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Antrag der Fraktion DIE LINKE. Liste Oberhausen gemäß § 2 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Oberhausen: Kommunale Selbstverwaltung sichern – Verfassungsrechtliche Schritte gegen die strukturelle Unterfinanzierung einleiten

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeOberhausen
Datum2026-10-26
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Antragsvorlage Drucksache A/18/1431 Wahlperiode 2025/2030 Status öffentlich Freigabedatum 26.10.2026 Antragsteller/-in: LINKE.LISTE Fraktion Antrag der Fraktion DIE LINKE. Liste Oberhausen gemäß § 2 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Oberhausen: Kommunale Selbstverwaltung sichern – Verfassungsrechtliche Schritte gegen die strukturelle Unterfinanzierung einleiten Beratungsfolge 02.11.2026 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 09.11.2026 Rat der Stadt Beschlussfassung Beschlussvorschlag 1. Der Rat stellt fest, dass die Stadt Oberhausen seit Jahren strukturell unterfinanziert ist und dadurch die kommunale Selbstverwaltung gemäß Art. 28 Abs. 2 Grundgesetz und Art. 78 der Landesverfassung NRW erheblich beeinträchtigt wird. 2. Der Rat fordert eine auskömmliche Finanzierung aller gesetzlich übertragenen Aufgaben und die konsequente Einhaltung des Konnexitätsprinzips. 3. Der Rat spricht sich ausdrücklich dafür aus, gegen die strukturelle Unterfinanzierung verfassungsrechtlich vorzugehen, um eine angemessene Finanzausstattung der Stadt gerichtlich durchzusetzen. 4. Die Verwaltung wird beauftragt, a) unter Einbeziehung externen verfassungsrechtlichen Sachverstands die Voraussetzungen und geeigneten Verfahrenswege für ein gerichtliches Vorgehen zu klären, b) die strukturelle Unterfinanzierung und ihre Auswirkungen auf den städtischen Haushalt gerichtsfest zu dokumentieren, c) die notwendigen rechtlichen Schritte vorzubereiten und dem Rat eine konkrete Entscheidungsgrundlage zur Einleitung eines Verfahrens vorzulegen. 5. Die Verwaltung berichtet dem Rat spätestens in der nächsten Ratssitzung über den Stand der Vorbereitungen und legt einen verbindlichen Zeitplan vor. 1 von 2 in Zusammenstellung Seite 2 von 2 Drucksache A/18/1431 Bezug Kein Bezug Sachverhalt 1 Die Stadt Oberhausen leidet seit Jahrzehnten unter einer strukturellen Unterfinanzierung. 2 Trotz zahlreicher Haushaltssicherungskonzepte und Sparmaßnahmen ist es nicht gelungen, 3 die Finanzprobleme dauerhaft zu überwinden. 4 Die kommunale Finanzkrise hat inzwischen ein historisches Ausmaß erreicht. Bundesweit 5 verzeichneten die Kommunen 2025 ein Defizit von rund 30 Milliarden Euro. Auch 6 Oberhausen steht vor erheblichen Haushaltsdefiziten und einem wachsenden 7 Investitionsstau. 8 Eine wesentliche Ursache sind die steigenden Kosten gesetzlich vorgegebener Aufgaben, 9 insbesondere bei Sozialleistungen, Jugendhilfe, Eingliederungshilfe und Kinderbetreuung. 10 Bund und Land stellen hierfür nicht immer eine ausreichende Finanzierung sicher. 11 Die Folgen tragen die Menschen vor Ort: Stellen werden nicht wiederbesetzt, öffentliche 12 Angebote eingeschränkt, Gebühren erhöht und notwendige Investitionen verschoben. Damit 13 geraten soziale Teilhabe und die öffentliche Daseinsvorsorge zunehmend unter Druck. 14 Die kommunale Selbstverwaltung darf nicht darauf reduziert werden, nur noch darüber zu 15 entscheiden, wo als Nächstes gekürzt wird. 16 Art. 28 Abs. 2 Grundgesetz und Art. 78 der Landesverfassung NRW schützen die 17 kommunale Selbstverwaltung. Dazu gehört eine angemessene Finanzausstattung, die die 18 Erfüllung gesetzlicher Aufgaben und eigene politische Gestaltungsspielräume ermöglicht. 19 Auch die Entlastung bei den Altschulden beseitigt die strukturellen Ursachen nicht. Solange 20 die laufenden Aufgaben unzureichend finanziert werden, entstehen neue Defizite. 21 Die Forderung nach einer auskömmlichen Finanzierung wird inzwischen auch von den 22 kommunalen Spitzenverbänden sowie der Oberhausener Verwaltungsspitze ausdrücklich 23 erhoben. Politische Appelle allein haben die Finanzkrise jedoch bislang nicht gelöst. 24 Deshalb ist es notwendig, die strukturelle Unterfinanzierung auch verfassungsrechtlich 25 überprüfen zu lassen und die entsprechenden rechtlichen Schritte vorzubereiten. 26 Kommunale Selbstverwaltung braucht finanzielle Handlungsfähigkeit. Die Verantwortung für 27 die Finanzierung gesetzlicher Aufgaben darf nicht dauerhaft auf die Kommunen und ihre 28 Bevölkerung abgewälzt werden. Anlage/n Keine [Dokumentende] 2 von 2 in Zusammenstellung

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