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Antrag der CDU-Fraktion: Grundsätze des Berichtswesens zur Umsetzung, Entwicklung, Vollzug des Haushalts und des Cash-Management
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Fürstenwalde |
| Datum | 2026-11-04 geplant |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Stadt Fürstenwalde/Spree
Der Bürgermeister
BESCHLUSSVORLAGE BV/24-29/0266
ANTRAG DER CDU-FRAKTION: GRUNDSÄTZE DES BERICHTSWESENS ZUR
UMSETZUNG, ENTWICKLUNG, VOLLZUG DES HAUSHALTS UND DES CASH-
MANAGEMENT
Status: öffentlich
Federführung: Büro der Stadtverordneten und Beauftragten
Verfasst von: Fettke, Carsten
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung 29.09.2026 Vorberatung
Ausschuss für Finanzen, Haushalt und Bürgerbudget 30.09.2026 Vorberatung
Ausschuss für Kultur, Sport, Bildung, Soziales, 01.10.2026 Vorberatung
Integration und Gleichstellung
Hauptausschuss 08.10.2026 Vorberatung
Stadtverordnetenversammlung 15.10.2026 Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Bürgermeister wird beauftragt,
1. über den Halbjahresbericht zum Vollzug des Haushaltes nach § 27 Abs.1 KomHKV hinaus
quartalsweise (März, Juni, September, Dezember) im jeweiligen Fachausschuss nach
Zuständigkeitsordung-ZustO über die Umsetzung, Entwicklung sowie Vollzug der Planansätze
bzw. Maßnahmen zu berichten,
2. auf der Grundlage des Ergebnis- und Finanzhaushaltes auf der Basis der Produkte, den
Kostenträgern, den Konten mit der dazugehörigen Beschreibung zu berichten,
3. jährlich mit Haushaltseinbringung transparent zu berichten, welchen Umsetzungsstand die
Beschlüsse der zurückliegenden Haushaltsjahre erreicht haben, noch nicht umgesetzt wurden
bzw. werden konnten sowie ggf. mittlerweile obsolet sind.
Sachverhalt:
Im Halbjahresbericht zum Vollzug des Haushaltes unterrichtet die Verwaltung nach § 27 Abs.1
KomHKV im Rahmen der Haushaltswirtschaft halbjährlich über den Stand des
Haushaltsvollzugs. Dabei sind die Gründe für wesentliche Abweichungen zu erläutern.
Die letzte Unterrichtung erfolgte am 02.09.2026 im Ausschuss für Finanzen, Haushalt und
Bürgerbudget.
Dabei wurde durch die Verwaltung im Wesentlichen dargestellt und erläutert, wie sich der
fortgeschriebene monetäre Planansatz per 30.06.2026 gegenüber dem Ist per 30.06.2026 in
Beschlussvorlage öffentlich BV/24-29/0266 - Seite 1 / 4
der Ergebnis- und Finanzrechnung darstellt.
Zudem wurde die Personalstatistik der Personalverwaltung erläutert, auf den
Halbjahresbericht über investive Maßnahmen des Stadtentwicklungsausschusses verwiesen
sowie über allgemeine monetäre Abweichungen informiert.
Diese Art der Unterrichtung ist für einen allgemeinen Überblick des monetären
Haushaltsvollzugs durchaus geeignet, dennoch fehlt in Teilen der fachlich-inhaltliche und ggf.
finanzielle Vollzugsbericht weiterer beschlossener Planansätze bzw. Maßnahmen.
Beispielhafte Planansätze und Maßnahmen bei denen der fachlich-inhaltliche Bericht zum
Vollzug fehlt:
- Sach- und Dienstleistung ca. 17 Mio. €
Unterhaltung, Reparatur und Instandsetzung der kommunalen Einrichtungen und
Objekte ca. 5 Mio. €
Essensversorgung ca. 1,4 Mio. €
Fach, Lernmaterial Schulen/ Kitas ca. 0,5 Mio. €
Aufstellung von generellen Plänen
- Sog. Freiwillige Aufgaben ca. 4 Mio. €
Integration, Gleichstellung, öffentliche Ordnung, Jugendfeuerwehr, Kultur,
Förderung der Wohlfahrtspflege, Lokale Bündnisse für Familie, Jugendarbeit,
Sportförderung, Schwapp Renaturierung und Tourismus
Pachtverträge
- Weitere Investitionsmaßnahmen, Förderung und Förderprogramme
Ankauf von Grundstücken
Verkauf von Grundstücken
Grundstücke in Entwicklung
Förderung und Städtebauförderprogramme
Ausstattungen in Schule, Kita und Hort
- Allgemeine Maßnahmen zur Senkung der Betriebskosten sowie Investitions- und
Erhaltungsmaßnahmen
u.a. Thermostate mit Behördenfunktion, 32.000 €
Maßnahmen in den vier Ortsteilen, jeweils 20.000 €
- Einbringung einer Beratungsdrucksache für einen Grundsatzbeschluss auf deren
Grundlage ein Grundsatzbeschluss für allgemeine Maßnahmen zur Senkung der
Betriebskosten sowie Investitions- und Erhaltungsmaßnahmen 2026-2032 inkl.
Priorisierung gefasst wird.
- Umsetzungsgrad zu den Beschlüssen der zurückliegenden Haushaltsjahre
z. Bsp. für noch offen: 6/AN/776 vom 29.08.2018, Erstellung eines Verkehrswege-
und Gestaltungskonzeptes im OT Molkenberg
z. Bsp. für noch offen: 7/AN/335 vom 03.03.2021, Erarbeitung einer
Vergaberichtlinie
z. Bsp. für noch z.T. offen: 7/AN/284 vom 10.11.2020, Entwicklung des Feldes
Lange Straße und Triftstraße
Mit einem erweiterten Berichtswesen schaffen wir eine transparente, nachvollziehbare und
handlungsbezogene Grundlage für die Verwaltung und für die Stadtverordneten im jeweiligen
Haushaltsjahr. Um eine detaillierte Arbeitsgrundlage zu haben, ist es erforderlich, dass die
Gemeindevertretung und deren Ausschüsse quartalsweise (März, Juni, September, Dezember)
über den Stand des Haushaltsvollzugs einschließlich der Erreichung der Finanz- und
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Leistungsziele unterrichtet werden.
Darüber hinaus schafft ein jährlich transparenter Bericht zum Umsetzungsstand der
Beschlüsse der zurückliegenden Haushaltsjahre eine weitere wichtige Handlungsgrundlage.
Klimacheck:
Nicht betroffen
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Verwaltung begrüßt das Ziel des Antrags, eine transparente, nachvollziehbare und
handlungsbezogene Grundlage für die Arbeit der Stadtverordnetenversammlung und ihrer
Ausschüsse zu schaffen. Das Bestreben, neben rein monetären Ziffern auch den fachlich-
inhaltlichen Vollzug von Beschlüssen und Maßnahmen abzubilden, ist ein berechtigter
Anspruch an ein modernes Kommunalcontrolling. Allerdings steht die vom Antragsteller
geforderte Ausweitung des Berichtswesens in Frequenz und Detailtiefe in einem deutlichen
Missverhältnis zum organisatorischen und personellen Aufwand.
Rechtliche und fachliche Würdigung
Nach § 27 Abs. 1 KomHKV unterrichtet die Verwaltung die Vertretung halbjährlich über den
Stand des Haushaltsvollzugs. Eine Ausweitung auf einen quartalsweisen Rhythmus (März,
Juni, September, Dezember) in allen Fachausschüssen führt zu einer permanenten
Berichtsschleife. Da zwischen Datenerfassung, Aufbereitung, Gremienlauf und
Ausschussberatung mehrere Wochen liegen, würde die Verwaltung im Grunde fortlaufend mit
der Erstellung von Quartalsberichten gebunden sein.
Die Erstellung von Berichten auf Ebene der Kostenträger und Einzelkonten führt weiterhin zu
einer Datenüberflutung. Ein politisches Controlling erfordert aggregierte
Steuerungsinformationen auf Produktebene und nicht das Ausweisen von Einzelkonten, was
den Blick auf die wesentlichen Kernfragen verstellt. Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass den
Mitgliedern der Stadtverordnetenversammlung über den jeweiligen Bericht zum
Haushaltsvollzug eine Auswertung über alle Konten vorliegt. Insoweit ist eine gezielte
Auseinandersetzung mit der Jahresentwicklung möglich um Abweichungen gezielt zu
hinterfragen.
Im Antrag der CDU-Fraktion wird angegeben, dass keine finanziellen Auswirkungen entstehen.
Dieser Einschätzung muss seitens der Verwaltung widersprochen werden:
Die Erstellung quartalsweiser, detaillierter Fach- und Finanzberichte über sämtliche Produkte
und Sachbereiche (Instandhaltungen, Verträge, freiwillige Aufgaben, Beschlussverfolgung)
erfordert hunderte Arbeitsstunden pro Jahr quer durch alle Fachbereiche.
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Die Arbeitskraft, die für die Erstellung rein dokumentarischer Berichte aufgewendet werden
muss, fehlt direkt bei der eigentlichen Abwicklung und Umsetzung von Projekten (z. B. Schul-
und Kitainstandhaltungen, Investitionsmaßnahmen, Fördermittelbearbeitung usw.).
Die Verwaltung empfiehlt den Ausschüssen und der Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Fürstenwalde/Spree, dem Antrag zu 1. und 2. nicht zuzustimmen.
Freigabe
Rudolph, Matthias 29.09.2026 02:14
Anlage(n):
Beschlussvorlage öffentlich BV/24-29/0266 - Seite 4 / 4
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