Startseite › Griesheim › Antrag

"Vorsorge für zukünftige Hitzewellen – Erster Maßnahmenkatalog", Antrag der Fraktionen SPD, B90/Grüne, Die Linke

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeGriesheim
Datum2026-11-05 geplant
DatenstufeNur Dokumente
QuelleQuelldokument herunterladen →

Dokument

Extrahierter Text

Eingegangen Stadtverordnetenvorsteher AG / 2026 / 0027 13.10.2026 Griesheim Herrn Stadtverordnetenvorsteher Sebastian Schecker Rathaus – Parlamentarisches Büro 64347 Griesheim 13.10.2026 Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher, bitte nehmen Sie den nachfolgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Stadtverordnetenversammlung. Der Antrag soll im Wirtschafts- und Finanzausschuss vorberaten werden. Vorsorge für zukünftige Hitzewellen – Erster Maßnahmenkatalog Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, 1. zu prüfen, in welchen Räumen dezentral im Stadtgebiet sog. öffentliche Kühlinseln (kühle Räume) eingerichtet werden können, welche Infrastruktur dafür geschaffen werden muss, welche Kosten anfallen und welche Kooperationspartner es gibt, 2. Angebote für den Kauf/die Anmietung einer mobilen Gradieranlage einzuholen, 3. eine Initiative für Refill-Stationen zu starten und die Kosten für die Bereitstellung in Geschäften, bei Gewerbetreibenden u.a. zu ermitteln, 4. die Möglichkeiten zur Errichtung von sog. Sprühnebelanlagen im Stadtgebiet zu prüfen. Entsprechende Bundes- oder Landesprogramme zur Förderung der Maßnahmen sollen zur Finanzierung herangezogen werden. Über die Ergebnisse soll bis zur Stadtverordnetenversammlung am 28.01.2027 berichtet werden. Begründung: Die diesjährigen Hitzewellen werden nicht die letzten gewesen sein. Es muss damit gerechnet werden, dass zukünftige Hitzewellen tendenziell noch heißer sein und noch länger andauern werden. Zu 1. Die Bereitstellung von sog. „öffentlichen kühlen Räumen“ ist in weiter südlich gelegenen Ländern längst Teil des Hitzeschutzes für die Bevölkerung, insbesondere von vulnerablen Gruppen und Menschen, die keinen Zugang zu gekühlten Räumen haben. Ein „kühler Raum“ öffnet, wenn eine festgelegte obere Temperaturschwelle überschritten wird, und schließt, nachdem eine untere Temperaturschwelle einige Tage nicht mehr überschritten wurde, und auch ungekühlte private Räume wieder entsprechend abgekühlt sind. Ein „öffentlicher kühler Raum“ muss nicht nur dauerhaft eine erträgliche Maximaltemperatur halten und eine gewisse Aufnahmekapazität besitzen. Weitere Voraussetzungen sind Toiletten, eine Aufsichtsperson, eine tägliche Reinigung und die Bereitstellung von Trinkwasser, wünschenswert ist ein kostenloser Internetzugang. Kirchen, Vereine und der Eigenbetrieb Haus Waldeck könnten, neben städtischen Räumen, mögliche Dienstleister/Partner für solche zeitlich flexiblen und begrenzt öffnenden „öffentlichen kühlen Raum“ sein. Vor weitergehenden Überlegungen und Entscheidungen soll der Magistrat deshalb mit möglichen Partnern in den Austausch gehen und Angebote für eventuell notwendige Investitionen und den Betrieb einholen. Zu 2. Inzwischen gibt es Anbieter, die mobile Gradierwerke zur Anmietung und/oder zum Kauf anbieten. Eine mobile Gradieranlage (oder ein mobiles Gradierwerk) ist eine transportable, oft auf einem Anhänger montierte Saline, die nach dem Prinzip historischer Gradierwerke feinen Sole-Nebel in der Umgebungsluft verteilt. Viele moderne mobile Anlagen arbeiten energieautark über Solarpumpen und führen die Sole in einem geschlossenen, umweltfreundlichen Kreislauf zurück. Eine solche mobile Anlage wäre an unterschiedlichen Stellen im Stadtgebiet einsetzbar. Über mit Sole (Salzlösung) benetzte Zweige (meist Schwarzdorn) verdunstet Wasser, wodurch feine Salzpartikel und Feuchtigkeit an die Umgebungsluft abgegeben werden. Die salzhaltige Luft befreit die Atemwege und sorgt an warmen Tagen zusätzlich für einen Kühleffekt. Die Sole wird in geschlossenen Kreisläufen aufgefangen, gefiltert und wiederverwendet. Zu 3. Bundesweit gibt es bereits rund 7.000 Refill-Stationen, an denen mitgebrachte Trinkflaschen kostenlos mit Leitungswasser aufgefüllt werden können. Das vermeidet Plastikmüll. Refill-Stationen sind an einem blauen Aufkleber an Türen und Schaufenstern von teilnehmenden Geschäften, Cafés, Praxen oder Büros erkennbar. Das Auffüllen ist grundsätzlich kostenlos und unabhängig davon möglich, ob jemand Kundin bzw. Kunde ist, die Abgabe erfolgt zu den jeweiligen regulären Öffnungszeiten der Einrichtungen. Mit städtischer Unterstützung sollen weitere Einrichtungen in Griesheim eine Erstausstattung erhalten. Zu 4. Sprühnebelanlagen sind bereits in vielen Städten und Gemeinden ein Mittel zur Abkühlung. Dort, wo bereits entsprechende Wasseranschlüsse/-leitungen vorhanden sind, kann eine Errichtung auch in Griesheim sinnvoll sein. Gabriele Winter Judith Gehler Sabrina Klamm SPD-Fraktion Fraktion B90/ Die Grünen Fraktion Die Linke

Text aus PDF extrahiert