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Antrag der SPD-Fraktion betr.: Prüfung des Einsatzes digitaler Scan-Fahrzeuge zur effizienteren Parkraumüberwachung
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Stadt Neuss |
| Datum | 2026-11-06 geplant |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Herrn Bürgermeister
Reiner Breuer
Rathaus / Markt 2
41460 Neuss
16. Oktober 2026
Antrag zur Sitzung des Rates der Stadt Neuss am 06.11.2026:
Prüfung des Einsatzes digitaler Scan-Fahrzeuge zur effizienteren Parkraumüberwachung
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
im Namen der SPD-Ratsfraktion Neuss bitten wir darum, den nachfolgenden Antrag auf die
Tagesordnung der Sitzung des Rates der Stadt Neuss am 6. November 2026 zu setzen.
Beschlussempfehlung:
1. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, die neuen rechtlichen Möglichkeiten für den Einsatz
digitaler Scan-Fahrzeuge zur effizienteren Parkraumüberwachung zu prüfen und ein
entsprechendes Konzept für einen Einsatz im Neusser Stadtgebiet zu erarbeiten.
2. Dabei sollen unter anderem folgende Aspekte untersucht werden:
a) Technische Umsetzung und Beschaffungsmodelle: Inwieweit können bereits vorhandene
Fahrzeuge der Stadt Neuss durch kamerabasierte Dachaufbauten oder andere technische
Lösungen für die digitale Parkraumüberwachung nachgerüstet werden? Welche Anschaffungs-,
Miet- oder Leasingmodelle stehen zur Verfügung?
b) Einsatzmöglichkeiten: In welchem Umfang können Scan-Fahrzeuge zur Kontrolle
bewirtschafteter Parkflächen und Bewohnerparkzonen als auch zur Erkennung von
Parkverstößen außerhalb dieser Bereiche eingesetzt werden? Dabei sollen auch die Stadtteile
außerhalb der Innenstadt berücksichtigt werden.
c) Technische Voraussetzungen und Digitalisierung: Welche bestehenden Systeme, insbesondere
digitale Parkdienste wie EasyPark, können in eine automatisierte Parkraumkontrolle
eingebunden werden? Welche zusätzlichen technischen Voraussetzungen müssten geschaffen
werden (beispielsweise durch die Digitalisierung von Bewohnerparkausweisen)? Welche
einmaligen und laufenden Kosten wären damit verbunden?
Begründung:
In den Bezirksausschüssen und vielen Gesprächen mit Bürgerinnen und Bürgern gehören die Themen
Verkehr, Parkraum und Falschparken zu den wiederkehrenden Anliegen. Dabei wird auch die
Wahrnehmung geschildert, dass Verstöße gegen Parkregelungen und Halteverbote wegen der
begrenzten personellen Ressourcen nicht ausreichend kontrolliert werden können. Insbesondere
außerhalb der Innenstadt entsteht mitunter der Eindruck, dass Kontrollen nur stichprobenartig
stattfinden können.
Mit dem zum 1. Juli 2026 in Kraft getretenen § 63g StVG wurde eine neue bundesweite
Rechtsgrundlage geschaffen, die den Städten den Einsatz mobiler kamerabasierter Systeme zur
stichprobenartigen Überwachung des ruhenden Verkehrs ermöglicht. Damit eröffnen sich auch für
die Stadt Neuss neue Möglichkeiten, bestehende Kontrollaufgaben moderner und effizienter
wahrzunehmen.
Entsprechende Scan-Fahrzeuge ermöglichen eine erhebliche Effizienzsteigerung bei der Kontrolle des
ruhenden Verkehrs. Während bei einer herkömmlichen Überprüfung zu Fuß eine mittlere
zweistellige Anzahl an Fahrzeugen pro Stunde kontrolliert werden kann, ermöglichen digital
ausgestattete Scan-Fahrzeuge die Überprüfung von bis zu 1.000 Fahrzeugen im gleichen Zeitraum.
Dadurch könnten mit den vorhandenen personellen Ressourcen wesentlich größere Bereiche des
Neusser Stadtgebietes kontrolliert und bislang nur vereinzelt überprüfte Stadtteile stärker
berücksichtigt werden.
Gleichzeitig erlaubt die Rechtsgrundlage unter bestimmten Voraussetzungen auch die automatisierte
Erkennung von Parkverstößen außerhalb bewirtschafteter Parkflächen. Besonders interessant
erscheint hierbei die Möglichkeit, vorhandene städtische Fahrzeuge mit entsprechender Technik
nachzurüsten. Durch modulare Dachaufbauten sowie mögliche Miet- oder Leasingmodelle könnten
hohe einmalige Investitionskosten für die Beschaffung spezieller Fahrzeuge ggf. vermieden werden.
Da die Stadt Neuss bereits digitale Parkdienste nutzt und sich mit der Modernisierung ihrer
Parkraumbewirtschaftung beschäftigt, sollte geprüft werden, inwieweit sich entsprechende
Technologien in bestehende und geplante digitale Strukturen integrieren lassen. Ein besonderer
Schwerpunkt des Prüfauftrags liegt auf der Wirtschaftlichkeit. Vor dem Hintergrund der
angespannten städtischen Haushaltslage könnten digitale Kontrollsysteme dazu beitragen, mit dem
vorhandenen Personal eine größere Kontrollabdeckung zu erreichen und bei einer möglichen
Ausweitung der Bewohnerparkzonen zusätzlichen Personalbedarf zu vermeiden.
Uns geht es bei dem Antrag nicht darum, die Haushaltskonsolidierung durch eine höhere Anzahl an
Verwarnungen oder Bußgeldern zu finanzieren oder Stellen im Amt für Verkehrsangelegenheiten mit
seinen motivierten Mitarbeitern einsparen zu können. Vielmehr sollen durch technische
Innovationen bestehende Personalressourcen effizienter genutzt, zusätzliche laufende Kosten für
Themen wie eine Ausweitung des Bewohnerparkens vermieden und langfristig Einsparpotenziale
erschlossen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Sascha Karbowiak Jan Lukas Waibel
Fraktionsvorsitzender Stadtverordneter
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