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Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen : Anpachtung von Baulücken in Wohngebieten für die Nutzung temporärer Wohneinheiten durch die Stadt Coesfeld
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Coesfeld |
| Datum | 2026-11-05 geplant |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Öffentliche
Beschlussvorlage
352/2026
Die Bürgermeisterin Dezernat I, gez. P. Hänsel
Federführung: Datum:
10-Organisation, Wahlen, TuI 26.10.2026
Produkt:
Beratungsfolge: Sitzungsdatum:
Rat der Stadt Coesfeld 05.11.2026 Entscheidung
Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen : Anpachtung von Baulücken in
Wohngebieten für die Nutzung temporärer Wohneinheiten durch die Stadt
Coesfeld
Beschlussvorschlag:
Es wird beschlossen, den Antrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen an den Fachausschuss
Planen und Bauen zur weiteren Beratung zu verweisen.
Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 26.10.2026 regt die Fraktion Bündnis 90 /Die Grünen an, die Verwaltung zu
beauftragen zu prüfen, in welchem Umfang Baulücken in Wohngebieten für die Nutzung
temporärer Wohneinheiten durch die Stadt Coesfeld angepachtet werden können.
In ihrer Begründung schreibt die Fraktion:
Es gibt aktuell in Coesfeld eine deutliche Nachfrage nach Wohnraum für Ein- oder
Zweipersonenhaushalten (Auszubildende, junge Singles, Alleinstehende, ältere Paare).
In vielen Wohngebieten in Coesfeld gibt es seit Jahrzehnten Baulücken in Form einzelner oder
auch mehrerer zusammenhängender unbebauter Grundstücke. Diese Flächen befinden sich
(vermutlich) im Besitz von Privatpersonen.
Durch eine zeitlich befristete Nutzung dieser Flächen könnte kurzfristig eine Entspannung auf
dem örtlichen Wohnungsmarkt erreicht werden ohne die langfristigen Planungen der
Grundstückseigentümer zu beeinträchtigen.
Klimarelevanz:
Auch die Stadt Coesfeld hat die Verantwortung, die Potenziale für das Klimaneutralitätsziel 2045
für Deutschland auszuschöpfen. Der Klimacheck prüft, ob die in der Politik behandelten Themen
und Entscheidungen klimarelevant sind und wie sie qualitativ einzuordnen sind. Ziele hierbei sind
• die Sensibilisierung für Klimaschutz und die Prüfung von Alternativen innerhalb der
Verwaltung,
• Transparenz über Auswirkungen verschiedener Vorhaben sowie
• die Entscheidungshilfe für die Abwägung in politischen Gremien.
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Nicht immer ist die klimafreundlichste Variante umsetzbar, die Abwägung geschieht letztendlich
immer unter Berücksichtigung aller Faktoren.
Keine Angabe
Negativ Positiv Keine x
möglich
1. Immer auszufüllen: Erläuterung Klimaauswirkungen: Was sind die Auswirkungen des
Beschlusses/des berichteten Sachverhalts auf das Klima, warum gibt es keine oder
warum ist keine Angabe möglich?
Durch die Schaffung von zusätzlichem Wohnraum in kleineren Einheiten kann der CO2
Ausstoß für Heizung etc. reduziert werden, was sich positiv auf die Klimarelevanz auswirkt.
Negativ könnte sich jedoch die dadurch entstehende Versieglung von Grünflächen auswirken.
2. Bei negativen Auswirkungen auszufüllen: Welche weiteren Potenziale gibt es zur
Verminderung von negativen Klimawirkungen und zur Stärkung der Klimaanpassung, die
im vorliegenden Beschluss/Bericht noch nicht berücksichtigt wurden? Warum wurde sich
gegen Optimierungsoptionen entschieden, wenn diese im Planungsprozess bereits
betrachtet wurden?
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