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Digitales Haushalts- und Berichtswesen in der Stadt Rheine - Antrag der Fraktionen CDU und Bündnis90 / Die Grünen vom 18.09.2026
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Rheine |
| Datum | 2026-11-03 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Der Bürgermeister
Fachbereich 4 - Finanzen, Wohn- und Grundstücksmanagement
Vorlage Nr. 782/26
Betreff: Digitales Haushalts- und Berichtswesen in der Stadt Rheine - Antrag der Fraktionen
CDU und Bündnis90 / Die Grünen vom 18.09.2026
Status: öffentlich
Beratungsfolge
Herrn Krümpel
Haupt-, Digital- und Finanzausschuss 03.11.2026 Berichterstattung durch:
Herrn Wullkotte
Betroffenes Leitprojekt/Betroffenes Produkt
Produkt alle Produkte
Ziele Unser Rheine 2030 Alle Ziele
Finanzielle Auswirkungen
Ja Nein
einmalig jährlich einmalig + jährlich
Ergebnisplan Investitionsplan
Erträge € Einzahlungen €
Aufwendungen € Auszahlungen €
Verminderung Eigenkapital € Eigenanteil €
Finanzierung gesichert
Ja Nein
durch
Haushaltsmittel bei Produkt / Projekt
sonstiges (siehe Begründung)
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Vorlage Nr. 782/26
Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Beschlussvorschlag der Antragsteller:
Die Verwaltung wird beauftragt, die Haushaltsplanung und das unterjährige Berichtswesen
mit dem Ziel weiterzuentwickeln, den politischen Gremien eine übersichtliche, verständliche
und steuerungsrelevante Informationsgrundlage für Haushaltsplanung und -bewirtschaftung
zur Verfügung zu stellen. Auch für die Bürgerinnen und Bürger sollen interaktive Informatio-
nen zur Verfügung gestellt werden. Dabei sind insbesondere folgende Maßnahmen umzuset-
zen:
1. Weiterentwicklung des Berichtswesens
Beschlussvorschlag der Antragsteller:
Die vom Rat beschlossene Rahmenleitlinie „Controlling und Berichtswesen" ist zu überarbei-
ten.
Dabei sind insbesondere
• die Vorgaben und Muster für die unterjährigen Berichte zu aktualisieren,
• die Anforderungen an Erläuterungen bei wesentlichen Planabweichungen zu konkretisieren.
Werden die in der Rahmenleitlinie festgelegten Wesentlichkeitsschwellen überschritten, sind
die Ursachen der Abweichungen nachvollziehbar, systematisch und adressatenorientiert dar-
zustellen.
2. Überarbeitung von Produktbeschreibungen, Zielen und Kennzahlen
Beschlussvorschlag der Antragsteller:
Die im Haushaltsplan 2026 begonnene Überarbeitung der Ziele und Kennzahlen wird fortge-
führt.
Hierbei sind die bestehenden Kennzahlen aller Produktgruppen regelmäßig auf ihre Steue-
rungsrelevanz zu überprüfen und schrittweise um aussagekräftige Leistungskennzahlen zu
ergänzen.
Leistungskennzahlen sollen Aussagen ermöglichen über
• Umfang der erbrachten Leistungen,
• Bearbeitungszeiten,
• Qualität der Leistungserbringung und
• Ressourceneinsatz.
Beispiele hierfür sind durchschnittliche Bearbeitungszeiten von Anträgen, Widerspruchsquo-
ten, Kosten je Fall oder die Anzahl bearbeiteter Vorgänge.
Ziel ist eine verbesserte Steuerung der Verwaltungsleistungen hinsichtlich Kapazitätsbedarf,
Effizienz, Servicequalität und Ressourceneinsatz.
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Die gegenüber dem Vorjahr vorgenommenen Änderungen an Produktbeschreibungen, Zielen
und Kennzahlen sind den Fraktionen mit dem Haushaltsplanentwurf 2027 in einer gesonder-
ten Datei zur Verfügung zu stellen.
3. Digitaler Haushalt
Beschlussvorschlag der Antragsteller:
[3.1] Zum nächstmöglichen Zeitpunkt stellt die Verwaltung den Fraktionen ergänzend zum
bisherigen Haushaltsplan im PDF-Format die Gesamt- und Teilpläne auch in einem barriere-
freien, maschinenlesbaren Format, vorzugsweise als Excel-Dateien, zur Verfügung.
[3.2] Darüber hinaus sollen die technischen Möglichkeiten der in 2025 beschafften Berichts-
software ProFIS genutzt werden, um den städtischen Haushalt künftig zusätzlich über digita-
le Dashboards für die Politik und für die Öffentlichkeit darzustellen.
Der digitale Haushalt sollte enthalten:
• die aktuellen Planansätze (Planjahre einschl. mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung),
• die Ansätze und Rechnungsergebnisse für fünf Jahre sowie
• die Kennzahlen der verschiedenen Produkte.
• Die Informationen sollen interaktiv ausgewertet werden können.
Beschlussvorschlag der Verwaltung:
3.1 Der Beschlussvorschlag, die Gesamt- und Teilpläne in einem maschinenlesbaren Da-
teiformat, insbesondere als Excel-Dateien, bereitzustellen, wird abgelehnt.
3.2 Der Inhalt der bereitgestellten Daten auf dem digitalen Dashboard richtet sich nach den
Möglichkeiten der eingesetzten Software. Wegen des hohen manuellen Aufwands wird
auf eine zusätzliche Darstellung der Plan- und Ist-Werte über einen Zeitraum von fünf
Jahren verzichtet.
4. Systematische Erläuterungen im Haushaltsplan
Beschlussvorschlag der Antragsteller:
Zur besseren Einordnung der Haushaltsentwicklung werden im Vorbericht sowie in den pro-
duktbezogenen Erläuterungen künftig nicht nur der aktuelle und der vorherige Planansatz
verglichen, sondern zusätzlich auch das jüngste verfügbare Rechnungsergebnis dargestellt.
Die Darstellung soll auf das zuletzt ermittelte Rechnungsergebnis beschränkt werden, um
den Haushaltsplan übersichtlich zu halten und die Lesbarkeit nicht einzuschränken.
Die Rechnungsergebnisse der letzten fünf Jahre werden den Fraktionen wie in den Vorjahren
in einer gesonderten Datei für die Haushaltsberatungen bereitgestellt und mit den jeweiligen
Planansätzen verglichen. Sofern diese Informationen künftig über digitale Dashboards ab-
rufbar sind, sollen sie dort dargestellt werden.
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5. Bereitstellung weiterer Haushaltsdaten
Beschlussvorschlag der Antragsteller:
Die Gesamt- und Teilpläne sollen sich auf die nach den gesetzlichen Vorgaben wesentlichen
Informationen beschränken.
Ziel bleibt ein übersichtlicher, verständlicher und lesbarer Haushaltsplan als Grundlage der
strategischen Haushaltssteuerung. Zusätzliche Detailinformationen sollen den Haushalts-
plan nicht unnötig aufblähen oder zu einem schwer überschaubaren Datenbestand führen.
Ergänzend zum Haushaltsplan werden den Fraktionen für die Haushaltsberatungen weiter-
gehende Haushaltsdaten zu den Produktgruppen und Produkten in geeigneter digitaler und
auswertbarer Form zur Verfügung gestellt. Dies umfasst insbesondere die zugrunde liegen-
den Sachkonten sowie die aktuellen Planansätze und – soweit verfügbar – die Planansätze
und Rechnungsergebnisse der vergangenen fünf Haushaltsjahre. Die Darstellung ist so auf-
zubereiten, dass Entwicklungen sowie Abweichungen zwischen Plan- und Ist-Werten transpa-
rent, nachvollziehbar und über mehrere Jahre vergleichbar sind.
Beschlussvorschlag der Verwaltung:
Der Beschlussvorschlag der Antragsteller wird abgelehnt.
6. Strukturierte Aufbereitung der Ertragsseite
Beschlussvorschlag der Antragsteller:
Die Verwaltung wird beauftragt, die Ertragsseite des Haushalts schrittweise systematisch
aufzubereiten. Dabei sollen insbesondere die öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen
Leistungsentgelte sowie Kostenerstattungen und Kostenumlagen betrachtet und den jeweili-
gen Produkten zugeordnet werden.
Ziel ist es, der Politik eine transparente und vergleichbare Grundlage für die Beurteilung we-
sentlicher Ertragspositionen sowie möglicher Handlungsspielräume bei Gebühren und Ent-
gelten zur Verfügung zu stellen.
Die Aufbereitung soll insbesondere Informationen über die wesentlichen Ertragspositionen,
deren Entwicklung in den vergangenen Jahren, die jeweils zugrunde liegenden Gebühren
bzw. Entgelte und – soweit sachgerecht darstellbar – mögliche finanzielle Auswirkungen von
Veränderungen enthalten.
Aufgrund des mit der erstmaligen Aufbereitung verbundenen Aufwands kann die Umsetzung
stufenweise erfolgen. Die Verwaltung legt hierzu einen Vorschlag für Umfang, Priorisierung
und zeitlichen Ablauf vor. Die vollständige Umsetzung soll spätestens mit den Haushaltsbe-
ratungen für den Haushalt 2029 erfolgen. Erste verfügbare Auswertungen sollen nach Mög-
lichkeit bereits zu den Haushaltsberatungen 2028 bereitgestellt werden.
Beschlussvorschlag der Verwaltung:
Der Beschlussvorschlag der Antragsteller wird abgelehnt.
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7. Prüfauftrag zur Transparenz über die Bindung von Aufwendungen
Beschlussvorschlag der Antragsteller:
Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, in welcher Form künftig ergänzend dargestellt
werden kann, in welchem Umfang wesentliche Aufwandspositionen rechtlich, vertraglich,
durch politische Beschlüsse oder auf andere Weise gebunden beziehungsweise kommunal
disponibel sind.
Ziel ist es, für die politischen Haushaltsberatungen transparenter und nachvollziehbarer stel-
len, bei welchen Aufwendungen kurz-, mittel- oder längerfristige finanzielle Gestaltungsspiel-
räume bestehen.
Bei der Prüfung sollen insbesondere die Aussagekraft für die politische Haushaltssteuerung,
der erforderliche Erhebungs- und Pflegeaufwand sowie die Möglichkeiten einer möglichst
automatisierten Abbildung im bestehenden Haushalts- und Berichtswesen berücksichtigt
werden.
Die Verwaltung berichtet spätestens bis zum 30. Juni 2027 dem zuständigen Ausschuss
über das Ergebnis der Prüfung und unterbreitet einen Vorschlag für eine praktikable Darstel-
lungsform sowie mögliche weitere Umsetzungsschritte. Über eine Einführung wird anschlie-
ßend gesondert entschieden.
Beschlussvorschlag der Verwaltung:
Der Beschlussvorschlag der Antragsteller wird abgelehnt.
Begründung:
Begründung der Antragsteller:
Es wird auf die Anlage 1 verwiesen.
Begründung der Verwaltung:
Die zunehmende Digitalisierung bietet auch im Bereich der Haushaltsplanung neue Möglich-
keiten. Dies gilt unter anderem für die Bereitstellung und transparente Aufbereitung von
Haushaltsinformationen, um so den politischen Gremien als auch der Öffentlichkeit einen
Zugang zu den kommunalen Haushaltsdaten zu ermöglichen.
Die Verwaltung hat diese Entwicklung bereits aufgegriffen und arbeitet derzeit an der Umset-
zung eines interaktiven Haushalts unter Nutzung der Berichtssoftware ProFIS.
Nachfolgend werden die im Antrag formulierten Anforderungen hinsichtlich ihrer technischen
Umsetzbarkeit und ihres zusätzlichen Informationsnutzens bewertet.
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Zu 1. Weiterentwicklung des Berichtswesens
Nachdem in den Vorjahren bereits die Rahmenleitlinien „Organisation des Rechnungswe-
sens“ (2025) und „Ausführung des Haushaltsplanes“ (2026) überarbeitet worden sind, wird
aktuell die Rahmenleitlinie „Controlling und Berichtswesen“ aktualisiert.
Dies hängt unter anderem mit der Einführung einer neuen Berichtssoftware der Fa. ProFIS
Kommunale Informations-Systeme GmbH, Münster zusammen. Die Software ist per Schnitt-
stelle mit der Finanzbuchhaltungssoftware proDoppik verbunden.
Der Aufbau der unterjährigen Berichte gleicht im Grunde den bisher bekannten Auswertun-
gen. Die absoluten und prozentualen Abweichungen werden in der NKF-
Berichtszeilenstruktur dargestellt und visuell durch ein Ampelsystem ergänzt. Dabei ent-
spricht der Aufbau der Teilberichte den Vorgaben der Verwaltungsvorschrift „Muster für das
doppische Rechnungswesen sowie zu Bestimmungen der Gemeindeordnung Nordrhein-
Westfalen und der Kommunalhaushaltsverordnung Nordrhein-Westfalen (VV Muster zu GO
NRW und KomHVO NRW)“.
Die geänderte Rahmenleitlinie soll im Zusammenhang mit der Verabschiedung des Haus-
haltsplanes 2027 beschlossen werden.
Zu 2. Überarbeitung von Produktbeschreibungen, Zielen und Kennzahlen
Die im Haushaltsplan 2026 begonnene Überarbeitung der Ziele und Kennzahlen wird fortge-
führt. Die Fach- und Sonderbereiche sind aufgefordert worden, weitere Produktbeschreibun-
gen, Ziele und Kennzahlen zu aktualisieren, wobei verstärkt Leistungskennzahlen gebildet
werden sollen.
Die Änderungen werden den Fraktionen im Rahmen der weiteren Beratungen zum Haus-
haltsplan 2027 zur Verfügung gestellt.
Zu 3. Digitaler Haushalt
Die Verwaltung kann den Wunsch der Fraktionen nachvollziehen, den städtischen Haushalt
künftig verstärkt in digitaler Form bereitzustellen und damit die Transparenz sowie die Mög-
lichkeiten zur Auswertung der Haushaltsdaten für die Politik und die Öffentlichkeit zu verbes-
sern.
3.1 Dateiformat der bereitgestellten Dateien
Hinsichtlich der Bereitstellung der Gesamt- und Teilpläne in einem barrierefreien, maschinen-
lesbaren Format, vorzugsweise als Excel-Dateien, bestehen derzeit allerdings technische
Einschränkungen. Die Gesamt- und Teilpläne werden aus dem eingesetzten Fachverfahren
vorrangig als RTF-Format erzeugt.
Die Finanzbuchhaltungssoftware bietet eine Vielzahl von Auswertungsmöglichkeiten. Eine
Ausgabe der gewünschten Gesamt- und Teilpläne als Excel-Dateien wäre daher zwar mög-
lich, wäre aber mit einem erheblichen manuellen Bearbeitungsaufwand verbunden. Die ma-
nuelle Zusammenstellung wäre unter anderem mit Kontrollen hinsichtlich der Vollständigkeit
und Richtigkeit der Daten verbunden.
Aus diesem Grund schlägt die Verwaltung vor, den Beschlussvorschlag der Antragsteller in
diesem Punkt abzulehnen.
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Vielmehr sollen bis zur Verfügbarkeit einer technisch praktikablen und wirtschaftlich vertret-
baren Lösung die Haushaltspläne weiterhin in der bisherigen Form, d.h. als PDF-Dokument,
bereitgestellt werden.
3.2 Einführung eines digitalen Dashboards
Unabhängig von dem vorliegenden Antrag arbeitet die Verwaltung aktuell an der Umsetzung
einer digitalen Darstellung des städtischen Haushalts unter Nutzung der Berichtssoftware
ProFIS. Ziel ist es, die Haushaltsdaten künftig über ein interaktives Dashboard aufzubereiten
und dies sowohl den politischen Gremien als auch der Öffentlichkeit über die städtische In-
ternetseite zugänglich zu machen.
Die hierfür erforderliche Software ist bereits vorhanden. Die jährlichen Supportkosten für die
Berichtssoftware ProFIS (inkl. Wartung des interaktiven Haushaltsplans) sind bereits im
Haushaltsplan veranschlagt.
Erste anschauliche Zwischenergebnisse auf Grundlage des Haushaltsplanentwurfs 2027
liegen bereits vor.
Aktuell sind noch Abstimmungsgespräche mit dem Softwareunternehmen und der städti-
schen EDV-Abteilung erforderlich. Die Verwaltung beabsichtigt spätestens mit Einbringung
des Haushaltsplanentwurfes 2028 den interaktiven Haushalt auf der Webseite zu veröffentli-
chen.
In ihrem Antrag listen die Antragsteller unter anderem auch auf, welche Daten der digitale
Haushalt enthalten sollte. Neben den bereits bekannten Informationen sollen unter anderem
auch die Planansätze und Rechnungsergebnisse der vergangenen fünf Jahre dargestellt
werden. Bereits seit mehreren Jahren stellt die Verwaltung den Fraktionen für alle Produkte
eine Übersicht über die Plan- und Ist-Werte der letzten fünf Rechnungsjahre zur Verfügung, so
dass für die Haushaltsberatungen der Fraktionen die gewünschten Daten vorliegen.
Eine zusätzliche Veröffentlichung dieser umfangreichen Zeitreihen über ein öffentlich zu-
gängliches Dashboard ist aus Sicht der Verwaltung aber differenziert zu betrachten. Insbe-
sondere bei einer Vielzahl von Haushaltsdaten und unterschiedlichen Betrachtungszeiträu-
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men besteht die Gefahr, dass die weiteren Informationen die Übersichtlichkeit eher beein-
trächtigen und ohne entsprechende Erläuterungen zu Fehlinterpretationen führen können.
Ziel des digitalen Haushalts sollte nicht sein, möglichst viele Daten gleichzeitig darzustellen,
sondern stattdessen die wesentlichen Haushaltsinformationen für alle Interessierten ver-
ständlich, übersichtlich und zielgruppengerecht aufzubereiten. Gerade bei einem öffentlich
zugänglichen Dashboard sollte darauf geachtet werden, dass zusätzliche Daten und Auswer-
tungsmöglichkeiten einen tatsächlichen Informationsgewinn bieten und nicht zu einer Über-
frachtung der Darstellung führen. Daher schlägt die Verwaltung vor, diesen Punkt des Antra-
ges (Darstellung der Ist-Werte der Vorjahre, mit Ausnahme des aktuellsten Jahresergebnis-
ses) abzulehnen.
Zu 4. Systematische Erläuterungen im Haushaltsplan
Die Verwaltung steht dem Ziel des Antrags, die Haushaltsplanung und -entwicklung transpa-
renter und nachvollziehbarer darzustellen, positiv gegenüber. Die Gegenüberstellung der
Planansätze mit dem jüngsten Rechnungsergebnis kann einen zusätzlichen Informations-
wert bei der Einordnung von Ansätzen bieten.
Bislang werden in den Erläuterungen und im Vorbericht neben dem Ansatz des eigentlichen
Planjahres zum einen die Ansätze der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung und zum
anderen der Planansatz des Vorjahres betrachtet. Auch wenn die Ergänzung um den Wert
des letzten Rechnungsergebnisses als recht unproblematisch erscheint, ist sie aber tatsäch-
lich mit einem höheren Aufwand verbunden und bedarf einiger struktureller und inhaltlicher
Anpassungen.
Trotz möglicher Anpassungen ist mit einem erhöhten Erläuterungsbedarf zu rechnen. Denn
es ist davon auszugehen, dass künftig nicht nur die Entwicklung der Planansätze, sondern
auch vermehrt Abweichungen zu vergangenen Rechnungsergebnissen erklärt werden müs-
sen.
Diese Abweichungen entstehen häufig dadurch, dass Beträge in der Haushaltsbewirtschaf-
tung anders gebucht werden als ursprünglich geplant. Um die Vergleichbarkeit zu verbes-
sern, sind daher vorab umfangreiche Abstimmungen zwischen den Fach- und Sonderberei-
chen einerseits und der Geschäftsbuchhaltung und dem Finanzmanagement andererseits
erforderlich.
Aufgrund dieser notwendigen Vorarbeiten wäre eine Umsetzung frühestens zum Haushalts-
planentwurf 2028 möglich.
Zu 5. Bereitstellung weiterer Haushaltsdaten
Hinsichtlich der Aufbereitung weitergehender Haushaltsplandaten in geeigneter digitaler und
auswertbarer Form wird auf die vorherigen Ausführungen zu Ziffer 2 und 3 verwiesen. Die
manuelle Aufbereitung der gewünschten Daten bis auf die Sachkontenebene wäre sehr zeit-
aufwendig.
Das eingesetzte Finanzbuchhaltungsprogramm proDoppik bietet eine Vielzahl von Auswer-
tungsmöglichkeiten. Eine Darstellung der aktuellen Planansätze sowie der Planansätze und
Rechnungsergebnisse der vergangenen fünf Haushaltsjahre auf Sachkontenebene ist in der
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gewünschten Form jedoch nicht automatisiert möglich. Eine entsprechende Aufbereitung
und Zusammenführung der gewünschten Daten müsste weitgehend manuell erfolgen und
wäre mit einem erheblichen zusätzlichen Arbeitsaufwand verbunden. Nach ersten Einschät-
zungen wäre hierfür zusätzliches Personal im Umfang von etwa 0,2 Vollzeitäquivalenten er-
forderlich
Grundsätzlich ist es nachvollziehbar, dass detaillierte Informationen auf Sachkontenebene
hilfreich sein können, um beispielsweise konkrete Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen zu
entwickeln und zu bewerten.
Allerdings sollte berücksichtigt werden, dass die politische Haushaltssteuerung vorrangig
auf die strategische Ausrichtung, die Festlegung von Zielen und die Kontrolle ihrer Erreichung
ausgerichtet ist. Eine vertiefte Betrachtung einzelner Sachkonten ist möglich, gehört jedoch
im Regelfall eher zur operativen Steuerung und damit zum Aufgabenbereich der Verwaltung.
Eine umfassende Bereitstellung entsprechender Detaildaten birgt daher die Gefahr einer zu-
nehmenden Verlagerung der politischen Haushaltsberatungen auf einzelne Haushaltspositi-
onen.
Vor diesem Hintergrund stellt sich insbesondere die Frage, ob der zusätzliche Informations-
gewinn in einem angemessenen Verhältnis zum erheblichen personellen und finanziellen
Aufwand steht.
Die Verwaltung empfiehlt daher, auf eine standardisierte Bereitstellung der beantragten Auf-
wertung zu verzichten und den Antrag daher abzulehnen. Stattdessen könnten in Einzelfällen
bzw. bei einem konkreten Informationsbedarf gezielte Auswertungen im Rahmen der vor-
handenen technischen und personellen Möglichkeiten zur Verfügung gestellt werden.
Zu 6. Strukturierte Aufbereitung der Ertragsseite
Die mit dem Antrag angestrebte umfassende und systematische Aufbereitung der Erträge
wird seitens der Verwaltung hinsichtlich des erforderlichen Ressourceneinsatzes und des zu
erwartenden zusätzlichen Erkenntnisgewinns kritisch bewertet.
Die kommunalen Erträge beruhen auf einer Vielzahl unterschiedlicher rechtlicher, vertragli-
cher und wirtschaftlicher Grundlagen. Während beispielsweise Gebühren und Entgelte durch
kommunale Satzungen oder Entgeltordnungen kommunalen Einflussmöglichkeiten unterlie-
gen, sind andere Erträge durch gesetzliche Vorgaben oder vertragliche Vereinbarungen fest-
gelegt.
Eine einheitliche und vergleichbare Darstellung der Ertragspositionen ist daher nur einge-
schränkt möglich. Zahlreiche Angaben müssten für die einzelnen Ertragsarten individuell
ermittelt, aufbereitet und bewertet werden. Ob diese Angaben aufgrund der jeweiligen recht-
lichen oder tatsächlichen Rahmenbedingungen sinnvoll darstellbar wären, ist fraglich. Eben-
so lassen sich daraus nicht durchgängig zusätzliche finanzielle Handlungsspielräume ablei-
ten.
Mangels einer zentralen Datenbasis müssten die notwendigen Daten aus unterschiedlichen
Fachverfahren, Gebührenkalkulationen, Satzungen und weiteren Unterlagen ermittelt, zu-
sammengeführt, geprüft und bewertet werden. Diese Arbeiten würde einen zusätzlichen
Aufwand im Finanzmanagement verursachen, der mit dem vorhandenen Personal nicht zu
leisten wäre. Vielmehr wäre hierfür nach einer ersten Einschätzung zusätzliches Personal im
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Umfang von etwa 0,5 Vollzeitäquivalenten über einen Zeitraum von mindestens 24 Monaten
erforderlich. Darüber hinaus würden weitere personelle Kapazitäten in den betroffenen Fach-
bereichen gebunden, die sich nicht konkret beziffern lassen.
Weiterhin ist zu bedenken, dass mit der erstmaligen Erhebung der Aufwand nicht abge-
schlossen wäre, sondern die Übersicht regelmäßig fortgeschrieben werden müsste, um sie
an veränderte rechtliche und tatsächliche Rahmenbedingungen anzupassen. Damit würde
eine zusätzliche dauerhafte Aufgabe geschaffen.
Vor dem Hintergrund der angespannten Haushaltslage und der begrenzten personellen Res-
sourcen erscheint die Schaffung zusätzlicher Verwaltungsaufgaben, nicht sachgerecht. Aus
Sicht der Verwaltung steht der Aufwand in keinem angemessenen Verhältnis zu dem zusätz-
lichen Erkenntnisgewinn. Daher empfiehlt die Verwaltung, diesen Antragspunkt abzulehnen.
Dies schließt nicht aus, dass bezogen auf einzelne Ertragspositionen ein Prüfauftrag an die
Verwaltung gerichtet werden kann.
Zu 7. Prüfauftrag zur Transparenz über die Bindung von Aufwendungen
Das mit dem Antrag verfolgte Ziel, die finanziellen Gestaltungsspielräume auf der Aufwands-
seite des Haushalts transparenter darzustellen, ist nachvollziehbar. Allerdings sieht die Ver-
waltung die Umsetzung dieser Forderung ebenfalls kritisch. Viele der unter Ziffer 6 gemach-
ten Aussagen treffen auch in diesem Punkt zu. In diesem Fall ist mit der Umsetzung des An-
trages ebenfalls ein hoher personeller und organisatorischer Aufwand verbunden, der im
Verhältnis zum voraussichtlichen Erkenntnisgewinn kritisch zu bewerten ist.
Der Haushaltsplan enthält bereits jetzt umfangreiche Informationen zu den wesentlichen
Aufwandspositionen. Insbesondere bei den produktbezogenen Erläuterungen werden die
maßgeblichen finanziellen Entwicklungen, Hintergründe und Einflussfaktoren dargestellt.
Ergänzende Informationen zu einzelnen Haushaltspositionen können darüber hinaus im
Rahmen der Haushaltsberatungen der politischen Gremien bereitgestellt werden. Vielfach
sind die Erläuterungen in den jeweiligen Teilplänen deutlich umfangreicher als bei vielen an-
deren Kommunen.
Fraglich ist, welcher wesentliche zusätzliche Erkenntnisgewinn durch eine flächendeckende
Klassifizierung der Aufwendungen nach rechtlichen, vertraglichen, politischen oder sonstigen
Bindungen erzielt werden könnte und inwieweit dieser tatsächlich zu einer verbesserten poli-
tischen Haushaltssteuerung beitragen würde.
Die finanziellen Gestaltungsspielräume einzelner Aufwandspositionen lassen sich vielfach
nicht eindeutig bestimmten Kategorien zuordnen. Rechtliche Verpflichtungen, vertragliche
Bindungen, politische Beschlüsse und tatsächliche Erfordernisse können sich überschneiden
und gegenseitig beeinflussen. Gleichzeitig können in Pflichtaufgaben auch freiwillige Leis-
tungen enthalten sein. Dies erschwert eine pauschale Klassifizierung und würde für eine be-
lastbare Bewertung eine differenzierte Einzelfallbetrachtung der insbesondere der wesentli-
chen Aufwandspositionen erfordern.
Für eine sachgerechte Bewertung müssten die wesentlichen Aufwandspositionen hinsicht-
lich ihrer rechtlichen und tatsächlichen Bindungen eingehend untersucht, mit den zuständi-
gen Fach- und Sonderbereichen abgestimmt und hinsichtlich ihrer kurz-, mittel- und langfris-
tigen Veränderbarkeit beurteilt werden.
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Eine derartige Auswertung würde eine zusätzliche Verwaltungsaufgabe darstellen und wäre
je nach Ausgestaltung unter Umständen noch umfangreicher als die in Ziffer 6 genannten
Tätigkeiten. Diese Aufgabe kann definitiv nicht mit dem vorhandenen Personal in dem gefor-
derten Zeitraum erfüllt werden. Auch hier wäre zusätzliches Personal im Umfang von etwa
0,5 Vollzeitäquivalenten über einen Zeitraum von mindestens 24 Monaten zwingend erforder-
lich und würde ebenfalls weitere personelle Kapazitäten in den beteiligten Bereichen binden.
Auch bei dieser Aufgabe wäre anschließend ein regelmäßiger Aktualisierungs- und Abstim-
mungsaufwand erforderlich. Änderungen rechtlicher Grundlagen, vertraglicher Verpflichtun-
gen, politischer Beschlüsse oder tatsächlicher Rahmenbedingungen könnten die Bewertung
der finanziellen Gestaltungsspielräume verändern.
Vor dem Hintergrund der angespannten Haushaltslage und der begrenzten personellen Res-
sourcen ist daher kritisch zu hinterfragen, ob die Schaffung einer zusätzlichen Verwaltungs-
aufgabe wirtschaftlich vertretbar ist.
Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag abzulehnen.
Dies schließt nicht aus, dass bezogen auf einzelne Aufwandspositionen ein Prüfauftrag an
die Verwaltung gerichtet werden kann.
Zusammenfassung
In der nachstehenden Tabelle werden die Empfehlungen der Verwaltung zu den einzelnen
Vorschlägen der Antragsteller noch einmal kurz zusammengefasst:
Nr. Antrag Vorschlag der Finanzielle Auswirkungen, wenn
Verwaltung Antrag umgesetzt wird
1 Weiterentwicklung des Be- Zustimmung keine
richtswesens
2 Überarbeitung von Produktbe- Zustimmung keine
schreibungen, Zielen und
Kennzahlen
3 Digitaler Haushalt
3.1 Pläne in barrierefreiem, ma- Ablehnung Ja,
schinenlesbarem Format aber nicht bezifferbar
3.2 Dateninhalt eines digitalen grundsätzlich Ja,
Haushaltes Zustimmung, aber nicht bezifferbar
teilweise Ableh-
nung
4. Systematische Erläuterungen Zustimmung Keine
im Haushaltsplan
5. Bereitstellung weiterer Haus- Ablehnung Ja,
haltsdaten zusätzlicher Personalaufwand
ca. 0,2 VZÄ
6. Strukturierte Aufbereitung der Ablehnung Ja,
Ertragsseite zusätzlicher Personalaufwand
ca. 0,5 VZÄ
7. Prüfauftrag zur Transparenz Ablehnung Ja,
über die Bindung von Aufwen- zusätzlicher Personalaufwand
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dungen ca. 0,5 VZÄ
Finanzielle Auswirkungen
Für die Maßnahmen nach den Ziffern 1, 2 und 4 werden nach dem derzeitigen Kenntnisstand
keine zusätzlichen finanziellen Auswirkungen anfallen.
Die Umsetzung der Maßnahmen nach den Ziffern 3, 5, 6 und 7 ist hingegen mit einem erheb-
lichen zeitlichen und personellen Aufwand verbunden. Insbesondere die Maßnahmen nach
den Ziffern 5 bis 7 würden zusätzliche personelle Kapazitäten erfordern und damit entspre-
chende Personalaufwendungen verursachen.
Für die unter Ziffer 5 vorgesehene standardisierte Datenaufbereitung wird seitens der Ver-
waltung ein zusätzlicher Personalbedarf von rund 0,2 Vollzeitäquivalenten (VZÄ) angenom-
men. Für die Maßnahmen nach den Ziffern 6 und 7 wird jeweils ein zusätzlicher Bedarf von
etwa 0,5 VZÄ über einen Zeitraum von mindestens 24 Monaten geschätzt. Hinzu kommt ein
derzeit nicht näher bezifferbarer Mitwirkungsaufwand der anderen Fach- und Sonderberei-
che.
Die hiermit verbundenen zusätzlichen Personal- und Finanzbedarfe sind im aktuellen Stellen-
plan und Haushalt nicht berücksichtigt. Sofern der Umsetzung der vorgenannten Punkte zu-
gestimmt wird, müssten die erforderlichen Stellenanteile und Aufwendungen im Rahmen der
weiteren Haushaltsplanberatungen ergänzt werden.
Anlage:
Antrag der Fraktionen CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
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