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B2610241 Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Einliegerwohnung und
Angenommen9 Ja · 0 Nein
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Achern |
| Datum | 2026-10-20 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Stadt Achern Achern, 12.10.2026/CS
Ortsverwaltung Önsbach 2026/214
Erstellt durch: FB-/FG-Leiter/-in Dezernent OB
Wechinger, Michael ........................ ........................ ........................
Sitzungsvorlage - Versand
Ortschaftsrat Önsbach Ö Beschlussfassung 20.10.2026
TOP 4
B2610241 Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Einliegerwohnung und
Doppelgarage sowie Abbruch eines Schuppens, Flurstück-Nr. 450/2, Vogesenstraße
Durchführung der Landesbauordnung Baden-Württemberg - Information des
Ortschaftsrates im baurechtlichen Verfahren
I. Sachverhalt:
Die Antragsteller beabsichtigen den Abbruch eines Schuppens und den Neubau eines
Einfamilienwohnhauses mit Einliegerwohnung und Doppelgarage auf Flurstück Nr. 450/2,
Vogesenstraße.
II. Stellungnahme:
Die Baurechtsbehörde stellt anheim, den Ortschaftsrat über das Bauvorhaben zu informieren.
III. Beschlussvorschlag:
Der Ortschaftsrat hat Kenntnis vom Bauvorhaben B2610241 genommen und vorbehaltlich von
sonstigen baurechtlichen Vorgaben keine Einwendungen zum Neubau eines
Einfamilienwohnhauses mit Einliegerwohnung und Doppelgarage sowie Abbruch eines
Schuppens auf Flurstück-Nr. 450/2, Vogesenstraße.
Anlagen:
Lageplan Abbruch
Lageplan Flst.-Nr.450/2
Systemschnitt
Ansicht Nord-Ost, Nord-West
Ansicht Süd-West, Süd-Ost
Notizen:
Text aus PDF extrahiert