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Städtisches Förderprogramm zum Erwerb von Belegrechten: Einstiegsmieten dauerhaft bezahlbar machen
Abgelehnt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Frankfurt am Main |
| Eingereicht von | Linke |
| Datum | 2026-10-27 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Antrag vom 27.10.2026, NR 93 Betreff: Städtisches Förderprogramm zum Erwerb von
Belegrechten: Einstiegsmieten dauerhaft bezahlbar machen
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Bezüglich der "Richtlinien zum Erwerb von
Belegungsrechten an ungebundenem Wohnraum mit variabler Laufzeit - Typ B" im
Rahmen der Vorlage M 127/2026 zur "Neuordnung der Förderlandschaft zum Erwerb
von Belegungsrechten" werden folgende Punkte geändert: 1. Die Einstiegsfördermiete beim Erwerb von
Belegungsrechten im Bestand beträgt weiterhin 5,00 €/m² für den
Förderweg 1. 2. Die maximale
Förderdauer wird von 30 auf mindestens 40 Jahre festgesetzt. 3. Für den Erwerb von
Belegungsrechten sind ab dem Haushalt 2027 insgesamt 15 Millionen Euro im
Ergebnishaushalt sowie weitere 1.000.000 Euro im Teilfinanzhaushalt
vorgesehen.
Begründung: Angesichts des eklatanten Mangels an bezahlbarem
Wohnraum in Frankfurt und über 9.200 Haushalten auf der Warteliste für eine
Sozialwohnung beim Amt für Wohnungswesen [1] ,
ist die Vereinfachung der Fördervarianten und eine stärkere finanzielle
Beteiligung des Landes Hessen bei dem Erwerb von Belegrechten begrüßenswert.
Durch explodierende Lebenshaltungskosten, vor allem im Bereich Miet- und
Heizkosten, haben viele Menschen immer größere Probleme, für die Miete
aufzukommen. Konsequenz ist, dass sich immer mehr Haushalte finanziell
einschränken müssen, wodurch das Armutsrisiko steigt. Eine Erhöhung der
Einstiegsmieten um 20 Prozent stellt eine drastische Mieterhöhung dar,
besonders für Menschen mit geringem Einkommen, deren finanzieller Spielraum am
geringsten ist.
Um dem großen Bedarf an
bezahlbaren Wohnraum gerecht zu werden, müssen Sozialbindungen deutlich
verlängert werden. Ein Ende der Sozialbindung bedeutet für viele Mieter*innen
oft existenzielle Probleme: steigende Mieten, Verdrängung, der Verlust der
Wohnung. Ohne Bindungen werden die Mieten dem freien Markt überlassen und die
Preisspirale nach oben beginnt. Angesichts der hohen Nachfrage und des
angespannten Wohnungsmarktes muss die Bindungsdauer erhöht werden. Die Stadt
Frankfurt sollte ihren kommunalen Handlungsspielraum nutzen und die
Förderkonditionen für den Fördertyp B dahingehend ändern, dass die Mieten
dauerhaft bezahlbar bleiben, zumal das Förderprogramm ausschließlich städtisch
finanziert wird. Da der Bedarf an Sozialwohnungen immer weiter steigt,
ist zudem eine Mittelerhöhung notwendig. Um dem Ziel von 10.000 neuen
Sozialwohnungen bis 2030
[2] näherzukommen,
welches im Haushalt von 2026 festgeschrieben wurde, ist eine substanzielle
Steigerung der Mittel notwendig. Antragsteller:
Linke
Antragstellende Person(en):
Stadtv. Benjamin
Alicic
Stadtv. Deniz Avan
Stadtv. Ayse Zora
Marie Dalhoff
Stadtv. Heike Leitschuh
Stadtv. Dr.
Daniela Mehler-Würzbach
Stadtv. Michael
Müller
Stadtv. Alexis J. Passadakis
Stadtv. Dominike
Pauli Stadtv.
Mona Waissi Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 04.09.2026, M 127
Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für
Planung, Wohnen und Städtebau
Haupt- und
Finanzausschuss sowie Personal [1] https://www.schlauvermieter.de/fakten/hintergrundinforma
tionen/ (letzter Zugriff: 26.10.2026) [2]
NR 1555/2026:
https://www.stvv.frankfurt.de/download/NR_1555_2026.pdf
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