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Antrag der SPD-Fraktion auf Einführung eines Sozialpasses („Haan-Pass“) vom 15.03.2026
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Haan |
| Datum | 2026-11-03 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Stadt Haan Beschlussvorlage
Der Bürgermeister Nr. 50/010/2026
Amt für Soziales und Integration öffentlich
06.05.2026
Beratungsfolge Sitzungstermin
Vorlage ist für alle hier angegebenen Sitzungen bestimmt
Ausschuss für Soziales, Kultur, Integration und 27.05.2026
Generationen
Haupt- und Finanzausschuss 30.06.2026
Rat 07.07.2026
Antrag der SPD-Fraktion auf Einführung eines Sozialpasses („Haan-Pass„)
vom 15.03.2026
Beschlussvorschlag:
Beschluss nach Beratung
Alternative A: Der Rat der Stadt Haan stimmt der Einführung eines Sozialpasses
(„Haan-Pass“) zum Beginn des Haushaltsjahres 2027 zu. Die Verwaltung wird
beauftragt, die hierfür erforderlichen Stellenanteile und Haushaltsmittel zu ermitteln
und in den Haushaltsplanentwurf 2027 einzuplanen.
Alternative B: Der Rat der Stadt Haan lehnt die Einführung eines Sozialpasses
(„Haan-Pass“) ab.
Sachverhalt:
Bereits mit Antrag vom 07.08.2023 plädierte die SPD-Fraktion für die Einführung
eines Sozialpasses, und zwar konkret für Menschen, deren Bezüge nicht höher sind
als das Vierfache (Ehe-/Lebenspartner_innen) bzw. Fünffache
(Alleinstehende/Alleinerziehende) des Regelsatzes der Sozialhilfe. Dieser Antrag
wurde in der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Integration und Generationen
(SIGA) am 16.11.2023 dahingehend konkretisiert, dass der/die noch einzustellende
Sozialplaner_in die Familien identifizieren soll, die anspruchsberechtigt für die
Leistung sind. Der Sozialpass solle vorerst nur für Familien zur Verfügung gestellt
werden, die Leistungen der Bildung und Teilhabe (BuT) erhalten. Es wurde
beschlossen, dass die Verwaltung ein Konzept erstellen soll.
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Mit Informationsvorlage Nr. II/057/2024 hat die Verwaltung den Vorschlag
unterbreitet, statt der Einführung eines Sozialpasses für Berechtigte von BuT-
Leistungen die Familienkarte weiterhin regelmäßig zu bewerben, da beide Angebote
vergleichbar sind, u.a. hinsichtlich der Zielgruppe. Inhaltlich wird auf diese Vorlage
verwiesen. Der SIGA nahm die Vorlage daraufhin einvernehmlich zur Kenntnis.
Mit Antrag vom 15.03.2026 konkretisierte die SPD-Fraktion im Rahmen der
Haushaltsplanberatungen 2026 ff. erneut die Einführung eines Sozialpasses („Haan-
Pass“). Avisiert wird nunmehr eine Personengruppe von finanziell Bedürftigen,
altersarmen Seniorinnen und Senioren, Alleinstehenden, kinderlosen Paaren,
Bezieherinnen und Beziehern von Wohngeld sowie Studierenden und
Auszubildenden. Damit wird der Kreis der potenziell Anspruchsberechtigten von
Transferleistungsbeziehenden (u.a. BuT) auch auf Studierende und Auszubildende
ausgedehnt, „die entsprechende Förderleistungen erhalten und ebenfalls oft am
Existenzminimum leben.“ Der HFA hat diesen Antrag zur Beratung in den SKIGA
verwiesen.
Wie bereits mit Vorlage Nr. II/057/2024 wird erneut auf das Angebot der
Familienkarte verwiesen, welche seit ihrer Einführung 2006 als freiwillige Leistung
zur Verbesserung der Familienfreundlichkeit der Stadt Haan beigetragen hat. Die
Vorlage WTK/058/2020 diente als Basis für die Verstetigung des Angebotes, setzte
sich aber auch ehrlich mit bestehenden Herausforderungen auseinander
(„Erfahrungsgemäß sind die Unternehmen gegenüber dem Projekt jedoch sehr
zurückhaltend im Hinblick auf Gewährung von attraktiven Angeboten/Rabatten. Dies
liegt sowohl an eigenen Rabattsystemen und/oder bestehenden Kartensystemen,
wie z.B. PAYBACK etc. als auch an den Gewinnspannen im Handel.“). Vor diesem
Hintergrund ist für die Verwaltung aktuell nicht erkennbar, wie das Ziel erreicht
werden soll, „weit über kommunale Angebote hinaus“ Vergünstigungen auch der
lokalen Wirtschaft für Berechtigte des Sozialpasses zu aquirieren, dies vor allem
angsichts der aktuell sehr angespannten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen.
Die operative Umsetzung der Familienkarte wird zukünftig aus dem Amt für
Wirtschaftsförderung, Tourismus, Kultur und Stadtmarketing in das Dezernat II
überführt und bei der Assistenz der Beigeordneten angesiedelt. Es ist geplant, die
bewährten Strukturen ebenso wie den regelmäßigen Kontakt zu lokalen
Unternehmen aufrechtzuhalten. Basierend auf den bisherigen Erfahrungswerten ist
es möglich, die Aufgabe mit einem geringen Stellenanteil zu bewältigen. Dies ist
jedoch für den wesentlich größeren Personenkreis entsprechend des Antrages nicht
ohne zusätzliches Personal umzusetzen.
Die Verwaltung erarbeitet aktuell eine Zusammenstellung aller
Unterstützungsmöglichkeiten und Vergünstigungen für Menschen mit geringem
Einkommen und wird diese voraussichtlich zum nächsten SKIGA vorlegen können.
Hierbei werden neben den bekannten Vergünstigungen für die Bücherei, das
Hallenbad und kulturelle Veranstaltungen der Stadt Haan auch Angebote der
Vereine, der VHS u.ä. aufgezählt.
Stellungnahme der Kämmerin:
Die Kämmerei teilt ausdrücklich das sozialpolitische Ziel, gesellschaftliche Teilhabe
für Menschen mit geringem Einkommen zu ermöglichen. Gleichwohl ist aus
haushaltswirtschaftlicher Sicht festzustellen, dass die Einführung eines kommunalen
- 2 -
Sozialpasses in der beantragten Form weder finanzierbar noch organisatorisch
leistbar ist.
Die Sicherstellung des sozialen und kulturellen Existenzminimums ist primär Aufgabe
der bundes- und landesgesetzlich geregelten Sozialleistungssysteme (SGB II, SGB
XII, Wohngeld, BAföG u.a.), die bereits explizite Bestandteile zur gesellschaftlichen
Teilhabe (z.B. Bildung und Teilhabe, Regelsatzanteile für Kultur, Freizeit, Mobilität)
enthalten. Eine darüber hinaus gehende kommunale Vergünstigungsstruktur stellt
eine freiwillige Leistung dar. Vor dem Hintergrund der aktuellen und weiter
anhaltenden Haushaltslage und zwingender Konsolidierungserfordernisse, sind
bestehende freiwillige Leistungen zu reduzieren und keine neuen zu etablieren.
Bereits seit dem Jahr 2006 eingeführt ist die Haaner Familienkarte. Hierzu „bieten die
beteiligten Unternehmen aus Handel und Dienstleistung, Gastronomie, Wochenmarkt
und Vereinen besondere Leistungen und Vergünstigungen an, die das
Familienbudget schonen“ – Auszug aus dem Flyer der Familienkarte.
Zudem erfordert die Einführung eines zusätzlichen Sozialpasses die Prüfung der
Anspruchsvoraussetzungen, Ausstellung, Verlängerung, Ersatz bei Verlust,
Datenpflege und regelmäßige Überprüfung der Berechtigung, Schnittstellen zu allen
beteiligten Einrichtungen, Schulung des Personals, IT-Unterstützung und
Datenschutzprüfung sowie Missbrauchskontrollen. Dies stellt keine Vereinfachung,
sondern den Aufbau einer neuen Dauerverwaltungsaufgabe dar, die zusätzliches
Personal bindet. Der Verweis auf andere Kommunen ändert nichts daran, dass diese
Aufgabe dort ebenfalls Ressourcen erfordert, die aktuell in Haan nicht zur Verfügung
stehen. Bereits heute können bestehende Ermäßigungen auf Grundlage
vorhandener Bescheide gewährt werden. Dieser Vorgang ist verwaltungsarm,
rechtssicher und verursacht keine zusätzlichen Strukturen.
Die vorgeschlagene Ausweitung der Berechtigten führt zu einem deutlich größeren
Kreis Anspruchsberechtigter als bei bisherigen Ermäßigungsregelungen. Damit
steigen die zu erwartenden Einnahmeausfälle erheblich. Diese betreffen
insbesondere die Eintrittsgelder ins Stadtbad, die Gebühren der Stadtbücherei, die
VHS-Kursgebühren und ggf. weitere Entgelte. Jedoch kann die Kommune nicht
beliebig auf Gebühren und Entgelte verzichten. So werden Gebühren nach
Kommunalabgabenrecht kostendeckend kalkuliert; werden hier systematisch
Ermäßigungen gewährt, führt dies entweder zu höheren Gebühren für alle übrigen
Nutzenden oder einer zusätzlichen Bezuschussung aus dem städtischen Haushalt.
Beides ist in der aktuellen Haushaltslage nicht darstellbar.
Darüber hinaus sieht der Antrag vor, dass die Stadt Haan aktiv dafür wirbt, dass
private Akteure Rabatte gewähren. Dies hätte zur Folge, dass die Stadt als
Koordinator auftritt, Vereinbarungen z.B. mit dem Handel vorbereitet und pflegt,
dauerhaft Öffentlichkeitsarbeit betreibt und als Ansprechpartner für alle Beteiligten
fungiert. Damit würde eine dauerhafte kommunale Steuerungs- und
Koordinationsaufgabe entstehen, die weder zum gesetzlichen Aufgabenportfolio
gehört noch personell abgebildet werden kann. Zudem ist nicht realistisch
anzunehmen, dass private Anbieter ohne Gegenleistung dauerhaft Rabatte
gewähren. Faktisch entstünde ein Erwartungsdruck auf die Stadt, diese Rabatte
mittelbar zu kompensieren oder organisatorisch zu begleiten.
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Aus haushaltswirtschaftlicher Sicht wird daher empfohlen, den Antrag auf Einführung
eines Sozialpasses abzulehnen.
Finanz. Auswirkung:
Alternative A:
Der Kreis der Berechtigten ist aktuell nicht konkret bezifferbar, betrifft jedoch
ausweislich des Antrages mindestens diesen Personenkreis:
Kreis der SGB II SGB XII Wohngeld Kinder- AsylbLG
Berechtigten zuschlag
Erwachsene 1.255 226 703 250
Kinder 538 --- 317 300
Berechtigte 1.793 226 1.020 300 250 3.589
insgesamt
Insgesamt ist mit ca. 4.500 Berechtigten zu rechnen. Für die Administration des
Sozialpasses wird mit einem Stellenmehrbedarf von mindestens 2 x 0,5 VZÄ
gerechnet (persönliche Beratung, Prüfung von Anträgen, Ausstellen des
Sozialpasses, Schriftverkehr, Beschwerdemanagement). Eine räumliche
Unterbringung am Verwaltungsstandort Alleestr. ist aktuell nicht darstellbar, so dass
ggfs. weitere Kosten für die Anmietung von Räumlichkeiten anfallen.
Alternative B: keine finanziellen Auswirkungen
Nachhaltigkeitseinschätzung:
Die Nachhaltigkeitsstrategie der Stadt Haan ist durch diese Vorlage nicht betroffen.
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