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Antrag der Fraktion DIE LINKE. Liste Oberhausen gemäß § 2 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Oberhausen: Kommunale Selbstverwaltung sichern – Verfassungsrechtliche Schritte gegen die strukturelle Unterfinanzierung einleiten
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Oberhausen |
| Datum | 2026-10-26 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Antragsvorlage Drucksache A/18/1431
Wahlperiode 2025/2030 Status öffentlich
Freigabedatum 26.10.2026
Antragsteller/-in: LINKE.LISTE Fraktion
Antrag der Fraktion DIE LINKE. Liste Oberhausen gemäß § 2 der
Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Oberhausen: Kommunale
Selbstverwaltung sichern – Verfassungsrechtliche Schritte gegen die
strukturelle Unterfinanzierung einleiten
Beratungsfolge
02.11.2026 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
09.11.2026 Rat der Stadt Beschlussfassung
Beschlussvorschlag
1. Der Rat stellt fest, dass die Stadt Oberhausen seit Jahren strukturell unterfinanziert
ist und dadurch die kommunale Selbstverwaltung gemäß Art. 28 Abs. 2 Grundgesetz
und Art. 78 der Landesverfassung NRW erheblich beeinträchtigt wird.
2. Der Rat fordert eine auskömmliche Finanzierung aller gesetzlich übertragenen
Aufgaben und die konsequente Einhaltung des Konnexitätsprinzips.
3. Der Rat spricht sich ausdrücklich dafür aus, gegen die strukturelle Unterfinanzierung
verfassungsrechtlich vorzugehen, um eine angemessene Finanzausstattung der
Stadt gerichtlich durchzusetzen.
4. Die Verwaltung wird beauftragt,
a) unter Einbeziehung externen verfassungsrechtlichen Sachverstands die
Voraussetzungen und geeigneten Verfahrenswege für ein gerichtliches Vorgehen zu
klären,
b) die strukturelle Unterfinanzierung und ihre Auswirkungen auf den städtischen
Haushalt gerichtsfest zu dokumentieren,
c) die notwendigen rechtlichen Schritte vorzubereiten und dem Rat eine konkrete
Entscheidungsgrundlage zur Einleitung eines Verfahrens vorzulegen.
5. Die Verwaltung berichtet dem Rat spätestens in der nächsten Ratssitzung über den
Stand der Vorbereitungen und legt einen verbindlichen Zeitplan vor.
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Seite 2 von 2 Drucksache A/18/1431
Bezug
Kein Bezug
Sachverhalt
1 Die Stadt Oberhausen leidet seit Jahrzehnten unter einer strukturellen Unterfinanzierung.
2 Trotz zahlreicher Haushaltssicherungskonzepte und Sparmaßnahmen ist es nicht gelungen,
3 die Finanzprobleme dauerhaft zu überwinden.
4 Die kommunale Finanzkrise hat inzwischen ein historisches Ausmaß erreicht. Bundesweit
5 verzeichneten die Kommunen 2025 ein Defizit von rund 30 Milliarden Euro. Auch
6 Oberhausen steht vor erheblichen Haushaltsdefiziten und einem wachsenden
7 Investitionsstau.
8 Eine wesentliche Ursache sind die steigenden Kosten gesetzlich vorgegebener Aufgaben,
9 insbesondere bei Sozialleistungen, Jugendhilfe, Eingliederungshilfe und Kinderbetreuung.
10 Bund und Land stellen hierfür nicht immer eine ausreichende Finanzierung sicher.
11 Die Folgen tragen die Menschen vor Ort: Stellen werden nicht wiederbesetzt, öffentliche
12 Angebote eingeschränkt, Gebühren erhöht und notwendige Investitionen verschoben. Damit
13 geraten soziale Teilhabe und die öffentliche Daseinsvorsorge zunehmend unter Druck.
14 Die kommunale Selbstverwaltung darf nicht darauf reduziert werden, nur noch darüber zu
15 entscheiden, wo als Nächstes gekürzt wird.
16 Art. 28 Abs. 2 Grundgesetz und Art. 78 der Landesverfassung NRW schützen die
17 kommunale Selbstverwaltung. Dazu gehört eine angemessene Finanzausstattung, die die
18 Erfüllung gesetzlicher Aufgaben und eigene politische Gestaltungsspielräume ermöglicht.
19 Auch die Entlastung bei den Altschulden beseitigt die strukturellen Ursachen nicht. Solange
20 die laufenden Aufgaben unzureichend finanziert werden, entstehen neue Defizite.
21 Die Forderung nach einer auskömmlichen Finanzierung wird inzwischen auch von den
22 kommunalen Spitzenverbänden sowie der Oberhausener Verwaltungsspitze ausdrücklich
23 erhoben. Politische Appelle allein haben die Finanzkrise jedoch bislang nicht gelöst.
24 Deshalb ist es notwendig, die strukturelle Unterfinanzierung auch verfassungsrechtlich
25 überprüfen zu lassen und die entsprechenden rechtlichen Schritte vorzubereiten.
26 Kommunale Selbstverwaltung braucht finanzielle Handlungsfähigkeit. Die Verantwortung für
27 die Finanzierung gesetzlicher Aufgaben darf nicht dauerhaft auf die Kommunen und ihre
28 Bevölkerung abgewälzt werden.
Anlage/n
Keine
[Dokumentende]
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