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Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf eine Aktuelle Stunde „Warm, wärmer, zu heiß – Hitzeschutz in Borken“ sowie weitere Anträge zum Themenfeld Hitzeschutz
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Borken |
| Datum | 2026-11-04 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
S t a d t v e r w a l t u n g
Stabsstelle Wirtschaftsförderung und Klimaschutz
Vorlage A Vorlage-Nr: V 2026/0170
Status: öffentlich
TOP: Datum: 14.10.2026
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf eine Aktuelle Stunde „Warm,
wärmer, zu heiß – Hitzeschutz in Borken„ sowie weitere Anträge zum Themenfeld
Hitzeschutz
Federf. Fachbereich: Stabsstelle Wirtschaftsförderung und Klimaschutz
Beteiligte
Fachbereiche:
Verfasser/in: Wendholt, Uschi
Beratungsfolge Sitzungsdatum Gremium
04.11.2026 Rat der Stadt Borken
Erläuterung:
1. Ausgangslage
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat mit Datum vom 14.08.2026 mehrere
Anträge zum Thema Hitzeschutz gestellt. Dabei hat die Fraktion zum einen
beantragt, eine Aktuelle Stunde mit dem Thema „Warm, wärmer, zu heiß –
Hitzeschutz in Borken“ in der nächsten Ratssitzung durchzuführen (vgl. Anlage 1).
Darüber hinaus hat die Fraktion ebenfalls mit Datum vom 14.08.2026 vier weitere
Anträge eingereicht, die sich mit dem Thema „Hitze“ befassen. Diese betreffen die
Schaffung sogenannter „kühler Räume“, Hitzeschutzmaßnahmen in Schulen und
Kindertagesstätten, den Schutz älterer Menschen (insbesondere in
Pflegeeinrichtungen) sowie Maßnahmen zum Hitzeschutz im öffentlichen Raum (vgl.
Anlagen 2 bis 5). Ergänzt werden die Anträge um ein Begleitschreiben, das als
Anlage 6 beigefügt ist.
In Bezug auf die beantragte „Aktuelle Stunde“ ist darauf hinzuweisen, dass ein
solches Format nach dem Vorbild des Deutschen Bundestages oder der Landtage in
der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Borken
grundsätzlich nicht vorgesehen ist. Nach der Geschäftsordnung hat die
Bürgermeisterin aber Vorschläge auf die Tagesordnung aufzunehmen, die ihr von
einer Fraktion vorgelegt werden (§ 4 Abs. 1 der Geschäftsordnung). Vor diesem
Hintergrund wird der genannte Antrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen auf eine
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„Aktuelle Stunde“ seitens der Verwaltung als ein Antrag zur Aufnahme des Themas
„Hitzeschutz“ auf die Tagesordnung gewertet. Daher soll das Thema in der Sitzung
des Rates am 04.11.2026 beraten werden. Hierzu werden im Rahmen der
Sitzungsvorlage nachfolgend grundlegende Informationen zum Themenkomplex
Hitze und Hitzeschutz dargestellt.
In Bezug auf die eingereichten Anträge schlägt die Verwaltung vor dem Hintergrund
der nachfolgenden Ausführungen vor, die eingereichten Anträge nicht einzeln an die
jeweiligen Fachausschüsse zu verweisen, sondern den Themenkomplex „Hitze und
Hitzeschutz“ ganzheitlich zu betrachten und die Anträge gebündelt in diese
Betrachtung mitzubeziehen.
2. Sachstand zur Erörterung der aktuellen Situation
Das Thema Hitze und die damit verbundenen Anforderungen an die Klimaanpassung
werden bereits im Klimaschutz- und Klimaanpassungskonzept aus dem Jahr 2019
berücksichtigt und sind Bestandteil verschiedener dort betrachteter Handlungsfelder.
Bei der Stadt Borken werden in diesem Kontext bereits zahlreiche Maßnahmen zur
Verbesserung des Stadtklimas umgesetzt und finden Berücksichtigung u. a. bei der
Stadtplanung, in unterschiedlichen Planungsprozessen als auch in der
Öffentlichkeitsarbeit. Nachstehend eine nicht abschließende Auflistung von bereits
umgesetzten Maßnahmen gegen Hitze:
- Zur Verbesserung der Klimaresilienz wurde im September 2022 das
Fontänenfeld auf dem Marktplatz eröffnet. Die dortigen Wasserfontänen in
einer Höhe von bis zu zwei Metern erzeugen an heißen Sommertagen
Kühleffekte und verbessern durch Verdunstungskühlung an heißen Tagen das
Mikroklima gezielt. Zudem wird mit den begrünten Sitzgelegenheiten und
mobilen Bäumen, die im Sommer Schatten spenden, eine höhere
Aufenthaltsqualität geschaffen.
- In 2024 wurde auf dem Marktplatz Borken ein öffentlicher Trinkwasserbrunnen
aufgestellt, welcher der Bevölkerung an heißen Tagen eine kostenlose
Trinkwasserversorgung bietet.
- Im Rahmen des Refill-Konzeptes in Kooperation mit dem lokalen Einzelhandel
wird Trinkwasser für alle Bürgerinnen und Bürger kostenlos bereitgestellt.
- Die Johann-Walling-Straße wurde im Mai 2025 nach dem Prinzip der
Schwammstadt umgestaltet mit dem Ziel, die Versickerung von Regenwasser
zu fördern, Hitzeinseln zu reduzieren und somit die stadtklimatische Belastung
zu verringern.
- Durch weitere innerstädtische Entsieglungs- und Begrünungs-maßnahmen, u.
a. am Kornmarkt, am Brunnen am Walienplatz werden Flächen, die sich
andernfalls durch Sonneneinstrahlung stark aufheizen würden, gekühlt. Dazu
zählt auch die Fassadenbegrünung nach dem niederländischen Modell der
Fassadengärten, welche an der Commende 6 angebracht ist. Dadurch wird
die Aufheizung des innerstädtischen Raums insgesamt reduziert und das
Mikroklima verbessert.
- Die Entsiegelungs- und Begrünungsmaßnahmen wurden auch auf dem
städtischen Schulhof am Duesbergforum umgesetzt.
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- Die Umsetzung weiterer ähnlicher Grünmaßnahmen wird fortlaufend geprüft
und sukzessive umgesetzt, da die Begrünung der Innenstadt eine wichtige
Maßnahme zur Anpassung an zunehmende Hitzebelastungen darstellt.
- In den Trockenperioden bringt der städtische Bauhof täglich bis zu 45.000
Liter Wasser aus. Bewässert werden vor allem Jungbäume (bis 4 Jahre),
Beete und Stauden. Für die Ausbringung nutzen drei Fahrzeuge
unterschiedliche Technik: Ein Schlepper mit 5.000-Liter-Fass und Joystick-
Gießarm bewässert direkt während der Fahrt, während ein Kompaktfahrzeug
(2.000 l) und ein Pritschenfahrzeug (1.000 l) engere Stellen manuell per
Schlauch versorgen. Jedes Fahrzeug muss täglich etwa 5- bis 6-mal am
Hydranten nachgetankt werden. Solange kein nachhaltiger Regen fällt, bindet
die Bewässerung erhebliche personelle und technische Ressourcen der Stadt.
- Neben den städtischen Maßnahmen spielt auch die Unterstützung aus der
Bevölkerung eine wichtige Rolle: Durch mehr als 40 Beetpatenschaften sowie
das freiwillige Gießen von Bäumen im eigenen Wohnumfeld tragen die
Bürgerinnen und Bürger aktiv zum Erhalt des Stadtgrüns bei.
Mit der politischen Vorlage V 2025/0060 „Antrag der Fraktion von "Bündnis 90/Die
Grünen" vom 26.11.2024 zur Bereitstellung von Geldern zur Entwicklung einer
Hitzeanpassungsstrategie“ wurde verwaltungsseits umfangreich im Ausschuss für
Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Digitalisierung am 17.06.2025 zum Thema
Hitze informiert. Auf Basis von kostenfreien Daten des Landesamtes für Natur,
Umwelt und Klima Nordrhein-Westfalen (LANUK NRW) im Programm „Klimaatlas“
stehen umfassende Daten für eine fundierte Analyse zur Bewertung klimatischer
Herausforderungen und bestehender Anpassungsmaßnahmen sowohl auf
Landesebene als auch spezifisch für das Stadtgebiet Borken bereit.
In diesem Kontext wurde die klimatische Situation für das Stadtgebiet Borken anhand
einer Bioklimakarte (Wirkung des Klimas auf den Menschen), eine Klimatopkarte
(Mikroklimatische Strukturen im Stadtgebiet) sowie eine Klimaanalyse als
Gesamtbetrachtung erläutert.
Als Beschluss wurde im letzten Jahr folgendes vereinbart:
Der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Digitalisierung
nimmt die vorgelegte Ist-Analyse zur Kenntnis. Zeitgleich wird die Verwaltung
beauftragt, die bestehenden Maßnahmen zur Hitze- und Klimaanpassung
regelmäßig zu evaluieren, gezielt weiterzuentwickeln und bei Bedarf um neue
Maßnahmen zu ergänzen. Dabei soll die Datenlage des LANUK regelmäßig
überprüft werden, um frühzeitig auf klimatische Veränderungen reagieren zu
können.
Das LANUK NRW hat 2026 die sog. „Klimaanalyse 2026“ veröffentlicht. Dabei
handelt es sich sowohl um eine Aktualisierung als auch eine grundlegende
Weiterentwicklung der 2025 ausgewerteten Klimaanalysekarten. Die aktuelle
Datenlage des LANUK NRW (Abrufdatum 16.10.2026) zeigt in der Klimatopkarte
eine Zunahme der als Stadtrandklima eingestuften Flächen bei gleichzeitiger
Abnahme der Vorstadtklimabereiche. Die klimatischen Einstufungen der Innenstadt
sowie der größeren Grün- und Gewerbeflächen bleiben hingegen weitgehend
unverändert. Die Bioklimakarte zeigt weiterhin eine gelegentliche Wärmebelastung
und seltene Kältereize. Die Gegenüberstellung der Klimaanalysekarten aus den
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Jahren 2025 und 2026 zeigt, dass insbesondere dicht bebaute und stark versiegelte
Bereiche weiterhin eine besondere Betroffenheit aufweisen. Aufgrund der
weiterentwickelten Datengrundlage ist eine unmittelbare Vergleichbarkeit der beiden
Karten jedoch nur eingeschränkt möglich.
3. Auswirkungen der Hitze in städtischen Einrichtungen und im öffentlichen
Raum
Nach Rücksprache mit dem Kreis Borken sind in diesem heißen Sommer keine
Meldungen bezüglich Hitze beim Kreis Borken eingegangen und im Bereich der
Todesstatistik gab es keine Auffälligkeiten. Nach deren Wissen haben sich bereits
viele Pflegeeinrichtungen bezüglich Hitze auf dem Weg gemacht und teilweise
gekühlte Räume geschaffen.
Für Informations- und Unterstützungsangebote stellt das Gesundheitsamt des
Kreises Borken umfassende digitale Informationen, Broschüren und Leitfäden bereit,
u. a. für Bürgerinnen und Bürger verschiedener Altersklassen, Familiensituationen, in
verschiedenen Sprachen und für Einrichtungen und Kommunen. Verwaltungsseits
wird bei Nachfragen auf diese Angebote verwiesen, bislang sind aber keine
Nachfragen eingegangen. Unter folgendem LINK sind die Unterlagen abrufbar:
:https://www.kreis-borken.de/de/kreisregion/gesundheit-
soziales/gesundheit/verhaltenstipps-fuer-sommerliche-hitze.php.
Weiterhin plant der Kreis-Borken aktuell in der kreisweiten App „Gut versorg in...“
künftig eine Hitzeschutzkachel mit Daten der jeweiligen Kommunen aufzunehmen,
um das vorhandene Angebot zu erweitern.
In der Stadtverwaltung Borken sind in diesem Jahr durch die Hitze keine
Auswirkungen in städtischen Einrichtungen als auch im öffentlichen Raum explizit
genannt bzw. gemeldet worden. Nach Rücksprache mit der Feuer- und
Rettungswache kam es während länger anhaltender Hitzeperioden subjektiv zu
einem Anstieg der Rettungsdiensteinsätze. Allerdings liegen keine statistisch
belastbaren Daten vor, die einen unmittelbaren Zusammenhang zwischen den
erhöhten Einsatzzahlen und der Hitzebelastung belegen.
Für die Trinkwasserversorgung in der Stadt Borken wurde im Jahr 2018 ein
Wasserversorgungskonzept für die Stadt Borken aufgestellt und im Jahr 2024
erstmals fortgeschrieben. Die erste Fortschreibung wurde am 07.04.2024 im
Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Digitalisierung vorgestellt
und im Rat der Stadt Borken am 26.06.2024 beschlossen (vgl. Vorlage V
2024/2043). Danach zeichnen sich die Stadtwerke Borken bis 2029 für die
Wasserversorgung verantwortlich. Als Ergebnis bleibt festzuhalten, dass die
Wasserversorgung im Stadtgebiet Borken gegenwärtig und künftig in quantitativer
und qualitativer Form gesichert ist. Alle Beteiligten gehen sehr gewissenhaft mit
Wasser als Lebensressource um. Zahlreiche Maßnahmen für die
Versorgungssicherheit stehen insbesondere im Verantwortungsbereich der
Stadtwerke Borken und werden bereits seit Jahren in der Praxis umgesetzt.
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4. Weiteres Vorgehen und Zusammenfassung
Seitens der Verwaltung ist neben den bereits laufenden Prüfungen und Maßnahmen
folgendes künftig vorgesehen:
Das Thema Hitze zählt zu den Klimafolgen und soll künftig im Rahmen des
Klimaanpassungsgesetztes näher betrachtet werden. Die Novellierung des
Klimaanpassungsgesetzes Nordrhein-Westfalen (KlAnG NRW) hat das
parlamentarische Gesetzgebungsverfahren durchlaufen. Der entsprechende
Gesetzentwurf der Landesregierung (LT-Drs. 18/18827) wurde im April 2026 in den
Landtag eingebracht und im Mai 2026 in erster Lesung beraten. Die Beteiligung der
kommunalen Spitzenverbände und weiterer betroffener Verbände ist erfolgt. Im
Oktober 2026 wurde der Gesetzentwurf in zweiter Lesung beraten und vom Landtag
angenommen. Die Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt steht aktuell
(20.10.2026) noch aus.
Mit der Novellierung wird die bislang im Wesentlichen freiwillige kommunale
Klimaanpassungsplanung verbindlicher ausgestaltet. Nach dem beschlossenen
Gesetzentwurf können die Kommunen durch Rechtsverordnung verpflichtet werden,
kommunale Klimaanpassungskonzepte zu erstellen. Die Konzepte sollen
insbesondere die örtlichen Klimarisiken (u. a. Hitze) erfassen, Handlungsbedarfe
identifizieren und geeignete Anpassungsmaßnahmen aufzeigen. Nach derzeitigem
Planungsstand soll die Verpflichtung bis Ende 2029 erfüllt werden. Für die mit der
neuen Verpflichtung verbundenen kommunalen Aufwendungen ist eine finanzielle
Unterstützung durch das Land vorgesehen. Nach den bisherigen Angaben der
Landesregierung sollen hierfür insgesamt 20 Mio. Euro bereitgestellt werden. Die
konkrete Ausgestaltung der Finanzierung und die sich daraus ergebenden
kommunalen Ansprüche werden insbesondere durch die vorgesehene
Rechtsverordnung konkretisiert.
Vor dem Hintergrund der Gesetzesnovelle stehen die Kommunen und der Kreis
bereits in einem engen fachlichen Austausch. Eine interkommunale Arbeitsgruppe
soll dazu beitragen, die sich aus der Novellierung ergebenden fachlichen,
organisatorischen und rechtlichen Anforderungen möglichst gebündelt zu bearbeiten.
Durch ein abgestimmtes Vorgehen sollen Synergien genutzt, Doppelarbeiten
vermieden und einheitliche beziehungsweise vergleichbare Grundlagen für die
kommunalen Klimaanpassungskonzepte geschaffen werden.
Die weitere Vorbereitung erfolgt nun auf Grundlage der vom Landtag
angenommenen Gesetzesnovelle. Die konkrete Ausgestaltung der kommunalen
Pflicht zur Erstellung von Klimaanpassungskonzepten richtet sich nach der noch zu
erlassenden Klimaanpassungskonzeptverordnung, deren Inkrafttreten nach dem
derzeitigen Entwurf zum 1. Januar 2027 vorgesehen ist.
Im Rahmen der kreisweiten Konzepterstellung sollen auch geeignete Maßnahmen
ermittelt und ergriffen werden, um besonders gefährdete Bevölkerungsgruppe zu
schützen.
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Zusammenfassend bleibt festzuhalten, dass die Stadt Borken bereits vielfältige
Maßnahmen zur Hitze- und Klimaanpassung initiiert und das Thema als dauerhafte
Aufgabe in der Verwaltung verankert hat. Die Verwaltung ist zu diesem Thema
sensibilisiert und wird künftig sukzessive weitere geeignete Maßnahmen prüfen und
umsetzen.
Dabei kommt auch der Öffentlichkeitsarbeit durch die Stadt Borken eine wichtige
Bedeutung zu, um die Bevölkerung über Hitzerisiken und geeignete
Schutzmaßnahmen zu informieren und für die gesundheitlichen Folgen
zunehmender Hitze zu sensibilisieren. Grundsätzlich ist die Anpassung an
zunehmende Hitzebelastungen eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, zu der neben
der Verwaltung auch jede und jeder Einzelne einen Beitrag leisten kann. Durch ein
hitzeangepasstes Verhalten im Sinne der Eigenverantwortung, beispielsweise eine
ausreichende Flüssigkeitszufuhr, das Aufsuchen kühler Aufenthaltsorte und die
Vermeidung körperlicher Anstrengung während der größten Mittagshitze, lässt sich
das persönliche Gesundheitsrisiko reduzieren.
Die kontinuierliche Berücksichtigung, Prüfung und Fortführung bereits erfolgter
Maßnahmen soll dazu beitragen, die kommunale Klimaanpassung im Einklang mit
den Anforderungen des novellierten Klimaanpassungsgesetzes NRW weiter
auszubauen.
Daher wird vorgeschlagen, die eingereichten Anträge nicht einzeln an die jeweiligen
Fachausschüsse zu verweisen, sondern den Themenkomplex „Hitze und
Hitzeschutz“ ganzheitlich zu betrachten und die in den Anträgen benannten
Themenkomplexe bei dieser Betrachtung zu berücksichtigen.
Entscheidungsalternative/n:
Die Aktuelle Stunde soll nicht durchgeführt werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Aktuelle Stunde hat keine finanziellen Auswirkungen.
Klimafolgenabschätzung:
Die zunehmende Hitzebelastung ist eine Folge des Klimawandels und kann
insbesondere die Gesundheit und das Wohlbefinden der Bevölkerung
beeinträchtigen. Auch die städtische Infrastruktur und die Funktionsfähigkeit
einzelner Einrichtungen können durch extreme Temperaturen zusätzlich beansprucht
werden.
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Die Beratungen zum Thema Hitze haben zunächst keine unmittelbaren
Auswirkungen auf das Klima. Mittelbar können sie dazu beitragen, dass Bewusstsein
für die Folgen zunehmender Hitze zu stärken und den Handlungsbedarf im Bereich
der Klimaanpassung zu konkretisieren. Die weitere Auseinandersetzung mit dem
Thema Hitze soll unter Berücksichtigung der künftigen Rahmenbedingungen der
kommunalen Klimaanpassung erfolgen. Positive Auswirkungen auf die
Klimaanpassung sind daher im weiteren Verfahren zu erwarten.
Beschlussvorschlag:
1. Die oben genannten Ausführungen werden zur Kenntnis genommen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, das Thema Hitze weiterhin als Daueraufgabe
fachbereichsübergreifend zu betrachten und geeignete Maßnahmen zu prüfen
und umzusetzen.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, in Abstimmung mit dem Kreis Borken und den
anderen kreisangehörigen Kommunen ein gemeinsames
Klimaanpassungskonzept bis 2029 zu entwickeln, in dem das Thema Hitze
vertiefend betrachtet und geeignete Maßnahmen zur Klimafolgenanpassung
und zum Bevölkerungsschutz identifiziert werden sollen. Hierbei sollen auch
die in den beigefügten Anträgen benannten Aspekte Schaffung sogenannter
„kühler Räume“, Hitzeschutzmaßnahmen in Schulen und Kindertagesstätten,
der Schutz älterer Menschen (insbesondere in Pflegeeinrichtungen) sowie
Maßnahmen zum Hitzeschutz im öffentlichen Raum betrachtet werden.
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