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Antrag der CDU-Fraktion vom 07.09.2026: Herstellung der finanziellen Gleichstellung mit der Gemeinde Lindar bei den Erträgen des Windparks Lindlar Vogelberg
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Wipperfürth |
| Datum | 2026-11-03 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Hansestadt Wipperfürth V/2026/351/2
Die Bürgermeisterin
II - Stadtentwicklung/Stadtplanung
Antrag der CDU-Fraktion vom 07.09.2026: Herstellung der finanziellen
Gleichstellung mit der Gemeinde Lindar bei den Erträgen des Windparks Lindlar
Vogelberg
Gremium Status Datum Beschlussqualität
Haupt- und Finanzausschuss Ö 29.09.2026 Vorberatung
Stadtrat Ö 03.11.2026 Entscheidung
Beschlussentwurf:
1. Der Rat der Hansestadt Wipperfürth beschließt das Prinzip der finanziellen
Gleichstellung der betroffenen Wipperfürther Außenorte mit der Nachbargemeinde
Lindlar. Analog zur Lindlarer Regelung werden die Wipperfürther Einnahmen aus
der Beteiligung nach § 6 EEG (ca. 18.000 Euro p.a.) zu 80 % zweckgebunden (ca.
14.400 Euro p.a.) für das Ehrenamt im Südbereich bereitgestellt. 20 % verbleiben im
Haushalt der Stadt für gemeinnützige Zwecke. Die Laufzeit beträgt 20 Jahre mit
einer Überprüfung nach 3 Jahren.
2. Zur unbürokratischen Umsetzung dieser Gleichstellung wird das zweckgebundene
Budget (ca. 14.400 Euro p.a.) wie folgt auf zwei klare Bereiche aufgeteilt:
Bereich 1: Lokales Ehrenamt & Vereinsleben (Zwei Drittel ca. (wie hoch
die Summe genau ausfällt ist aktuell nur schätzbar und wird von Jahr zu Jahr
unterschiedlich sein) 9.600 € p.a.)
50 % der Mittel werden zu exakt gleichen Teilen (Gießkannenprinzip) an alle
ermittelten, berechtigten Vereine und gemeinnützigen Institutionen im
Einzugsgebiet ausgeschüttet. 50% werden projektbezogen durch einen zu
etablierenden „Ausschuss“ vergeben
Bereich 2 Lokaler Brandschutz, Rettungswesen & Sicherheit (Ein Drittel
= 4.800 € p.a.):
Für Bereich 2 erfolgt die Zuweisung zweckgebunden an die Freiwillige
Feuerwehr der Hansestadt Wipperfürth als zusätzliche Mittel. Diese dienen
unter anderem dazu, den neuen einsatztaktischen und technischen
Anforderungen gerecht zu werden, die durch den Betrieb der
Windenergieanlagen entstehen.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, für den Bereich 1 alle berechtigten Institutionen
nach objektiven Kriterien zu ermitteln: Eingetragene Vereine (e.V.) mit anerkannter
Gemeinnützigkeit, die ihren satzungsgemäßen Sitz oder ihren schwerpunktmäßigen
und exklusiven Wirkungskreis im 2,5-Kilometer-Radius des Windparks
(Einzugsgebiet Thier, Agathaberg, Dohrgaul) haben.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, analog zur Regelung in der Nachbargemeinde
Lindlar den Entwurf einer rechtlich verbindlichen Vereinbarung (Vertrag) über die
Verwendung der Beteiligungserträge mit den begünstigten Vereinen sowie der
Freiwilligen Feuerwehr der Hansestadt Wipperfürth auszuarbeiten. Die Vereinbarung
hat analog zum Lindlarer Vorbild eine strikte Zweckbindung und haushaltsrechtliche
Absicherung der Erträge im städtischen Haushalt gemäß § 90 Abs. 3 GO NRW
vorzusehen und wird dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt.
Finanzielle Auswirkungen:
Aus der Kommunalabgabe im Zusammenhang mit dem Windpark Lindlar werden für die
Hansestadt Wipperfürth jährliche Einnahmen in Höhe von voraussichtlich rund 18.000 €
erwartet. Die tatsächliche Höhe der Einnahmen ist abhängig von der produzierten
Strommenge sowie dem Flächenanteil der Hansestadt Wipperfürth innerhalb des 2.500-
Meter-Radius um die Windenergieanlagen. Die Inbetriebnahme der Windräder erfolgt
voraussichtlich in 2027.
Die angesetzten 80 % Beteiligung für die Bürgervereine Thier, Agathaberg und
Dohrgaul sowie die Freiwillige Feuerwehr der Hansestadt Wipperfürth sind durch die
Einnahmen aus der Kommunalabgabe abgedeckt.
Produkt/Projekt/Kostenstelle Finanzielle Auswirkungen
lfd. Jahr 1. Folgejahr 2. Folgejahr 3. Folgejahr
konsumtiver Aufwand
(einmalig, Folgekosten, 80 % 80 % 80 %
Abschreibung) 0 € (ca. 14.400 €) (ca. 14.400 €) (ca. 14.400 €)
investive Auszahlung
Drittfinanzierung
☒ im Budget gedeckt ☐ vorbehaltlich der Mittelbereitstellung im Folgejahr
Demografische Auswirkungen sowie Auswirkungen auf die Inklusion:
Keine.
Begründung:
Stellungnahme der Verwaltung zum Antrag:
Die Vorlage und der Beschlussentwurf wurden entsprechend der Beratung im HFA
angepasst und der Beschlussvorschlag der Verwaltung wurde zurückgenommen.
1.Ausgangslage
Auf dem Gebiet der Gemeinde Lindlar wird aktuell ein Windpark durch die
Projektgesellschaft ABO Energy errichtet. Der Windpark umfasst drei
Windenergieanlagen im Bereich des Vogelbergs.
Der Ausbau der erneuerbaren Energien soll nicht nur zur Energieversorgung und zum
Klimaschutz beitragen, sondern auch einen finanziellen Nutzen für die Regionen
schaffen, in denen die Anlagen errichtet werden. Aus diesem Grund sieht § 6 des
Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) eine finanzielle Beteiligung der Kommunen vor,
deren Gemeindegebiet sich zumindest teilweise innerhalb eines Radius von
2.500Metern um eine Windenergieanlage befindet. Ein Teil des 2.500-Meter-Radius um
die Windenergieanlagen in Lindlar befindet sich auf dem Gebiet der Hansestadt
Wipperfürth.
Die Höhe der finanziellen Beteiligung beträgt 0,2 Cent je produzierter Kilowattstunde
und richtet sich nach dem jeweiligen Flächenanteil der Kommune innerhalb
desentsprechenden Radius. Die Hansestadt Wipperfürth kann nach derzeitigen
Prognosen mit jährlichen Einnahmen in Höhe von rund 18.000 € rechnen. Die
tatsächliche Höhe ist von der produzierten Strommenge abhängig und kann daher von
diesem Schätzwertabweichen. Die Kommunalabgabe wird erstmalig nach
Inbetriebnahme der Windenergieanlagen ausgezahlt.
2.Zum Antrag
Der Antrag der CDU-Fraktion wird von der Verwaltung grundsätzlich unterstützt. Die
Verwaltung teilt die Auffassung, dass insbesondere die von den Auswirkungen der
Windenergieanlagen betroffenen Bürgerinnen und Bürger in Wipperfürth angemessen
von den vorgesehenen Ausgleichszahlungen profitieren sollen. Dies entspricht dem
Grundgedanken der gesetzlichen Beteiligungsregelungen: Regionen und Menschen,
die von der Energiewende und dem Ausbau der Windenergie unmittelbar betroffen sind,
sollen auch an den daraus entstehenden finanziellen Vorteilen teilhaben.
Der auf dem Gebiet der Hansestadt Wipperfürth liegende Bereich innerhalb des 2.500-
Meter-Radius umfasst Teile der Ortschaften Thier, Agathaberg und Dohrgaul. Das
betroffene Gebiet ist nur schwach besiedelt und es bestehen dort keine unmittelbar
betroffenen örtlichen Vereine, an die eine zweckgerichtete Beteiligung der
Anwohnerinnen und Anwohner erfolgen könnte.
Um dennoch einen Teil der Einnahmen aus der Kommunalabgabe speziell den
Menschen im betroffenen Wipperfürther Gebiet zugutekommen zu lassen, wird
vorgeschlagen, den Betrag in Höhe von 14.400 € auf die Bürgervereine Thier,
Agathaberg und Dohrgaul sowie die Freiwillige Feuerwehr der Hansestadt Wipperfürth
auszuzahlen. Da die drei Ortschaften in unterschiedlichem Umfang vom 2.500-Meter-
Radius betroffen sind, soll die Verteilung entsprechend des jeweiligen
Flächenanteilserfolgen.
Die Bürgervereine sind hierfür besonders geeignet, da sich ihr Engagement nicht auf
den jeweiligen Ortskern beschränkt, sondern das gesamte Gebiet der Ortschaft
umfasst. Sie setzen sich unter anderem für die Pflege und Verbesserung der örtlichen
Infrastruktur, beispielsweise von Bänken und Wegen, ein und organisieren
Veranstaltungen und Feste für die Bürgerinnen und Bürger. Von diesen
Aktivitätenprofitieren somit auch die Menschen in den außerhalb der Ortskerne
gelegenen und vom Windpark räumlich betroffenen Bereichen. Analog zum jährlich
ausgezahlten Bürgervereinsbudget könnten die Mittel gezielt für Maßnahmen und
Projekte im betroffenen Gebiet eingesetzt werden.
Die von der Gemeinde Lindlar vorgesehene Beteiligung in Höhe von 80 % beruht auf
einer Entscheidung des dortigen Rates. Die Kommune reicht 80 % der ihr zustehenden
Kommunalabgabe an örtliche Vereine weiter. Es handelt sich dabei nicht um
vertragliche Vereinbarungen mit ABO Energy, sondern um kommunalinterne
Entscheidungen über die Verwendung der Einnahmen. Auch in Wipperfürth ist die
Entscheidung über eine Weiterreichung der Kommunalabgabe unabhängig vom
Projektträger zu treffen.
Anlagen: Tischvorlage der CDU-Fraktion vom 29.09.2026
Text aus PDF extrahiert