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Dringlichkeitsantrag Nr. 116/2026 von Frau Stadträin Grille zur Stadtratssitzung am 29. Oktober 2026: Finanzierbarkeit der Stadt-Umland-Bahn

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeErlangen
Datum2026-10-29
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Barbara Grille M.A. Stadt- und Bezirksrätin ______________________________________________________________________________________ _____ Antrag gemäß § 28/ § 29 GeschO Eingang: 09.10.2026 An den Antragsnr.: 116/2026 Oberbürgermeister der Stadt Erlangen Verteiler: OBM, BM, Fraktionen Zust. Referat: VI / ZV StUB Jörg Volleth mit Referat: Erlangen, den 8. Oktober 2026 Dringlichkeitsantrag zur Stadtratssitzung am 29. Oktober 2026: Finanzierbarkeit der Stadt-Umland-Bahn Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, ich beantrage: 1. Ergebnisse der Zweckverbandssitzung vorlegen Die Verwaltung berichtet über die Sitzung der StUB-Verbandsversammlung vom 8. Oktober 2026, insbesondere über die Beschlüsse zu Jahresabschluss und Gewinnverwendung 2025, Wirtschaftsplan und Haushaltssatzung 2027 sowie Finanzplanung 2026–2030 und den Bericht zum aktuellen Planungsstand (TOP 4, 5, 7, 9, 10 und 13). Darzustellen sind die daraus entstehenden Verpflichtungen Erlangens, Veränderungen gegenüber der bisherigen Planung und der Stand der Rückführung nicht benötigter Umlagemittel. 2. Verbleibende Eigenanteile und deren Finanzierung nachweisen Die Verwaltung legt gemeinsam mit dem Zweckverband dar, welchen konkreten Betrag Erlangen als Eigenanteil zu leisten hat und ob die Finanzierbarkeit dieses Eigenanteils der Stadt Erlangen gesichert ist. Zu klären ist zudem, ob auch Nürnberg und Herzogenaurach ihre jeweiligen Eigenanteile leisten können. Ein Haushaltsansatz allein stellt keinen Nachweis einer dauerhaft tragfähigen und von der Kommunalaufsicht genehmigungsfähigen Finanzierung dar. 3. Kosten und Risiken auf aktuelle Grundlage stellen Die bisherige Kostenberechnung ist auf Preisstand 2026 fortzuschreiben und um die erwartete Entwicklung bis zur Fertigstellung zu ergänzen. Auszuweisen sind Förderannahmen, förderfähige und nicht förderfähige Kosten, Vorfinanzierungsbedarf, Preis- und Zinsrisiken sowie dauerhafte Betriebs-, Unterhalts- und Erneuerungsbelastungen. Die Finanzplanung darf nicht bei 2030 enden, wenn wesentliche ÖDP-Stadträtin Barbara Grille, Rathausplatz 1, 91052 Erlangen Tel.: 09131/86-2493 / E-Mail: [email protected] Barbara Grille M.A. Stadt- und Bezirksrätin Ausgaben erst danach anfallen. Es ist darzustellen, welche Fördervoraussetzungen nach § 3 Nr. 2 GVFG bereits heute überprüfbar sind, ob hierzu eine aktuelle Abstimmung mit dem Fördermittelgeber erfolgt ist und welche Voraussetzungen einer verbindlichen Klärung vor Abschluss des Planfeststellungsverfahrens entgegenstehen. 4. Ost-Ast und finanzielle Tragfähigkeit bewerten Für den im Kooperationsvertrag der CSU und der Grünen vorgesehenen Ost-Ast sind zusätzliche Eigenmittel und Folgekosten, die vorgesehene Kostenteilung sowie finanzielle und förderrechtliche Abhängigkeiten zum L-Netz gesondert darzustellen. Auf dieser Grundlage ist ausdrücklich zu beantworten, ob und unter welchen Bedingungen das L-Netz sowie eine Erweiterung um den Ost-Ast finanziell realisierbar sind, ohne die dauernde Leistungsfähigkeit Erlangens und die Erfüllung seiner (Pflicht-)Aufgaben zu gefährden. Auswirkungen auf andere Investitionen und städtische Angebote sind konkret zu benennen. Ist eine tragfähige Finanzierung nicht darstellbar, sind Anpassung, Unterbrechung und geordnete Beendigung einschließlich Vertrags-, Abwicklungs- und möglicher Schadensersatzkosten vergleichend vorzulegen. Begründung und Dringlichkeit Erlangen steht vor erheblichen Einschnitten in Bildung, Kultur, Sport, Jugendarbeit und soziale Angebote. Zugleich verbleibt nach Vorlage II/056/2026 für 2026 ein offener Konsolidierungsbedarf von 5,4 Mio €. Die Zweckverbandssitzung am 8. Oktober befasst sich mit neuen Haushalts- und Finanzierungsgrundlagen. Deren Folgen müssen vor weiteren städtischen Haushaltsentscheidungen transparent beraten werden. Eine Verschiebung der Eigenmittelfrage würde das Risiko weiterer finanzieller Bindungen erhöhen. Nach § 3 Nr. 2 GVFG setzt die Förderung voraus, dass die übrige Finanzierung des Vorhabens oder eines Bauabschnitts mit eigener Verkehrsbedeutung gewährleistet ist. Eine hohe Förderquote beantwortet daher nicht, ob die Städte ihren verbleibenden Anteil tatsächlich aufbringen können. Bereits getätigte Planungsaufgaben können keine Rechtfertigung für weitere finanzielle Verpflichtungen sein, solange deren Finanzierung nicht belastbar nachgewiesen ist. Mit freundlichen Grüßen Barbara Grille, Sprecherin der ÖDP-Stadtratsgruppe ÖDP-Stadträtin Barbara Grille, Rathausplatz 1, 91052 Erlangen Tel.: 09131/86-2493 / E-Mail: [email protected]

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