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Antrag Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 13.10.26: Fortschreibung der Lokalen AGENDA 21 durch die 17 Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen (SDGs)
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Werl |
| Datum | 2026-11-03 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Antrag der
Fraktion
für die Sitzung des Umwelt- und Klimaausschusses am 03. November 2026
An den
Bürgermeister der Wallfahrtsstadt Werl
Hedwig-Dransfeld-Straße 23
59457 Werl
oder: [email protected] und [email protected]
Fortschreibung der Lokalen AGENDA 21 durch die 17 Nachhaltigkeitsziele
der Vereinten Nationen (SDGs)
1. Es wird beantragt, die Agenda 2030 der Vereinten Nationen mit ihren 17
Nachhaltigkeitszielen (SDGs) künftig als Orientierungsrahmen für die
politische Arbeit und das Verwaltungshandeln der Stadt Werl heranzuziehen
und damit die „Lokale AGENDA 21 in Werl“ auf Grundlage des
Ratsbeschlusses vom 7. Mai 1998 fortzuschreiben bzw. abzulösen.
2. Es wird beantragt, die Verwaltung zu beauftragen, dem Rat einen Vorschlag
zur Anwendung der 17 SDGs für die kommunalen Handlungsfelder
vorzulegen.
Begründung
Der Rat der Stadt Werl hat am 7. Mai 1998 beschlossen, in den Prozess der lokalen
AGENDA 21 einzutreten. Mit dem AGENDA-Leitfaden hat er sich verpflichtet, den
Grundsatz der Nachhaltigkeit bei seinen Beratungen und Entscheidungen
angemessen zu berücksichtigen. Der Leitfaden dient seither als Richtlinie für die
kommunale Planung und das Verwaltungshandeln und richtet sich zugleich an
Einwohnerinnen und Einwohner, Vereine und Unternehmen.
Auf internationaler Ebene haben die Vereinten Nationen die AGENDA 21 durch die
17 Nachhaltigkeitsziele der Agenda 2030 weiterentwickelt. Die SDGs greifen den
Grundgedanken der Nachhaltigkeit und der Verteilungsgerechtigkeit auf,
verbinden ökologische Verantwortung mit sozialer Gerechtigkeit und
wirtschaftlicher Zukunftsfähigkeit und ergänzen sie um konkrete, überprüfbare
Ziele.
Die SDGs, die alle kommunalen Politikfelder betreffen, helfen uns, Entscheidungen
ganzheitlich zu betrachten und politische Vorhaben langfristig auszurichten. Sie
messen konkrete Fragen vor Ort an gemeinsamen Zielen: Ist unsere Stadt
wirtschaftlich stark, sozial gerecht, klimafest, barrierefrei, lebenswert und
zukunftsfähig? Die bewährten Inhalte der Lokalen AGENDA 21, etwa Flächen- und
Naturschutz, soziales Miteinander, Bildung, Energie und nachhaltige Beschaffung,
bleiben erhalten und werden in den SDGs weitergeführt und weiterentwickelt.
Kommunale Vorhaben werden mit den SDGs in Beziehung gesetzt.
Ziel der Agenda 2030 mit den 17 SDGs ist ein gemeinsamer Orientierungsrahmen
für eine wirtschaftlich zukunftsfähige, sozial gerechte und ökologisch
verantwortliche Stadtentwicklung.
Haushaltsrechtliche Auswirkungen sind noch zu prüfen.
Ansprechperson für inhaltliche Rückfragen: S. Lehmpfuhl
Datum: 13.10.26
C. Zahedi_________________
Unterschrift
Text aus PDF extrahiert