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Wirtschaftswege / Unterhalt - Antrag FDP/FW-Fraktion

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeDonaueschingen
Datum2026-09-29
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Sitzungsvorlage Nr. 9-035/26 Seite 1 Sitzung Gemeinderat - öffentlich - 29.09.2026 Beratungspunkt Wirtschaftswege / Unterhalt - Antrag FDP/FW-Fraktion Anlage 1 - Antrag FDP/FW-Fraktion vom 30.06.2026 Anlage 2 - SiVola TA 4-003/17 vom 14.02.2017 Anlage 3 - WiWege Vorrangnetz Aasen-Heidenhofen Anlage 4 - WiWege Vorrangnetz Pfohren, Neudingen, Allmendshofen Anlagen Anlage 5 - WiWege Vorrangnetz Wolterdingen, Hubertshofen Anlage 6 - WiWege Vorrangnetz Grüningen Anlage 7 - SiVola TA 9-008/20 vom 05.05.2020 Anlage 8 - Auszug Wegebaukolonne - Kontierung - Gäste Vorlage Nr. Sitzung Datum 4-003/17 TA-Ö 14.02.2017 9-008/20 TA-Ö 05.05.2020 vorangegangene 9-006/23 OV-NÖ 23.03.2023 Anfragen u. Anträge OV-NÖ 03.04.2025 Beratungen Erläuterungen: Mit Schreiben vom 30. Juni 2026 (Anlage 1) erreichte die Verwaltung ein Berichtsantrag der FDP/FW-Fraktion: „Sanierungsstand der Feldwege auf der Gemarkung Donaueschingen, einschließlich aller Ort- steile, konkretisiert nach Flurstücken, Lage und Zustand.“ Auf die gestellten Fragen wird wie Folgt eingegangen: 1. Wie stellt sich der aktuelle Sanierungs- und Unterhaltungsstand der Feldwege auf der gesamten Gemarkung Donaueschingen dar? Wir bitten um eine nach Kernstadt und den einzelnen Stadt- bzw. Ortsteilen (Allmendshofen, Aufen, Aasen, Grüningen, Heiden- hofen, Hubertshofen, Neudingen, Pfohren, Wolterdingen) gegliederte Darstellung. Der Zustand der Feld- und Wirtschaftswege im Stadtgebiet und den Stadt- und Ortsteilen von Donaueschingen kann objektiv und im Durchschnitt als gut bezeichnet werden. Diejenigen Be- reiche, die einer Sanierung bedürfen, finden Eingang in die Planungen der Technischen Dienste (TD) bzw. des Tiefbauamtes. Dass dem Bereich Feld- und Wirtschaftswege haushalts- technisch eine im Verhältnis hohe Bedeutung beigemessen wird, zeigt sich an den Planungen für die kommenden Jahre bzw. den umgesetzten Maßnahmen. Sitzungsvorlage Nr. 9-035/26 Seite 2 So sind u.a.: ▪ Bei den TD zwei Kolonnen („Wegebau“ für die unbefestigten Wege und „Patcher“ für die asphaltierten Bereiche) im Einsatz. ▪ Im Ergebnishaushalt, Wirtschaftswege und Gemeindestraßen / Unterhaltung Infrastruk- turvermögen (L 541012 u. L541010 - SK 4212 0000) Allgemeinmittel als auch „Maßnah- menscharfe“ Sanierungsmittel eingestellt. ▪ im Finanzhaushalt, TD / Geräte Neu- und Ersatzbeschaffungen (Profitcenter 11.25-92) Fahrzeug- und Geräte-Finanzmittel zur kontinuierlichen und zuverlässigen Ausstattung der beiden Wegebaukolonnen eingestellt. Aktuell zeigt sich (weiterer) Bedarf vor allem in Neudingen, Wolterdingen und Aasen, in geringerem Umfang auch in Grüningen, Pfohren und Heidenhofen. Entsprechend erfolg- ten die Anmeldungen im Haushaltsentwurf durch das Tiefbauamt. 2. Wir bitten um eine möglichst konkrete, flurstücksbezogene Übersicht der Feldwege. So- weit verfügbar bitte je Wegeabschnitt mit folgenden Angaben: ▪ Flurstücksnummer(n) und Gemarkung/Gewann ▪ Lage/Bezeichnung des Weges und ungefähre Länge ▪ Wegeart (z. B. befestigt/asphaltiert, geschottert, wassergebunden, Erdweg) ▪ Zustandsbewertung ▪ Jahr der letzten Sanierung bzw. grundhaften Unterhaltung Es kann zum jetzigen Zeitpunkt (noch) keine umfassende und nach Flurstücksnummern bzw. Gemarkung/Gewann gefilterte Übersicht erstellt werden. Das Stadtgebiet Donaueschingen mit seinen sieben Ortsteilen und zwei Stadtteilen weist ein Feld- und Wirtschaftswegenetz mit einer Länge von insgesamt mehr als 200 km auf. Entsprechend handelt es sich auch um meh- rere Hundert Flurstücke, die heute noch nicht aggregiert/gefiltert ausgegeben werden kön- nen. Die Verwaltung arbeitet bislang mit den frei verfügbaren Online-Kartensystemen, dem Kreis-GIS und dem KI-gestützten Straßenzustandserfassungs- und Bewertungstool vialytics. 3. Existiert ein Wege- bzw. Feldwegekataster oder eine systematische Zustandserfassung der Feldwege? Falls ja: Wann wurde der Bestand zuletzt erhoben bzw. aktualisiert, und nach welchen Kriterien erfolgt die Zustandsbewertung? Falls nein: Ist die Einführung ei- nes solchen Katasters vorgesehen? Es existiert (noch) kein explizites Feld- bzw. Wirtschaftswegekataster. Erste Schritte in diese Richtung wurden aber bereits unternommen. So wurde in der Sitzung des Technischen Aus- schusses am 17. Februar 2017 zusammen mit den Ortsverwaltungen, Vertretern des Badi- schen Landwirtschaftlichen Hauptverbandes e.V. (BLHV) und der Verwaltung ein Wirtschafts- wege-Vorrangnetz definiert, das priorisiert ausgebaut und unterhalten wird – Anlagen 2 bis 6. Sitzungsvorlage Nr. 9-035/26 Seite 3 Die Priorisierung wurde nach den tiefgreifenden Personalwechseln im Stadtbauamt im Jahr 2018 weitergeführt bzw. in der Sitzung des Technischen Ausschusses am 5. Mai 2020 bestä- tigt (Anlage 7). Allerdings wurde im Folgenden unter der mit den Ortsvorstehern in mehreren Gesprächsrunden festgelegten Änderung so verfahren, dass nicht jährlich ein statischer/fest- gelegter Wert in den Ausbau des Vorrangnetzes fließt, sondern nach Bedarf investiert wird. Diese Vorgehensweise hat sich als praxispraktikabel herausgesellt Das Wirtschaftswege-Vorrangnetz wird, wie die Gemeindestraßen im Stadtgebiet auch, unter anderem mit Hilfe von vialytics erfasst. Zuletzt erfolgte dies für das Vorrangnetz im Jahr 2024 – nachstehend auszugsweise folgende Abbildung: Abb.: Auszug Zustandserfassung des Wirtschaftswege-Vorrangnetzes in vialytics, Stand 2024 Eine Aufnahme weiterer, nicht im Vorrangnetz enthaltener Feld- und Wirtschaftswege wurde bislang aus Kostengründen nicht in Betracht gezogen In vialytics erfolgt die KI-gestützte Straßenzustandserfassung und -bewertung auf Basis von Fotoaufnahmen. In einem Abstand von 5 Metern werden bei der Befahrung über ein Smart- phone Fotoaufnahmen gemacht und zur Auswertung ins System eingespielt. Hier erfolgt dann eine Zustandsbewertung anhand diverser, definierter Schadensbilder – beispielhaft nachfol- gende Abbildungen: Abb.: Auszug Zustandserfassung Alte B 27 in vialytics, Stand 2024 Sitzungsvorlage Nr. 9-035/26 Seite 4 Abb.: Auszug Zustandserfassung Weiherweg Wolterdingen in vialytics, Stand 2024 Zusammengeführt und ergänzt mit Schadensmeldungen unterschiedlicher Quellen (Eigen- kontrolle, Online-Schadensmelder, Mitteilungen Ortsverwaltungen, Direktmeldungen Ge- meinderat und Bürgerschaft) wird nach Inaugenscheinnahme entschieden, welche Ab- schnitte für einen Ausbau bzw. Sanierung vorgesehen werden. Entsprechend finden sie Eingang in die Maßnahmenplanung mit/für Fachfirmen oder werden bei den TD für die „Abarbeitung“ durch die entsprechende Kolonne vorgemerkt. Oftmals muss im Frühjahr diese Maßnahmenplanung nochmals angepasst werden, da nicht jeder Be- reich dieselbe Witterungs- und Nutzungsbelastung im Verlauf eines Winters erfährt und sich dadurch der Zustand bis zum Frühjahr komplett anders als im Vorjahr darstellen kann. Die Verwaltung schätzt das bisherige Verfahren als ausreichend und sachgerecht ein, ist - so- fern der Wunsch des Gemeinderates dahingehend besteht - für die Implementierung eines umfassenden und kleinteiligeren Kataster aber offen. Ob des zu erwartenden Umfangs, wird dies aber nicht unerheblich Ressourcen in Anspruch nehmen. 4. Wie ist die Zuständigkeit für Unterhaltung und Sanierung organisiert (Eigenleistung der Technischen Dienste/des Bauhofs gegenüber Vergabe an Dritte), und wie erfolgt die Ab- stimmung mit den Ortschaftsräten der einzelnen Ortsteile? Die Abstimmung mit den Ortsteilen erfolgt kontinuierlich, im Besonderen aber auch einmal jährlich (im Frühjahr) mit der Einreichung der „Kontrollbücher Straßen/Wege/Plätze“ und (im Juni / Juli) mit der Einreichung der Haushaltsmeldungen. Je nach Tiefe des Sanierungsbedarfs entscheidet die Verwaltung nach Inaugenscheinnahme - nach Eingang der Meldung bis spä- testens zum Abgabetermin des Haushalts für das kommende Jahr im Juli - und vor Ort, ob die Sanierung durch die TD (Wegebau- bzw. Patcherkolonne) (kurzfristig) ausgeführt werden kann, oder ob eine Vergabe an eine Fremdfirma erfolgen muss. Sitzungsvorlage Nr. 9-035/26 Seite 5 Über die vergangenen Jahre konnte bei den TD die Leistungsfähigkeit im Hinblick auf die Durchführung von Unterhaltung und Sanierung in Eigenregie erhöht werden. Auszugsweise sind in den Anlagen 8 und 9 interne Dokumentationen zu Sanierungstätigkeiten dargestellt. Ist der anstehende Sanierungsbedarf zu tiefgreifend und umfangreich für die TD, erfolgen über das Tiefbauamt Ausschreibungen. Für die Umsetzung der Sanierungen hat sich das Prinzip des sogenannten Kaltrecyclings (in situ) etabliert und bewährt. Dabei wird der vorhandene Stra- ßenoberbau aufgefräst, durch Zugabe eines hydraulischen Bindemittels stabilisiert und beim Einbau verdichtet. Das vorhandene und aufbereitete Material verbleibt dabei weitgehend im Wegeaufbau und bildet die Grundlage für die neue Oberfläche. 5. Gibt es ein mittelfristiges Konzept bzw. einen Sanierungs- und Priorisierungsplan für die Feldwege der Gemarkung? Falls ja, bitten wir um Vorstellung; falls nein, bitten wir um Einschätzung, ob ein solches Konzept erstellt werden sollte. Der Sanierungs- bzw. Priorisierungsplan ist letztlich in der mittelfristigen Haushaltsplanung abgebildet. Je nach Dringlichkeit und Umfang des Sanierungsbedarfs werden, nach Möglich- keit gebündelt für bestimmte Bereiche/Ortsteile, Maßnahmen angegangen. Aus Sicht der Verwaltung ist die bestehende Vorgehensweise eingespielt und bewährt. Ein explizites Kon- zept sollte bei Wirtschaftswegen nicht als starres Sanierungsschema, sondern als flexibles Entscheidungs- und Priorisierungssystem geführt werden – de facto wird dies so gehand- habt. Eine sehr konzeptbasierte Sanierungsstrategie ermöglicht zwar eine systematische Unterhal- tung des Wirtschaftswegenetzes. Dem stehen insbesondere der anfängliche Erhebungs- und Planungsaufwand sowie die Gefahr einer zu starken Standardisierung bei den oftmals unter- schiedlichen örtlichen Verhältnissen gegenüber. Beschlussvorschlag: Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen. 1 4 7 BM IN Beratung:

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