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Antrag der SPD-Fraktion: „Barrierefreies Oelde"

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeOelde
Datum2026-11-12 geplant
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Stadt Oelde Die Bürgermeisterin Sitzungsvorlage B 2026/500/0217/2 öffentliche Sitzungsvorlage Federführung Fachdienst Soziales Auskunft erteilt Herr Jan Bräutigam Telefon 02522 / 72-113 E-Mail [email protected] Antrag der SPD-Fraktion: „Barrierefreies Oelde" Beratungsfolge Zuständigkeit Termin Sozialausschuss Vorberatung 12.11.2026 Rat Entscheidung 21.12.2026 Beschlussvorschlag Die SPD-Fraktion beantragt folgende Beschlussfassungen: Die Verwaltung wird beauftragt, a) jährlich im Sozialausschuss über geplante und getroffene Maßnahmen zur Förderung der Inklusion und Teilhabe von Menschen mit Behinderung zu berichten, b) gemeinsam mit Betroffenen Barrieren im Stadtgebiet zu erfassen, zu bewerten, zu priorisieren und gezielt abzubauen. Die Verwaltung empfiehlt, dem Beschlussvorschlag zuzustimmen. Seite 1 von 6 Sachverhalt Die SPD-Fraktion beantragte mit Schreiben vom 17.04.2026, den Beitritt zur Erklärung von Barcelona „Die Stadt und die Behinderten“ vom 24.03.1995 sowie zur Umsetzung der Erklärung die Erarbeitung und Verabschiedung eines Konzeptes „Barrierefreies Oelde“ zu beschließen (Anlage 1). Der dem Antrag als Anlage beigefügte Konzeptvorschlag enthielt zahlreiche Vorschläge und konkrete Maßnahmen aus den Bereichen öffentliche Gebäude, Straßen und Wege, Wohnen, öffentlicher Personennahverkehr sowie zur Beteiligung von Menschen mit Behinderungen an der Stadtgesellschaft. Der Rat der Stadt Oelde hat in seiner Sitzung am 11.05.2026 beschlossen, den Antrag zur weiteren Beratung an den Sozialausschuss zu verweisen. Die Beratung im Sozialausschuss hat am 23.09.2026 stattgefunden. Nach konstruktiver Aussprache hat der Sozialausschuss aufgrund des Antrages zur Geschäftsordnung auf Vertagung aus den Reihen der SPD-Fraktion beschlossen, den Tagesordnungspunkt zu vertagen. Eine Entscheidung über den vorliegenden Antrag erfolgte somit nicht. Am 15.10.2026 beantragte die SPD-Fraktion unter Abänderung ihres Antrages vom 17.04.2026 nunmehr folgende Beschlussfassung: Die Verwaltung wird beauftragt, a) jährlich im Sozialausschuss über geplante und getroffene Maßnahmen zur Förderung der Inklusion und Teilhabe von Menschen mit Behinderung zu berichten, a) gemeinsam mit Betroffenen Barrieren im Stadtgebiet zu erfassen, zu bewerten, zu priorisieren und gezielt abzubauen. Es entspricht der geübten Praxis, Barrieren im Stadtgebiet im Dialog mit Betroffenen gezielt abzubauen. Der jährliche Bericht hierüber kann im Rahmen der Frühjahrssitzung des Sozialausschusses vorgelegt werden. Zusätzliche Kosten für einen Inklusions(bei)rat oder eine Behindertenvertretung als weitere Gremien und Instanzen fallen somit nicht an. Da der Sozialausschuss nach § 8 Abs. 2 lit. d) der Zuständigkeitsordnung des Rates der Stadt Oelde vom 16.12.2025 über Maßnahmen zur Förderung der Inklusion und Teilhabe für Menschen mit Behinderung berät und vor dem Hintergrund der weiteren Ausführungen in dieser Vorlage empfiehlt die Verwaltung, dem Beschlussvorschlag der SPD-Fraktion in der Fassung vom 15.10.2026 zuzustimmen. Der Vollständigkeit halber wird hier noch einmal die Stellungnahme der Verwaltung zur Sitzung des Sozialausschusses am 23.09.2026 dargestellt: Stellungnahme der Verwaltung: Die Stadt Oelde misst dem Ziel einer gleichberechtigten und möglichst selbstständigen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen eine hohe Bedeutung bei. Barrierefreiheit ist ein wesentlicher Bestandteil einer modernen und inklusiven Stadtentwicklung und wird daher heute bei städtischen Vorhaben und Verwaltungsentscheidungen berücksichtigt. Gesetzliche Regelungen oder beispielsweise Bauvorschriften, die dem Gedanken der Barrierefreiheit Rechnung tragen, waren nicht immer in gleicher Weise vorhanden – ebenso wenig wie das Bewusstsein für ihre Bedeutung. Insofern ist die Anpassung weiterhin ein fortlaufender Prozess mit Verbesserungsmöglichkeiten. Seite 2 von 6 Der vorliegende Antrag verfolgt einen sehr umfassenden konzeptionellen Ansatz und verbindet allgemeine Zielsetzungen mit einer Vielzahl konkreter Einzelmaßnahmen. Aus Sicht der Verwaltung ist zu berücksichtigen, dass wesentliche Inhalte des Antrags bereits heute durch gesetzliche Regelungen und technische Standards verbindlich vorgegeben sind. Darüber hinaus würde die Entwicklung und Umsetzung eines eigenständigen kommunalen Gesamtkonzepts erhebliche zusätzliche personelle und finanzielle Ressourcen erfordern. Insofern schlägt die Verwaltung vor, im Dialog mit den Fraktionen und Betroffenen konkrete Verbesserungsvorschläge aufzugreifen, zu bewerten und wenn möglich umzusetzen. 1. Rechtliche und fachliche Entwicklung seit der Erklärung von Barcelona Die Erklärung von Barcelona wurde am 24.03.1995 im Rahmen des Europäischen Kongresses „Die Stadt und die Behinderten“ verabschiedet. Die darin formulierten Grundsätze waren für die kommunale Diskussion über die Gleichstellung und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen von erheblicher Bedeutung. Die Erklärung verfolgt insbesondere das Ziel, Barrieren im öffentlichen Raum abzubauen und Menschen mit Behinderungen eine gleichberechtigte Teilhabe am kommunalen Leben zu ermöglichen. Erst kurz zuvor, am 15.11.1994, war das deutsche Grundgesetz (GG) mit der gleichen Zielsetzung geändert worden. Seitdem ist das Verbot der Benachteiligung von Menschen mit Behinderung in Artikel 3 Absatz 3 Satz 2 GG ein in der Verfassung verankerter Grundsatz. Seit 2009 gilt in Deutschland zudem die UN-Behindertenrechtskonvention. Seitdem hat sich die rechtliche und fachliche Situation erheblich weiterentwickelt. Zahlreiche der damals formulierten Zielsetzungen sind inzwischen in verbindliche gesetzliche Regelungen sowie in technische Normen und anerkannte Regeln der Technik überführt worden. Das Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) verfolgt ausdrücklich das Ziel, die Selbst- bestimmung und die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Leben in der Gesellschaft zu fördern. Für Nordrhein-Westfalen konkretisiert insbesondere das Behindertengleichstellungsgesetz NRW (BGG NRW) die Verpflichtungen der öffentlichen Hand. Nach § 4 BGG NRW ist Barriere- freiheit in den gestalteten Lebensbereichen herzustellen. § 7 BGG NRW bestimmt, dass bauliche Anlagen, öffentliche Wege, Plätze, Straßen sowie öffentlich zugängliche Verkehrsanlagen und Beförderungsmittel nach Maßgabe der geltenden Rechtsvorschriften barrierefrei zu gestalten sind. Auch die Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen enthält inzwischen detaillierte Vorgaben zum barrierefreien Bauen. So müssen öffentlich zugängliche bauliche Anlagen grundsätzlich barrierefrei sein; für bestimmte Wohngebäude bestehen ebenfalls konkrete Anforderungen an die Barrierefreiheit. Die Bauordnung sieht lediglich für Fallgestaltungen Ausnahmen vor, in denen die Anforderungen beispielsweise aufgrund schwieriger Gelände- verhältnisse oder einer ungünstigen vorhandenen Bebauung nur mit unverhältnismäßigem Mehraufwand erfüllt werden können. Hinzu kommen zahlreiche technische Normen, insbesondere im Bereich des barrierefreien Bauens und der Gestaltung des öffentlichen Verkehrsraums. Die im Antrag enthaltene allgemeine Forderung, die entsprechenden DIN-Normen zu berücksichtigen, entspricht damit bereits der geltenden Rechtslage und Planungspraxis. Seite 3 von 6 Vor diesem Hintergrund erscheint ein förmlicher Beitritt der Stadt Oelde zu der rund 31 Jahre alten Erklärung, deren wesentliche Zielrichtungen zwischenzeitlich in geltendes Recht und technische Standards eingeflossen ist, aus Sicht der Verwaltung nicht erforderlich. 2. Bestehende Verwaltungspraxis in Oelde Die Verwaltung berücksichtigt die Belange der Barrierefreiheit bereits heute bei Neubau-, Umbau- und Sanierungsmaßnahmen. Die jeweiligen Anforderungen werden im Rahmen der Planung und Umsetzung unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben, der technischen Regelwerke und der konkreten örtlichen Gegebenheiten geprüft. Dies gilt insbesondere für die Gestaltung von öffentlichen Gebäuden, Straßen, Gehwegen, Querungen und sonstigen städtischen Anlagen. Eine förmliche Beschlussfassung über die einzelnen im SPD-Antrag enthaltenen allgemeinen Grundsätze würde daher vielfach lediglich bereits bestehende gesetzliche Verpflichtungen und die derzeitige Verwaltungspraxis wiederholen. Gleichzeitig ist zu berücksichtigen, dass Barrierefreiheit nicht bei jeder Maßnahme vollständig und unabhängig von den örtlichen Rahmenbedingungen hergestellt werden kann. Insbesondere bei bestehenden Gebäuden und Anlagen können bauliche, topografische, technische oder wirtschaftliche Rahmenbedingungen zu Zielkonflikten führen. Auch die einschlägigen gesetzlichen Regelungen tragen diesem Umstand Rechnung. 3. Einrichtung einer Behindertenvertretung bzw. eines Behindertenbeirates Derzeit besteht bei der Stadt Oelde keine formelle Behindertenvertretung oder ein Behindertenbeirat. Die Wahrnehmung entsprechender Anliegen erfolgt im Einzelfall innerhalb der vorhandenen Verwaltungsstrukturen. Insbesondere die Fachdienstleitung Soziales über- nimmt bei Bedarf eine erste fachliche Einschätzung bzw. eine Verweisberatung zu Fragen, die Menschen mit Behinderungen betreffen. Bei größeren baulichen Projekten wird die Prüfung der Belange der Barrierefreiheit jedoch im Rahmen der Planung regelmäßig zusätzlich durch ein externes Planungsbüro fachlich begleitet bzw. geprüft. Für die kontinuierliche fachliche Begleitung einer Vielzahl von Planungs- und Entscheidungs- prozessen, wie sie der Antrag vorsieht, müssten über den Stellenplan zusätzliche Ressourcen bereitgestellt werden. 4. Personelle und finanzielle Ressourcen Das vom Antrag verfolgte Ziel eines umfassenden kommunalen Gesamtkonzeptes zur Barriere-freiheit geht über die bereits bestehende gesetzliche Verpflichtung und Verwaltungspraxis hinaus. Die beantragte Entwicklung, Umsetzung und Fortschreibung eines Gesamtkonzeptes einschließlich der Einrichtung einer förmlichen Interessenvertretung erfordert ebenfalls personelle und finanzielle Ressourcen, die derzeit nicht zur Verfügung stehen und für den Fall einer positiven Beschlussfassung im Haushaltsplan bereitgestellt werden müssten. Seite 4 von 6 5. Umgang mit konkreten Einzelmaßnahmen aus dem Konzeptentwurf a. bauliche Maßnahmen Verbesserungen der Barrierefreiheit im Stadtgebiet sollten gleichwohl als konkrete Einzel- maßnahmen weiterverfolgt werden. Hierzu schlägt die Verwaltung vor, die genannten sowie ggf. weitere hinsichtlich ihrer Barrierefreiheit problematischen Stellen mit Betroffenen und Fachleuten aus der Verwaltung zu begehen, zu bewerten und im Anschluss nach Möglichkeit durch geeignete Maßnahmen zu verbessern. Bei der weiteren Prüfung sind jeweils die örtlichen Gegebenheiten, die technische Umsetzbarkeit, die Interessen der Anwohnerinnen und Anwohner sowie der Grundstücks- eigentümer*innen, die vorhandene Gestaltung und die geltenden technischen Standards zu berücksichtigen. Ebenso sind die Zuständigkeiten, die Priorität und gegebenenfalls die erforderlichen finanziellen Mittel zu betrachten. Hinsichtlich der im Antrag angesprochenen privaten Bauvorhaben und Grundstücke sind die Handlungsmöglichkeiten der Stadt Oelde begrenzt. Soweit private Bauvorhaben öffentlich- rechtlichen Anforderungen an die Barrierefreiheit unterliegen, werden diese im Rahmen der jeweils geltenden gesetzlichen und baurechtlichen Vorgaben berücksichtigt. Darüber hinaus kann die Stadt Oelde private Bauherren im Rahmen ihrer Zuständigkeiten informieren, beraten und für die Bedeutung einer barrierefreien Gestaltung sensibilisieren, eine darüber hinausgehende Verpflichtung oder Durchsetzung einer bestimmten Gestaltung gegenüber privaten Eigentümerinnen und Eigentümern ist der Stadt jedoch grundsätzlich nicht möglich. Insbesondere bei bestehenden privaten Gebäuden und Grundstücken kann die Stadt nicht eigenständig bauliche Veränderungen anordnen, soweit hierfür keine entsprechende rechtliche Grundlage besteht. b. ÖPNV Die regulär genutzten Bahnsteige des Oelder Bahnhofs sind mittlerweile barrierefrei aus- gebaut. Zuletzt wurden auf Hinweis der Stadtverwaltung die zu den Fahrstühlen führenden taktilen Leitsysteme so umgebaut, dass Sie den entsprechenden Normen entsprechen. Im Busverkehr liegt die Zuständigkeit für die Fahrzeuge bei der Regionalverkehr Münsterland GmbH (RVM) bzw. bei von dort beauftragten Unternehmen. Die Stadt Oelde ist in der Regel für die bauliche Ausgestaltung der Haltestellen verantwortlich. Die Verwaltung schlägt vor, zunächst im Austausch mit der RVM GmbH eine Bestandsaufnahme hinsichtlich der baulichen Situation der Haltestellen sowie der dort eingesetzten Busse vorzunehmen und Vorschläge zu Verbesserungsmaßnahmen und deren Priorisierung zu unterbreiten. In diesem Zuge wird die Verwaltung auch die weiteren die RVM betreffenden Maßnahmen aus dem Antrag mit der Bitte um Bewertung und Umsetzung weitergeben. c. Wahlen Die Wahllokale sind grundsätzlich barrierefrei zugänglich. Auch andere mögliche Einschränkungen von Wählerinnen und Wählern werden bei ihrer Ausstattung berücksichtigt. Die Verwaltung wird den vorliegenden Antrag zum Anlass nehmen, die Einrichtung der Wahllokale zur Landtagswahl 2027 noch einmal anhand der entsprechenden Handreichung der Bundesfachstelle Barrierefreiheit auf Verbesserungsmöglichkeiten zu überprüfen. Seite 5 von 6 d. Rathaus Das Rathaus der Stadt Oelde besteht aus mehreren miteinander verbundenen Gebäudeteilen, dem „Altbau“ aus 1892 nebst Anbauten aus den 1960er Jahren sowie dem 1983 eingeweihten „Neubau“. Diese wurden jeweils entsprechend den Vorstellungen und Vorschriften ihrer Zeit errichtet. Während alle Räume des Neubaus über einen Fahrstuhl erreichbar sind, sind die Geschosse des Altbaus über eine zentrale Wendeltreppe erschlossen, zusätzlich gibt es Räume auf Zwischenebenen. Neubau und Altbau sind zudem nicht niveaugleich, sondern über zwei Treppenabsätze miteinander verbunden. Die Schwierigkeiten der Herstellung von Barriere- freiheit für den Altbau gehen über das normale Maß anderer Gebäude aus der gleichen Bauzeit hinaus. Deshalb wurden entsprechende bauliche Überlegungen bislang verworfen. Auch wenn ein barrierefreier Zugang dem Gedanken der Inklusion deutlich besser Rechnung tragen würde, wird das Thema seit Errichtung des Neubaus organisatorisch so gelöst, dass Besucher, welche die Treppen nicht überwinden können, im Neubau empfangen werden. Die Verwaltung empfiehlt, diese Praxis beizubehalten. An einer neuen rathausinternen Beschilderung wird derzeit bereits gearbeitet. Der Aspekt der Barrierefreiheit wird mit Blick auf den Antrag noch einmal stärker in den Blick genommen, ebenso der Aspekt der Hilfen für Menschen mit Hörbehinderung. 6. Fazit Die Verwaltung teilt das grundsätzliche Anliegen des Antrags, die Barrierefreiheit und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen im Stadtgebiet kontinuierlich weiter zu verbessern. Eine barrierefreie und inklusive Stadtentwicklung ist ihr ausdrückliches Ziel. Anstelle der Erstellung eines formalen Konzeptes wird jedoch vorgeschlagen, im Dialog mit den Fraktionen, anderen Beteiligten und insbesondere mit Betroffenen als barrierebehaftet erkannte Punkte im Rahmen der Möglichkeiten besser zu gestalten. Anlage Anlage 1 – Antrag der SPD-Fraktion vom 17.04.2026 Anlage 2 – Änderungsantrag der SPD-Fraktion vom 15.10.2026 Seite 6 von 6

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