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Antrag der Fraktion Die Linke Einrichtung eines „Runden Tisches reproduktive Gesundheit und Selbstbestimmung" zur Sicherstellung der Versorgung in Duisburg

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeDuisburg
Datum2026-11-03
DatenstufeNur Dokumente
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Der Oberbürgermeister Drucksache-Nr. OB/OB-2 Reichelt, 988011 26-1316 Datum 21.09.2026 Antrag der Fraktion Die Linke öffentlich Erweiterter Gremienweg! Zur Sitzung Sitzungstermin Behandlung Rat der Stadt 28.09.2026 Entscheidung Ausschuss für Arbeit, Sozia- 03.11.2026 Vorberatung les und Gesundheit Betreff Einrichtung eines „Runden Tisches reproduktive Gesundheit und Selbstbestimmung" zur Sicherstellung der Versorgung in Duisburg Inhalt Der Rat der Stadt Duisburg möge beschließen: 1. Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen bestehender Zuständigkeiten einen „Runden Tisch reproduktive Gesundheit und Selbstbestimmung" einzurichten und zu koordinieren. 1. An diesem Runden Tisch sollen Vertreter:innen der in Duisburg tätigen Schwanger- schaftskonfliktberatungsstellen (u. a. pro familia, Caritas, Diakonie, Evangelische Bera- tungsstelle), der Kliniken mit gynäkologischer Versorgung, niedergelassener Ärzt:innen sowie des Gesundheitsamtes und des Gleichstellungsreferats teilnehmen. 2. Ziel des Runden Tisches ist es, die Versorgungslage mit Schwangerschaftsabbrüchen und reproduktiver Gesundheitsversorgung in Duisburg regelmäßig zu erfassen, mögliche Versorgungslücken frühzeitig zu identifizieren und der Verwaltung sowie dem Rat Hand- lungsempfehlungen vorzulegen. 3. Die Verwaltung berichtet sowohl dem Gleichstellungsausschuss als auch dem Rat der Stadt erstmals bis zum Ende des ersten Quartals 2027 über die Einrichtung und erste Ergebnisse. Begründung: Am 28. September wird international der Safe Abortion Day begangen – ein Tag, der auf den weltweit ungleichen Zugang zu sicheren Schwangerschaftsabbrüchen aufmerksam macht und an das Recht auf selbstbestimmte reproduktive Entscheidungen erinnert. Auch in Deutschland und in Duisburg ist die Versorgung mit Schwangerschaftsabbrüchen keine Selbstverständlichkeit. Bundesweite Untersuchungen, u. a. im Rahmen des For- schungsprojekts ELSA, zeigen, dass insbesondere in strukturschwächeren Regionen die Zahl der durchführenden Ärzt:innen und Einrichtungen rückläufig ist und Betroffene teils er- hebliche Wege oder Wartezeiten in Kauf nehmen müssen, um die gesetzlich vorgesehene Beratung und einen Abbruch nach § 218a Abs. 1 StGB wahrzunehmen. Fortsetzung nächste Seite Seite 2 Drucksache-Nr. 26-1316 Datum 21.09.2026 Fortsetzung Antrag Andere Kommunen haben auf diese Entwicklung bereits reagiert: München hat 2025 einen "Runden Tisch für die Versorgung mit Schwangerschaftsabbrüchen" beschlossen, der Klini- ken, Beratungsstellen und Ärzt:innenschaft zusammenbringt, um die Versorgungssituation kontinuierlich zu beobachten und frühzeitig auf Engpässe reagieren zu können. Für Duisburg ist derzeit keine vergleichbare koordinierende Struktur erkennbar. Die beste- henden Beratungsstellen und medizinischen Anbieter:innen arbeiten parallel, ohne dass ein regelmäßiger Austausch über die gemeinsame Versorgungslage stattfindet. Ein Runder Tisch würde diese Lücke schließen, ohne dass dafür neue Institutionen oder zusätzliche städtische Angebote geschaffen werden müssten – die Koordinierung erfolgt im Rahmen der ohnehin bestehenden Zuständigkeiten von Gesundheitsamt und Gleichstellungsreferat. Der vorliegende Antrag wird direkt im Rat eingebracht und nicht zunächst dem Gleichstel- lungsausschuss zur alleinigen Vorberatung zugewiesen, da es sich bei der Versorgung mit Schwangerschaftsabbrüchen um ein Querschnittsthema handelt, das über den originären Zuständigkeitsbereich der Gleichstellungspolitik hinausreicht:  Gesundheitsfürsorge: Die medizinische Versorgungssicherheit betrifft unmittelbar die kommunale Gesundheitsinfrastruktur und die Aufgaben des Gesundheitsamtes.  Soziale Absicherung: Der Zugang zu Schwangerschaftskonfliktberatung und -abbruch ist eng verknüpft mit sozialer Teilhabe, insbesondere für Frauen in prekären Lebensla- gen, die sich lange Wege oder private Versorgungsalternativen nicht leisten können.  Kommunale Infrastruktur: Die Frage, ob und wo entsprechende medizinische Angebo- te in Duisburg vorgehalten werden, berührt die Planung und den Erhalt kommunaler bzw. kommunal mitgetragener Versorgungseinrichtungen.  Gleichstellung: Reproduktive Selbstbestimmung bleibt zugleich ein zentrales gleichstel- lungspolitisches Anliegen, weshalb der Gleichstellungsausschuss im Rahmen der Be- richterstattung eng eingebunden bleibt. Angesichts dieser Querschnittsdimension ist eine Einbringung direkt im Rat sachgerecht, um dem Thema die notwendige gesamtstädtische Aufmerksamkeit über die Zuständigkeit eines einzelnen Fachausschusses hinaus zu verschaffen. Die Einrichtung eines Runden Tisches zum Safe Abortion Day sendet zudem ein deutliches Signal: Duisburg schützt die reprodukti- ve Selbstbestimmung seiner Bürgerinnen und handelt vorausschauend, statt erst auf akute Versorgungsengpässe zu reagieren.

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