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Vollzug des Wirtschaftsplanes 2026 des Eigenbetriebes Städtische Entwässerung Eberbach (SEE) Zustimmung des Gemeinderates zu erforderlichen Mehrausgaben
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Eberbach |
| Datum | 2026-10-22 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Fachamt: Haushalt und Vorlage-Nr.: 2026-204
Controlling
Datum: 22.09.2026
Beschlussvorlage
Vollzug des Wirtschaftsplanes 2026 des Eigenbetriebes Städtische Entwässerung Eberbach
(SEE)
Zustimmung des Gemeinderates zu erforderlichen Mehrausgaben
Beratungsfolge:
Gremium am Zuständigkeit
Verwaltungs- und Finanzausschuss 12.10.2026 nicht öffentlich Beratung
Beratung und
Gemeinderat 22.10.2026 öffentlich
Beschlussfassung
Beschlussantrag:
Der Gemeinderat stimmt den über-/außerplanmäßigen Aufwendungen bzw. Auszahlungen
zu.
Klimarelevanz:
keine
Sachverhalt / Begründung:
Der Kämmerei wurden über- bzw. außerplanmäßige Aufwendungen bzw. Auszahlungen
gemeldet, die dem Gemeinderat zur Entscheidung vorgelegt werden. Die Zuständigkeiten für
diese Ausgaben gliedern sich, gemäß der Zuständigkeitsordnung der Stadt Eberbach,
folgendermaßen:
Bis 25.000 €: Bürgermeister bzw. Stadtkämmerer
Über 25.000 € bis 50.000 €: Beschließender Ausschuss
Über 50.000 €: Gemeinderat
2
A) Im Bereich des Erfolgsplanes
1. Antrag über eine außerplanmäßige Aufwendung bei Kostenstelle 53805001,
Sachkonto 44410000 in Höhe von 25.300 €
Die Mehraufwendungen für Versicherungen waren zum Zeitpunkt der Planung des
Wirtschaftsplanes noch nicht absehbar. Diese müssen nun über allgemeine Haushaltsmittel
nachfinanziert werden.
2. Antrag über eine überplanmäßige Aufwendung bei Kostenstelle 53805001,
Sachkonto 44550000 in Höhe von 30.500 €
Die Mittel waren bei der Planaufstellung in dieser Höhe noch nicht bekannt. Sie werden
jedoch für die Abrechnung des Verwaltungskostenbeitrags der Stadtwerke Eberbach GmbH
benötigt, da diese im Auftrag der Stadt Eberbach die Abrechnung der Abwasserbescheide
vornehmen. Die Aufwendungen müssen nun über allgemeine Haushaltsmittel nachfinanziert
werden.
3. Antrag über eine überplanmäßige Aufwendung bei Kostenstelle 53805005,
Sachkonto 44550000 in Höhe von 30.500 €
Die Mittel waren bei der Planaufstellung in dieser Höhe noch nicht bekannt. Sie werden
jedoch für die Abrechnung des Verwaltungskostenbeitrags der Stadtwerke Eberbach GmbH
benötigt, da diese im Auftrag der Stadt Eberbach die Abrechnung der Abwasserbescheide
vornehmen. Die Aufwendungen müssen nun über allgemeine Haushaltsmittel nachfinanziert
werden.
B) Im Bereich der Investitionen
1. Antrag über eine überplanmäßige Aufwendung beim Investitionsauftrag (I-Auftrag)
I53800001899 in Höhe von 92.500 €
Durch den Austausch der beiden Schneckenpumpen in Höhe von 137.300 € in einem
Kalenderjahr sind die Nebenkosten i. H. v. 92.500 € über den Investitionsauftrag
I53800001899 nicht mehr abbildbar. Nach Rücksprache mit dem beauftragen Unternehmer
hat sich dieses Vorgehen, beide Pumpen gleichzeitig auszutauschen, als sinnvoll
herausgestellt. Durch den parallelen Umbau ergeben sich einige Synergieeffekte, die dem
Projekt dienlich sind und auch Kosten reduzieren.
Die für die Maßnahme jeweils eingeplanten 150.000 € des Investitionsauftrag I53800001899
im Jahr 2026 und im Jahr 2027 waren ursprünglich für den Austausch von nur einer
Schneckenpumpe pro Jahr angesetzt. In dem Ansatz waren die aufkommenden
Nebenkosten mit einberechnet. Zur Deckung der Aufwendungen i. H. v. 92.500 € wird der
Investitionsauftrag I5380 0000799 Kläranlage Betriebsvorrichtung herangezogen. Hier
stehen ausreichende Mittel zur Verfügung.
Peter Reichert
Bürgermeister
Anlage/n:
keine
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