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PFAS -Dringlichkeitsantrag der ödp-Stadtratsgruppe vom 22.10.2026-
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Ingolstadt |
| Datum | 2026-10-29 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
V0694/26
öffentlich
ÖDP Stadtratsgruppe, Nikolsburger Str. 4a, 85055 Ingolstadt
Herrn Oberbürgermeister Datum 22.10.2026
Dr. Michael Kern
Telefon (0179) 2 17 28 30
E-Mail [email protected]
Gremium Sitzung am
Stadtrat 29.10.2026
PFAS
-Dringlichkeitsantrag der ödp-Stadtratsgruppe vom 22.10.2026-
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
ergänzend zum Antrag V0648/26 der Stadtratsfraktion DIE LINKE stellt die ÖDP-Stadtratsgruppe
hiermit folgenden
Dringlichkeitsantrag (Ergänzungsantrag):
1. Einbeziehung betriebsinterner Untersuchungen:
In den geforderten Sachstandsbericht sind zwingend auch jene Untersuchungen und das
dazugehörige Monitoring einzubeziehen, die betriebsintern für Verdachtsflächen beauftragt
wurden. Dies betrifft explizit die von der Firma Gunvor für die Jahre 2022–2024 veranlassten
Maßnahmen zur Altlastenbearbeitung (betreffend MKW, BTEX und PFAS), wie sie unter anderem
durch die Projektdokumentation der R & H Umwelt GmbH öffentlich einsehbar sind.
2. Prüfung einer Verjährungsverzichtserklärung:
Vor dem Hintergrund der dort geänderten Unternehmens- und Eigentümerstrukturen ist
gemeinsam mit einer spezialisierten Fachkanzlei unverzüglich rechtlich abzuklären, inwieweit die
Einholung einer Verjährungsverzichtserklärung des Unternehmens sinnvoll und notwendig ist.
3. Umfassende Prüfung der Haftungsansprüche:
Die Haftungsansprüche der Stadt in den relevanten Bereichen müssen sofort und vollumfänglich
überprüft werden, um Fristversäumnissen vorzubeugen und Leistungsklagen rechtzeitig
einreichen zu können. Diese rechtliche Prüfung darf sich nicht allein auf das Unternehmen
Gunvor beschränken, sondern muss sämtliche potenziell haftbaren Akteure, Voreigentümer,
Betreiber sowie rechtliche Nachfolger im Zuge der veränderten Eigentümerstrukturen lückenlos
umfassen.
Begründung der Dringlichkeit:
Die Dringlichkeit ergibt sich aus der akuten Gefahr des Eintritts der Verjährung potenzieller zivil-
und öffentlich-rechtlicher Ersatzansprüche der Stadt Ingolstadt. Durch die im Raum stehenden,
veränderten Eigentümer- und Unternehmensstrukturen der betroffenen Betreiberfirmen droht ein
kurzfristiger Verlust von Haftungssubstraten oder der Ablauf gesetzlicher Ausschlussfristen.
Wie dringlich und juristisch folgenschwer ein solches Zögern bei PFAS-Belastungen ist, zeigt das
aktuelle Präzedenzbeispiel der Stadt Burghausen und des Landkreises Altötting: Dort musste der
Stadtrat im September/Oktober 2026 die gerichtliche Klage gegen den Verursacher Dyneon (3M)
beschließen und die Verhandlungen abbrechen. Da der Mutterkonzern Beherrschungsverträge
gekündigt hatte, läuft dort nun eine strikte, gesetzliche Sechsmonatsfrist nach § 303 AktG zur
Anmeldung von Millionenforderungen für kontaminierte Böden ab. [1]
(https://www.burghausen.de/aktuelles-allgemein/49580/), [2]
(https://www.burghausen.de/en/current-general/Perpetual-chemicals-in-soil-and-
groundwater%3A-Alt%C3%B6tting-district-breaks-off-negotiations-on-Pfas-consequences/)
Inhaltliche Begründung:
Da die akute Gefahr von PFAS-Einträgen ins Grundwasser besteht, welche sich räumlich weit
über das eigentliche Firmengelände hinaus ausbreiten und umliegende Gewässer bis hin zur
Donau verunreinigen können, müssen ausnahmslos alle verfügbaren Informationsquellen für ein
rasches, transparentes und effizientes Handeln genutzt werden.
Gerade der präventive Schutz des Trink- und Grundwassers im Stadtgebiet duldet keinen
Aufschub. Um finanzielle oder rechtliche Nachteile für die Stadt Ingolstadt durch komplexe
Haftungsverhältnisse, Unternehmensumwandlungen oder versäumte Fristen im Vorfeld strikt
auszuschließen, ist eine lückenlose Zusammenführung aller Daten sowie eine proaktive, allseitige
rechtliche Absicherung zwingend geboten.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Raimund Köstler gez. Fred Over
Stadtrat Stadtrat
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