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Bauvoranfrage zur Errichtung einer Ferienhausanlage (Holzblockhäuser) mit optionaler Gastronomie auf dem Grundstück Flst.-Nr. 3359/3, Schleifweg-Süd, Gemarkung Nonnen-weier

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeGemeinde Schwanau
Datum2026-10-21
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Gemeinde Schwanau Drucksache-Nr.: 135/2026 1. Ergänzung Bauanträge Gemeinderat Bauamt, Simone Brandenburger Sitzung: Ortschaftsrat Nonnenweier öffentlich Vorberatung 21.10.2026 Bau- und Planungsausschuss öffentlich Beschlussfassung 09.11.2026 Bauvoranfrage zur Errichtung einer Ferienhausanlage (Holzblockhäuser) mit optionaler Gastronomie auf dem Grundstück Flst.-Nr. 3359/3, Schleifweg-Süd, Gemarkung Nonnen- weier Beschlussvorschlag: Der Bau- und Planungsausschuss erteilt das Einvernehmen zur Errichtung einer Ferienhausanlage (Holzblockhäuser) mit optionaler Gastronomie. Begründung / Sachverhalt: Das Grundstück Flst.-Nr. 3359/3, Gemarkung Nonnenweier, befindet sich im Geltungsbereich der 3. Änderung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Nonnenweier“. Diese legt im westlichen Bereich zur L 104 hin ein eingeschränktes Gewerbegebiet (GEE) fest. Zudem ist hier eine Fläche, die von Bebauung freizuhalten ist, zu beachten. Auf der östlichen Seite der Grundstücke, in Richtung Schleifweg-Süd ist die Fläche als Gewerbegebiet (GE) ausgewiesen. Hier ist die Baugrenze einzuhalten. Die Vollständigkeit der Unterlagen wurde von der Baurechtsbehörde noch nicht bestätigt. Somit wurde noch keine Entscheidungsfrist ausgelöst. Aktuell wird von einer Beschlussfassung durch den Bau- und Planungsausschuss am 09.11.2026 ausgegangen. Daher ist die Vorberatung im Ortschaftsrat Nonnenweier bereits am 21.10.2026 vorgesehen. Bei diesem Verfahren besteht die Besonderheit, dass die Antragsteller nicht Eigentümer der Grundstücke sind. Die Gemeinde Schwanau hat das Flst.-Nr. 3359/3 zum Kauf angeboten. Mehrere Interessenten haben sich mit individuellen Konzepten beworben. Eine Entscheidung, ob und an wen eine Veräußerung erfolgen soll, ist noch nicht getroffen. Der privatrechtliche Kaufvertrag ist losgelöst vom öffentlich-rechtlichen Verfahren im Baurecht – in diesem Fall mit dem Ziel der Erteilung eines Bauvorbescheids - zu betrachten. Im baurechtlichen Verfahren wird die Aussage getroffen, ob ein beantragtes Vorhaben auf dem vorgesehenen Grundstück zulässig ist. Diese erfolgt unabhängig von der Person des Bauherrn. Zur Frage der Zulässigkeit von Ferienwohnungen in Gewerbegebieten sind die rechtlichen Grundlagen in § 8 Abs. 2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) geregelt. Demnach sind Gewerbe- betriebe aller Art allgemein zulässig. Ferienwohnungen sind grundsätzlich darunter zu subsumieren. Besonderen Schutz genießt jedoch das dauerhafte Wohnen. Dies zeigt sich auch daran, dass Wohnungen beispielsweise für Betriebsinhaber und Betriebsleiter nur ausnahmsweise zugelassen werden können. Somit wird ein permanenter Wechsel der Nutzer Voraussetzung für die Genehmigungsfähigkeit sein. Die Bauverwaltung geht grundsätzlich von der Genehmigungsfähigkeit aus und empfiehlt dem Bau- und Planungsausschuss daher, das Einvernehmen zu erteilen. Der Ortschaftsrat Nonnenweier hat in seiner öffentlichen Sitzung am 21.10.2026 vorberaten und mehrheitlich ein positives Votum abgegeben. Anlage(n): 1 Lageplan 2 Schnitt und Ansichten Blockhaus 3 Ansicht Restaurant 4 Baubeschreibung Beratungsergebnis Lt. Beschluss- Abweichender Einstimmig: Mit Stimmen- Ja Nein Enthaltung vorschlag [ ] Beschluss: [ ] [ ] Mehrheit [ ] Bauanträge Gemeinderat 135/2026 1. Ergänzung Seite 2 von 2

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