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Antrag der FDP-Ratsfraktion / Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Einführung von Livestreams aus Gemeinderatssitzungen

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeBovenden
Datum2026-11-06 geplant
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FLECKEN BOVENDEN Vorlage-Nr.: ANT/001/2026 Veranlasser/Verursacher Bovenden, 26.10.2026 FDP-Ratsfraktion / Fraktion Bündnis 90/Die Grünen – Vorlagenstatus: öffentlich Az.: Antrag: Antrag der FDP-Ratsfraktion / Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Einführung von Livestreams aus Gemeinderatssitzungen Beratungsfolge: Gremium am Status Gemeinderat 06.11.2026 öffentlich Beschlussvorschlag: Der Flecken Bovenden strebt die zukünftige Bild- und Tonübertragung seiner Ratssitzungen über das Internet an. Zu diesem Zweck wird die Verwaltung beauftragt, die technischen Voraussetzungen hierfür zu prüfen und der Kommunalpolitik vorzustellen. Eine den Anforderungen des § 64 Abs. 2 S. 2 NKomVG entsprechende Änderung der Hauptsatzung ist vorzubereiten. § 12 der Hauptsatzung könnte namentlich wie folgt neu gefasst werden: „§ 12 Film- und Tonaufnahmen in öffentlichen Sitzungen des Rates (1) In öffentlichen Sitzungen des Rates dürfen Vertreterinnen und Vertreter der Medien sowie die Verwaltung Film- und Tonaufnahmen von den Mitgliedern des Rates mit dem Ziel der Veröffentlichung als Livestream anfertigen. Die Anfertigung der Aufnahmen ist der Vorsitzenden oder dem Vorsitzenden vor dem Beginn der Sitzung anzuzeigen. Sie oder er hat die Mitglieder des Rates zu Beginn der Sitzung darüber zu informieren. (2) Die Film- und Tonaufnahmen dürfen lediglich als Livestream veröffentlicht werden. Eine Aufzeichnung zwecks späterer Veröffentlichung ist unzulässig. (3) Ratsfrauen und Ratsherren können verlangen, dass die Aufnahme ihres Redebeitrages oder die Veröffentlichung der Aufnahme unterbleibt. Das Verlangen ist gegenüber der Vorsitzenden oder dem Vorsitzenden geltend zu machen und in der Niederschrift zu dokumentieren. Die Vorsitzende oder der Vorsitzende hat im Rahmen ihrer oder seiner Ordnungsgewalt (§ 63 NKomVG) dafür Sorge zu tragen, dass die Aufnahmen unterbleiben. (4) Film- und Tonaufnahmen von anderen Personen als den Mitgliedern des Rates, insbesondere von Einwohnerinnen und Einwohnern sowie von Beschäftigten der Gemeinde sind nur zulässig, wenn diese Personen eingewilligt haben. (5) Die Zulässigkeit von Tonaufnahmen zum Zwecke der Erstellung der Niederschrift bleibt davon unberührt.“ Eine entsprechende Änderungssatzung ist verwaltungsseitig vorzubereiten und dem Gemeinderat zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen. Begründung: Auf den anliegenden Antrag wird verwiesen. Anlage/n: - Antrag der FDP-Ratsfraktion / Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Seite2von2

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