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Antrag (FREIE WÄHLER Falkensee/FDP): Überarbeitung und Ergänzung der ordnungsbehördlichen Verordnung zur Bekämpfung von Lärm in der Stadt Falkensee (DS 9364)

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeFalkensee
Datum2026-11-04
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zu TOP 18 ⇌ Falkensee, 25. Oktober 2026 9364 Drucksache: ___________ Vom: ________________ Antrag an die Stadtverordnetenversammlung Falkensee Die Stadtverordnetenversammlung Falkensee beschließt: Überarbeitung und Ergänzung der ordnungsbehördlichen Verordnung zur Bekämpfung von Lärm in der Stadt Falkensee Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Falkensee beschließt: Die Verwaltung wird beauftragt, die „Ordnungsbehördliche Verordnung zur Bekämpfung von Lärm in der Stadt Falkensee“ vom 28. März 2007 einer umfassenden rechtlichen und inhaltlichen Überprüfung zu unterziehen und einen entsprechend überarbeiteten Entwurf zur Beschlussfassung vorzulegen. Dabei sind insbesondere folgende Regelungen zu prüfen und, soweit rechtlich zulässig, in die Neufassung aufzunehmen: 1. Anpassung an die aktuelle Rechtslage Die bestehenden Regelungen und Rechtsverweise sind auf ihre Aktualität und Vereinbarkeit mit den geltenden bundes- und landesrecht- lichen Vorschriften zu überprüfen und entsprechend anzupassen. 2. Transparenz bei genehmigten Veranstaltungen Genehmigte Feuerwerke sowie Konzert-, Festival- und vergleichbare Veranstaltungen im Freien, für die lärmschutzrechtliche Ausnah- men zugelassen wurden, sollen rechtzeitig vor ihrer Durchführung auf der offiziellen Internetseite der Stadt Falkensee öffentlich bekannt gemacht werden. Die Veröffentlichung soll mindestens folgende Angaben enthalten: • Art und Bezeichnung der Veranstaltung • Datum und Veranstaltungsort • Genehmigter Zeitraum mit Beginn und Ende • Zuständige Genehmigungsbehörde Dabei sind die geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu beachten. 3. Zeitliche Begrenzung von Ausnahmegenehmigungen Bei der Erteilung lärmschutzrechtlicher Ausnahmegenehmigungen für Veranstaltungen im Freien soll im gesamten Stadtgebiet grund- sätzlich eine zeitliche Obergrenze von 24:00 Uhr gelten. Für den Zeitraum von 00:00 bis 07:00 Uhr soll grundsätzlich keine Ausnahme von den örtlichen Nachtruhebestimmungen für derartige Veranstaltungen zugelassen werden, soweit höherrangiges Recht keine abweichenden Regelungen erfordert. Die bisher in § 2 Absatz 2 der Verordnung vorgesehenen Ausnahmetatbestände sind auf ihre rechtliche Zulässigkeit zu überprüfen und, soweit weiterhin zulässig und sachgerecht, beizubehalten. 4. Frist zur Vorlage des überarbeiteten Verordnungsentwurfs Die Verwaltung wird beauftragt, der Stadtverordnetenversammlung innerhalb von drei Monaten nach Beschlussfassung einen rechtlich geprüften und vollständig überarbeiteten Entwurf der ordnungsbehördlichen Verordnung zur Beratung und Beschlussfassung vorzule- gen. Sollte die Einhaltung dieser Frist aus rechtlichen oder organisatorischen Gründen nicht möglich sein, ist die Stadtverordnetenversamm- lung rechtzeitig unter Darlegung der Gründe sowie unter Benennung eines verbindlichen neuen Vorlagetermins zu unterrichten. Votum: 21.SVV: 04.11.2026 Ja: _________Nein: __________ Enthaltung: ___________ Seite: 1 von 2 ⇌ Begründung Die derzeit geltende „Ordnungsbehördliche Verordnung zur Bekämpfung von Lärm in der Stadt Falkensee“ stammt vom 28. März 2007 und bedarf einer Überprüfung hinsichtlich ihrer rechtlichen Aktualität und praktischen Wirksamkeit. Insbesondere die im ersten Abschnitt der Verordnung enthaltenen Verweise auf landesrechtliche Vorschriften, Erlasse und Verordnun- gen sind daraufhin zu überprüfen, ob diese zwischenzeitlich geändert, ersetzt oder außer Kraft gesetzt wurden. In der Vergangenheit kam es wiederholt zu erheblichen Lärmbelästigungen während der festgelegten Nachtruhezeiten. Betroffen waren insbesondere Feuerwerke, private Feierlichkeiten sowie genehmigte Konzert- und Festivalveranstaltungen im Freien. Der Schutz der Nachtruhe stellt einen wesentlichen Bestandteil des Gesundheitsschutzes und der Lebensqualität der Einwohnerinnen und Einwohner dar. Zugleich besteht ein berechtigtes öffentliches Interesse an kulturellen Veranstaltungen und einem lebendigen gesellschaftlichen Leben in Falkensee. Beide Interessen müssen in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen. Durch eine frühzeitige öffentliche Bekanntmachung genehmigter Veranstaltungen wird die Transparenz behördlicher Entscheidungen erhöht. Anwohner erhalten die Möglichkeit, sich rechtzeitig über bevorstehende Veranstaltungen und mögliche Lärmbelastungen zu informieren. Die grundsätzliche Begrenzung lärmschutzrechtlicher Ausnahmegenehmigungen auf spätestens 24:00 Uhr soll darüber hinaus zu einer einheitlichen und nachvollziehbaren Genehmigungspraxis im gesamten Stadtgebiet beitragen. Die verbindliche Frist von drei Monaten stellt sicher, dass die notwendige Überarbeitung zeitnah erfolgt und die Stadtverordnetenver- sammlung die Umsetzung ihres Beschlusses nachvollziehen und kontrollieren kann. Die vorgesehene Berichtspflicht bei Verzögerungen gewährleistet darüber hinaus Transparenz hinsichtlich des Bearbeitungsstandes und möglicher Hindernisse. Mit der Überarbeitung der Verordnung sollen Rechtssicherheit, Transparenz und ein wirksamer Schutz der Nachtruhe gleichermaßen gewährleistet werden. Rainer Ganser_______________________ Hans-Peter Pohl_____________________ Vorsitzender Fraktion Freie Wähler ⇋ FDP Vorsitzender der Stadtverordnetenversammlung Votum: 21.SVV: 04.11.2026 Ja: _________Nein: __________ Enthaltung: ___________ Seite: 2 von 2

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