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Ziele der kommunalen Informationsfreiheits- und Transparenzsatzung endlich umsetzen!

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeFrankfurt am Main
Eingereicht vonBFF-DFRA-FREIE WÄHLER
Datum2026-10-27
DatenstufeNur Ergebnisse
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Antrag vom 27.10.2026, NR 94 Betreff: Ziele der kommunalen Informationsfreiheits- und Transparenzsatzung endlich umsetzen! Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:   Der Magistrat wird beauftragt,   1. den bereits mit M 24/2023 beschlossenen zentralen digitalen Zugang für Anfragen nach der Informationsfreiheitssatzung vollständig umzusetzen und spätestens bis zum 31. März 2027 einen eigenständigen, einfach auffindbaren Online-Dienst zur Antragstellung bereitzustellen;   2. sicherzustellen, dass die mit E 163/2023 und E 253/2024 beschlossenen Stellen für Ombuds- und Koordinierungsaufgaben vollständig eingerichtet und besetzt werden. Der Stadtverordnetenversammlung ist über organisatorische Zuordnung, Aufgaben, Stellenumfang und Besetzungsstand zu berichten;   3. entsprechend der Zielsetzung der NR 193/2021 ein Konzept vorzulegen, nach dem Informationen und Dokumente, deren Herausgabe aufgrund der Informationsfreiheitssatzung bereits rechtlich geprüft und bewilligt wurde, grundsätzlich auch der Allgemeinheit zentral zugänglich gemacht werden können, soweit Rechte Dritter oder andere gesetzliche Ausschlussgründe dem nicht entgegenstehen. Hierfür soll insbesondere das bestehende Open-Data-Angebot genutzt und zu einem übersichtlichen Transparenzregister weiterentwickelt werden;   4. über das Ergebnis des mit NR 193/2021 erteilten Prüfauftrags zur Einbeziehung von Unternehmen, an denen die Stadt Frankfurt am Main unmittelbar oder mittelbar mehrheitlich beteiligt ist, zu berichten. Dabei ist für die wesentlichen Beteiligungen darzustellen, a) ob und in welchem Umfang Informationsansprüche bestehen, b) welche rechtlichen Hindernisse einer Anwendung entgegenstehen und c) durch welche gesellschaftsrechtlichen oder sonstigen Regelungen die Stadt zusätzliche Transparenz gewährleisten kann;   5. künftig bei neuen Gesellschaftsverträgen sowie bei Änderungen bestehender Gesellschaftsverträge städtischer Mehrheitsbeteiligungen zu prüfen, wie Informations- und Transparenzrechte im rechtlich zulässigen Umfang verbindlich abgesichert werden können;   6. sich gegenüber dem Land Hessen für eine Weiterentwicklung des Informationsfreiheitsrechts einzusetzen, durch die Informationsrechte bei Städten und Gemeinden unmittelbar gesetzlich gewährleistet und Rechtsunsicherheiten insbesondere bei kommunalen Unternehmen reduziert werden. Dem zuständigen Ausschuss ist spätestens sechs Monate nach Beschlussfassung über den Umsetzungsstand zu berichten.     Begründung: Frankfurt hat sich bereits vor mehreren Jahren zu mehr Informationsfreiheit und Transparenz bekannt.   Mit der Vorlage NR 193/2021 beauftragte die Stadtverordnetenversammlung den Magistrat mit der Entwicklung einer kommunalen Informationsfreiheits- und Transparenzsatzung. Ziel war nicht nur die Beantwortung einzelner Anfragen. Möglichst viele Informationen sollten öffentlich und maschinenlesbar zur Verfügung stehen. Auch die Einbeziehung städtischer Beteiligungsgesellschaften sollte geprüft werden.   Mit der M 24/2023 wurde die Informationsfreiheitssatzung beschlossen und zugleich ein zentraler Zugang für Informationsanfragen in Auftrag gegeben. Mit den Etatanträgen E 163/2023 und E 253/2024 wurden zusätzliche Mittel und Stellen für Ombuds- und Koordinierungsaufgaben beschlossen.   Trotz dieser Beschlusslage bestehen nach wie vor Umsetzungslücken. Auf dem städtischen Internetauftritt wird ein eigener Online-Dienst zur Antragstellung weiterhin lediglich angekündigt. Anfragen müssen übergangsweise über ein allgemeines Kontaktformular gestellt werden.   Auch die aktive Veröffentlichung bereits geprüfter Informationen ist bislang nicht systematisch verwirklicht. Ein allgemeines Transparenzregister besteht nicht.   Besonderer Klärungsbedarf besteht bei Unternehmen mit städtischer Beteiligung. Der Magistrat hat selbst berichtet, dass Informationsbegehren teilweise mit der Begründung abgelehnt wurden, sie beträfen externe Gesellschaften, die nicht von der Informationsfreiheitssatzung erfasst seien oder bei denen gesellschaftsrechtliche Vorschriften entgegenstünden. Informationsfreiheit darf jedoch nicht davon abhängen, ob eine öffentliche Aufgabe unmittelbar durch ein Amt oder durch eine kommunale Gesellschaft erfüllt wird, soweit rechtliche Schutzinteressen dem nicht entgegenstehen.   Antragsteller: BFF-DFRA-FREIE WÄHLER Antragstellende Person(en): Stadtv. Eric Pärisch Stadtv. Mathias Pfeiffer Stadtv. Peter Schmidt Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 02.12.2021, NR 193 Vortrag des Magistrats vom 10.02.2023, M 24 Etatantrag vom 16.06.2023, E 163 Etatantrag vom 06.06.2024, E 253 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Sicherheit, Digitalisierung und Smart City Haupt- und Finanzausschuss sowie Personal Versandpaket: 28.10.2026

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