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Antrag (B90/Die Grünen): Wohnraum in Falkensee vor Zweckentfremdung schützen (DS 9367)

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeFalkensee
Datum2026-11-04
DatenstufeNur Dokumente
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zu TOP 19 Stadtverordnetenversammlung Falkensee Falkensee, 24.10.2026 Drucksachen-Nr.: …9…36…7…… Beschluss-Nr.: ……………. Vom: …………………………. Antrag der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN: Wohnraum in Falkensee vor Zweckentfremdung schützen Die Stadtverordnetenversammlung beschließt: Die Stadtverwaltung wird beauftragt, die rechtlichen Voraussetzungen für den Beschluss einer Zweckentfremdungsverbotssatzung gemäß § 1 Brandenburgisches Zweckentfremdungsverbots- gesetz (BbgZwVbG) zu prüfen. Das Prüfergebnis ist der SVV spätestens im Frühjahr 2027 vorzulegen. Bei positivem Prüfergebnis wird die Stadtverwaltung zudem beauftragt, einen Entwurf für eine solche Satzung zu erarbeiten und der SVV zur Diskussion vorzulegen. Begründung In der Wohnungsbedarfsanalyse für die Stadt Falkensee 2026 – 2040 wird festgestellt, dass wir in Falkensee eine äußerst niedrige Leerstandsquote von etwa 2% im Jahr 2025 vorfinden, was einen hohen Marktpreisdruck und eingeschränkte Verfügbarkeiten zur Folge hat. In den kommenden Jahren besteht deshalb ein erheblicher Neubaubedarf, je nach Prognosefall etwa 660 bis 4.500 Wohnungen bis 2040. Neben dem Neubau von Wohnungen ist es vor allem wichtig, dafür zu sorgen, dass bestehender Wohnraum dem Wohnungsmarkt nicht entzogen wird. Der Landesgesetzgeber stellt uns mit dem BbgZwVbG ein Instrument zur Verfügung, Wohnraum in Falkensee zu erhalten und der Bevölkerung zur Verfügung zu stellen. Julia Concu Hans-Peter Pohl Vorsitzende Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN Vorsitzender SVV

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