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Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf eine Aktuelle Stunde „Warm, wärmer, zu heiß – Hitzeschutz in Borken“ sowie weitere Anträge zum Themenfeld Hitzeschutz

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeBorken
Datum2026-11-04
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S t a d t v e r w a l t u n g Stabsstelle Wirtschaftsförderung und Klimaschutz Vorlage A Vorlage-Nr: V 2026/0170 Status: öffentlich TOP: Datum: 14.10.2026 Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf eine Aktuelle Stunde „Warm, wärmer, zu heiß – Hitzeschutz in Borken„ sowie weitere Anträge zum Themenfeld Hitzeschutz Federf. Fachbereich: Stabsstelle Wirtschaftsförderung und Klimaschutz Beteiligte Fachbereiche: Verfasser/in: Wendholt, Uschi Beratungsfolge Sitzungsdatum Gremium 04.11.2026 Rat der Stadt Borken Erläuterung: 1. Ausgangslage Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat mit Datum vom 14.08.2026 mehrere Anträge zum Thema Hitzeschutz gestellt. Dabei hat die Fraktion zum einen beantragt, eine Aktuelle Stunde mit dem Thema „Warm, wärmer, zu heiß – Hitzeschutz in Borken“ in der nächsten Ratssitzung durchzuführen (vgl. Anlage 1). Darüber hinaus hat die Fraktion ebenfalls mit Datum vom 14.08.2026 vier weitere Anträge eingereicht, die sich mit dem Thema „Hitze“ befassen. Diese betreffen die Schaffung sogenannter „kühler Räume“, Hitzeschutzmaßnahmen in Schulen und Kindertagesstätten, den Schutz älterer Menschen (insbesondere in Pflegeeinrichtungen) sowie Maßnahmen zum Hitzeschutz im öffentlichen Raum (vgl. Anlagen 2 bis 5). Ergänzt werden die Anträge um ein Begleitschreiben, das als Anlage 6 beigefügt ist. In Bezug auf die beantragte „Aktuelle Stunde“ ist darauf hinzuweisen, dass ein solches Format nach dem Vorbild des Deutschen Bundestages oder der Landtage in der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Borken grundsätzlich nicht vorgesehen ist. Nach der Geschäftsordnung hat die Bürgermeisterin aber Vorschläge auf die Tagesordnung aufzunehmen, die ihr von einer Fraktion vorgelegt werden (§ 4 Abs. 1 der Geschäftsordnung). Vor diesem Hintergrund wird der genannte Antrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen auf eine V 2026/0170 Seite 1 von 7 „Aktuelle Stunde“ seitens der Verwaltung als ein Antrag zur Aufnahme des Themas „Hitzeschutz“ auf die Tagesordnung gewertet. Daher soll das Thema in der Sitzung des Rates am 04.11.2026 beraten werden. Hierzu werden im Rahmen der Sitzungsvorlage nachfolgend grundlegende Informationen zum Themenkomplex Hitze und Hitzeschutz dargestellt. In Bezug auf die eingereichten Anträge schlägt die Verwaltung vor dem Hintergrund der nachfolgenden Ausführungen vor, die eingereichten Anträge nicht einzeln an die jeweiligen Fachausschüsse zu verweisen, sondern den Themenkomplex „Hitze und Hitzeschutz“ ganzheitlich zu betrachten und die Anträge gebündelt in diese Betrachtung mitzubeziehen. 2. Sachstand zur Erörterung der aktuellen Situation Das Thema Hitze und die damit verbundenen Anforderungen an die Klimaanpassung werden bereits im Klimaschutz- und Klimaanpassungskonzept aus dem Jahr 2019 berücksichtigt und sind Bestandteil verschiedener dort betrachteter Handlungsfelder. Bei der Stadt Borken werden in diesem Kontext bereits zahlreiche Maßnahmen zur Verbesserung des Stadtklimas umgesetzt und finden Berücksichtigung u. a. bei der Stadtplanung, in unterschiedlichen Planungsprozessen als auch in der Öffentlichkeitsarbeit. Nachstehend eine nicht abschließende Auflistung von bereits umgesetzten Maßnahmen gegen Hitze: - Zur Verbesserung der Klimaresilienz wurde im September 2022 das Fontänenfeld auf dem Marktplatz eröffnet. Die dortigen Wasserfontänen in einer Höhe von bis zu zwei Metern erzeugen an heißen Sommertagen Kühleffekte und verbessern durch Verdunstungskühlung an heißen Tagen das Mikroklima gezielt. Zudem wird mit den begrünten Sitzgelegenheiten und mobilen Bäumen, die im Sommer Schatten spenden, eine höhere Aufenthaltsqualität geschaffen. - In 2024 wurde auf dem Marktplatz Borken ein öffentlicher Trinkwasserbrunnen aufgestellt, welcher der Bevölkerung an heißen Tagen eine kostenlose Trinkwasserversorgung bietet. - Im Rahmen des Refill-Konzeptes in Kooperation mit dem lokalen Einzelhandel wird Trinkwasser für alle Bürgerinnen und Bürger kostenlos bereitgestellt. - Die Johann-Walling-Straße wurde im Mai 2025 nach dem Prinzip der Schwammstadt umgestaltet mit dem Ziel, die Versickerung von Regenwasser zu fördern, Hitzeinseln zu reduzieren und somit die stadtklimatische Belastung zu verringern. - Durch weitere innerstädtische Entsieglungs- und Begrünungs-maßnahmen, u. a. am Kornmarkt, am Brunnen am Walienplatz werden Flächen, die sich andernfalls durch Sonneneinstrahlung stark aufheizen würden, gekühlt. Dazu zählt auch die Fassadenbegrünung nach dem niederländischen Modell der Fassadengärten, welche an der Commende 6 angebracht ist. Dadurch wird die Aufheizung des innerstädtischen Raums insgesamt reduziert und das Mikroklima verbessert. - Die Entsiegelungs- und Begrünungsmaßnahmen wurden auch auf dem städtischen Schulhof am Duesbergforum umgesetzt. V 2026/0170 Seite 2 von 7 - Die Umsetzung weiterer ähnlicher Grünmaßnahmen wird fortlaufend geprüft und sukzessive umgesetzt, da die Begrünung der Innenstadt eine wichtige Maßnahme zur Anpassung an zunehmende Hitzebelastungen darstellt. - In den Trockenperioden bringt der städtische Bauhof täglich bis zu 45.000 Liter Wasser aus. Bewässert werden vor allem Jungbäume (bis 4 Jahre), Beete und Stauden. Für die Ausbringung nutzen drei Fahrzeuge unterschiedliche Technik: Ein Schlepper mit 5.000-Liter-Fass und Joystick- Gießarm bewässert direkt während der Fahrt, während ein Kompaktfahrzeug (2.000 l) und ein Pritschenfahrzeug (1.000 l) engere Stellen manuell per Schlauch versorgen. Jedes Fahrzeug muss täglich etwa 5- bis 6-mal am Hydranten nachgetankt werden. Solange kein nachhaltiger Regen fällt, bindet die Bewässerung erhebliche personelle und technische Ressourcen der Stadt. - Neben den städtischen Maßnahmen spielt auch die Unterstützung aus der Bevölkerung eine wichtige Rolle: Durch mehr als 40 Beetpatenschaften sowie das freiwillige Gießen von Bäumen im eigenen Wohnumfeld tragen die Bürgerinnen und Bürger aktiv zum Erhalt des Stadtgrüns bei. Mit der politischen Vorlage V 2025/0060 „Antrag der Fraktion von "Bündnis 90/Die Grünen" vom 26.11.2024 zur Bereitstellung von Geldern zur Entwicklung einer Hitzeanpassungsstrategie“ wurde verwaltungsseits umfangreich im Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Digitalisierung am 17.06.2025 zum Thema Hitze informiert. Auf Basis von kostenfreien Daten des Landesamtes für Natur, Umwelt und Klima Nordrhein-Westfalen (LANUK NRW) im Programm „Klimaatlas“ stehen umfassende Daten für eine fundierte Analyse zur Bewertung klimatischer Herausforderungen und bestehender Anpassungsmaßnahmen sowohl auf Landesebene als auch spezifisch für das Stadtgebiet Borken bereit. In diesem Kontext wurde die klimatische Situation für das Stadtgebiet Borken anhand einer Bioklimakarte (Wirkung des Klimas auf den Menschen), eine Klimatopkarte (Mikroklimatische Strukturen im Stadtgebiet) sowie eine Klimaanalyse als Gesamtbetrachtung erläutert. Als Beschluss wurde im letzten Jahr folgendes vereinbart: Der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Digitalisierung nimmt die vorgelegte Ist-Analyse zur Kenntnis. Zeitgleich wird die Verwaltung beauftragt, die bestehenden Maßnahmen zur Hitze- und Klimaanpassung regelmäßig zu evaluieren, gezielt weiterzuentwickeln und bei Bedarf um neue Maßnahmen zu ergänzen. Dabei soll die Datenlage des LANUK regelmäßig überprüft werden, um frühzeitig auf klimatische Veränderungen reagieren zu können. Das LANUK NRW hat 2026 die sog. „Klimaanalyse 2026“ veröffentlicht. Dabei handelt es sich sowohl um eine Aktualisierung als auch eine grundlegende Weiterentwicklung der 2025 ausgewerteten Klimaanalysekarten. Die aktuelle Datenlage des LANUK NRW (Abrufdatum 16.10.2026) zeigt in der Klimatopkarte eine Zunahme der als Stadtrandklima eingestuften Flächen bei gleichzeitiger Abnahme der Vorstadtklimabereiche. Die klimatischen Einstufungen der Innenstadt sowie der größeren Grün- und Gewerbeflächen bleiben hingegen weitgehend unverändert. Die Bioklimakarte zeigt weiterhin eine gelegentliche Wärmebelastung und seltene Kältereize. Die Gegenüberstellung der Klimaanalysekarten aus den V 2026/0170 Seite 3 von 7 Jahren 2025 und 2026 zeigt, dass insbesondere dicht bebaute und stark versiegelte Bereiche weiterhin eine besondere Betroffenheit aufweisen. Aufgrund der weiterentwickelten Datengrundlage ist eine unmittelbare Vergleichbarkeit der beiden Karten jedoch nur eingeschränkt möglich. 3. Auswirkungen der Hitze in städtischen Einrichtungen und im öffentlichen Raum Nach Rücksprache mit dem Kreis Borken sind in diesem heißen Sommer keine Meldungen bezüglich Hitze beim Kreis Borken eingegangen und im Bereich der Todesstatistik gab es keine Auffälligkeiten. Nach deren Wissen haben sich bereits viele Pflegeeinrichtungen bezüglich Hitze auf dem Weg gemacht und teilweise gekühlte Räume geschaffen. Für Informations- und Unterstützungsangebote stellt das Gesundheitsamt des Kreises Borken umfassende digitale Informationen, Broschüren und Leitfäden bereit, u. a. für Bürgerinnen und Bürger verschiedener Altersklassen, Familiensituationen, in verschiedenen Sprachen und für Einrichtungen und Kommunen. Verwaltungsseits wird bei Nachfragen auf diese Angebote verwiesen, bislang sind aber keine Nachfragen eingegangen. Unter folgendem LINK sind die Unterlagen abrufbar: :https://www.kreis-borken.de/de/kreisregion/gesundheit- soziales/gesundheit/verhaltenstipps-fuer-sommerliche-hitze.php. Weiterhin plant der Kreis-Borken aktuell in der kreisweiten App „Gut versorg in...“ künftig eine Hitzeschutzkachel mit Daten der jeweiligen Kommunen aufzunehmen, um das vorhandene Angebot zu erweitern. In der Stadtverwaltung Borken sind in diesem Jahr durch die Hitze keine Auswirkungen in städtischen Einrichtungen als auch im öffentlichen Raum explizit genannt bzw. gemeldet worden. Nach Rücksprache mit der Feuer- und Rettungswache kam es während länger anhaltender Hitzeperioden subjektiv zu einem Anstieg der Rettungsdiensteinsätze. Allerdings liegen keine statistisch belastbaren Daten vor, die einen unmittelbaren Zusammenhang zwischen den erhöhten Einsatzzahlen und der Hitzebelastung belegen. Für die Trinkwasserversorgung in der Stadt Borken wurde im Jahr 2018 ein Wasserversorgungskonzept für die Stadt Borken aufgestellt und im Jahr 2024 erstmals fortgeschrieben. Die erste Fortschreibung wurde am 07.04.2024 im Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Digitalisierung vorgestellt und im Rat der Stadt Borken am 26.06.2024 beschlossen (vgl. Vorlage V 2024/2043). Danach zeichnen sich die Stadtwerke Borken bis 2029 für die Wasserversorgung verantwortlich. Als Ergebnis bleibt festzuhalten, dass die Wasserversorgung im Stadtgebiet Borken gegenwärtig und künftig in quantitativer und qualitativer Form gesichert ist. Alle Beteiligten gehen sehr gewissenhaft mit Wasser als Lebensressource um. Zahlreiche Maßnahmen für die Versorgungssicherheit stehen insbesondere im Verantwortungsbereich der Stadtwerke Borken und werden bereits seit Jahren in der Praxis umgesetzt. V 2026/0170 Seite 4 von 7 4. Weiteres Vorgehen und Zusammenfassung Seitens der Verwaltung ist neben den bereits laufenden Prüfungen und Maßnahmen folgendes künftig vorgesehen: Das Thema Hitze zählt zu den Klimafolgen und soll künftig im Rahmen des Klimaanpassungsgesetztes näher betrachtet werden. Die Novellierung des Klimaanpassungsgesetzes Nordrhein-Westfalen (KlAnG NRW) hat das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren durchlaufen. Der entsprechende Gesetzentwurf der Landesregierung (LT-Drs. 18/18827) wurde im April 2026 in den Landtag eingebracht und im Mai 2026 in erster Lesung beraten. Die Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände und weiterer betroffener Verbände ist erfolgt. Im Oktober 2026 wurde der Gesetzentwurf in zweiter Lesung beraten und vom Landtag angenommen. Die Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt steht aktuell (20.10.2026) noch aus. Mit der Novellierung wird die bislang im Wesentlichen freiwillige kommunale Klimaanpassungsplanung verbindlicher ausgestaltet. Nach dem beschlossenen Gesetzentwurf können die Kommunen durch Rechtsverordnung verpflichtet werden, kommunale Klimaanpassungskonzepte zu erstellen. Die Konzepte sollen insbesondere die örtlichen Klimarisiken (u. a. Hitze) erfassen, Handlungsbedarfe identifizieren und geeignete Anpassungsmaßnahmen aufzeigen. Nach derzeitigem Planungsstand soll die Verpflichtung bis Ende 2029 erfüllt werden. Für die mit der neuen Verpflichtung verbundenen kommunalen Aufwendungen ist eine finanzielle Unterstützung durch das Land vorgesehen. Nach den bisherigen Angaben der Landesregierung sollen hierfür insgesamt 20 Mio. Euro bereitgestellt werden. Die konkrete Ausgestaltung der Finanzierung und die sich daraus ergebenden kommunalen Ansprüche werden insbesondere durch die vorgesehene Rechtsverordnung konkretisiert. Vor dem Hintergrund der Gesetzesnovelle stehen die Kommunen und der Kreis bereits in einem engen fachlichen Austausch. Eine interkommunale Arbeitsgruppe soll dazu beitragen, die sich aus der Novellierung ergebenden fachlichen, organisatorischen und rechtlichen Anforderungen möglichst gebündelt zu bearbeiten. Durch ein abgestimmtes Vorgehen sollen Synergien genutzt, Doppelarbeiten vermieden und einheitliche beziehungsweise vergleichbare Grundlagen für die kommunalen Klimaanpassungskonzepte geschaffen werden. Die weitere Vorbereitung erfolgt nun auf Grundlage der vom Landtag angenommenen Gesetzesnovelle. Die konkrete Ausgestaltung der kommunalen Pflicht zur Erstellung von Klimaanpassungskonzepten richtet sich nach der noch zu erlassenden Klimaanpassungskonzeptverordnung, deren Inkrafttreten nach dem derzeitigen Entwurf zum 1. Januar 2027 vorgesehen ist. Im Rahmen der kreisweiten Konzepterstellung sollen auch geeignete Maßnahmen ermittelt und ergriffen werden, um besonders gefährdete Bevölkerungsgruppe zu schützen. V 2026/0170 Seite 5 von 7 Zusammenfassend bleibt festzuhalten, dass die Stadt Borken bereits vielfältige Maßnahmen zur Hitze- und Klimaanpassung initiiert und das Thema als dauerhafte Aufgabe in der Verwaltung verankert hat. Die Verwaltung ist zu diesem Thema sensibilisiert und wird künftig sukzessive weitere geeignete Maßnahmen prüfen und umsetzen. Dabei kommt auch der Öffentlichkeitsarbeit durch die Stadt Borken eine wichtige Bedeutung zu, um die Bevölkerung über Hitzerisiken und geeignete Schutzmaßnahmen zu informieren und für die gesundheitlichen Folgen zunehmender Hitze zu sensibilisieren. Grundsätzlich ist die Anpassung an zunehmende Hitzebelastungen eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, zu der neben der Verwaltung auch jede und jeder Einzelne einen Beitrag leisten kann. Durch ein hitzeangepasstes Verhalten im Sinne der Eigenverantwortung, beispielsweise eine ausreichende Flüssigkeitszufuhr, das Aufsuchen kühler Aufenthaltsorte und die Vermeidung körperlicher Anstrengung während der größten Mittagshitze, lässt sich das persönliche Gesundheitsrisiko reduzieren. Die kontinuierliche Berücksichtigung, Prüfung und Fortführung bereits erfolgter Maßnahmen soll dazu beitragen, die kommunale Klimaanpassung im Einklang mit den Anforderungen des novellierten Klimaanpassungsgesetzes NRW weiter auszubauen. Daher wird vorgeschlagen, die eingereichten Anträge nicht einzeln an die jeweiligen Fachausschüsse zu verweisen, sondern den Themenkomplex „Hitze und Hitzeschutz“ ganzheitlich zu betrachten und die in den Anträgen benannten Themenkomplexe bei dieser Betrachtung zu berücksichtigen. Entscheidungsalternative/n: Die Aktuelle Stunde soll nicht durchgeführt werden. Finanzielle Auswirkungen: Die Aktuelle Stunde hat keine finanziellen Auswirkungen. Klimafolgenabschätzung: Die zunehmende Hitzebelastung ist eine Folge des Klimawandels und kann insbesondere die Gesundheit und das Wohlbefinden der Bevölkerung beeinträchtigen. Auch die städtische Infrastruktur und die Funktionsfähigkeit einzelner Einrichtungen können durch extreme Temperaturen zusätzlich beansprucht werden. V 2026/0170 Seite 6 von 7 Die Beratungen zum Thema Hitze haben zunächst keine unmittelbaren Auswirkungen auf das Klima. Mittelbar können sie dazu beitragen, dass Bewusstsein für die Folgen zunehmender Hitze zu stärken und den Handlungsbedarf im Bereich der Klimaanpassung zu konkretisieren. Die weitere Auseinandersetzung mit dem Thema Hitze soll unter Berücksichtigung der künftigen Rahmenbedingungen der kommunalen Klimaanpassung erfolgen. Positive Auswirkungen auf die Klimaanpassung sind daher im weiteren Verfahren zu erwarten. Beschlussvorschlag: 1. Die oben genannten Ausführungen werden zur Kenntnis genommen. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, das Thema Hitze weiterhin als Daueraufgabe fachbereichsübergreifend zu betrachten und geeignete Maßnahmen zu prüfen und umzusetzen. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, in Abstimmung mit dem Kreis Borken und den anderen kreisangehörigen Kommunen ein gemeinsames Klimaanpassungskonzept bis 2029 zu entwickeln, in dem das Thema Hitze vertiefend betrachtet und geeignete Maßnahmen zur Klimafolgenanpassung und zum Bevölkerungsschutz identifiziert werden sollen. Hierbei sollen auch die in den beigefügten Anträgen benannten Aspekte Schaffung sogenannter „kühler Räume“, Hitzeschutzmaßnahmen in Schulen und Kindertagesstätten, der Schutz älterer Menschen (insbesondere in Pflegeeinrichtungen) sowie Maßnahmen zum Hitzeschutz im öffentlichen Raum betrachtet werden. V 2026/0170 Seite 7 von 7

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