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Antrag der SPD Fraktion vom 08.06.2026 zum Thema "Ladeinfrastruktur im öffentlichen Raum vorausschauend und flächendeckend ausbauen"
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Norderstedt |
| Datum | 2026-11-05 geplant |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
ANTRAG
Vorlage-Nr.: A 26/0257
SPD-Fraktion Datum: 08.06.2026
Bearb.: Jürs, Lasse Tel.: öffentlich
Az.:
Beratungsfolge Sitzungstermin Zuständigkeit
Ausschuss für 18.06.2026 Entscheidung
Stadtentwicklung und
Verkehr
Antrag der SPD Fraktion vom 08.06.2026 zum Thema "Ladeinfrastruktur im
öffentlichen Raum vorausschauend und flächendeckend ausbauen"
Sachverhalt
Begründung:
Der Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur ist eine zentrale Voraussetzung für eine
erfolgreiche Mobilitätswende und für die Erreichung kommunaler Klimaschutzziele. Der
bisherige Ausbau kommt jedoch nicht in der erforderlichen Geschwindigkeit voran. Gerade
Bürgerinnen und Bürger ohne eigenen Stellplatz oder private Lademöglichkeit sind darauf
angewiesen, dass im öffentlichen Raum verlässlich, wohnortnah und bedarfsgerecht
Ladepunkte zur Verfügung stehen.
Mit dem Antrag wird die Grundlage geschaffen, den Ausbau der Ladeinfrastruktur
strategisch, vorausschauend und flächendeckend zu planen. Bestehende öffentliche
Parkplätze sollen schrittweise ertüchtigt werden, während neue Parkplätze von Beginn an
zukunftsfähig ausgestattet oder zumindest mit geringem Aufwand nachrüstbar geplant
werden. Dadurch werden spätere Mehrkosten vermieden und eine geordnete Entwicklung
sichergestellt.
Ein bedarfsgerechtes Lastmanagement vermeidet Lastspitzen und hält die
Infrastrukturkosten gering. Es schafft die Möglichkeit, zusätzliche Ladeanschlüsse flexibel zu
ergänzen.
Ebenso ist zu prüfen, inwieweit Errichtung und Betrieb der Ladeinfrastruktur durch private
Anbieter wirtschaftlich und effizient umgesetzt werden können. Dies kann die Verwaltung
entlasten und den Ausbau beschleunigen.
Besondere Priorität müssen Bereiche erhalten, in denen viele Menschen auf das Parken im
öffentlichen Raum angewiesen sind, weil private Stellplätze nicht in ausreichender Zahl
vorhanden sind. Auch Taxistände sind als Standorte für Ladeinfrastruktur in den Blick zu
nehmen, da der Umstieg gewerblicher Verkehre auf emissionsarme Antriebe einen wichtigen
Beitrag zur Luftreinhaltung und zum Klimaschutz leisten kann.
Die vorgesehene Befreiung von Parkgebühren für Fahrzeuge mit E-Kennzeichen setzt
Sachbearbeitung Fachbereichs- Amtsleitung mitzeichnendes Amt (bei Stadtrat/Stadträtin Oberbürgermeisterin
leitung Beschlüssen mit
finanziellen Auswirkungen:
Amt 20)
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zudem einen klaren Anreiz für den Umstieg auf emissionsarme Mobilität und unterstützt die
Akzeptanz der Elektromobilität im Alltag. Insbesondere Pendler, die auf ein Fahrzeug
angewiesen sind, erhalten hier durch eine weitere Entlastung, um den Umstieg zu
erleichtern.
Ziel ist eine praxistaugliche, sozial ausgewogene und zukunftsfeste Ladeinfrastruktur im
öffentlichen Raum.
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr beschließt:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept vorzulegen, nach dem alle bestehenden
öffentlichen Parkplätze dem Bedarf vorauseilend schrittweise mit Ladeinfrastruktur für
Elektrofahrzeuge ausgestattet werden. Eine Vergabe der Errichtung und des Betriebs
der Ladeinfrastruktur auch an private Unternehmen muss mitgedacht werden, wenn dies
eine Beschleunigung des Ausbaus bedeutet. Ein Lastmanagement mit der Möglichkeit
zur bedarfsabhängigen Erhöhung der Anzahl von Ladeanschlüssen ist vorzusehen. Ziel
ist es, eine flächendeckende, bedarfsgerechte und zukunftsfähige Ladeinfrastruktur im
öffentlichen Raum zu schaffen.
2. Neu errichtete öffentliche Parkplätze sind von Beginn an mit Ladeinfrastruktur
auszustatten. In Bebauungsplänen ist festzusetzen, dass Stellplätze von Beginn an mit
Ladeinfrastrukturausgestattet werden oder mit minimalem Aufwand nachgerüstet werden
können, dies gilt ab dem ersten Stellplatz.
3. Die Verwaltung wird ferner beauftragt, einen Umsetzungsplan mit Zeitrahmen,
Kostenübersicht, Fördermöglichkeiten sowie Priorisierung vorzulegen. Zu priorisieren
sind Standorte, in Ballungsgebieten und an denen Fahrzeuge im öffentlichen Raum
geparkt werden müssen, weil private Stellplätze objektiv nicht in angemessener Zahl zur
Verfügung stehen.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, die technische und wirtschaftliche Machbarkeit der
Installation von E-Ladesäulen an Taxiständen zu prüfen sowie geeignete Standorte zu
identifizieren
5. Die Verwaltung wird beauftragt, die Stadtverordnung über Parkgebühren auf öffentlichen
Verkehrsflächen in der Stadt Norderstedt dahingehend anzupassen, dass Fahrzeuge mit
E-Kennzeichen ab sofort bis zum 31.12.2035 keine Parkgebühren zahlen müssen.
Anlagen:
Anlage 01 Originalantrag der SPD-Fraktion zum Thema „Ladeinfrastruktur im öffentlichen
Raum vorausschauend und flächendeckend ausbauen“
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Text aus PDF extrahiert