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Dringlichkeitsantrag Nr. 116/2026 von Frau Stadträin Grille zur Stadtratssitzung am 29. Oktober 2026: Finanzierbarkeit der Stadt-Umland-Bahn
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Erlangen |
| Datum | 2026-10-29 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Barbara Grille M.A.
Stadt- und Bezirksrätin
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Antrag gemäß § 28/ § 29 GeschO
Eingang: 09.10.2026
An den
Antragsnr.: 116/2026
Oberbürgermeister der Stadt Erlangen Verteiler: OBM, BM, Fraktionen
Zust. Referat: VI / ZV StUB
Jörg Volleth mit Referat:
Erlangen, den 8. Oktober 2026
Dringlichkeitsantrag zur Stadtratssitzung am 29. Oktober 2026:
Finanzierbarkeit der Stadt-Umland-Bahn
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
ich beantrage:
1. Ergebnisse der Zweckverbandssitzung vorlegen
Die Verwaltung berichtet über die Sitzung der StUB-Verbandsversammlung vom 8. Oktober 2026,
insbesondere über die Beschlüsse zu Jahresabschluss und Gewinnverwendung 2025, Wirtschaftsplan und
Haushaltssatzung 2027 sowie Finanzplanung 2026–2030 und den Bericht zum aktuellen Planungsstand
(TOP 4, 5, 7, 9, 10 und 13).
Darzustellen sind die daraus entstehenden Verpflichtungen Erlangens, Veränderungen gegenüber der
bisherigen Planung und der Stand der Rückführung nicht benötigter Umlagemittel.
2. Verbleibende Eigenanteile und deren Finanzierung nachweisen
Die Verwaltung legt gemeinsam mit dem Zweckverband dar, welchen konkreten Betrag Erlangen als
Eigenanteil zu leisten hat und ob die Finanzierbarkeit dieses Eigenanteils der Stadt Erlangen gesichert ist.
Zu klären ist zudem, ob auch Nürnberg und Herzogenaurach ihre jeweiligen Eigenanteile leisten können.
Ein Haushaltsansatz allein stellt keinen Nachweis einer dauerhaft tragfähigen und von der
Kommunalaufsicht genehmigungsfähigen Finanzierung dar.
3. Kosten und Risiken auf aktuelle Grundlage stellen
Die bisherige Kostenberechnung ist auf Preisstand 2026 fortzuschreiben und um die erwartete
Entwicklung bis zur Fertigstellung zu ergänzen. Auszuweisen sind Förderannahmen, förderfähige und nicht
förderfähige Kosten, Vorfinanzierungsbedarf, Preis- und Zinsrisiken sowie dauerhafte Betriebs-,
Unterhalts- und Erneuerungsbelastungen. Die Finanzplanung darf nicht bei 2030 enden, wenn wesentliche
ÖDP-Stadträtin Barbara Grille, Rathausplatz 1, 91052 Erlangen
Tel.: 09131/86-2493 / E-Mail: [email protected]
Barbara Grille M.A.
Stadt- und Bezirksrätin
Ausgaben erst danach anfallen.
Es ist darzustellen, welche Fördervoraussetzungen nach § 3 Nr. 2 GVFG bereits heute überprüfbar sind,
ob hierzu eine aktuelle Abstimmung mit dem Fördermittelgeber erfolgt ist und welche Voraussetzungen
einer verbindlichen Klärung vor Abschluss des Planfeststellungsverfahrens entgegenstehen.
4. Ost-Ast und finanzielle Tragfähigkeit bewerten
Für den im Kooperationsvertrag der CSU und der Grünen vorgesehenen Ost-Ast sind zusätzliche
Eigenmittel und Folgekosten, die vorgesehene Kostenteilung sowie finanzielle und förderrechtliche
Abhängigkeiten zum L-Netz gesondert darzustellen.
Auf dieser Grundlage ist ausdrücklich zu beantworten, ob und unter welchen Bedingungen das L-Netz
sowie eine Erweiterung um den Ost-Ast finanziell realisierbar sind, ohne die dauernde Leistungsfähigkeit
Erlangens und die Erfüllung seiner (Pflicht-)Aufgaben zu gefährden. Auswirkungen auf andere
Investitionen und städtische Angebote sind konkret zu benennen. Ist eine tragfähige Finanzierung nicht
darstellbar, sind Anpassung, Unterbrechung und geordnete Beendigung einschließlich Vertrags-,
Abwicklungs- und möglicher Schadensersatzkosten vergleichend vorzulegen.
Begründung und Dringlichkeit
Erlangen steht vor erheblichen Einschnitten in Bildung, Kultur, Sport, Jugendarbeit und soziale Angebote.
Zugleich verbleibt nach Vorlage II/056/2026 für 2026 ein offener Konsolidierungsbedarf von 5,4 Mio €.
Die Zweckverbandssitzung am 8. Oktober befasst sich mit neuen Haushalts- und
Finanzierungsgrundlagen. Deren Folgen müssen vor weiteren städtischen Haushaltsentscheidungen
transparent beraten werden. Eine Verschiebung der Eigenmittelfrage würde das Risiko weiterer
finanzieller Bindungen erhöhen.
Nach § 3 Nr. 2 GVFG setzt die Förderung voraus, dass die übrige Finanzierung des Vorhabens oder eines
Bauabschnitts mit eigener Verkehrsbedeutung gewährleistet ist. Eine hohe Förderquote beantwortet daher
nicht, ob die Städte ihren verbleibenden Anteil tatsächlich aufbringen können.
Bereits getätigte Planungsaufgaben können keine Rechtfertigung für weitere finanzielle
Verpflichtungen sein, solange deren Finanzierung nicht belastbar nachgewiesen ist.
Mit freundlichen Grüßen
Barbara Grille, Sprecherin der ÖDP-Stadtratsgruppe
ÖDP-Stadträtin Barbara Grille, Rathausplatz 1, 91052 Erlangen
Tel.: 09131/86-2493 / E-Mail: [email protected]
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