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Prüfauftrag an den Gemeindevorstand - Prüfung eines barrierefreien Zugangs am Ende der Sackgasse „Bettengraben“ Antrag der SPD-Fraktion vom 11.02.2026

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeGemeinde Lahnau
Datum2026-11-05 geplant
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Mitteilungsvorlage Gemeinde Lahnau Rathausplatz 1-5, 35633 Lahnau - öffentlich - Tel: 06441-96440, Fax: 06441-964444 MI-21/2026 Fachbereich Fachbereich III - Bauen, Umwelt und Wirtschaftsförderung Datum 02.09.2026 Aktenzeichen Abteilungsleiter/in Herr Klaus Scharmann Beratungsfolge Termin Beratungsaktion Gemeindevertretung der Gemeinde Lahnau 05.11.2026 beschließend Betreff: Prüfauftrag an den Gemeindevorstand - Prüfung eines barrierefreien Zugangs am Ende der Sackgasse „Bettengraben“ Antrag der SPD-Fraktion vom 11.02.2026 Mitteilung: Der Prüfauftrag der SPD-Fraktion, AT 2/2026, wurde seitens der Verwaltung wie folgt abgearbeitet: Zunächst wurde die Örtlichkeit mithilfe des Rover-Systems der Gemeinde dreidimensional vermessen. Ziel war es, sowohl die genaue Lage als auch insbesondere die Höhensituation zwischen den beiden Straßen Bettengraben und L 3020 darzustellen. Auf Grundlage dieser Vermessung wurde anschließend in einer 3D-Zeichnung eine mögliche Rampenlösung entsprechend den einschlägigen gesetzlichen und technischen Vorgaben dargestellt. Dabei wurden eine maximale Steigung von 6 %, eine nutzbare Rampenbreite von mindestens 1,20 m sowie nach jeweils 6,00 m Rampenlänge ein Zwischenpodest mit einer Größe von mindestens 1,50 m × 1,50 m gemäß DIN 18040-1 berücksichtigt. Wie dem als Anlage beigefügten Plan deutlich zu entnehmen ist, lässt sich eine solche Rampe unter den örtlichen Gegebenheiten nicht realisieren. Aufgrund des vorhandenen Höhenunterschieds wäre ein entsprechend langes Rampenbauwerk erforderlich. Dieses würde erheblich in die bestehende Wendeanlage im Bettengraben hineinragen. Der betroffene Bereich ist im Plan durch eine rote Schraffur gekennzeichnet. Eine solche Ausführung würde die Nutzung der Wendeanlage für Fahrzeuge erheblich einschränken bzw. das erforderliche Wenden von Fahrzeugen verhindern. Als zweite Variante wurde eine Rampe mit einer Steigung von knapp 7 % untersucht. Diese Ausführung entspricht zwar nicht den Vorgaben der DIN 18040-1, wurde jedoch zur Prüfung einer möglichen alternativen Lösung ebenfalls zeichnerisch dargestellt. Auch bei dieser Variante würde das Rampenbauwerk in den erforderlichen Wendebereich der Straße Bettengraben hineinragen. Der Eingriff in den Wendekreis beträgt hierbei etwa 70 bis 90 cm und ist im Plan ebenfalls durch eine rote Schraffur gekennzeichnet. Die vorhandene Bordsteinkante ist im beigefügten Plan als gestrichelte Linie dargestellt. Als dritte Variante wurde ein Rampenbauwerk untersucht, das vollständig ohne Inanspruchnahme der bestehenden Verkehrsfläche auskommen würde. Aufgrund der vorhandenen Höhensituation wäre bei dieser Lösung jedoch eine Steigung von 10,24 % erforderlich. Diese Steigung liegt deutlich über der nach den einschlägigen Vorgaben zulässigen maximalen Steigung von 6 % und ist daher für eine barrierefreie Rampenlösung nicht geeignet. Ergebnis Zusammenfassend ist festzustellen, dass unter den vorhandenen örtlichen und topografischen Gegebenheiten keine Rampenlösung umgesetzt werden kann, die gleichzeitig den Anforderungen an die Barrierefreiheit, den geltenden technischen Vorgaben und der erforderlichen Funktion der Wendeanlage im Bettengraben entspricht. Die Variante mit einer normgerechten Steigung von maximal 6 % würde zu einem erheblichen Eingriff in die Wendeanlage führen. Eine geringfügig steilere Variante mit knapp 7 % würde ebenfalls in den erforderlichen Wendebereich hineinragen und zudem nicht den Vorgaben der DIN 18040-1 entsprechen. Die dritte Variante ohne Eingriff in die Verkehrsfläche erfordert hingegen eine nicht vertretbare Steigung von 10,24 %. Zudem befinden sich zahlreiche leitungsgebundene Einrichtungen im Untergrund wie auf dem nachfolgenden Auszug aus den GIS-Daten der Gemeinde zu erkennen ist. Aus Sicht der Verwaltung ist daher eine Umsetzung der untersuchten Rampenvarianten unter den bestehenden örtlichen Gegebenheiten nicht möglich. Anlage(n): 1. Prüfauftrag Treppe Bettengraben 2. Planungsvarianten Walendsius Bürgermeister Mitteilungsvorlage MI-21/2026 Seite 2 von 2

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