfinanzierung ☒ im Budget gedeckt ☐ vorbehaltlich der Mittelbereitstellung im Folgejahr Demografische Auswirkungen sowie Auswirkungen auf die Inklusion: Keine. Begründung: Stellungnahme der Verwaltung zum Antrag: Die Vorlage und der Beschlussentwurf wurden entsprechend der Beratung im HFA angepasst und der Beschlussvorschlag der Verwaltung wurde zurückgenommen. 1.Ausgangslage Auf dem Gebiet der Gemeinde Lindlar wird aktuell ein Windpark durch die Projektgesellschaft ABO Energy errichtet. Der Windpark umfasst drei Windenergieanlagen im Bereich des Vogelbergs. Der Ausbau der erneuerbaren Energien soll nicht nur zur Energieversorgung und zum Klimaschutz beitragen, sondern auch einen finanziellen Nutzen für die Regionen schaffen, in denen die Anlagen errichtet werden. Aus diesem Grund sieht § 6 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) eine finanzielle Beteiligung der Kommunen vor, deren Gemeindegebiet sich zumindest teilweise innerhalb eines Radius von 2.500Metern um eine Windenergieanlage befindet. Ein Teil des 2.500-Meter-Radius um die Windenergieanlagen in Lindlar befindet sich auf dem Gebiet der Hansestadt Wipperfürth. Die Höhe der finanziellen Beteiligung beträgt 0,2 Cent je produzierter Kilowattstunde und richtet sich nach dem jeweiligen Flächenanteil der Kommune innerhalb desentsprechenden Radius. Die Hansestadt Wipperfürth kann nach derzeitigen Prognosen mit jährlichen Einnahmen in Höhe von rund 18.000 € rechnen. Die tatsächliche Höhe ist von der produzierten Strommenge abhängig und kann daher von diesem Schätzwertabweichen. Die Kommunalabgabe wird erstmalig nach Inbetriebnahme der Windenergieanlagen ausgezahlt. 2.Zum Antrag Der Antrag der CDU-Fraktion wird von der Verwaltung grundsätzlich unterstützt. Die Verwaltung teilt die Auffassung, dass insbesondere die von den Auswirkungen der Windenergieanlagen betroffenen Bürgerinnen und Bürger in Wipperfürth angemessen von den vorgesehenen Ausgleichszahlungen profitieren sollen. Dies entspricht dem Grundgedanken der gesetzlichen Beteiligungsregelungen: Regionen und Menschen, die von der Energiewende und dem Ausbau der Windenergie unmittelbar betroffen sind, sollen auch an den daraus entstehenden finanziellen Vorteilen teilhaben. Der auf dem Gebiet der Hansestadt Wipperfürth liegende Bereich innerhalb des 2.500- Meter-Radius umfasst Teile der Ortschaften Thier, Agathaberg und Dohrgaul. Das betroffene Gebiet ist nur schwach besiedelt und es bestehen dort keine unmittelbar betroffenen örtlichen Vereine, an die eine zweckgerichtete Beteiligung der Anwohnerinnen und Anwohner erfolgen könnte. Um dennoch einen Teil der Einnahmen aus der Kommunalabgabe speziell den Menschen im betroffenen Wipperfürther Gebiet zugutekommen zu lassen, wird vorgeschlagen, den Betrag in Höhe von 14.400 € auf die Bürgervereine Thier, Agathaberg und Dohrgaul sowie die Freiwillige Feuerwehr der Hansestadt Wipperfürth auszuzahlen. Da die drei Ortschaften in unterschiedlichem Umfang vom 2.500-Meter- Radius betroffen sind, soll die Verteilung entsprechend des jeweiligen Flächenanteilserfolgen. Die Bürgervereine sind hierfür besonders geeignet, da sich ihr Engagement nicht auf den jeweiligen Ortskern beschränkt, sondern das gesamte Gebiet der Ortschaft umfasst. Sie setzen sich unter anderem für die Pflege und Verbesserung der örtlichen Infrastruktur, beispielsweise von Bänken und Wegen, ein und organisieren Veranstaltungen und Feste für die Bürgerinnen und Bürger. Von diesen Aktivitätenprofitieren somit auch die Menschen in den außerhalb der Ortskerne gelegenen und vom Windpark räumlich betroffenen Bereichen. Analog zum jährlich ausgezahlten Bürgervereinsbudget könnten die Mittel gezielt für Maßnahmen und Projekte im betroffenen Gebiet eingesetzt werden. Die von der Gemeinde Lindlar vorgesehene Beteiligung in Höhe von 80 % beruht auf einer Entscheidung des dortigen Rates. Die Kommune reicht 80 % der ihr zustehenden Kommunalabgabe an örtliche Vereine weiter. Es handelt sich dabei nicht um vertragliche Vereinbarungen mit ABO Energy, sondern um kommunalinterne Entscheidungen über die Verwendung der Einnahmen. Auch in Wipperfürth ist die Entscheidung über eine Weiterreichung der Kommunalabgabe unabhängig vom Projektträger zu treffen. Anlagen: Tischvorlage der CDU-Fraktion vom 29.09.2026

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