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PFAS -Dringlichkeitsantrag der ödp-Stadtratsgruppe vom 22.10.2026-

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeIngolstadt
Datum2026-10-29
DatenstufeNur Dokumente
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V0694/26 öffentlich ÖDP Stadtratsgruppe, Nikolsburger Str. 4a, 85055 Ingolstadt Herrn Oberbürgermeister Datum 22.10.2026 Dr. Michael Kern Telefon (0179) 2 17 28 30 E-Mail [email protected] Gremium Sitzung am Stadtrat 29.10.2026 PFAS -Dringlichkeitsantrag der ödp-Stadtratsgruppe vom 22.10.2026- Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, ergänzend zum Antrag V0648/26 der Stadtratsfraktion DIE LINKE stellt die ÖDP-Stadtratsgruppe hiermit folgenden Dringlichkeitsantrag (Ergänzungsantrag): 1. Einbeziehung betriebsinterner Untersuchungen: In den geforderten Sachstandsbericht sind zwingend auch jene Untersuchungen und das dazugehörige Monitoring einzubeziehen, die betriebsintern für Verdachtsflächen beauftragt wurden. Dies betrifft explizit die von der Firma Gunvor für die Jahre 2022–2024 veranlassten Maßnahmen zur Altlastenbearbeitung (betreffend MKW, BTEX und PFAS), wie sie unter anderem durch die Projektdokumentation der R & H Umwelt GmbH öffentlich einsehbar sind. 2. Prüfung einer Verjährungsverzichtserklärung: Vor dem Hintergrund der dort geänderten Unternehmens- und Eigentümerstrukturen ist gemeinsam mit einer spezialisierten Fachkanzlei unverzüglich rechtlich abzuklären, inwieweit die Einholung einer Verjährungsverzichtserklärung des Unternehmens sinnvoll und notwendig ist. 3. Umfassende Prüfung der Haftungsansprüche: Die Haftungsansprüche der Stadt in den relevanten Bereichen müssen sofort und vollumfänglich überprüft werden, um Fristversäumnissen vorzubeugen und Leistungsklagen rechtzeitig einreichen zu können. Diese rechtliche Prüfung darf sich nicht allein auf das Unternehmen Gunvor beschränken, sondern muss sämtliche potenziell haftbaren Akteure, Voreigentümer, Betreiber sowie rechtliche Nachfolger im Zuge der veränderten Eigentümerstrukturen lückenlos umfassen. Begründung der Dringlichkeit: Die Dringlichkeit ergibt sich aus der akuten Gefahr des Eintritts der Verjährung potenzieller zivil- und öffentlich-rechtlicher Ersatzansprüche der Stadt Ingolstadt. Durch die im Raum stehenden, veränderten Eigentümer- und Unternehmensstrukturen der betroffenen Betreiberfirmen droht ein kurzfristiger Verlust von Haftungssubstraten oder der Ablauf gesetzlicher Ausschlussfristen. Wie dringlich und juristisch folgenschwer ein solches Zögern bei PFAS-Belastungen ist, zeigt das aktuelle Präzedenzbeispiel der Stadt Burghausen und des Landkreises Altötting: Dort musste der Stadtrat im September/Oktober 2026 die gerichtliche Klage gegen den Verursacher Dyneon (3M) beschließen und die Verhandlungen abbrechen. Da der Mutterkonzern Beherrschungsverträge gekündigt hatte, läuft dort nun eine strikte, gesetzliche Sechsmonatsfrist nach § 303 AktG zur Anmeldung von Millionenforderungen für kontaminierte Böden ab. [1] (https://www.burghausen.de/aktuelles-allgemein/49580/), [2] (https://www.burghausen.de/en/current-general/Perpetual-chemicals-in-soil-and- groundwater%3A-Alt%C3%B6tting-district-breaks-off-negotiations-on-Pfas-consequences/) Inhaltliche Begründung: Da die akute Gefahr von PFAS-Einträgen ins Grundwasser besteht, welche sich räumlich weit über das eigentliche Firmengelände hinaus ausbreiten und umliegende Gewässer bis hin zur Donau verunreinigen können, müssen ausnahmslos alle verfügbaren Informationsquellen für ein rasches, transparentes und effizientes Handeln genutzt werden. Gerade der präventive Schutz des Trink- und Grundwassers im Stadtgebiet duldet keinen Aufschub. Um finanzielle oder rechtliche Nachteile für die Stadt Ingolstadt durch komplexe Haftungsverhältnisse, Unternehmensumwandlungen oder versäumte Fristen im Vorfeld strikt auszuschließen, ist eine lückenlose Zusammenführung aller Daten sowie eine proaktive, allseitige rechtliche Absicherung zwingend geboten. Mit freundlichen Grüßen gez. Raimund Köstler gez. Fred Over Stadtrat Stadtrat

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