Startseite › Gemeinde Lahnau › Antrag
Prüfauftrag an den Gemeindevorstand - Prüfung eines barrierefreien Zugangs am Ende der Sackgasse „Bettengraben“ Antrag der SPD-Fraktion vom 11.02.2026
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Gemeinde Lahnau |
| Datum | 2026-11-05 geplant |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Mitteilungsvorlage Gemeinde Lahnau
Rathausplatz 1-5, 35633 Lahnau
- öffentlich -
Tel: 06441-96440, Fax: 06441-964444
MI-21/2026
Fachbereich Fachbereich III - Bauen, Umwelt
und Wirtschaftsförderung
Datum 02.09.2026
Aktenzeichen
Abteilungsleiter/in Herr Klaus Scharmann
Beratungsfolge Termin Beratungsaktion
Gemeindevertretung der Gemeinde Lahnau 05.11.2026 beschließend
Betreff:
Prüfauftrag an den Gemeindevorstand - Prüfung eines barrierefreien Zugangs am Ende der
Sackgasse „Bettengraben“
Antrag der SPD-Fraktion vom 11.02.2026
Mitteilung:
Der Prüfauftrag der SPD-Fraktion, AT 2/2026, wurde seitens der Verwaltung wie folgt abgearbeitet:
Zunächst wurde die Örtlichkeit mithilfe des Rover-Systems der Gemeinde dreidimensional
vermessen. Ziel war es, sowohl die genaue Lage als auch insbesondere die Höhensituation
zwischen den beiden Straßen Bettengraben und L 3020 darzustellen.
Auf Grundlage dieser Vermessung wurde anschließend in einer 3D-Zeichnung eine mögliche
Rampenlösung entsprechend den einschlägigen gesetzlichen und technischen Vorgaben
dargestellt. Dabei wurden eine maximale Steigung von 6 %, eine nutzbare Rampenbreite von
mindestens 1,20 m sowie nach jeweils 6,00 m Rampenlänge ein Zwischenpodest mit einer Größe
von mindestens 1,50 m × 1,50 m gemäß DIN 18040-1 berücksichtigt.
Wie dem als Anlage beigefügten Plan deutlich zu entnehmen ist, lässt sich eine solche Rampe
unter den örtlichen Gegebenheiten nicht realisieren. Aufgrund des vorhandenen
Höhenunterschieds wäre ein entsprechend langes Rampenbauwerk erforderlich. Dieses würde
erheblich in die bestehende Wendeanlage im Bettengraben hineinragen. Der betroffene Bereich ist
im Plan durch eine rote Schraffur gekennzeichnet. Eine solche Ausführung würde die Nutzung der
Wendeanlage für Fahrzeuge erheblich einschränken bzw. das erforderliche Wenden von
Fahrzeugen verhindern.
Als zweite Variante wurde eine Rampe mit einer Steigung von knapp 7 % untersucht. Diese
Ausführung entspricht zwar nicht den Vorgaben der DIN 18040-1, wurde jedoch zur Prüfung einer
möglichen alternativen Lösung ebenfalls zeichnerisch dargestellt. Auch bei dieser Variante würde
das Rampenbauwerk in den erforderlichen Wendebereich der Straße Bettengraben hineinragen.
Der Eingriff in den Wendekreis beträgt hierbei etwa 70 bis 90 cm und ist im Plan ebenfalls durch
eine rote Schraffur gekennzeichnet. Die vorhandene Bordsteinkante ist im beigefügten Plan als
gestrichelte Linie dargestellt.
Als dritte Variante wurde ein Rampenbauwerk untersucht, das vollständig ohne Inanspruchnahme
der bestehenden Verkehrsfläche auskommen würde. Aufgrund der vorhandenen Höhensituation
wäre bei dieser Lösung jedoch eine Steigung von 10,24 % erforderlich. Diese Steigung liegt
deutlich über der nach den einschlägigen Vorgaben zulässigen maximalen Steigung von 6 % und
ist daher für eine barrierefreie Rampenlösung nicht geeignet.
Ergebnis
Zusammenfassend ist festzustellen, dass unter den vorhandenen örtlichen und topografischen
Gegebenheiten keine Rampenlösung umgesetzt werden kann, die gleichzeitig den Anforderungen
an die Barrierefreiheit, den geltenden technischen Vorgaben und der erforderlichen Funktion der
Wendeanlage im Bettengraben entspricht.
Die Variante mit einer normgerechten Steigung von maximal 6 % würde zu einem erheblichen
Eingriff in die Wendeanlage führen. Eine geringfügig steilere Variante mit knapp 7 % würde
ebenfalls in den erforderlichen Wendebereich hineinragen und zudem nicht den Vorgaben der DIN
18040-1 entsprechen. Die dritte Variante ohne Eingriff in die Verkehrsfläche erfordert hingegen
eine nicht vertretbare Steigung von 10,24 %.
Zudem befinden sich zahlreiche leitungsgebundene Einrichtungen im Untergrund wie auf dem
nachfolgenden Auszug aus den GIS-Daten der Gemeinde zu erkennen ist.
Aus Sicht der Verwaltung ist daher eine Umsetzung der untersuchten Rampenvarianten unter den
bestehenden örtlichen Gegebenheiten nicht möglich.
Anlage(n):
1. Prüfauftrag Treppe Bettengraben
2. Planungsvarianten
Walendsius
Bürgermeister
Mitteilungsvorlage MI-21/2026 Seite 2 von 2
Text aus PDF extrahiert