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Reitturnier Donaueschingen GmbH - Weisungsbeschlüsse des Gemeinderats für 2025 und 2027
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Donaueschingen |
| Datum | 2026-09-29 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Sitzungsvorlage Nr. 7-027/26 Seite 1
Sitzung Gemeinderat - öffentlich - 29.09.2026
Reitturnier Donaueschingen GmbH - Weisungsbeschlüsse des
Beratungspunkt
Gemeinderats für 2025 und 2027
Anlage 1 – Bericht über die Erstellung des Jahresabschlusses 2025
Anlage 2 – Prüfungsbericht zum Jahresabschluss 2025
Anlagen
Anlage 3 – Wirtschaftsplan 2027
Kontierung
Herr Andreas Haller, Geschäftsführer der Reitturnier GmbH
Gäste
Vorlage Nr. Sitzung Datum
vorangegangene
Beratungen
Erläuterungen:
In der Sitzung wird Herr Haller, Geschäftsführer der Reitturnier GmbH, anwesend sein. Er wird
bei Fragen für die anstehenden Weisungsbeschlüsse zur Verfügung stehen.
Die Stadt Donaueschingen ist an der Reitturnier Donaueschingen GmbH beteiligt. Das Stamm-
kapital der Gesellschaft beläuft sich auf 25.800 €. Der Anteil der Stadt Donaueschingen beträgt
100 %. Damit sind die Regelungen der §§ 103 bis 106b der Gemeindeordnung für Baden-Würt-
temberg (GemO) maßgebend.
Nach diesen Regelungen muss bei einer Beteiligung an einem Unternehmen in der Rechtsform
einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung kommunalrechtlich im Gesellschaftsvertrag ge-
währleistet sein, dass die Gesellschafterversammlung über
• die Feststellung des Jahresabschlusses und die Ergebnisverwendung
• den Abschluss und die Änderung von Unternehmensverträgen
• die Übernahme neuer Aufgaben von besonderer Bedeutung im Rahmen des Unterneh-
mensgegenstands sowie
• die Errichtung, den Erwerb und die Veräußerung von Unternehmen und Beteiligungen
beschließt (§ 103a GemO). Diese Vorgaben werden durch § 7 des Gesellschaftsvertrages der
Reitturnier Donaueschingen GmbH erfüllt.
Die gesellschaftsrechtlichen Verhältnisse der Reitturnier Donaueschingen GmbH sind im Ge-
sellschaftsvertrag in der Fassung vom 10. November 1978 (zuletzt geändert am 20. Januar
2015) geregelt.
Der Gemeinderat hat bei wichtigen Gesellschaftsangelegenheiten und damit auch wichtigen
Gemeindeangelegenheiten im Einklang mit den kommunalpolitischen Zielsetzungen und un-
ter Beachtung des § 44 Abs. 2 Satz 1 GemO Einfluss zu nehmen und für die Vertreter in den
Gesellschaftsorganen die entsprechenden Weisungsbeschlüsse zu fassen.
Sitzungsvorlage Nr. 7-027/26 Seite 2
Jahresabschluss 2025:
Die Feststellung des Jahresabschlusses 2025 der Reitturnier Donaueschingen GmbH und die
Verwendung des Ergebnisses stellen wichtige Angelegenheiten von Unternehmen in Privat-
rechtsform dar, die eines vorherigen Weisungsbeschlusses des Gemeinderats bedürfen.
Der Bericht über die Erstellung des Jahresabschlusses 2025 der Reitturnier Donaueschingen
GmbH (Anlage 1) wurde von der Steuerberatungsgesellschaft Tröndle + Partner, Donaueschin-
gen erstellt.
Der Jahresabschluss 2025 der Reitturnier Donaueschingen GmbH wurde unter Einbeziehung
des Lageberichtes 2025 (Anlage 1) von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Kaiser & Sozien
GmbH geprüft. Die Prüfung ergab keine Feststellungen, die das Prüfurteil einschränken. Ein
uneingeschränkter Bestätigungsvermerk wurde erteilt (siehe Seite 2 Anlage 2). Der Prüfungs-
bericht ist in Anlage 2 beigefügt.
Das Geschäftsjahr 2025 schließt mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 19.614,08 €. Infolge-
dessen, dass ein Jahresfehlbetrag erwirtschaftet wurde und kein Gewinnvortrag besteht, ent-
fällt ein Vorschlag zur Ergebnisverwendung. Auf den „besonderen Hinweis zur bilanziellen
Überschuldung“ im Kapitel 5 der Anlage 1 Seite 18 wird verwiesen. Ebenso wird auf Kapitel III.
„Grundsätzliche Feststellungen“ der Anlage 2 verwiesen.
Die Geschäftsführung kann für das Geschäftsjahr 2025 nach Zustimmung zum vorgelegten
Jahresabschluss entlastet werden.
Wirtschaftsplan 2027:
Die Unternehmensplanung, insbesondere die Wirtschafts- und Finanzplanung, hat nach den
strategischen Zielvorgaben der Gemeinde zu erfolgen.
Die Geschäftsführung ist gem. § 103 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 a GemO, § 14 EigBG sowie § 8 des
Gesellschaftsvertrages verpflichtet, jährlich einen Wirtschaftsplan und eine fünfjährige Fi-
nanzplanung aufzustellen. Entsprechend der kommunalrechtlichen Verpflichtung zur Steue-
rung und Überwachung der Beteiligungsgesellschaften (§ 103 GemO) können Weisungen des
Gemeinderats an die Vertreter in den Gesellschaftsorganen ergehen (§ 104 Abs. 1 GemO).
Voraussetzung hierfür ist, dass die Entscheidungsangelegenheiten keine Geschäfte der laufen-
den Verwaltung umfassen (§ 44 Abs. 2 Satz 1 GemO). Durch das Weisungsrecht soll in allen
wichtigen Angelegenheiten eine Bindung der Vertreter an das gemeindliche Entscheidungsor-
gan sichergestellt und mögliche Interessenskonflikte vermieden werden.
Herr Haller wird den Wirtschaftsplan vorstellen (Anlage 3).
Der Wirtschaftsplan 2027 der Reitturnier Donaueschingen GmbH weist im Erfolgsplan Er-
träge und Aufwendungen von je 66.700 € sowie im Vermögensplan ein Einnahmen- und Aus-
gabenvolumen in Höhe von 171.930 € aus. Die Rückführungsfrist für das von der Stadt Do-
naueschingen an die Reitturnier GmbH gegebene Darlehen in Höhe von 150.000 €, wird um
ein Jahr verlängert. Konkret wird nach derzeitiger Planung zwischen der Reitturnier GmbH
und der Stadt Donaueschingen ein neuer, einjähriger Darlehensvertrag für den Zeitraum
Sitzungsvorlage Nr. 7-027/26 Seite 3
01.01.2027-31.12.2027 geschlossen werden. Im Rahmen der Haushaltsberatungen für das
Jahr 2027 soll über die weitere Vorgehensweise entschieden werden.
Beschlussvorschlag: 1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, in der Ge-
2
IN sellschafterversammlung der Reitturnier Donaue-
OB
schingen GmbH am 30.09.2026
für 2025:
a. der Feststellung des Jahresabschlusses 2025
sowie dem Lagebericht 2025 (Anlage 1)
b. der Entlastung der Geschäftsführung für das
Geschäftsjahr 2025
für 2027:
dem Wirtschaftsplan 2027 gemäß Anlage 3
Erfolgsplan
Erträge und Aufwendungen
je 66.700 €
Vermögensplan
Einnahmen und Ausgaben
je 171.930 €
zuzustimmen.
Beratung:
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