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Markierung von Fahrradschutzstreifen hier: Antrag der SPD-Fraktion

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeLüdinghausen
Datum2026-11-10 geplant
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Sitzungsvorlage Ausschuss für Bauen und Mobilität öffentlich am 10.11.2026 Vorlagen-Nr.: FB 4/148/2026 Nr. 3 der TO Dez. II FB 4: Bildung, Sport und Ordnungsangelegenheiten Datum: 12.10.2026 FBL / stellv. FBL FB Finanzen Dezernat I / II Der Bürgermeister Beratungsfolge: Gremium: Datum: TOP Zuständigkeit Bemerkungen: Ausschuss für Bauen und Mobilität 10.11.2026 Entscheidung Beratungsgegenstand: Markierung von Fahrradschutzstreifen hier: Antrag der SPD-Fraktion I. Beschlussvorschlag: Die Verwaltung wird beauftrag, die aktuell vorhandenen Fahrrad-Schutzstreifen zu überprüfen und bei Bedarf zu erneuern. Die Nutzung von Rüttelstreifen und Rotmarkierungen sollen von der Verwaltung ebenfalls geprüft werden. Für klassifizierte Straßen soll dieses Vorgehen zur Entscheidung an die jeweiligen Straßenbaulastträger weitergeleitet werden. II. Rechtsgrundlage: § 41 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW, Geschäfts- und Zuständigkeitsordnung des Rates und seiner Ausschüsse. III. Sachverhalt: Auf den in der Anlage beigefügten Antrag der SPD-Fraktion vom 13.09.2026 wird voll inhaltlich verwiesen. Grundsätzlich darf ein Fahrradschutzstreifen durch ein Kraftfahrzeug überfahren werden, sollte aber nicht die Regel sein. Anders ist es bei einem Radfahrstreifen (durchgezogene Linie), hier ist das überfahren durch ein KFZ nicht erlaubt. Bei sogenannten Rüttelstreifen entstehen durch das überfahren mit dem Fahrzeugreifen bestimmte Vibrationen und Geräusche, die den Fahrzeugführer/in auf eine bestimmte Gefahr aufmerksam machen soll. Im Bereich der Ascheberger Straße und der Mühlenstraße wurden bereits rote Markierungen in Form eines roten Beistrichs veranlasst. Diese Ausführungsvariante wurde bewusst gewählt, um die Kosten 2 möglichst gering zu halten, da rote Markierungsfarbe im Vergleich zu herkömmlicher Markierungsfarbe mit erheblichen Mehrkosten verbunden ist. Die Markierung in Form eines roten Beistrichs und eine Roteinfärbung im Einmündungsbereich stellt eine Möglichkeit dar, den Radverkehr optisch hervorzuheben, Einmündungsbereiche mehr zu berücksichtigen und das Sicherheitsgefühl der Radfahrenden zu stärken, ohne hierfür durchgehend eine flächige rote Markierung aufbringen zu müssen. Eine solche Ausführung wird mittlerweile auch in anderen Städten und Gemeinden eingesetzt, um Radverkehrsbereiche kenntlich zu machen und gleichzeitig die Kosten zu begrenzen. Bei der weiteren Prüfung der vorgeschlagenen Maßnahmen sind zudem die möglichen Auswirkungen von Rüttelstreifen auf die Anwohnerinnen und Anwohner zu berücksichtigen. Diese können durch die beim Überfahren entstehenden Geräusche zu einer zusätzlichen Lärmbelastung führen. Dieser Aspekt sollte daher bei der Entscheidung über die Umsetzung entsprechender Maßnahmen angemessen berücksichtigt werden. Darüber hinaus befinden sich einzelne Straßenabschnitte in der Baulast von Straßen.NRW beziehungsweise des Kreises Coesfeld. Maßnahmen auf diesen Streckenabschnitten sind daher im Vorfeld mit dem jeweiligen Straßenbaulastträger abzustimmen. Eine Umsetzung kann insofern nicht ausschließlich durch die Kommune entschieden werden, sondern bedarf gegebenenfalls der entsprechenden Abstimmung und Zustimmung des zuständigen Baulastträgers. IV. Finanzielle Auswirkungen: Nicht kalkulierbar. V. Anlagen: Antrag der SPD-Fraktion

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