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Antrag der SPD Fraktion vom 08.06.2026 zum Thema "Ladeinfrastruktur im öffentlichen Raum vorausschauend und flächendeckend ausbauen"

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeNorderstedt
Datum2026-11-05 geplant
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ANTRAG Vorlage-Nr.: A 26/0257 SPD-Fraktion Datum: 08.06.2026 Bearb.: Jürs, Lasse Tel.: öffentlich Az.: Beratungsfolge Sitzungstermin Zuständigkeit Ausschuss für 18.06.2026 Entscheidung Stadtentwicklung und Verkehr Antrag der SPD Fraktion vom 08.06.2026 zum Thema "Ladeinfrastruktur im öffentlichen Raum vorausschauend und flächendeckend ausbauen" Sachverhalt Begründung: Der Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur ist eine zentrale Voraussetzung für eine erfolgreiche Mobilitätswende und für die Erreichung kommunaler Klimaschutzziele. Der bisherige Ausbau kommt jedoch nicht in der erforderlichen Geschwindigkeit voran. Gerade Bürgerinnen und Bürger ohne eigenen Stellplatz oder private Lademöglichkeit sind darauf angewiesen, dass im öffentlichen Raum verlässlich, wohnortnah und bedarfsgerecht Ladepunkte zur Verfügung stehen. Mit dem Antrag wird die Grundlage geschaffen, den Ausbau der Ladeinfrastruktur strategisch, vorausschauend und flächendeckend zu planen. Bestehende öffentliche Parkplätze sollen schrittweise ertüchtigt werden, während neue Parkplätze von Beginn an zukunftsfähig ausgestattet oder zumindest mit geringem Aufwand nachrüstbar geplant werden. Dadurch werden spätere Mehrkosten vermieden und eine geordnete Entwicklung sichergestellt. Ein bedarfsgerechtes Lastmanagement vermeidet Lastspitzen und hält die Infrastrukturkosten gering. Es schafft die Möglichkeit, zusätzliche Ladeanschlüsse flexibel zu ergänzen. Ebenso ist zu prüfen, inwieweit Errichtung und Betrieb der Ladeinfrastruktur durch private Anbieter wirtschaftlich und effizient umgesetzt werden können. Dies kann die Verwaltung entlasten und den Ausbau beschleunigen. Besondere Priorität müssen Bereiche erhalten, in denen viele Menschen auf das Parken im öffentlichen Raum angewiesen sind, weil private Stellplätze nicht in ausreichender Zahl vorhanden sind. Auch Taxistände sind als Standorte für Ladeinfrastruktur in den Blick zu nehmen, da der Umstieg gewerblicher Verkehre auf emissionsarme Antriebe einen wichtigen Beitrag zur Luftreinhaltung und zum Klimaschutz leisten kann. Die vorgesehene Befreiung von Parkgebühren für Fahrzeuge mit E-Kennzeichen setzt Sachbearbeitung Fachbereichs- Amtsleitung mitzeichnendes Amt (bei Stadtrat/Stadträtin Oberbürgermeisterin leitung Beschlüssen mit finanziellen Auswirkungen: Amt 20) Seite 1/2 zudem einen klaren Anreiz für den Umstieg auf emissionsarme Mobilität und unterstützt die Akzeptanz der Elektromobilität im Alltag. Insbesondere Pendler, die auf ein Fahrzeug angewiesen sind, erhalten hier durch eine weitere Entlastung, um den Umstieg zu erleichtern. Ziel ist eine praxistaugliche, sozial ausgewogene und zukunftsfeste Ladeinfrastruktur im öffentlichen Raum. Beschlussvorschlag Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr beschließt: 1. Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept vorzulegen, nach dem alle bestehenden öffentlichen Parkplätze dem Bedarf vorauseilend schrittweise mit Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge ausgestattet werden. Eine Vergabe der Errichtung und des Betriebs der Ladeinfrastruktur auch an private Unternehmen muss mitgedacht werden, wenn dies eine Beschleunigung des Ausbaus bedeutet. Ein Lastmanagement mit der Möglichkeit zur bedarfsabhängigen Erhöhung der Anzahl von Ladeanschlüssen ist vorzusehen. Ziel ist es, eine flächendeckende, bedarfsgerechte und zukunftsfähige Ladeinfrastruktur im öffentlichen Raum zu schaffen. 2. Neu errichtete öffentliche Parkplätze sind von Beginn an mit Ladeinfrastruktur auszustatten. In Bebauungsplänen ist festzusetzen, dass Stellplätze von Beginn an mit Ladeinfrastrukturausgestattet werden oder mit minimalem Aufwand nachgerüstet werden können, dies gilt ab dem ersten Stellplatz. 3. Die Verwaltung wird ferner beauftragt, einen Umsetzungsplan mit Zeitrahmen, Kostenübersicht, Fördermöglichkeiten sowie Priorisierung vorzulegen. Zu priorisieren sind Standorte, in Ballungsgebieten und an denen Fahrzeuge im öffentlichen Raum geparkt werden müssen, weil private Stellplätze objektiv nicht in angemessener Zahl zur Verfügung stehen. 4. Die Verwaltung wird beauftragt, die technische und wirtschaftliche Machbarkeit der Installation von E-Ladesäulen an Taxiständen zu prüfen sowie geeignete Standorte zu identifizieren 5. Die Verwaltung wird beauftragt, die Stadtverordnung über Parkgebühren auf öffentlichen Verkehrsflächen in der Stadt Norderstedt dahingehend anzupassen, dass Fahrzeuge mit E-Kennzeichen ab sofort bis zum 31.12.2035 keine Parkgebühren zahlen müssen. Anlagen: Anlage 01 Originalantrag der SPD-Fraktion zum Thema „Ladeinfrastruktur im öffentlichen Raum vorausschauend und flächendeckend ausbauen“ Seite 2 / 2

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