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Änderungsantrag zu VWT/1176/26: Echte Wahlfreiheit setzt funktionierende Wahlmöglichkeiten voraus - Alle Verkehrsformen im Mobilitätsplan 2040 berücksichtigen!
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Saarbrücken |
| Datum | 2026-10-27 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Datum: 19.10.2026 CDU/1385/26
Antragsteller/-in: Nienaber-Malter, Georg, Dr.
E-Mail: [email protected]
Beratungsfolge und Sitzungstermine
Gremium Sitzungsdatum Status
Stadtrat der Landeshauptstadt Saarbrücken 27.10.2026 Ö
Betreff:
Änderungsantrag zu VWT/1176/26: Echte Wahlfreiheit setzt funktionierende
Wahlmöglichkeiten voraus - Alle Verkehrsformen im Mobilitätsplan 2040
berücksichtigen!
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, das der VWT/1176/26 beigefügte "Zielkonzept des
Mobilitätsplans 2024" um folgenden Absatz (auf Seite 6 nach dem zweiten Absatz im
Unterkapitel „Mobilitätpolitik schafft Möglichkeiten“) zu ergänzen:
„Die Mobilität in der Landeshauptstadt Saarbrücken soll künftig noch stärker von echter
Wahlfreiheit geprägt sein. Alle Verkehrsteilnehmenden sollen ihre bevorzugte Mobilitätsform
selbst wählen und effektiv nutzen können. Echte Wahlfreiheit setzt voraus, dass alle
Verkehrsformen sicher, zuverlässig und effizient zur Verfügung stehen und genutzt werden
können und keine Verkehrsform bevorzugt oder benachteiligt wird.
Dazu stärken wir den ÖPNV sowie die Rad- und Fußwegeinfrastruktur, um diese Wahlfreiheit
zu ermöglichen. Aber auch ein angemessener Pkw-Verkehr gehört zu einer Auswahlvielfalt
untrennbar dazu. Nur wenn funktionierende Wahlmöglichkeiten bestehen, können die
Menschen ihr Mobilitätsverhalten tatsächlich frei gestalten und selbst entscheiden, ob sie statt
mit dem Auto lieber per ÖPNV, Bus oder zu Fuß unterwegs sein möchten.“
/26
Seite 2 zur Vorlage Nr. CDU/1385
Begründung:
Seit knapp einem Jahr laufen die Vorarbeiten für den neuen Mobilitätsplan der
Landeshauptstadt Saarbrücken. Institutionen, Verbände, Bürgerinnen und Bürger, die
Stadtverwaltung sowie Mitglieder des Stadtrats bringen sich in diesen Prozess ein. Ihnen allen
gilt Dank und Anerkennung für ihre Mitwirkung.
Auf Grundlage der vielfältigen Anregungen aus den Gremien und Werkstattformaten liegt
inzwischen ein erstes Ideenpapier („Zielkonzept“) vor. Es skizziert mögliche Ziele für ein
künftiges Verhältnis der verschiedenen Verkehrsformen in Saarbrücken. In den kommenden
Monaten sollen darauf aufbauend konkrete Maßnahmen entwickelt und zu einem
Gesamtkonzept zusammengeführt werden.
Die im Zielkonzept formulierten Ziele dienen als erste Orientierung für die weitere Arbeit. Die
beschriebenen Werte und Größen sollen keinen unumstößlich verpflichtenden Anteil
bestimmter Verkehrsformen festlegen, die die einen Verkehrsformen gegenüber anderen
bevor- oder benachteiligen sollen, sondern lediglich Orientierungen gegeben werden. Alle
Mobilitätsformen – vom öffentlichen Personennahverkehr über den Rad- und Fußverkehr bis
zum Auto – sollen auch künftig ihren Platz in Saarbrücken haben. Das tatsächliche künftige
Mobilitätsverhalten der Menschen kann ohnehin nur bedingt für einen so langen Zeitraum
vorhergesagt werden; wir können aber die Voraussetzungen für eine eigene Auswahl der
Mobilität der Menschen schaffen.
Ein wesentliches Ziel des Mobilitätsplans sollte sein, dass die Menschen selbst entscheiden
können, welches Verkehrsmittel sie für ihre täglichen Wege nutzen möchten. Der
Mobilitätsplan soll daher nicht als Verpflichtung zur Nutzung einer bestimmten Mobilitätsform
verstanden werden, sondern dazu beitragen, Wahlmöglichkeiten zu schaffen und zu
verbessern.
Wahlfreiheit besteht jedoch nur dann, wenn tatsächlich unterschiedliche Verkehrsmittel zur
Verfügung stehen und sich für die jeweiligen Wege sicher, zuverlässig und effizient nutzen
lassen. Im weiteren Planungsprozess sollen deshalb sowohl die Angebote des öffentlichen
Personennahverkehrs, als auch die Bedingungen für den Rad- und Fußverkehr ausgebaut
werden. Und auch die Bedingungen für den weiterhin wichtigen Autoverkehr müssen
betrachtet und bedarfsgerecht weiterentwickelt werden. Dazu gehören leistungsfähige
Straßen und ausreichende Parkmöglichkeiten ebenso wie eine gute Erreichbarkeit für
Pendlerinnen und Pendler, Familien sowie die örtliche Wirtschaft.
Nur wenn alle Verkehrsformen den Menschen bedarfsgerecht und leistungsfähig zur
Verfügung stehen, können die Menschen tatsächlich auswählen und stärker statt des Autos
auch den ÖPNV oder das Rad nutzen oder zu Fuß gehen.
Die Ergänzung des Zielkonzepts macht diesen Leitgedanken ausdrücklich sichtbar: Echte
Wahlfreiheit erfordert die Schaffung verlässlicher und sicherer Wahlmöglichkeiten für alle
Verkehrsteilnehmenden.
/26
Seite 3 zur Vorlage Nr. CDU/1385
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Georg Nienaber-Malter Rainer Ritz
Sprecher des Verkehrsausschusses Fraktionsvorsitzender
Anlagen:
Text aus PDF extrahiert