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Antrag der AfD-Fraktion auf Änderung der Satzung für die Durchführung von Bürgerentscheiden der Gemeinde Wadersloh
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Wadersloh |
| Datum | 2026-11-05 geplant |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
DER BÜRGERMEISTER
Dezernat I - Zentrales und Bürgerdienste - FB 2
Dezernent/in: Herr Ahlke
FBL/in: Herr Lausch
Vorlagenersteller/in: Herr Vienenkötter
Beschlussvorlage
Beratungsfolge: Termin:
Rat 05.11.2026 öffentlich
Tagesordnungspunkt:
Antrag der AfD-Fraktion auf Änderung der Satzung für die Durchführung von
Bürgerentscheiden der Gemeinde Wadersloh
Sachdarstellung:
Mit E-Mail vom 28.10.2026 beantragt die AfD-Fraktion gemäß § 47 Abs. 1 GO NRW in
Verbindung mit § 1 Abs. 1 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Gemeinde
Wadersloh die unverzügliche Einberufung einer außerordentlichen Ratssitzung und ebenso eine
Satzungsänderung der „Satzung für die Durchführung von Bürgerentscheiden“ der Gemeinde
Wadersloh. Der Inhalt des Antrages ist als Anlage beigefügt.
Die Anerkennung der besonderen Dringlichkeit wurde ebenfalls beantragt, um eine Verkürzung
der Ladungsfrist gemäß § 2 Abs. 2 der Geschäftsordnung auf drei volle Tage zu ermöglichen.
Eine solche Verkürzung ist nicht erforderlich, da eine Beratung des Antrags vor dem Versand der
Abstimmungsunterlagen auch unter Einhaltung der regulären Ladungsfrist möglich ist.
Die ordnungsgemäße Entgegennahme und Bearbeitung der im Zusammenhang mit dem
Bürgerentscheid eingehenden Unterlagen erfolgt durch die Verwaltung im Rahmen ihrer
gesetzlichen Zuständigkeit und auf Grundlage der jeweils geltenden rechtlichen Bestimmungen.
Die Verwaltung gewährleistet dabei eine sachgerechte, einheitliche und unparteiische
Behandlung der eingehenden Unterlagen.
Wie bei Wahlen und sonstigen Abstimmungsverfahren ist die Verwaltung an Recht und Gesetz
sowie an das Gebot der Neutralität gebunden. Sie nimmt ihre Aufgaben unabhängig von
politischen Bewertungen, Positionen oder Interessen einzelner Fraktionen wahr. Zu den
einzelnen Abläufen wird die Verwaltung in der Sitzung erläuternd Stellung beziehen.
Politiker und alle Bürger können als Beobachter die Übergabe, die Prüfung und Auszählung
verfolgen. Diese Öffentlichkeit gewährleistet Transparenz und Nachvollziehbarkeit des
Verfahrens.
2026/B/4645
. . .
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Über die Zusammensetzung des „Abstimmungsvorstandes“ wird die Verwaltung in dieser Sitzung
ebenfalls berichten.
Beschlussvorschlag:
Der Antrag der AfD-Fraktion auf Änderung der Satzung für die Durchführung von
Bürgerentscheiden der Gemeinde Wadersloh wird abgelehnt.
Anlage/n:
Antrag der AfD-Fraktion vom 28.10.2026
Wadersloh, den 28.10.2026
Christian Thegelkamp
Bürgermeister
2026/B
Text aus PDF extrahiert