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Vollzug des Haushalts 2026 der Stadt Eberbach Zustimmung des Gemeinderates zu erforderlichen Mehrausgaben
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Eberbach |
| Datum | 2026-10-22 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Fachamt: Haushalt und Vorlage-Nr.: 2026-203
Controlling
Datum: 18.09.2026
Beschlussvorlage
Vollzug des Haushalts 2026 der Stadt Eberbach
Zustimmung des Gemeinderates zu erforderlichen Mehrausgaben
Beratungsfolge:
Gremium am Zuständigkeit
Verwaltungs- und Finanzausschuss 12.10.2026 nicht öffentlich Beratung
Beratung und
Gemeinderat 22.10.2026 öffentlich
Beschlussfassung
Beschlussantrag:
Der Gemeinderat stimmt den über-/außerplanmäßigen Aufwendungen bzw. Auszahlungen
zu.
Klimarelevanz:
keine
Sachverhalt / Begründung:
Der Kämmerei wurden über- bzw. außerplanmäßige Aufwendungen bzw. Auszahlungen
gemeldet, die dem Gemeinderat zur Entscheidung vorgelegt werden. Die Zuständigkeiten für
diese Ausgaben gliedern sich, gemäß der Zuständigkeitsordnung der Stadt Eberbach,
folgendermaßen:
Bis 25.000 €: Bürgermeister bzw. Stadtkämmerer
Über 25.000 € bis 50.000 €: Beschließender Ausschuss
Über 50.000 €: Gemeinderat
A) Im Bereich des Ergebnishaushaltes
1. Antrag über eine außerplanmäßige Aufwendung bei Kostenstelle 51115002,
Sachkonto 44520000 in Höhe von 66.000 €
Die Aufwendungen für den gemeinsamen Gutachterausschuss bei der Stadt Sinsheim für die
Führung der Kaufpreissammlung und die Ermittlung der Bodenrichtwerte sowie die
Erstellung von Verkehrswertgutachten wurden versehentlich bei der Planung des Haushaltes
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2026 nicht berücksichtigt. Diese notwendigen Aufwendungen müssen nun über allgemeine
Haushaltsmittel nachfinanziert werden.
2. Antrag über eine überplanmäßige Aufwendung bei Kostenstelle 54505002,
Sachkonto 42410000 in Höhe von 70.900 €
Aufgrund des strengeren Winters 2025/2026 wurden mehr Winterdiensteinsätze wie
gewöhnlich notwendig. Die überplanmäßigen Ausgaben ergeben sich aus dem erhöhten
Verbrach von Streusalz. Die erforderlichen Aufwendungen i. H. v. 70.900 € müssen über
allgemeine Haushaltsmittel finanziert werden.
3. Antrag über eine überplanmäßige Aufwendung bei Kostenstelle 55505006,
Sachkonto 4271000 in Höhe von 35.000 €
Auf der o. g. Kostenstelle im Bereich des Waldschutzes wurden Mehrausgaben in Höhe von
35.000 € für die Schädlingsbekämpfung notwendig. Die guten Fichtenpreise haben der Stadt
Eberbach einen erhöhten Einschlag von Holz ermöglicht. Im Nachgang ergaben sich jedoch
auch Kosten für den Schutz der verbleibenden Bestände und der verkaufsfertigen
Holzmengen.
Zur Deckung dieser überplanmäßigen Aufwendungen können Mittel von der Kostenstelle
55505002, Sachkonto 4271000 herangezogen werden. Die dort zur Verfügung gestellten
Mittel werden im Jahr 2026 voraussichtlich nicht in voller Höhe benötigt und decken damit
die Ausgaben bei der Kostenstelle 55505006.
4. Antrag über eine überplanmäßige Aufwendung bei Kostenstelle 11205001,
Sachkonto 4271000 in Höhe von 75.000 €
Im Jahr 2026 wurden Lizenzkosten für Microsoft von der Komm One i. H. v. 75.000 € zur
Zahlung fällig. Die Bestellung erfolgte jedoch bereits im Jahr 2025. Da die Kosten jedoch,
aufgrund des Rechnungseingangs im März 2026, nicht mehr auf das Haushaltsjahr 2025
gebucht werden konnten, musste eine Verbuchung im Haushaltsjahr 2026 erfolgen. Im
Haushaltsjahr 2026 stehen die Aufwendungen nicht zur Verfügung. Der Betrag i. H. v.
75.000 € muss nun über allgemeine Haushaltsmittel finanziert werden.
B) Im Bereich der Investitionen
1. Antrag über eine außerplanmäßige Aufwendung beim Investitionsauftrag (I-Auftrag)
I36505000060 in Höhe von 100.000 €
Die Arbeiten bei der KITA im Schafwiesenweg wurden im Jahr 2024 bis auf Kleinigkeiten
abgeschlossen. Bei der Abnahme einzelner Gewerke ergaben sich Mängel, zu deren
Behebung Abzüge bei den jeweiligen Schlussrechnungen in größerer Höhe einbehalten
wurden. Diese werden momentan nach erfolgter Abarbeitung der Mängel zur Auszahlung
gebracht. Nach erfolgtem Abschluss der Baumaßnahmen werden nun auch noch die
Resthonorare der Planer fällig. Weiterhin wurden Maßnahmen beauftragt, die nicht bei der
Baumaßnahme vorgesehen waren. Zur Deckung dieser außerplanmäßigen Aufwendungen
werden Mittel des I-Auftrages I36200000060 Neubau Jugendzentrum herangezogen. Die
dort zur Verfügung gestellten Mittel werden im Jahr 2026 nicht in voller Höhe benötigt und
decken damit die Ausgaben beim I-Auftrag I36505000060 Neubau Kindertagesstätte.
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2. Antrag über eine überplanmäßige Aufwendung beim Investitionsauftrag (I-Auftrag)
I36501000070 in Höhe von 82.700 €
Die evangelische Kirchengemeinde saniert derzeit den Kindergarten „Arche Noah“. Die Stadt
Eberbach leistet hierzu einen Investitionskostenzuschuss. Aktuell erfolgen die Arbeiten zur
Flachdachsanierung sowie der Bauwerksabdichtung am Gebäude. Die Bauwerksabdichtung
wurde aufgrund eines entstandenen Wasserschadens erforderlich. Für die
Flachdachsanierung sind beim I-Auftrag I36501000070 Investitionen Kiga „Arche Noah“
Mittel i. H. v. 750.000 € im Haushalt 2026 eingestellt. Für die Bauwerksabdichtung sind keine
Mittel eingeplant. Da die Ausgaben für die Dachsanierung nicht vollumfänglich im
Haushaltsjahr 2026 kassenwirksam werden, können teilweise Mittel für die
Bauwerksabdichtungsarbeiten verwendet werden. Diese reichen jedoch nicht aus, sodass für
die Bauwerksabdichtungsarbeiten nun Mehrausgaben i. H. v. 82.700 € entstehen. Dieser
Umstand war, laut der Kirchengemeinde, während der Planungsphase nicht vorhersehbar.
Zur Deckung dieser überplanmäßigen Aufwendungen können jedoch Mittel des I-Auftrages
I36200000060 Hochbaumaßnahme Jugendzentrum herangezogen werden. Die dort zur
Verfügung gestellten Mittel werden im Jahr 2026 nicht in voller Höhe benötigt und decken
damit die Ausgaben beim I-Auftrag I36501000070 Investitionen Kiga „Arche Noah“.
Peter Reichert
Bürgermeister
Anlage/n:
keine
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