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B2610241 Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Einliegerwohnung und

Angenommen9 Ja · 0 Nein
TypAntrag
GemeindeAchern
Datum2026-10-20
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Stadt Achern Achern, 12.10.2026/CS Ortsverwaltung Önsbach 2026/214 Erstellt durch: FB-/FG-Leiter/-in Dezernent OB Wechinger, Michael ........................ ........................ ........................ Sitzungsvorlage - Versand Ortschaftsrat Önsbach Ö Beschlussfassung 20.10.2026 TOP 4 B2610241 Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Einliegerwohnung und Doppelgarage sowie Abbruch eines Schuppens, Flurstück-Nr. 450/2, Vogesenstraße Durchführung der Landesbauordnung Baden-Württemberg - Information des Ortschaftsrates im baurechtlichen Verfahren I. Sachverhalt: Die Antragsteller beabsichtigen den Abbruch eines Schuppens und den Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Einliegerwohnung und Doppelgarage auf Flurstück Nr. 450/2, Vogesenstraße. II. Stellungnahme: Die Baurechtsbehörde stellt anheim, den Ortschaftsrat über das Bauvorhaben zu informieren. III. Beschlussvorschlag: Der Ortschaftsrat hat Kenntnis vom Bauvorhaben B2610241 genommen und vorbehaltlich von sonstigen baurechtlichen Vorgaben keine Einwendungen zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Einliegerwohnung und Doppelgarage sowie Abbruch eines Schuppens auf Flurstück-Nr. 450/2, Vogesenstraße. Anlagen: Lageplan Abbruch Lageplan Flst.-Nr.450/2 Systemschnitt Ansicht Nord-Ost, Nord-West Ansicht Süd-West, Süd-Ost Notizen:

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