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Antrag der AfD-Fraktion auf Änderung der Satzung für die Durchführung von Bürgerentscheiden der Gemeinde Wadersloh

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeWadersloh
Datum2026-11-05 geplant
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DER BÜRGERMEISTER Dezernat I - Zentrales und Bürgerdienste - FB 2 Dezernent/in: Herr Ahlke FBL/in: Herr Lausch Vorlagenersteller/in: Herr Vienenkötter Beschlussvorlage Beratungsfolge: Termin: Rat 05.11.2026 öffentlich Tagesordnungspunkt: Antrag der AfD-Fraktion auf Änderung der Satzung für die Durchführung von Bürgerentscheiden der Gemeinde Wadersloh Sachdarstellung: Mit E-Mail vom 28.10.2026 beantragt die AfD-Fraktion gemäß § 47 Abs. 1 GO NRW in Verbindung mit § 1 Abs. 1 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Gemeinde Wadersloh die unverzügliche Einberufung einer außerordentlichen Ratssitzung und ebenso eine Satzungsänderung der „Satzung für die Durchführung von Bürgerentscheiden“ der Gemeinde Wadersloh. Der Inhalt des Antrages ist als Anlage beigefügt. Die Anerkennung der besonderen Dringlichkeit wurde ebenfalls beantragt, um eine Verkürzung der Ladungsfrist gemäß § 2 Abs. 2 der Geschäftsordnung auf drei volle Tage zu ermöglichen. Eine solche Verkürzung ist nicht erforderlich, da eine Beratung des Antrags vor dem Versand der Abstimmungsunterlagen auch unter Einhaltung der regulären Ladungsfrist möglich ist. Die ordnungsgemäße Entgegennahme und Bearbeitung der im Zusammenhang mit dem Bürgerentscheid eingehenden Unterlagen erfolgt durch die Verwaltung im Rahmen ihrer gesetzlichen Zuständigkeit und auf Grundlage der jeweils geltenden rechtlichen Bestimmungen. Die Verwaltung gewährleistet dabei eine sachgerechte, einheitliche und unparteiische Behandlung der eingehenden Unterlagen. Wie bei Wahlen und sonstigen Abstimmungsverfahren ist die Verwaltung an Recht und Gesetz sowie an das Gebot der Neutralität gebunden. Sie nimmt ihre Aufgaben unabhängig von politischen Bewertungen, Positionen oder Interessen einzelner Fraktionen wahr. Zu den einzelnen Abläufen wird die Verwaltung in der Sitzung erläuternd Stellung beziehen. Politiker und alle Bürger können als Beobachter die Übergabe, die Prüfung und Auszählung verfolgen. Diese Öffentlichkeit gewährleistet Transparenz und Nachvollziehbarkeit des Verfahrens. 2026/B/4645 . . . - 2 - Über die Zusammensetzung des „Abstimmungsvorstandes“ wird die Verwaltung in dieser Sitzung ebenfalls berichten. Beschlussvorschlag: Der Antrag der AfD-Fraktion auf Änderung der Satzung für die Durchführung von Bürgerentscheiden der Gemeinde Wadersloh wird abgelehnt. Anlage/n: Antrag der AfD-Fraktion vom 28.10.2026 Wadersloh, den 28.10.2026 Christian Thegelkamp Bürgermeister 2026/B

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