Startseite › Haan › Antrag

Antrag der SPD-Fraktion auf Einführung eines Sozialpasses („Haan-Pass“) vom 15.03.2026

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeHaan
Datum2026-11-03
DatenstufeNur Dokumente
QuelleQuelldokument herunterladen →

Dokument

Extrahierter Text

Stadt Haan Beschlussvorlage Der Bürgermeister Nr. 50/010/2026 Amt für Soziales und Integration öffentlich 06.05.2026 Beratungsfolge Sitzungstermin Vorlage ist für alle hier angegebenen Sitzungen bestimmt Ausschuss für Soziales, Kultur, Integration und 27.05.2026 Generationen Haupt- und Finanzausschuss 30.06.2026 Rat 07.07.2026 Antrag der SPD-Fraktion auf Einführung eines Sozialpasses („Haan-Pass„) vom 15.03.2026 Beschlussvorschlag: Beschluss nach Beratung Alternative A: Der Rat der Stadt Haan stimmt der Einführung eines Sozialpasses („Haan-Pass“) zum Beginn des Haushaltsjahres 2027 zu. Die Verwaltung wird beauftragt, die hierfür erforderlichen Stellenanteile und Haushaltsmittel zu ermitteln und in den Haushaltsplanentwurf 2027 einzuplanen. Alternative B: Der Rat der Stadt Haan lehnt die Einführung eines Sozialpasses („Haan-Pass“) ab. Sachverhalt: Bereits mit Antrag vom 07.08.2023 plädierte die SPD-Fraktion für die Einführung eines Sozialpasses, und zwar konkret für Menschen, deren Bezüge nicht höher sind als das Vierfache (Ehe-/Lebenspartner_innen) bzw. Fünffache (Alleinstehende/Alleinerziehende) des Regelsatzes der Sozialhilfe. Dieser Antrag wurde in der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Integration und Generationen (SIGA) am 16.11.2023 dahingehend konkretisiert, dass der/die noch einzustellende Sozialplaner_in die Familien identifizieren soll, die anspruchsberechtigt für die Leistung sind. Der Sozialpass solle vorerst nur für Familien zur Verfügung gestellt werden, die Leistungen der Bildung und Teilhabe (BuT) erhalten. Es wurde beschlossen, dass die Verwaltung ein Konzept erstellen soll. - 1 - Mit Informationsvorlage Nr. II/057/2024 hat die Verwaltung den Vorschlag unterbreitet, statt der Einführung eines Sozialpasses für Berechtigte von BuT- Leistungen die Familienkarte weiterhin regelmäßig zu bewerben, da beide Angebote vergleichbar sind, u.a. hinsichtlich der Zielgruppe. Inhaltlich wird auf diese Vorlage verwiesen. Der SIGA nahm die Vorlage daraufhin einvernehmlich zur Kenntnis. Mit Antrag vom 15.03.2026 konkretisierte die SPD-Fraktion im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2026 ff. erneut die Einführung eines Sozialpasses („Haan- Pass“). Avisiert wird nunmehr eine Personengruppe von finanziell Bedürftigen, altersarmen Seniorinnen und Senioren, Alleinstehenden, kinderlosen Paaren, Bezieherinnen und Beziehern von Wohngeld sowie Studierenden und Auszubildenden. Damit wird der Kreis der potenziell Anspruchsberechtigten von Transferleistungsbeziehenden (u.a. BuT) auch auf Studierende und Auszubildende ausgedehnt, „die entsprechende Förderleistungen erhalten und ebenfalls oft am Existenzminimum leben.“ Der HFA hat diesen Antrag zur Beratung in den SKIGA verwiesen. Wie bereits mit Vorlage Nr. II/057/2024 wird erneut auf das Angebot der Familienkarte verwiesen, welche seit ihrer Einführung 2006 als freiwillige Leistung zur Verbesserung der Familienfreundlichkeit der Stadt Haan beigetragen hat. Die Vorlage WTK/058/2020 diente als Basis für die Verstetigung des Angebotes, setzte sich aber auch ehrlich mit bestehenden Herausforderungen auseinander („Erfahrungsgemäß sind die Unternehmen gegenüber dem Projekt jedoch sehr zurückhaltend im Hinblick auf Gewährung von attraktiven Angeboten/Rabatten. Dies liegt sowohl an eigenen Rabattsystemen und/oder bestehenden Kartensystemen, wie z.B. PAYBACK etc. als auch an den Gewinnspannen im Handel.“). Vor diesem Hintergrund ist für die Verwaltung aktuell nicht erkennbar, wie das Ziel erreicht werden soll, „weit über kommunale Angebote hinaus“ Vergünstigungen auch der lokalen Wirtschaft für Berechtigte des Sozialpasses zu aquirieren, dies vor allem angsichts der aktuell sehr angespannten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Die operative Umsetzung der Familienkarte wird zukünftig aus dem Amt für Wirtschaftsförderung, Tourismus, Kultur und Stadtmarketing in das Dezernat II überführt und bei der Assistenz der Beigeordneten angesiedelt. Es ist geplant, die bewährten Strukturen ebenso wie den regelmäßigen Kontakt zu lokalen Unternehmen aufrechtzuhalten. Basierend auf den bisherigen Erfahrungswerten ist es möglich, die Aufgabe mit einem geringen Stellenanteil zu bewältigen. Dies ist jedoch für den wesentlich größeren Personenkreis entsprechend des Antrages nicht ohne zusätzliches Personal umzusetzen. Die Verwaltung erarbeitet aktuell eine Zusammenstellung aller Unterstützungsmöglichkeiten und Vergünstigungen für Menschen mit geringem Einkommen und wird diese voraussichtlich zum nächsten SKIGA vorlegen können. Hierbei werden neben den bekannten Vergünstigungen für die Bücherei, das Hallenbad und kulturelle Veranstaltungen der Stadt Haan auch Angebote der Vereine, der VHS u.ä. aufgezählt. Stellungnahme der Kämmerin: Die Kämmerei teilt ausdrücklich das sozialpolitische Ziel, gesellschaftliche Teilhabe für Menschen mit geringem Einkommen zu ermöglichen. Gleichwohl ist aus haushaltswirtschaftlicher Sicht festzustellen, dass die Einführung eines kommunalen - 2 - Sozialpasses in der beantragten Form weder finanzierbar noch organisatorisch leistbar ist. Die Sicherstellung des sozialen und kulturellen Existenzminimums ist primär Aufgabe der bundes- und landesgesetzlich geregelten Sozialleistungssysteme (SGB II, SGB XII, Wohngeld, BAföG u.a.), die bereits explizite Bestandteile zur gesellschaftlichen Teilhabe (z.B. Bildung und Teilhabe, Regelsatzanteile für Kultur, Freizeit, Mobilität) enthalten. Eine darüber hinaus gehende kommunale Vergünstigungsstruktur stellt eine freiwillige Leistung dar. Vor dem Hintergrund der aktuellen und weiter anhaltenden Haushaltslage und zwingender Konsolidierungserfordernisse, sind bestehende freiwillige Leistungen zu reduzieren und keine neuen zu etablieren. Bereits seit dem Jahr 2006 eingeführt ist die Haaner Familienkarte. Hierzu „bieten die beteiligten Unternehmen aus Handel und Dienstleistung, Gastronomie, Wochenmarkt und Vereinen besondere Leistungen und Vergünstigungen an, die das Familienbudget schonen“ – Auszug aus dem Flyer der Familienkarte. Zudem erfordert die Einführung eines zusätzlichen Sozialpasses die Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen, Ausstellung, Verlängerung, Ersatz bei Verlust, Datenpflege und regelmäßige Überprüfung der Berechtigung, Schnittstellen zu allen beteiligten Einrichtungen, Schulung des Personals, IT-Unterstützung und Datenschutzprüfung sowie Missbrauchskontrollen. Dies stellt keine Vereinfachung, sondern den Aufbau einer neuen Dauerverwaltungsaufgabe dar, die zusätzliches Personal bindet. Der Verweis auf andere Kommunen ändert nichts daran, dass diese Aufgabe dort ebenfalls Ressourcen erfordert, die aktuell in Haan nicht zur Verfügung stehen. Bereits heute können bestehende Ermäßigungen auf Grundlage vorhandener Bescheide gewährt werden. Dieser Vorgang ist verwaltungsarm, rechtssicher und verursacht keine zusätzlichen Strukturen. Die vorgeschlagene Ausweitung der Berechtigten führt zu einem deutlich größeren Kreis Anspruchsberechtigter als bei bisherigen Ermäßigungsregelungen. Damit steigen die zu erwartenden Einnahmeausfälle erheblich. Diese betreffen insbesondere die Eintrittsgelder ins Stadtbad, die Gebühren der Stadtbücherei, die VHS-Kursgebühren und ggf. weitere Entgelte. Jedoch kann die Kommune nicht beliebig auf Gebühren und Entgelte verzichten. So werden Gebühren nach Kommunalabgabenrecht kostendeckend kalkuliert; werden hier systematisch Ermäßigungen gewährt, führt dies entweder zu höheren Gebühren für alle übrigen Nutzenden oder einer zusätzlichen Bezuschussung aus dem städtischen Haushalt. Beides ist in der aktuellen Haushaltslage nicht darstellbar. Darüber hinaus sieht der Antrag vor, dass die Stadt Haan aktiv dafür wirbt, dass private Akteure Rabatte gewähren. Dies hätte zur Folge, dass die Stadt als Koordinator auftritt, Vereinbarungen z.B. mit dem Handel vorbereitet und pflegt, dauerhaft Öffentlichkeitsarbeit betreibt und als Ansprechpartner für alle Beteiligten fungiert. Damit würde eine dauerhafte kommunale Steuerungs- und Koordinationsaufgabe entstehen, die weder zum gesetzlichen Aufgabenportfolio gehört noch personell abgebildet werden kann. Zudem ist nicht realistisch anzunehmen, dass private Anbieter ohne Gegenleistung dauerhaft Rabatte gewähren. Faktisch entstünde ein Erwartungsdruck auf die Stadt, diese Rabatte mittelbar zu kompensieren oder organisatorisch zu begleiten. - 3 - Aus haushaltswirtschaftlicher Sicht wird daher empfohlen, den Antrag auf Einführung eines Sozialpasses abzulehnen. Finanz. Auswirkung: Alternative A: Der Kreis der Berechtigten ist aktuell nicht konkret bezifferbar, betrifft jedoch ausweislich des Antrages mindestens diesen Personenkreis: Kreis der SGB II SGB XII Wohngeld Kinder- AsylbLG Berechtigten zuschlag Erwachsene 1.255 226 703 250 Kinder 538 --- 317 300 Berechtigte 1.793 226 1.020 300 250 3.589 insgesamt Insgesamt ist mit ca. 4.500 Berechtigten zu rechnen. Für die Administration des Sozialpasses wird mit einem Stellenmehrbedarf von mindestens 2 x 0,5 VZÄ gerechnet (persönliche Beratung, Prüfung von Anträgen, Ausstellen des Sozialpasses, Schriftverkehr, Beschwerdemanagement). Eine räumliche Unterbringung am Verwaltungsstandort Alleestr. ist aktuell nicht darstellbar, so dass ggfs. weitere Kosten für die Anmietung von Räumlichkeiten anfallen. Alternative B: keine finanziellen Auswirkungen Nachhaltigkeitseinschätzung: Die Nachhaltigkeitsstrategie der Stadt Haan ist durch diese Vorlage nicht betroffen. - 4 -

Text aus PDF extrahiert