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Markierung von Fahrradschutzstreifen hier: Antrag der SPD-Fraktion
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Lüdinghausen |
| Datum | 2026-11-10 geplant |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Sitzungsvorlage
Ausschuss für Bauen und Mobilität
öffentlich
am 10.11.2026
Vorlagen-Nr.: FB 4/148/2026
Nr. 3 der TO
Dez. II FB 4: Bildung, Sport und
Ordnungsangelegenheiten Datum: 12.10.2026
FBL / stellv. FBL FB Finanzen Dezernat I / II Der Bürgermeister
Beratungsfolge:
Gremium: Datum: TOP Zuständigkeit Bemerkungen:
Ausschuss für Bauen und Mobilität 10.11.2026 Entscheidung
Beratungsgegenstand:
Markierung von Fahrradschutzstreifen
hier: Antrag der SPD-Fraktion
I. Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftrag, die aktuell vorhandenen Fahrrad-Schutzstreifen zu überprüfen und
bei Bedarf zu erneuern. Die Nutzung von Rüttelstreifen und Rotmarkierungen sollen von der
Verwaltung ebenfalls geprüft werden.
Für klassifizierte Straßen soll dieses Vorgehen zur Entscheidung an die jeweiligen
Straßenbaulastträger weitergeleitet werden.
II. Rechtsgrundlage:
§ 41 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW, Geschäfts- und Zuständigkeitsordnung des Rates und seiner
Ausschüsse.
III. Sachverhalt:
Auf den in der Anlage beigefügten Antrag der SPD-Fraktion vom 13.09.2026 wird voll inhaltlich
verwiesen.
Grundsätzlich darf ein Fahrradschutzstreifen durch ein Kraftfahrzeug überfahren werden, sollte aber
nicht die Regel sein. Anders ist es bei einem Radfahrstreifen (durchgezogene Linie), hier ist das
überfahren durch ein KFZ nicht erlaubt.
Bei sogenannten Rüttelstreifen entstehen durch das überfahren mit dem Fahrzeugreifen bestimmte
Vibrationen und Geräusche, die den Fahrzeugführer/in auf eine bestimmte Gefahr aufmerksam
machen soll.
Im Bereich der Ascheberger Straße und der Mühlenstraße wurden bereits rote Markierungen in Form
eines roten Beistrichs veranlasst. Diese Ausführungsvariante wurde bewusst gewählt, um die Kosten
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möglichst gering zu halten, da rote Markierungsfarbe im Vergleich zu herkömmlicher
Markierungsfarbe mit erheblichen Mehrkosten verbunden ist.
Die Markierung in Form eines roten Beistrichs und eine Roteinfärbung im Einmündungsbereich stellt
eine Möglichkeit dar, den Radverkehr optisch hervorzuheben, Einmündungsbereiche mehr zu
berücksichtigen und das Sicherheitsgefühl der Radfahrenden zu stärken, ohne hierfür durchgehend
eine flächige rote Markierung aufbringen zu müssen. Eine solche Ausführung wird mittlerweile auch
in anderen Städten und Gemeinden eingesetzt, um Radverkehrsbereiche kenntlich zu machen und
gleichzeitig die Kosten zu begrenzen.
Bei der weiteren Prüfung der vorgeschlagenen Maßnahmen sind zudem die möglichen Auswirkungen
von Rüttelstreifen auf die Anwohnerinnen und Anwohner zu berücksichtigen. Diese können durch die
beim Überfahren entstehenden Geräusche zu einer zusätzlichen Lärmbelastung führen. Dieser Aspekt
sollte daher bei der Entscheidung über die Umsetzung entsprechender Maßnahmen angemessen
berücksichtigt werden.
Darüber hinaus befinden sich einzelne Straßenabschnitte in der Baulast von Straßen.NRW
beziehungsweise des Kreises Coesfeld. Maßnahmen auf diesen Streckenabschnitten sind daher im
Vorfeld mit dem jeweiligen Straßenbaulastträger abzustimmen. Eine Umsetzung kann insofern nicht
ausschließlich durch die Kommune entschieden werden, sondern bedarf gegebenenfalls der
entsprechenden Abstimmung und Zustimmung des zuständigen Baulastträgers.
IV. Finanzielle Auswirkungen:
Nicht kalkulierbar.
V. Anlagen:
Antrag der SPD-Fraktion
Text aus PDF extrahiert