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Antrag der Fraktion Die Linke Einrichtung eines „Runden Tisches reproduktive Gesundheit und Selbstbestimmung" zur Sicherstellung der Versorgung in Duisburg
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Duisburg |
| Datum | 2026-11-03 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Der Oberbürgermeister
Drucksache-Nr.
OB/OB-2 Reichelt, 988011 26-1316
Datum
21.09.2026
Antrag der Fraktion Die Linke
öffentlich
Erweiterter Gremienweg!
Zur Sitzung Sitzungstermin Behandlung
Rat der Stadt 28.09.2026 Entscheidung
Ausschuss für Arbeit, Sozia- 03.11.2026 Vorberatung
les und Gesundheit
Betreff
Einrichtung eines „Runden Tisches reproduktive Gesundheit und Selbstbestimmung" zur
Sicherstellung der Versorgung in Duisburg
Inhalt
Der Rat der Stadt Duisburg möge beschließen:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen bestehender Zuständigkeiten einen „Runden
Tisch reproduktive Gesundheit und Selbstbestimmung" einzurichten und zu koordinieren.
1. An diesem Runden Tisch sollen Vertreter:innen der in Duisburg tätigen Schwanger-
schaftskonfliktberatungsstellen (u. a. pro familia, Caritas, Diakonie, Evangelische Bera-
tungsstelle), der Kliniken mit gynäkologischer Versorgung, niedergelassener Ärzt:innen
sowie des Gesundheitsamtes und des Gleichstellungsreferats teilnehmen.
2. Ziel des Runden Tisches ist es, die Versorgungslage mit Schwangerschaftsabbrüchen
und reproduktiver Gesundheitsversorgung in Duisburg regelmäßig zu erfassen, mögliche
Versorgungslücken frühzeitig zu identifizieren und der Verwaltung sowie dem Rat Hand-
lungsempfehlungen vorzulegen.
3. Die Verwaltung berichtet sowohl dem Gleichstellungsausschuss als auch dem Rat der
Stadt erstmals bis zum Ende des ersten Quartals 2027 über die Einrichtung und erste
Ergebnisse.
Begründung:
Am 28. September wird international der Safe Abortion Day begangen – ein Tag, der auf den
weltweit ungleichen Zugang zu sicheren Schwangerschaftsabbrüchen aufmerksam macht
und an das Recht auf selbstbestimmte reproduktive Entscheidungen erinnert.
Auch in Deutschland und in Duisburg ist die Versorgung mit Schwangerschaftsabbrüchen
keine Selbstverständlichkeit. Bundesweite Untersuchungen, u. a. im Rahmen des For-
schungsprojekts ELSA, zeigen, dass insbesondere in strukturschwächeren Regionen die
Zahl der durchführenden Ärzt:innen und Einrichtungen rückläufig ist und Betroffene teils er-
hebliche Wege oder Wartezeiten in Kauf nehmen müssen, um die gesetzlich vorgesehene
Beratung und einen Abbruch nach § 218a Abs. 1 StGB wahrzunehmen.
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Drucksache-Nr.
26-1316
Datum
21.09.2026
Fortsetzung Antrag
Andere Kommunen haben auf diese Entwicklung bereits reagiert: München hat 2025 einen
"Runden Tisch für die Versorgung mit Schwangerschaftsabbrüchen" beschlossen, der Klini-
ken, Beratungsstellen und Ärzt:innenschaft zusammenbringt, um die Versorgungssituation
kontinuierlich zu beobachten und frühzeitig auf Engpässe reagieren zu können.
Für Duisburg ist derzeit keine vergleichbare koordinierende Struktur erkennbar. Die beste-
henden Beratungsstellen und medizinischen Anbieter:innen arbeiten parallel, ohne dass ein
regelmäßiger Austausch über die gemeinsame Versorgungslage stattfindet. Ein Runder
Tisch würde diese Lücke schließen, ohne dass dafür neue Institutionen oder zusätzliche
städtische Angebote geschaffen werden müssten – die Koordinierung erfolgt im Rahmen der
ohnehin bestehenden Zuständigkeiten von Gesundheitsamt und Gleichstellungsreferat.
Der vorliegende Antrag wird direkt im Rat eingebracht und nicht zunächst dem Gleichstel-
lungsausschuss zur alleinigen Vorberatung zugewiesen, da es sich bei der Versorgung mit
Schwangerschaftsabbrüchen um ein Querschnittsthema handelt, das über den originären
Zuständigkeitsbereich der Gleichstellungspolitik hinausreicht:
Gesundheitsfürsorge: Die medizinische Versorgungssicherheit betrifft unmittelbar die
kommunale Gesundheitsinfrastruktur und die Aufgaben des Gesundheitsamtes.
Soziale Absicherung: Der Zugang zu Schwangerschaftskonfliktberatung und -abbruch
ist eng verknüpft mit sozialer Teilhabe, insbesondere für Frauen in prekären Lebensla-
gen, die sich lange Wege oder private Versorgungsalternativen nicht leisten können.
Kommunale Infrastruktur: Die Frage, ob und wo entsprechende medizinische Angebo-
te in Duisburg vorgehalten werden, berührt die Planung und den Erhalt kommunaler bzw.
kommunal mitgetragener Versorgungseinrichtungen.
Gleichstellung: Reproduktive Selbstbestimmung bleibt zugleich ein zentrales gleichstel-
lungspolitisches Anliegen, weshalb der Gleichstellungsausschuss im Rahmen der Be-
richterstattung eng eingebunden bleibt.
Angesichts dieser Querschnittsdimension ist eine Einbringung direkt im Rat sachgerecht, um
dem Thema die notwendige gesamtstädtische Aufmerksamkeit über die Zuständigkeit eines
einzelnen Fachausschusses hinaus zu verschaffen. Die Einrichtung eines Runden Tisches
zum Safe Abortion Day sendet zudem ein deutliches Signal: Duisburg schützt die reprodukti-
ve Selbstbestimmung seiner Bürgerinnen und handelt vorausschauend, statt erst auf akute
Versorgungsengpässe zu reagieren.
Text aus PDF extrahiert