Startseite › Bovenden › Antrag
Antrag der FDP-Ratsfraktion / Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Einführung von Livestreams aus Gemeinderatssitzungen
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Bovenden |
| Datum | 2026-11-06 geplant |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
FLECKEN BOVENDEN Vorlage-Nr.: ANT/001/2026
Veranlasser/Verursacher Bovenden, 26.10.2026
FDP-Ratsfraktion / Fraktion Bündnis 90/Die Grünen – Vorlagenstatus: öffentlich
Az.:
Antrag:
Antrag der FDP-Ratsfraktion / Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Einführung von
Livestreams aus Gemeinderatssitzungen
Beratungsfolge:
Gremium am Status
Gemeinderat 06.11.2026 öffentlich
Beschlussvorschlag:
Der Flecken Bovenden strebt die zukünftige Bild- und Tonübertragung seiner Ratssitzungen über
das Internet an. Zu diesem Zweck wird die Verwaltung beauftragt, die technischen
Voraussetzungen hierfür zu prüfen und der Kommunalpolitik vorzustellen. Eine den
Anforderungen des § 64 Abs. 2 S. 2 NKomVG entsprechende Änderung der Hauptsatzung ist
vorzubereiten.
§ 12 der Hauptsatzung könnte namentlich wie folgt neu gefasst werden:
„§ 12 Film- und Tonaufnahmen in öffentlichen Sitzungen des Rates
(1) In öffentlichen Sitzungen des Rates dürfen Vertreterinnen und Vertreter der Medien sowie die
Verwaltung Film- und Tonaufnahmen von den Mitgliedern des Rates mit dem Ziel der
Veröffentlichung als Livestream anfertigen. Die Anfertigung der Aufnahmen ist der Vorsitzenden
oder dem Vorsitzenden vor dem Beginn der Sitzung anzuzeigen. Sie oder er hat die Mitglieder
des Rates zu Beginn der Sitzung darüber zu informieren.
(2) Die Film- und Tonaufnahmen dürfen lediglich als Livestream veröffentlicht werden. Eine
Aufzeichnung zwecks späterer Veröffentlichung ist unzulässig.
(3) Ratsfrauen und Ratsherren können verlangen, dass die Aufnahme ihres Redebeitrages oder
die Veröffentlichung der Aufnahme unterbleibt. Das Verlangen ist gegenüber der Vorsitzenden
oder dem Vorsitzenden geltend zu machen und in der Niederschrift zu dokumentieren. Die
Vorsitzende oder der Vorsitzende hat im Rahmen ihrer oder seiner Ordnungsgewalt (§ 63
NKomVG) dafür Sorge zu tragen, dass die Aufnahmen unterbleiben.
(4) Film- und Tonaufnahmen von anderen Personen als den Mitgliedern des Rates, insbesondere
von Einwohnerinnen und Einwohnern sowie von Beschäftigten der Gemeinde sind nur zulässig,
wenn diese Personen eingewilligt haben.
(5) Die Zulässigkeit von Tonaufnahmen zum Zwecke der Erstellung der Niederschrift bleibt davon
unberührt.“ Eine entsprechende Änderungssatzung ist verwaltungsseitig vorzubereiten und dem
Gemeinderat zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.
Begründung:
Auf den anliegenden Antrag wird verwiesen.
Anlage/n:
- Antrag der FDP-Ratsfraktion / Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Seite2von2
Text aus PDF extrahiert