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Ziele der kommunalen Informationsfreiheits- und Transparenzsatzung endlich umsetzen!
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Frankfurt am Main |
| Eingereicht von | BFF-DFRA-FREIE WÄHLER |
| Datum | 2026-10-27 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Antrag vom
27.10.2026, NR 94 Betreff: Ziele der kommunalen
Informationsfreiheits- und Transparenzsatzung endlich umsetzen!
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, 1. den bereits mit M 24/2023 beschlossenen zentralen
digitalen Zugang für Anfragen nach der Informationsfreiheitssatzung vollständig
umzusetzen und spätestens bis zum 31. März 2027 einen eigenständigen, einfach
auffindbaren Online-Dienst zur Antragstellung bereitzustellen; 2. sicherzustellen, dass die mit E 163/2023 und E
253/2024 beschlossenen Stellen für Ombuds- und Koordinierungsaufgaben
vollständig eingerichtet und besetzt werden. Der Stadtverordnetenversammlung
ist über organisatorische Zuordnung, Aufgaben, Stellenumfang und
Besetzungsstand zu berichten; 3. entsprechend der Zielsetzung der NR 193/2021 ein
Konzept vorzulegen, nach dem Informationen und Dokumente, deren Herausgabe
aufgrund der Informationsfreiheitssatzung bereits rechtlich geprüft und
bewilligt wurde, grundsätzlich auch der Allgemeinheit zentral zugänglich
gemacht werden können, soweit Rechte Dritter oder andere gesetzliche
Ausschlussgründe dem nicht entgegenstehen. Hierfür soll insbesondere das
bestehende Open-Data-Angebot genutzt und zu einem übersichtlichen
Transparenzregister weiterentwickelt werden; 4. über das Ergebnis des mit NR 193/2021 erteilten
Prüfauftrags zur Einbeziehung von Unternehmen, an denen die Stadt Frankfurt am
Main unmittelbar oder mittelbar mehrheitlich beteiligt ist, zu berichten. Dabei
ist für die wesentlichen Beteiligungen darzustellen, a) ob und in welchem
Umfang Informationsansprüche bestehen, b) welche rechtlichen Hindernisse
einer Anwendung entgegenstehen und c) durch welche gesellschaftsrechtlichen
oder sonstigen Regelungen die Stadt zusätzliche Transparenz gewährleisten
kann; 5. künftig bei neuen
Gesellschaftsverträgen sowie bei Änderungen bestehender Gesellschaftsverträge
städtischer Mehrheitsbeteiligungen zu prüfen, wie Informations- und
Transparenzrechte im rechtlich zulässigen Umfang verbindlich abgesichert werden
können; 6. sich gegenüber dem Land Hessen für
eine Weiterentwicklung des Informationsfreiheitsrechts einzusetzen, durch die
Informationsrechte bei Städten und Gemeinden unmittelbar gesetzlich
gewährleistet und Rechtsunsicherheiten insbesondere bei kommunalen Unternehmen
reduziert werden.
Dem zuständigen Ausschuss ist
spätestens sechs Monate nach Beschlussfassung über den Umsetzungsstand zu
berichten. Begründung: Frankfurt hat sich bereits vor mehreren Jahren zu
mehr Informationsfreiheit und Transparenz bekannt. Mit der Vorlage NR 193/2021 beauftragte die
Stadtverordnetenversammlung den Magistrat mit der Entwicklung einer kommunalen
Informationsfreiheits- und Transparenzsatzung. Ziel war nicht nur die
Beantwortung einzelner Anfragen. Möglichst viele Informationen sollten
öffentlich und maschinenlesbar zur Verfügung stehen. Auch die Einbeziehung
städtischer Beteiligungsgesellschaften sollte geprüft werden. Mit der M 24/2023 wurde die
Informationsfreiheitssatzung beschlossen und zugleich ein zentraler Zugang für
Informationsanfragen in Auftrag gegeben. Mit den Etatanträgen E 163/2023 und E
253/2024 wurden zusätzliche Mittel und Stellen für Ombuds- und
Koordinierungsaufgaben beschlossen. Trotz dieser Beschlusslage bestehen nach wie vor
Umsetzungslücken.
Auf dem städtischen
Internetauftritt wird ein eigener Online-Dienst zur Antragstellung weiterhin
lediglich angekündigt. Anfragen müssen übergangsweise über ein allgemeines
Kontaktformular gestellt werden. Auch die aktive Veröffentlichung bereits geprüfter
Informationen ist bislang nicht systematisch verwirklicht. Ein allgemeines
Transparenzregister besteht nicht. Besonderer Klärungsbedarf besteht bei Unternehmen mit
städtischer Beteiligung. Der Magistrat hat selbst berichtet, dass
Informationsbegehren teilweise mit der Begründung abgelehnt wurden, sie
beträfen externe Gesellschaften, die nicht von der Informationsfreiheitssatzung
erfasst seien oder bei denen gesellschaftsrechtliche Vorschriften
entgegenstünden.
Informationsfreiheit darf jedoch
nicht davon abhängen, ob eine öffentliche Aufgabe unmittelbar durch ein Amt
oder durch eine kommunale Gesellschaft erfüllt wird, soweit rechtliche
Schutzinteressen dem nicht entgegenstehen. Antragsteller:
BFF-DFRA-FREIE
WÄHLER Antragstellende Person(en):
Stadtv. Eric
Pärisch
Stadtv. Mathias Pfeiffer
Stadtv. Peter
Schmidt Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Antrag vom
02.12.2021, NR 193
Vortrag des
Magistrats vom 10.02.2023, M 24
Etatantrag vom
16.06.2023, E 163
Etatantrag
vom 06.06.2024, E 253
Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für
Sicherheit, Digitalisierung und Smart City
Haupt- und
Finanzausschuss sowie Personal Versandpaket: 28.10.2026
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