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Antrag der SPD-Fraktion vom 31.08.2026

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeEnnepetal
Datum2026-11-05 geplant
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Ennepetal, 27.10.2026 BESCHLUSSVORLAGE NR. 2026/0720 Fachbereich: FB 4 - Planen, Bauen und Umwelt Aktenzeichen: FB4 61 TS Beteiligte Fachbereiche: Stabstelle Wirtschaftsförderung Lauf der Vorlage Zuständiges Gremium Sitzung am Öffentlichkeitsstatus Beschluss Ausschuss für Stadtentwicklung und 05.11.2026 öffentlich Wirtschaftsförderung Antrag der SPD-Fraktion vom 15.07.2026 hier:Antrag zum Gesamtkomplex "Hellweg" Beschluss: Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung beauftragt die Verwaltung, 1. mit dem Hellweg-Konzern Kontakt aufzunehmen und mögliche finanzielle Rahmen auszuloten, 2. durch die Fachbereiche der Stadt zu prüfen, ob in diesem Gesamtkomplex eine realistische Nutzung der Volkshochschule VHS, eines Gesamtstandortes der Musikschule sowie ein Jugendzentrum entwickelt werden kann, 3. da es sich um ein exponiertes Grundstück handelt bei fortschreitender Entwicklung möglicher Nutzungsmöglichkeiten frühzeitig und umfassend die Ennepetaler Bürgerschaft einzubeziehen und somit weitere Ideen für eine weitere Nutzung des Gebäudes oder/ und des Grundstücks nach den Wünschen der Ennepetaler zu realisieren, vergleichbar mit dem Bürgerdialog in der „Rosine“ in Ennepetal-Voerde. Begründung: Im Sommer 2026 wurde die Insolvenz der Dortmunder Baumarktkette Hellweg bekannt. Die Baumarktkette betreibt ihr Geschäft bundesweit an 111 Standorten, davon ein Standort in Ennepetal an der Neustraße. Im weiteren Verlauf der Presseberichterstattung wurde bekannt, dass einige Standorte der Baumarktkette weiter betrieben werden, der Ennepetaler Standort ist nicht darunter. Vor diesem Hintergrund hat die SPD-Fraktion einen Antrag gestellt, der aus zwei Teilen besteht. Im ersten Teil (Teil I) bittet die SPD-Fraktion um die Beantwortung konkreter Fragen, die zur Bewertung des Sachverhalts von Bedeutung sind. Im zweiten Teil (Teil II) formuliert die SPD-Fraktion ihren Antragstext (siehe Beschlussfassung). Die Verwaltung fasst die die vier gestellten Fragen zusammen und stellt den Sachverhalt nachfolgend dar: Die Hellweg-Fläche an der Neustraße ist im aktuellen Flächennutzungsplan einerseits östlich der Einfahrt in die Neustraße als Gewerbefläche (Hauptgebäude) und andererseits westlich davon als Mischgebiet (Gartencenter, Parkplatz, etc.) dargestellt. Für die Errichtung des Baumarkts ist Mitte der 1990er Jahre gemeinsam mit der Baumarktkette ein Vorhabenbezogener Bebauungsplan erstellt worden, der seit dem 24.02.1995 rechtsverbindlich ist. Dieser Vorhabenbezogene Bebauungsplan bildet ein enges Korsett für die Zulässigkeit von potenziellen Nachnutzungsoptionen. Hinzu kommt, dass sich die Fläche nicht im Eigentum der Baumarktkette befindet. Eigentümer ist eine Immobiliengesellschaft, die wiederum eine weitere Immobiliengesellschaft beauftragt hat, bevorzugt neue Mietinteressenten für den Standort Ennepetal zu finden. Mit dieser steht die Verwaltung in einem regelmäßigen und konstruktiven Austausch. Die bei der Wirtschaftsförderung eingegangenen Interessenten für eine neue Nutzung des Marktes wurden an die vorgenannte Gesellschaft vermittelt. Konkrete Ergebnisse sind der Wirtschaftsförderung zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung nicht bekannt. Die Ennepetaler Wirtschaftsförderung steht mit dem Sanierungsgeschäftsführer in einem konstruktiven Austausch. Es sind 25 Hellweg-MitarbeiterInnen von der Insolvenz am Standort Ennepetal betroffen. Die Kündigung erfolgt zum 30.11.2026. Es wurde sowohl dem Sanierungsgeschäftsführer als auch im Markt selbst Unterstützung bei der Suche nach neuen Arbeitgebern angeboten. Die lokalen Wirtschaftsförderer sind im Ennepe-Ruhr-Kreis sehr gut vernetzt und treffen sich regelmäßig zum Austausch. Nach Rücksprache mit der Wirtschaftsförderung Hattingen sind die Eigentumsverhältnisse des dortigen Hellweg-Grundstückes anders gelegen, so dass eine vergleichbare Planung zunächst nicht in Betracht kommt. Als weitere Sofortmaßnahme konnte die Wirtschaftsförderung mit dem Innenstadtmanager in Gesprächen mit der Gesellschaft dafür sorgen, dass der Betrieb des auf dem Grundstück befindlichen Imbisses auch nach dem Leerzug des Marktes fortgeführt werden kann. Finanzielle/Personelle Auswirkungen/Restbudget: Momentan nicht bezifferbar. Klimacheck: Keine Relevanz. Anlage/n: Antrag der SPD-Fraktion vom 31.08.2026

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