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Antrag der CDU-Fraktion: Grundsätze des Berichtswesens zur Umsetzung, Entwicklung, Vollzug des Haushalts und des Cash-Management

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeFürstenwalde
Datum2026-11-03
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Stadt Fürstenwalde/Spree Der Bürgermeister BESCHLUSSVORLAGE BV/24-29/0266 ANTRAG DER CDU-FRAKTION: GRUNDSÄTZE DES BERICHTSWESENS ZUR UMSETZUNG, ENTWICKLUNG, VOLLZUG DES HAUSHALTS UND DES CASH- MANAGEMENT Status: öffentlich Federführung: Büro der Stadtverordneten und Beauftragten Verfasst von: Fettke, Carsten Beratungsfolge: Ausschuss für Stadtentwicklung 29.09.2026 Vorberatung Ausschuss für Finanzen, Haushalt und Bürgerbudget 30.09.2026 Vorberatung Ausschuss für Kultur, Sport, Bildung, Soziales, 01.10.2026 Vorberatung Integration und Gleichstellung Hauptausschuss 08.10.2026 Vorberatung Stadtverordnetenversammlung 15.10.2026 Entscheidung Beschlussvorschlag: Der Bürgermeister wird beauftragt, 1. über den Halbjahresbericht zum Vollzug des Haushaltes nach § 27 Abs.1 KomHKV hinaus quartalsweise (März, Juni, September, Dezember) im jeweiligen Fachausschuss nach Zuständigkeitsordung-ZustO über die Umsetzung, Entwicklung sowie Vollzug der Planansätze bzw. Maßnahmen zu berichten, 2. auf der Grundlage des Ergebnis- und Finanzhaushaltes auf der Basis der Produkte, den Kostenträgern, den Konten mit der dazugehörigen Beschreibung zu berichten, 3. jährlich mit Haushaltseinbringung transparent zu berichten, welchen Umsetzungsstand die Beschlüsse der zurückliegenden Haushaltsjahre erreicht haben, noch nicht umgesetzt wurden bzw. werden konnten sowie ggf. mittlerweile obsolet sind. Sachverhalt: Im Halbjahresbericht zum Vollzug des Haushaltes unterrichtet die Verwaltung nach § 27 Abs.1 KomHKV im Rahmen der Haushaltswirtschaft halbjährlich über den Stand des Haushaltsvollzugs. Dabei sind die Gründe für wesentliche Abweichungen zu erläutern. Die letzte Unterrichtung erfolgte am 02.09.2026 im Ausschuss für Finanzen, Haushalt und Bürgerbudget. Dabei wurde durch die Verwaltung im Wesentlichen dargestellt und erläutert, wie sich der fortgeschriebene monetäre Planansatz per 30.06.2026 gegenüber dem Ist per 30.06.2026 in Beschlussvorlage öffentlich BV/24-29/0266 - Seite 1 / 4 der Ergebnis- und Finanzrechnung darstellt. Zudem wurde die Personalstatistik der Personalverwaltung erläutert, auf den Halbjahresbericht über investive Maßnahmen des Stadtentwicklungsausschusses verwiesen sowie über allgemeine monetäre Abweichungen informiert. Diese Art der Unterrichtung ist für einen allgemeinen Überblick des monetären Haushaltsvollzugs durchaus geeignet, dennoch fehlt in Teilen der fachlich-inhaltliche und ggf. finanzielle Vollzugsbericht weiterer beschlossener Planansätze bzw. Maßnahmen. Beispielhafte Planansätze und Maßnahmen bei denen der fachlich-inhaltliche Bericht zum Vollzug fehlt: - Sach- und Dienstleistung ca. 17 Mio. €  Unterhaltung, Reparatur und Instandsetzung der kommunalen Einrichtungen und Objekte ca. 5 Mio. €  Essensversorgung ca. 1,4 Mio. €  Fach, Lernmaterial Schulen/ Kitas ca. 0,5 Mio. €  Aufstellung von generellen Plänen - Sog. Freiwillige Aufgaben ca. 4 Mio. €  Integration, Gleichstellung, öffentliche Ordnung, Jugendfeuerwehr, Kultur, Förderung der Wohlfahrtspflege, Lokale Bündnisse für Familie, Jugendarbeit, Sportförderung, Schwapp Renaturierung und Tourismus  Pachtverträge - Weitere Investitionsmaßnahmen, Förderung und Förderprogramme  Ankauf von Grundstücken  Verkauf von Grundstücken  Grundstücke in Entwicklung  Förderung und Städtebauförderprogramme  Ausstattungen in Schule, Kita und Hort - Allgemeine Maßnahmen zur Senkung der Betriebskosten sowie Investitions- und Erhaltungsmaßnahmen  u.a. Thermostate mit Behördenfunktion, 32.000 €  Maßnahmen in den vier Ortsteilen, jeweils 20.000 € - Einbringung einer Beratungsdrucksache für einen Grundsatzbeschluss auf deren Grundlage ein Grundsatzbeschluss für allgemeine Maßnahmen zur Senkung der Betriebskosten sowie Investitions- und Erhaltungsmaßnahmen 2026-2032 inkl. Priorisierung gefasst wird. - Umsetzungsgrad zu den Beschlüssen der zurückliegenden Haushaltsjahre  z. Bsp. für noch offen: 6/AN/776 vom 29.08.2018, Erstellung eines Verkehrswege- und Gestaltungskonzeptes im OT Molkenberg  z. Bsp. für noch offen: 7/AN/335 vom 03.03.2021, Erarbeitung einer Vergaberichtlinie  z. Bsp. für noch z.T. offen: 7/AN/284 vom 10.11.2020, Entwicklung des Feldes Lange Straße und Triftstraße Mit einem erweiterten Berichtswesen schaffen wir eine transparente, nachvollziehbare und handlungsbezogene Grundlage für die Verwaltung und für die Stadtverordneten im jeweiligen Haushaltsjahr. Um eine detaillierte Arbeitsgrundlage zu haben, ist es erforderlich, dass die Gemeindevertretung und deren Ausschüsse quartalsweise (März, Juni, September, Dezember) über den Stand des Haushaltsvollzugs einschließlich der Erreichung der Finanz- und Beschlussvorlage öffentlich BV/24-29/0266 - Seite 2 / 4 Leistungsziele unterrichtet werden. Darüber hinaus schafft ein jährlich transparenter Bericht zum Umsetzungsstand der Beschlüsse der zurückliegenden Haushaltsjahre eine weitere wichtige Handlungsgrundlage. Klimacheck: Nicht betroffen Finanzielle Auswirkungen: Keine Stellungnahme der Verwaltung: Die Verwaltung begrüßt das Ziel des Antrags, eine transparente, nachvollziehbare und handlungsbezogene Grundlage für die Arbeit der Stadtverordnetenversammlung und ihrer Ausschüsse zu schaffen. Das Bestreben, neben rein monetären Ziffern auch den fachlich- inhaltlichen Vollzug von Beschlüssen und Maßnahmen abzubilden, ist ein berechtigter Anspruch an ein modernes Kommunalcontrolling. Allerdings steht die vom Antragsteller geforderte Ausweitung des Berichtswesens in Frequenz und Detailtiefe in einem deutlichen Missverhältnis zum organisatorischen und personellen Aufwand. Rechtliche und fachliche Würdigung Nach § 27 Abs. 1 KomHKV unterrichtet die Verwaltung die Vertretung halbjährlich über den Stand des Haushaltsvollzugs. Eine Ausweitung auf einen quartalsweisen Rhythmus (März, Juni, September, Dezember) in allen Fachausschüssen führt zu einer permanenten Berichtsschleife. Da zwischen Datenerfassung, Aufbereitung, Gremienlauf und Ausschussberatung mehrere Wochen liegen, würde die Verwaltung im Grunde fortlaufend mit der Erstellung von Quartalsberichten gebunden sein. Die Erstellung von Berichten auf Ebene der Kostenträger und Einzelkonten führt weiterhin zu einer Datenüberflutung. Ein politisches Controlling erfordert aggregierte Steuerungsinformationen auf Produktebene und nicht das Ausweisen von Einzelkonten, was den Blick auf die wesentlichen Kernfragen verstellt. Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass den Mitgliedern der Stadtverordnetenversammlung über den jeweiligen Bericht zum Haushaltsvollzug eine Auswertung über alle Konten vorliegt. Insoweit ist eine gezielte Auseinandersetzung mit der Jahresentwicklung möglich um Abweichungen gezielt zu hinterfragen. Im Antrag der CDU-Fraktion wird angegeben, dass keine finanziellen Auswirkungen entstehen. Dieser Einschätzung muss seitens der Verwaltung widersprochen werden: Die Erstellung quartalsweiser, detaillierter Fach- und Finanzberichte über sämtliche Produkte und Sachbereiche (Instandhaltungen, Verträge, freiwillige Aufgaben, Beschlussverfolgung) erfordert hunderte Arbeitsstunden pro Jahr quer durch alle Fachbereiche. Beschlussvorlage öffentlich BV/24-29/0266 - Seite 3 / 4 Die Arbeitskraft, die für die Erstellung rein dokumentarischer Berichte aufgewendet werden muss, fehlt direkt bei der eigentlichen Abwicklung und Umsetzung von Projekten (z. B. Schul- und Kitainstandhaltungen, Investitionsmaßnahmen, Fördermittelbearbeitung usw.). Die Verwaltung empfiehlt den Ausschüssen und der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Fürstenwalde/Spree, dem Antrag zu 1. und 2. nicht zuzustimmen. Freigabe Rudolph, Matthias 29.09.2026 02:14 Anlage(n): Beschlussvorlage öffentlich BV/24-29/0266 - Seite 4 / 4

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