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CDU-Fraktionsantrag zur Verbesserung der verkehrlichen Situation “Am Lattenbusch”

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeStadt Rheda-Wiedenbrück
Datum2026-11-09 geplant
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Stadt Rheda-Wiedenbrück Vorlagen-Nr . AV-15/2026 Der Bürgermeister öffentliche Antragsvorlage Fachbereich/Abteilung: FB Tiefbau Erstellt durch: Herr Ditgens, Herr Duhme, Herr Otta Erstellt am: 14.10.2026  Beratungsfolge  Sitzungstermin Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung 09.11.2026 5 Tagesordnungspunkt: CDU-Fraktionsantrag zur Verbesserung der verkehrlichen Situation “Am Lat- tenbusch” Antragsgegenstand/Beschluss: 10 1. Die CDU-Fraktion beantragt mit Schreiben vom 22.04.2026 zur Verbesserung der Verkehrssicherheit in der Straße „Am Lattenbusch“: a) Die Anordnung eines beidseitigen Haltverbots im Abschnitt zwischen der Stromberger Straße und der Feuerwehrzufahrt. b) Die Entfernung der drei Baumbeete einschließlich der vier Bäume in diesem Abschnitt 15 sowie geeignete Ausgleichsmaßnahmen. c) Die Prüfung weiterer Maßnahmen, die kurzfristig und ohne großen Aufwand zur Verbesserung der Verkehrssicherheit umgesetzt werden können. Die finanziellen Auswirkungen sind dem zuständigen Ausschuss vor der abschließenden Beschluss- fassung aufzuzeigen. 20 2. Beschluss zur weiteren Behandlung a) Der Antrag wird zur weiteren Bearbeitung an die Verwaltung übergeben. Dabei gelten folgende Vorgaben: • Ein beidseitiges absolutes Haltverbot im Abschnitt zwischen der Stromberger Straße und der Feuerwehrzufahrt soll durch die zuständige Straßenverkehrs- 25 behörde bei Vorliegen der Voraussetzungen kurzfristig angeordnet und umgesetzt werden, soweit dies nicht bereits erfolgt ist. • Der Kurvenradius im Bereich der Feuerwehrzufahrt wird zeitnah entsprechend den Schleppkurven der maßgebenden Einsatzfahrzeuge und in Abstimmung mit der Feuerwehr angepasst. Die erforderliche Flächenverfügbarkeit und die haushalts- 30 rechtlichen Voraussetzungen sind vor der Ausführung sicherzustellen. Seite 1 • Die drei Baumbeete einschließlich der vier Bäume bleiben zunächst erhalten. Die Entscheidung über ihre Entfernung wird zurückgestellt. Die weitere Prüfung erfolgt im Zusammenhang mit der städtebaulichen Planung zum Bebauungsplan Nr. 437 35 „An der Feuerwehrschule“ unter Berücksichtigung möglicher alternativer Straßen- anbindungen. • Die Verwaltung überprüft gemeinsam mit der Feuerwehr die Wirkung der kurzfristigen Maßnahmen und berichtet dem Ausschuss über die Umsetzung und gegebenenfalls verbleibenden Handlungsbedarf. Weitergehende kurzfristig 40 erforderliche Sicherheitsmaßnahmen sind unabhängig vom Fortgang des Bauleit- planverfahrens zu prüfen. b) Der Antrag wird abgelehnt. Erläuterungen: 45 Die CDU-Fraktion hat mit Schreiben vom 22.04.2026 beantragt, die verkehrliche Situation in der Straße „Am Lattenbusch“ im Abschnitt zwischen der Stromberger Straße und der Feuerwehrzufahrt zu verbessern. Durch die Entfernung von Pflanzbeeten und die Anordnung eines beidseitigen Haltverbots soll insbesondere die Sicherheit bei Feuerwehreinsätzen erhöht werden. Darüber hinaus sollen weitere kurzfristig und mit geringem Aufwand umsetzbare 50 Maßnahmen geprüft werden. Zur Begründung führt die Fraktion an, dass in der Vergangenheit mehrfach auf die verkehrlichen Gefahren in diesem Straßenabschnitt hingewiesen worden sei, ohne dass entsprechende Maßnahmen eingeleitet worden seien. Sie verweist insbesondere auf Konflikte zwischen anrückenden Einsatzkräften und ausrückenden Feuerwehrfahrzeugen sowie auf Anforderungen an die Gestaltung von Feuerwehrzufahrten. Besondere Schwierig- 55 keiten bestünden beim Ausrücken der städtischen Feuerwehr und der Kräfte des Kreises Gütersloh mit Sondergerät. Nach den vorliegenden Angaben sind bislang keine Verkehrsunfälle dokumentiert. Die beantragten Maßnahmen dienen der vorbeugenden Verbesserung der Verkehrssicherheit. Für entfallende Grünanlagen regt die Fraktion geeignete Ausgleichsmaßnahmen, beispielsweise 60 Baumpflanzungen in der näheren Umgebung, an. Abb.1: Am Lattenbusch: Feuerwehrzufahrt Seite 2 Hinweise der Verwaltung 65 1. Planerischer Zusammenhang Der Fraktionsantrag wird mit dieser Vorlage zur politischen Beratung vorgelegt. Seine fachliche Bewertung steht in engem Zusammenhang mit der städtebaulichen Neuordnung des Bereichs der Kreisfeuerwehrschule. Der Rat hat am 16.03.2026 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 437 „An der Feuerwehrschule“ sowie parallel die Einleitung der 106. 70 Änderung des Flächennutzungsplans beschlossen. Zu den ausdrücklichen Planungszielen gehören die Neuordnung des Verkehrs und die Beseitigung der Gefährdungssituation im Ein- und Ausfahrtsbereich des Feuerwehrhauses in St. Vit. Hintergrund der Planung ist der anstehende Umzug der Kreisfeuerwehrschule in das neue Bevölkerungsschutzzentrum in Verl-Sürenheide. Das Areal bietet aufgrund seiner Größe und zentralen Lage die Möglichkeit, 75 die angrenzenden Wohngebiete geordnet weiterzuentwickeln und eine Gemeinbedarfsfläche für die Feuerwehr vorzusehen. Zur Konkretisierung dieser Ziele wird derzeit eine städtebauliche Rahmenplanung erarbeitet. Dauerhafte Veränderungen des Straßenraums sollten mit dieser Gesamtplanung abgestimmt werden. Insbesondere ist zu untersuchen, ob alternative Straßenanbindungen die bestehende 80 Zufahrt entlasten und Begegnungskonflikte verringern können. Ob und wann solche Verbindungen realisiert werden können, ist im weiteren Planungsprozess zu klären. Kurzfristig umsetzbare Verbesserungen der Verkehrssicherheit sollen unabhängig davon bereits jetzt erfolgen. 2. Feststellungen des Brandschutzbedarfsplans 85 Der Brandschutzbedarfsplan 2026–2031 beschreibt die verkehrliche Anbindung des Feuerwehrhauses St. Vit als standortbedingte Einschränkung. Die Einsatzfahrzeuge müssen zunächst eine etwa 100 Meter lange Erschließungsstraße mit baulichen Einengungen befahren, bevor sie die Stromberger Straße erreichen. Aufgrund der eingeschränkten Fahrbahnbreite und der vorhandenen Einengungen bestehen bei Begegnungen zwischen 90 ausrückenden Einsatzfahrzeugen und anrückenden Feuerwehrangehörigen nur begrenzte Ausweichmöglichkeiten. Für den untersuchten Ausfahrtsbereich stellt der Brandschutzbe- darfsplan anhand einer maßstäblichen Schleppkurvenüberlagerung auf einem Luftbild fest, dass der vorhandene Kurvenradius nicht ausreichend bemessen ist. Größere Einsatzfahr- zeuge können den Bereich nur unter Ausnutzung der gesamten Fahrbahnbreite durchfahren. 95 Zur Verbesserung wird empfohlen, eine Vergrößerung des Kurvenradius unter geringfügiger Einbeziehung angrenzender Freiflächen zu prüfen, beispielsweise eines kleinen Randbereichs des Sportplatzes. Die Verbesserung der Ausfahrtsituation wird im Maßnahmenkatalog als mittelfristige Maßnahme mit Priorität B eingeordnet. Eine vollständige Entfernung der drei Baumbeete 100 einschließlich der vier Bäume wird im Brandschutzbedarfsplan nicht ausdrücklich gefordert. 3. Kurzfristige Maßnahmen Während eines Ortstermins am 08.10.2026 wurde die Angelegenheit mit der Feuerwehr erörtert. Dabei bestand Einvernehmen, dass eine Anpassung des Kurvenradius im Bereich der Feuerwehrzufahrt an die Schleppkurven der Einsatzfahrzeuge sinnvoll ist. Die Verwaltung 105 beabsichtigt, diese Anpassung zeitnah umzusetzen. Die konkrete Geometrie und die erforderliche Flächeninanspruchnahme werden vor der Ausführung anhand der maßgebenden Einsatzfahrzeuge technisch festgelegt und mit der Feuerwehr abgestimmt. Der Eingriff soll auf den für eine sichere Befahrbarkeit erforderlichen Umfang begrenzt werden. Seite 3 Ergänzend soll ein beidseitiges absolutes Haltverbot im Abschnitt zwischen der Stromberger 110 Straße und der Feuerwehrzufahrt die verfügbaren Fahrbahnflächen von haltenden und parkenden Fahrzeugen freihalten. Die straßenverkehrsrechtliche Prüfung, Anordnung und Umsetzung erfolgen durch die zuständige Straßenverkehrsbehörde. 4. Umgang mit den Baumbeeten Die vollständige Entfernung der drei Baumbeete einschließlich der vier Bäume bedarf einer 115 weitergehenden Bewertung. Die Anlieger wurden bereits von der Feuerwehr zu einem möglichen Rückbau befragt. Dabei ergab sich kein einheitliches Meinungsbild. Als Argument für den Erhalt wurde insbesondere die geschwindigkeitsdämpfende Wirkung der Baumbeete angeführt. Bei einem Rückbau werden höhere Fahrgeschwindigkeiten befürchtet. Darüber hinaus tragen die Bäume durch Verschattung und Verdunstung zur Verbesserung des 120 örtlichen Kleinklimas bei. Die Verwaltung schlägt deshalb vor, die Baumbeete und Bäume zunächst zu erhalten. Die Anpassung des Kurvenradius und das Freihalten der Fahrbahn sollen kurzfristig umgesetzt und ihre Wirkung gemeinsam mit der Feuerwehr überprüft werden. Die weitere Entscheidung über die Baumbeete ist mit den Ergebnissen der städtebaulichen Rahmenplanung und 125 möglichen alternativen Erschließungen abzustimmen. Damit werden irreversible Eingriffe vermieden, solange noch nicht feststeht, in welchem Umfang sie für eine sichere und zukunfts- fähige Verkehrsführung erforderlich sind. Eine Einbahnstraßenregelung kommt grundsätzlich als weitere Alternative in Betracht. Sie ist jedoch hinsichtlich möglicher Umwege und ihrer Auswirkungen auf die Anfahrt der 130 Einsatzkräfte sowie die Ausrückwege zu bewerten und wird daher derzeit nicht zur unmittelbaren Umsetzung vorgeschlagen. 5. Weiteres Vorgehen Mit der Kurvenanpassung und dem Haltverbot sollen kurzfristig konkrete Verbesserungen erreicht werden. Die umfassendere Neuordnung der verkehrlichen Anbindung wird im 135 Zusammenhang mit der städtebaulichen Planung weiterverfolgt. Sollten nach Umsetzung der kurzfristigen Maßnahmen sicherheitsrelevante Konflikte verbleiben, sind ergänzende Maßnah- men unabhängig vom Abschluss des Bauleitplanverfahrens zu prüfen und dem zuständigen Ausschuss vorzulegen. Die Verwaltung empfiehlt die weitere Behandlung des Antrags gemäß Ziffer 2 a) 140 6. Finanzielle Auswirkungen Die voraussichtlichen Kosten für die Beschilderung und die Anpassung des Kurvenradius i. H: v. ca. 20.000 € können über das Produkt 120103 „Straßen- und Brückenunterhaltung“ Sach- konto 521602 „Aufwendungen für sonstige Instandsetzungen“ finanziert werden. Der Bürgermeister 145 i. A. Jan Ditgens Leitung des technischen Geschäftsbereiches III 150 Anlage: • Anlage 1 – Fraktionsantrag der CDU-Fraktion vom 22.04.2026 Seite 4

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