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Antrag (B90/Die Grünen): Wohnraum in Falkensee vor Zweckentfremdung schützen (DS 9367)
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Falkensee |
| Datum | 2026-11-04 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
zu TOP 19
Stadtverordnetenversammlung Falkensee Falkensee, 24.10.2026
Drucksachen-Nr.: …9…36…7……
Beschluss-Nr.: …………….
Vom: ………………………….
Antrag der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN:
Wohnraum in Falkensee vor Zweckentfremdung schützen
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
Die Stadtverwaltung wird beauftragt, die rechtlichen Voraussetzungen für den Beschluss einer
Zweckentfremdungsverbotssatzung gemäß § 1 Brandenburgisches Zweckentfremdungsverbots-
gesetz (BbgZwVbG) zu prüfen. Das Prüfergebnis ist der SVV spätestens im Frühjahr 2027
vorzulegen.
Bei positivem Prüfergebnis wird die Stadtverwaltung zudem beauftragt, einen Entwurf für eine
solche Satzung zu erarbeiten und der SVV zur Diskussion vorzulegen.
Begründung
In der Wohnungsbedarfsanalyse für die Stadt Falkensee 2026 – 2040 wird festgestellt, dass wir in
Falkensee eine äußerst niedrige Leerstandsquote von etwa 2% im Jahr 2025 vorfinden, was einen
hohen Marktpreisdruck und eingeschränkte Verfügbarkeiten zur Folge hat. In den kommenden
Jahren besteht deshalb ein erheblicher Neubaubedarf, je nach Prognosefall etwa 660 bis 4.500
Wohnungen bis 2040.
Neben dem Neubau von Wohnungen ist es vor allem wichtig, dafür zu sorgen, dass bestehender
Wohnraum dem Wohnungsmarkt nicht entzogen wird. Der Landesgesetzgeber stellt uns mit dem
BbgZwVbG ein Instrument zur Verfügung, Wohnraum in Falkensee zu erhalten und der
Bevölkerung zur Verfügung zu stellen.
Julia Concu Hans-Peter Pohl
Vorsitzende Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN Vorsitzender SVV
Text aus PDF extrahiert