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CDU-Fraktionsantrag zur Verbesserung der verkehrlichen Situation “Am Lattenbusch”
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Stadt Rheda-Wiedenbrück |
| Datum | 2026-11-09 geplant |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Stadt Rheda-Wiedenbrück Vorlagen-Nr .
AV-15/2026
Der Bürgermeister
öffentliche
Antragsvorlage
Fachbereich/Abteilung:
FB Tiefbau
Erstellt durch: Herr Ditgens, Herr Duhme, Herr Otta
Erstellt am: 14.10.2026
Beratungsfolge Sitzungstermin
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung 09.11.2026
5
Tagesordnungspunkt:
CDU-Fraktionsantrag zur Verbesserung der verkehrlichen Situation “Am Lat-
tenbusch”
Antragsgegenstand/Beschluss:
10 1. Die CDU-Fraktion beantragt mit Schreiben vom 22.04.2026 zur Verbesserung der
Verkehrssicherheit in der Straße „Am Lattenbusch“:
a) Die Anordnung eines beidseitigen Haltverbots im Abschnitt zwischen der Stromberger
Straße und der Feuerwehrzufahrt.
b) Die Entfernung der drei Baumbeete einschließlich der vier Bäume in diesem Abschnitt
15 sowie geeignete Ausgleichsmaßnahmen.
c) Die Prüfung weiterer Maßnahmen, die kurzfristig und ohne großen Aufwand zur
Verbesserung der Verkehrssicherheit umgesetzt werden können. Die finanziellen
Auswirkungen sind dem zuständigen Ausschuss vor der abschließenden Beschluss-
fassung aufzuzeigen.
20 2. Beschluss zur weiteren Behandlung
a) Der Antrag wird zur weiteren Bearbeitung an die Verwaltung übergeben. Dabei gelten
folgende Vorgaben:
• Ein beidseitiges absolutes Haltverbot im Abschnitt zwischen der Stromberger
Straße und der Feuerwehrzufahrt soll durch die zuständige Straßenverkehrs-
25 behörde bei Vorliegen der Voraussetzungen kurzfristig angeordnet und umgesetzt
werden, soweit dies nicht bereits erfolgt ist.
• Der Kurvenradius im Bereich der Feuerwehrzufahrt wird zeitnah entsprechend den
Schleppkurven der maßgebenden Einsatzfahrzeuge und in Abstimmung mit der
Feuerwehr angepasst. Die erforderliche Flächenverfügbarkeit und die haushalts-
30 rechtlichen Voraussetzungen sind vor der Ausführung sicherzustellen.
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• Die drei Baumbeete einschließlich der vier Bäume bleiben zunächst erhalten. Die
Entscheidung über ihre Entfernung wird zurückgestellt. Die weitere Prüfung erfolgt
im Zusammenhang mit der städtebaulichen Planung zum Bebauungsplan Nr. 437
35 „An der Feuerwehrschule“ unter Berücksichtigung möglicher alternativer Straßen-
anbindungen.
• Die Verwaltung überprüft gemeinsam mit der Feuerwehr die Wirkung der
kurzfristigen Maßnahmen und berichtet dem Ausschuss über die Umsetzung und
gegebenenfalls verbleibenden Handlungsbedarf. Weitergehende kurzfristig
40 erforderliche Sicherheitsmaßnahmen sind unabhängig vom Fortgang des Bauleit-
planverfahrens zu prüfen.
b) Der Antrag wird abgelehnt.
Erläuterungen:
45 Die CDU-Fraktion hat mit Schreiben vom 22.04.2026 beantragt, die verkehrliche Situation in
der Straße „Am Lattenbusch“ im Abschnitt zwischen der Stromberger Straße und der
Feuerwehrzufahrt zu verbessern. Durch die Entfernung von Pflanzbeeten und die Anordnung
eines beidseitigen Haltverbots soll insbesondere die Sicherheit bei Feuerwehreinsätzen erhöht
werden. Darüber hinaus sollen weitere kurzfristig und mit geringem Aufwand umsetzbare
50 Maßnahmen geprüft werden. Zur Begründung führt die Fraktion an, dass in der Vergangenheit
mehrfach auf die verkehrlichen Gefahren in diesem Straßenabschnitt hingewiesen worden sei,
ohne dass entsprechende Maßnahmen eingeleitet worden seien. Sie verweist insbesondere
auf Konflikte zwischen anrückenden Einsatzkräften und ausrückenden Feuerwehrfahrzeugen
sowie auf Anforderungen an die Gestaltung von Feuerwehrzufahrten. Besondere Schwierig-
55 keiten bestünden beim Ausrücken der städtischen Feuerwehr und der Kräfte des Kreises
Gütersloh mit Sondergerät.
Nach den vorliegenden Angaben sind bislang keine Verkehrsunfälle dokumentiert. Die
beantragten Maßnahmen dienen der vorbeugenden Verbesserung der Verkehrssicherheit. Für
entfallende Grünanlagen regt die Fraktion geeignete Ausgleichsmaßnahmen, beispielsweise
60 Baumpflanzungen in der näheren Umgebung, an.
Abb.1: Am Lattenbusch: Feuerwehrzufahrt
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Hinweise der Verwaltung
65 1. Planerischer Zusammenhang
Der Fraktionsantrag wird mit dieser Vorlage zur politischen Beratung vorgelegt. Seine
fachliche Bewertung steht in engem Zusammenhang mit der städtebaulichen Neuordnung des
Bereichs der Kreisfeuerwehrschule. Der Rat hat am 16.03.2026 die Aufstellung des
Bebauungsplans Nr. 437 „An der Feuerwehrschule“ sowie parallel die Einleitung der 106.
70 Änderung des Flächennutzungsplans beschlossen. Zu den ausdrücklichen Planungszielen
gehören die Neuordnung des Verkehrs und die Beseitigung der Gefährdungssituation im
Ein- und Ausfahrtsbereich des Feuerwehrhauses in St. Vit. Hintergrund der Planung ist der
anstehende Umzug der Kreisfeuerwehrschule in das neue Bevölkerungsschutzzentrum in
Verl-Sürenheide. Das Areal bietet aufgrund seiner Größe und zentralen Lage die Möglichkeit,
75 die angrenzenden Wohngebiete geordnet weiterzuentwickeln und eine Gemeinbedarfsfläche
für die Feuerwehr vorzusehen. Zur Konkretisierung dieser Ziele wird derzeit eine
städtebauliche Rahmenplanung erarbeitet.
Dauerhafte Veränderungen des Straßenraums sollten mit dieser Gesamtplanung abgestimmt
werden. Insbesondere ist zu untersuchen, ob alternative Straßenanbindungen die bestehende
80 Zufahrt entlasten und Begegnungskonflikte verringern können. Ob und wann solche
Verbindungen realisiert werden können, ist im weiteren Planungsprozess zu klären. Kurzfristig
umsetzbare Verbesserungen der Verkehrssicherheit sollen unabhängig davon bereits jetzt
erfolgen.
2. Feststellungen des Brandschutzbedarfsplans
85 Der Brandschutzbedarfsplan 2026–2031 beschreibt die verkehrliche Anbindung des
Feuerwehrhauses St. Vit als standortbedingte Einschränkung. Die Einsatzfahrzeuge müssen
zunächst eine etwa 100 Meter lange Erschließungsstraße mit baulichen Einengungen
befahren, bevor sie die Stromberger Straße erreichen. Aufgrund der eingeschränkten
Fahrbahnbreite und der vorhandenen Einengungen bestehen bei Begegnungen zwischen
90 ausrückenden Einsatzfahrzeugen und anrückenden Feuerwehrangehörigen nur begrenzte
Ausweichmöglichkeiten. Für den untersuchten Ausfahrtsbereich stellt der Brandschutzbe-
darfsplan anhand einer maßstäblichen Schleppkurvenüberlagerung auf einem Luftbild fest,
dass der vorhandene Kurvenradius nicht ausreichend bemessen ist. Größere Einsatzfahr-
zeuge können den Bereich nur unter Ausnutzung der gesamten Fahrbahnbreite durchfahren.
95 Zur Verbesserung wird empfohlen, eine Vergrößerung des Kurvenradius unter geringfügiger
Einbeziehung angrenzender Freiflächen zu prüfen, beispielsweise eines kleinen Randbereichs
des Sportplatzes.
Die Verbesserung der Ausfahrtsituation wird im Maßnahmenkatalog als mittelfristige
Maßnahme mit Priorität B eingeordnet. Eine vollständige Entfernung der drei Baumbeete
100 einschließlich der vier Bäume wird im Brandschutzbedarfsplan nicht ausdrücklich gefordert.
3. Kurzfristige Maßnahmen
Während eines Ortstermins am 08.10.2026 wurde die Angelegenheit mit der Feuerwehr
erörtert. Dabei bestand Einvernehmen, dass eine Anpassung des Kurvenradius im Bereich
der Feuerwehrzufahrt an die Schleppkurven der Einsatzfahrzeuge sinnvoll ist. Die Verwaltung
105 beabsichtigt, diese Anpassung zeitnah umzusetzen. Die konkrete Geometrie und die
erforderliche Flächeninanspruchnahme werden vor der Ausführung anhand der maßgebenden
Einsatzfahrzeuge technisch festgelegt und mit der Feuerwehr abgestimmt. Der Eingriff soll auf
den für eine sichere Befahrbarkeit erforderlichen Umfang begrenzt werden.
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Ergänzend soll ein beidseitiges absolutes Haltverbot im Abschnitt zwischen der Stromberger
110 Straße und der Feuerwehrzufahrt die verfügbaren Fahrbahnflächen von haltenden und
parkenden Fahrzeugen freihalten. Die straßenverkehrsrechtliche Prüfung, Anordnung und
Umsetzung erfolgen durch die zuständige Straßenverkehrsbehörde.
4. Umgang mit den Baumbeeten
Die vollständige Entfernung der drei Baumbeete einschließlich der vier Bäume bedarf einer
115 weitergehenden Bewertung. Die Anlieger wurden bereits von der Feuerwehr zu einem
möglichen Rückbau befragt. Dabei ergab sich kein einheitliches Meinungsbild. Als Argument
für den Erhalt wurde insbesondere die geschwindigkeitsdämpfende Wirkung der Baumbeete
angeführt. Bei einem Rückbau werden höhere Fahrgeschwindigkeiten befürchtet. Darüber
hinaus tragen die Bäume durch Verschattung und Verdunstung zur Verbesserung des
120 örtlichen Kleinklimas bei.
Die Verwaltung schlägt deshalb vor, die Baumbeete und Bäume zunächst zu erhalten. Die
Anpassung des Kurvenradius und das Freihalten der Fahrbahn sollen kurzfristig umgesetzt
und ihre Wirkung gemeinsam mit der Feuerwehr überprüft werden. Die weitere Entscheidung
über die Baumbeete ist mit den Ergebnissen der städtebaulichen Rahmenplanung und
125 möglichen alternativen Erschließungen abzustimmen. Damit werden irreversible Eingriffe
vermieden, solange noch nicht feststeht, in welchem Umfang sie für eine sichere und zukunfts-
fähige Verkehrsführung erforderlich sind.
Eine Einbahnstraßenregelung kommt grundsätzlich als weitere Alternative in Betracht. Sie ist
jedoch hinsichtlich möglicher Umwege und ihrer Auswirkungen auf die Anfahrt der
130 Einsatzkräfte sowie die Ausrückwege zu bewerten und wird daher derzeit nicht zur
unmittelbaren Umsetzung vorgeschlagen.
5. Weiteres Vorgehen
Mit der Kurvenanpassung und dem Haltverbot sollen kurzfristig konkrete Verbesserungen
erreicht werden. Die umfassendere Neuordnung der verkehrlichen Anbindung wird im
135 Zusammenhang mit der städtebaulichen Planung weiterverfolgt. Sollten nach Umsetzung der
kurzfristigen Maßnahmen sicherheitsrelevante Konflikte verbleiben, sind ergänzende Maßnah-
men unabhängig vom Abschluss des Bauleitplanverfahrens zu prüfen und dem zuständigen
Ausschuss vorzulegen.
Die Verwaltung empfiehlt die weitere Behandlung des Antrags gemäß Ziffer 2 a)
140 6. Finanzielle Auswirkungen
Die voraussichtlichen Kosten für die Beschilderung und die Anpassung des Kurvenradius i. H:
v. ca. 20.000 € können über das Produkt 120103 „Straßen- und Brückenunterhaltung“ Sach-
konto 521602 „Aufwendungen für sonstige Instandsetzungen“ finanziert werden.
Der Bürgermeister
145 i. A.
Jan Ditgens
Leitung des technischen Geschäftsbereiches III
150
Anlage:
• Anlage 1 – Fraktionsantrag der CDU-Fraktion vom 22.04.2026
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