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Antrag der SPD-Fraktion betr.: Prüfung des Einsatzes digitaler Scan-Fahrzeuge zur effizienteren Parkraumüberwachung

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeStadt Neuss
Datum2026-11-06 geplant
DatenstufeNur Dokumente
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Herrn Bürgermeister Reiner Breuer Rathaus / Markt 2 41460 Neuss 16. Oktober 2026 Antrag zur Sitzung des Rates der Stadt Neuss am 06.11.2026: Prüfung des Einsatzes digitaler Scan-Fahrzeuge zur effizienteren Parkraumüberwachung Sehr geehrter Herr Bürgermeister, im Namen der SPD-Ratsfraktion Neuss bitten wir darum, den nachfolgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung des Rates der Stadt Neuss am 6. November 2026 zu setzen. Beschlussempfehlung: 1. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, die neuen rechtlichen Möglichkeiten für den Einsatz digitaler Scan-Fahrzeuge zur effizienteren Parkraumüberwachung zu prüfen und ein entsprechendes Konzept für einen Einsatz im Neusser Stadtgebiet zu erarbeiten. 2. Dabei sollen unter anderem folgende Aspekte untersucht werden: a) Technische Umsetzung und Beschaffungsmodelle: Inwieweit können bereits vorhandene Fahrzeuge der Stadt Neuss durch kamerabasierte Dachaufbauten oder andere technische Lösungen für die digitale Parkraumüberwachung nachgerüstet werden? Welche Anschaffungs-, Miet- oder Leasingmodelle stehen zur Verfügung? b) Einsatzmöglichkeiten: In welchem Umfang können Scan-Fahrzeuge zur Kontrolle bewirtschafteter Parkflächen und Bewohnerparkzonen als auch zur Erkennung von Parkverstößen außerhalb dieser Bereiche eingesetzt werden? Dabei sollen auch die Stadtteile außerhalb der Innenstadt berücksichtigt werden. c) Technische Voraussetzungen und Digitalisierung: Welche bestehenden Systeme, insbesondere digitale Parkdienste wie EasyPark, können in eine automatisierte Parkraumkontrolle eingebunden werden? Welche zusätzlichen technischen Voraussetzungen müssten geschaffen werden (beispielsweise durch die Digitalisierung von Bewohnerparkausweisen)? Welche einmaligen und laufenden Kosten wären damit verbunden? Begründung: In den Bezirksausschüssen und vielen Gesprächen mit Bürgerinnen und Bürgern gehören die Themen Verkehr, Parkraum und Falschparken zu den wiederkehrenden Anliegen. Dabei wird auch die Wahrnehmung geschildert, dass Verstöße gegen Parkregelungen und Halteverbote wegen der begrenzten personellen Ressourcen nicht ausreichend kontrolliert werden können. Insbesondere außerhalb der Innenstadt entsteht mitunter der Eindruck, dass Kontrollen nur stichprobenartig stattfinden können. Mit dem zum 1. Juli 2026 in Kraft getretenen § 63g StVG wurde eine neue bundesweite Rechtsgrundlage geschaffen, die den Städten den Einsatz mobiler kamerabasierter Systeme zur stichprobenartigen Überwachung des ruhenden Verkehrs ermöglicht. Damit eröffnen sich auch für die Stadt Neuss neue Möglichkeiten, bestehende Kontrollaufgaben moderner und effizienter wahrzunehmen. Entsprechende Scan-Fahrzeuge ermöglichen eine erhebliche Effizienzsteigerung bei der Kontrolle des ruhenden Verkehrs. Während bei einer herkömmlichen Überprüfung zu Fuß eine mittlere zweistellige Anzahl an Fahrzeugen pro Stunde kontrolliert werden kann, ermöglichen digital ausgestattete Scan-Fahrzeuge die Überprüfung von bis zu 1.000 Fahrzeugen im gleichen Zeitraum. Dadurch könnten mit den vorhandenen personellen Ressourcen wesentlich größere Bereiche des Neusser Stadtgebietes kontrolliert und bislang nur vereinzelt überprüfte Stadtteile stärker berücksichtigt werden. Gleichzeitig erlaubt die Rechtsgrundlage unter bestimmten Voraussetzungen auch die automatisierte Erkennung von Parkverstößen außerhalb bewirtschafteter Parkflächen. Besonders interessant erscheint hierbei die Möglichkeit, vorhandene städtische Fahrzeuge mit entsprechender Technik nachzurüsten. Durch modulare Dachaufbauten sowie mögliche Miet- oder Leasingmodelle könnten hohe einmalige Investitionskosten für die Beschaffung spezieller Fahrzeuge ggf. vermieden werden. Da die Stadt Neuss bereits digitale Parkdienste nutzt und sich mit der Modernisierung ihrer Parkraumbewirtschaftung beschäftigt, sollte geprüft werden, inwieweit sich entsprechende Technologien in bestehende und geplante digitale Strukturen integrieren lassen. Ein besonderer Schwerpunkt des Prüfauftrags liegt auf der Wirtschaftlichkeit. Vor dem Hintergrund der angespannten städtischen Haushaltslage könnten digitale Kontrollsysteme dazu beitragen, mit dem vorhandenen Personal eine größere Kontrollabdeckung zu erreichen und bei einer möglichen Ausweitung der Bewohnerparkzonen zusätzlichen Personalbedarf zu vermeiden. Uns geht es bei dem Antrag nicht darum, die Haushaltskonsolidierung durch eine höhere Anzahl an Verwarnungen oder Bußgeldern zu finanzieren oder Stellen im Amt für Verkehrsangelegenheiten mit seinen motivierten Mitarbeitern einsparen zu können. Vielmehr sollen durch technische Innovationen bestehende Personalressourcen effizienter genutzt, zusätzliche laufende Kosten für Themen wie eine Ausweitung des Bewohnerparkens vermieden und langfristig Einsparpotenziale erschlossen werden. Mit freundlichen Grüßen Sascha Karbowiak Jan Lukas Waibel Fraktionsvorsitzender Stadtverordneter

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