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Erhöhung der Hundesteuer des Stadt Eschweiler; hier: Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 16.10.2026
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Eschweiler |
| Datum | 2026-11-04 geplant |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
BÜNDNIS 90
DIE GRÜNEN
RATSFRAKTION ESCHWEILER
Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen Eschweiler
Johannes-Rau-Platz 1, 52249 Eschweiler
Telefon: 02403 / 71-356
E-Mail: gruene-fraktion @eschweiler.de
Eschweiler, 16.10.2026
Stadt Eschweiler
Herrn Bürgermeister Patrick Nowicki
Johannes-Rau-Platz 1
52249 Eschweiler
Per E-Mail an [email protected]
Antrag vom 16.10.2026:
Erhöhung der Hundesteuer
Sehr geehrter Herr Bügermeister,
die Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen bittet darum, den nachfolgenden Antrag „Erhöhung der
Hundesteuer" als ordentlichen Tagesordnungspunkt für die Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses
am 03.11.2026 und des Stadtrates am 04.11.2026 vorzusehen.
Mit freundlichem Gruß
Joachim Röhrig
(stellvertretender Fraktionssprecher Bündnis 90/Die Grünen)
Beschluss:
DerR at der Stadt Eschweiler beschließt, die Hundesteuer zum 01.01.2027 um durchschnittlich rund 20
Prozent zu erhöhen. Die Hundesteuersatzung ist entsprechend zu ändern.
Begründung:
Die Hundesteuer ist nach unseren Informationen in Eschweiler seit mehr als 20 Jahren nicht mehr erhöht
Worden und bewegt sich inzwischen teils deutlich unter den Sätzen in den Nachbarkommunen.
Beispielsweise liegt der Satz für den ersten nicht gefährlichen Hund laut aktuellen Zahlen des Bundes der
Steuerzahler in Aachen und in Würselen bei 120 Euro, in HerzOgenrath bei 110 Euro, in Monschau und in
Roetaen bei 108 Euro, in Stolberg und Simmerath bei 102 Euro und in Alsdorf bei 96 Euro, Allein
Baesweiler hat mit 84 Euro einen noch niedrigeren Steuersatz als Eschweiler (86 Euro).
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Angesichts der angespannten Haushaltslage ist es dringend geboten, die städtischen
Einnahmemöglichkeiten im Bereich der Steuern, Gebühren und Entgelte konsequenter und regelmäßiger
als in der Vergangenheit an die allgemeine Lohn- und Kostenentwicklung anzupassen.
Wir schlagen deshalb die folgenden Anpassungen vor:
1 Hund von 86 auf 100 Euro pro Jahr
2 Hunde von 105 auf 125 pro Jahr und Hund
3 oder mehr Hunde von 123 auf 150 Euro pro Jahr und Hund
1 gefährlicher Hund von 614 auf 740 Euro pro Jahr
2 oder mehr gefährliche Hunde von 767 auf 920 Euro pro Jahr und Hund
Die in der Satzung vorgesehenen Steuernachlässe und -befreiungen in Sonderfällen (etwa für Blinden
oder Rettungshunde) sind beizubehalten.
Mit Blick auf die sehr lange nicht erhöhten Hundesteuersätze und auf die Zahlen in den
Nachbarkommunen erscheinen uns die vorgeschlagenen Erhöhungen um rund 20 Prozent angemessen
und akzeptabel. Nach zwei Jahrzehnten ohne Hundesteuererhöhung beläuft sich die Mehrbelastung
umgerechnet auf den Monat für Halter'innen eines einzelnen nicht gefährlichen Hundes lediglich auf
1,16 Euro (von 7,17 auf 8,33 Euro).
Bei jährlichen Hundesteuereinnahmen von derzeit rund 400.000 Euro dürften die vorgeschlagenen
Anpassungen der Stadt zusätzliche Einnahmen von knapp 100.000 Euro jährlich einbringen. Die
Zusatzeinnahmen fließen in den allgemeinen Haushalt unds ind somit als sinnvoller Beitrag zur
Haushaltskonsolidierung zu betrachten.
Zudem regen wir an, die Hundesteuer fortan regelmäßig an die allgemeine Einkommensentwicklung
anzupassen und sie künftig beispielsweise im Vierjahresrhythmus jeweils um ca. zehn Prozent zu erhöhen.
Wir weisen darauf hin, dass der Antrag nicht in die Haushaltsberatungen verwiesen werden sollte,
sondern bereits vor dem Jahreswechsel beschlossen werden muss, um eine Umsetzung zum 01.01.2027
zu gewährleisten.
Aufßerdem bitten wir die Verwaltung um Mitteilung darüber, wie viele steuerpflichtige Hunde derzeit in
den verschiedenen Kategorien in Eschweiler gemeldet sind, wie die Einhaltung der Hundesteuerpflicht
kontrolliert wird und wie viele Verstöße in den Jahren 2025 und 2026 aufgefallen sind.
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