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Antrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen auf Anbringen eines Sonnenschutzes auf dem Dorfplatz
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Gemeinde Kreuzau |
| Datum | 2026-12-08 geplant |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Gemeinde Kreuzau Vorlagen-Nr.: 216/2026
Kommunale Dienste - Frau Binz
BE: Herr Schmitz
Kreuzau, 23.10.2026
- öffentlicher Teil -
Sitzungsvorlage
für den
Umwelt- und Klimaschutzausschuss 11.11.2026
Bau- und Planungsausschuss 19.11.2026
Haupt- und Finanzausschuss 24.11.2026
Rat 08.12.2026
Antrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen auf Anbringen eines Sonnenschutzes auf dem
Dorfplatz
I. Sach- und Rechtslage:
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat mit Schreiben vom 31.08.2026, eingegangen am
04.09.2026 , beantragt, der Rat möge beschließen, auf dem Dorfplatz einen Sonnenschutz in erster
Linie in Form von Baumpflanzungen, vorübergehend jedoch in Form von Sonnenschutzsegeln, die
bei Hitze aufgestellt werden können, zu installieren. Die Verwaltung wird gebeten, verschiedene
Optionen samt Kostenschätzungen vorzulegen.
Per Mitteilungsvorlage 196/2026 wurde dieser Antrag dem Rat vom 6.10.2026 gem. § 3 der
Geschäftsordnung des Rates bekanntgegeben und darauf hingewiesen, dass eine Vorberatung im
Fachausschuss erforderlich sei. Der Antrag nebst Begründung ist dieser Vorlage nochmals
beigefügt (Anlage 1).
Aktuell ist der Dorfplatz so gestaltet, dass neben der großen Sitztreppe 3 Bäume gepflanzt wurden,
zusätzlich zu den vorhandenen Bäumen entlang der Hauptstraße. Zudem gibt es gegenüber dieser
Sitztreppe eine große schattenspendende multifunktionale Überdachung unter der auch
Sitzmöglichkeiten in Form von Bänken zur Verfügung stehen. Weiterhin wird die Sitztreppe gerade
im Frühjahr und Herbst bei schönem Wetter genutzt, um die ersten bzw. letzten Sonnentage
genießen zu können.
Bei einem ähnlichen Projekt, das aktuell von der Verwaltung vorbereitet wird, wurden bereits Preise
ermittelt. Für die Fläche, für die bereits nach Sonnensegeln geschaut wurde, liegt der Richtwert bei
ca. 15.500,00€ – 21.500,00€ brutto (ohne Einbau und Fundamente). Da die Fläche des
Sitzbereiches am Dorfplatz ungefähr doppelt so groß ausfallen würde, kann man an dieser Stelle
auch von einem entsprechend höheren Preis ausgehen. Da die Preise für Sonnensegel in dieser
Größenordnung nicht öffentlich sind, müsste ein entsprechendes Angebot erst noch eingeholt
werden um den Preis für die genannte Fläche nennen zu können.
Ein weiterer Aspekt ist der zusätzliche Personalaufwand, der mit dem Betrieb von Sonnensegeln
verbunden wäre. Insbesondere bei plötzlich auftretendem Sturm oder Unwetter müssten die
Sonnensegel gegebenenfalls kurzfristig abgenommen oder gesichert werden, um Schäden und
Gefährdungen zu vermeiden. Da solche Wetterereignisse auch außerhalb der regulären
Arbeitszeiten sowie an Wochenenden und Feiertagen auftreten können, müsste eine entsprechende
Erreichbarkeit und kurzfristige Einsatzbereitschaft sichergestellt werden. Dies kann durch die
vorhandenen Spielplatzwarte im Rahmen ihrer regulären Tätigkeit nicht gewährleistet werden. Der
hierfür erforderliche zusätzliche organisatorische und personelle Aufwand wäre daher ebenfalls bei
der Bewertung der Wirtschaftlichkeit und Umsetzbarkeit zu berücksichtigen.
Sonnenverlauf und Beschattungswirkung
Da die Sonne östlich im Bereich der von-Torck-Straße aufgeht und in den Mittagsstunden aus
südlicher Richtung ihren Lauf nimmt muss folgendes beachtet werden:
Entsprechende Bäume müssten an die Vorderkante der Rasenfläche gepflanzt werden, um in den
Mittags- Nachmittagsstunden eine zusätzlich Beschattung erreichen zu können. (Anlage 2) Vor der
terrassenförmigen Sitzanlage mit Rasenfläche befindet sich zur Hauptstraße hin das Wasserspiel,
links davon befindet sich unterirdisch die Pumpanlage für das Wasserspiel, so dass der komplette
Bereich vor der betreffenden Rasenfläche, für Anpflanzungen ausscheidet. Hinzu kommt, dass,
selbst wenn es möglich wäre, die Sichtachse auf den Dorfplatz (befestigter Bereich) und die dort bei
Veranstaltungen aufgebaute Bühne behindern.
Weiterhin wurde die Neugestaltung des Dorfplatzes mit Städtebaufördermitteln des Landes NRW
und des Bundes finanziert. Ob die Förderung des Dorfplatzes, oder andere baurechtliche Gründe
gegen eine „Umgestaltung“ des Dorfplatzes durch weitere Bäume oder die Beschattung durch
Sonnensegel sprechen, bedarf der Abstimmung mit dem Fördermittelgeber (wegen
Zweckbindungsfrist) und dem Architekten (wegen Urheberrecht bezüglich der Planung).
Um weitere Bäume in diesem Bereich pflanzen zu können, müsste der Dorfplatz erneut umgebaut
werden. Dies würde ebenfalls zu weiteren Kosten führen.
Bei der Durchführung von Veranstaltungen seitens der Gemeinde, wie z.B. Feierabendmarkt oder
Sommerkonzert, wurden bislang an heißen sonnigen Sommertagen für Sitzgelegenheiten sowohl
im Treppenstufenbereich wie über den im Veranstaltungsbereich aufgestellten Bierzeltgarnituren
zusätzliche Beschattungsmöglichkeiten durch Faltpavillons geschaffen, ohne hierbei
Einschränkungen der Sichtbeziehungen hinnehmen zu müssen. Dies bietet nach Auffassung der
Verwaltung eine gute, praktikable und kostengünstige Alternative im Sinne des gestellten Antrags.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Bei Ablehnung des Antrages müssen keine Haushaltsmittel bereitgestellt werden.
III. Beschlussvorschlag:
Nach Auffassung der Verwaltung stehen ausreichend viele schattenspendende Elemente auf dem
Dorfplatz zur Verfügung. Der Antrag wird daher abgelehnt.
Der Bürgermeister
- Ingo Eßer -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig: ________
Ja: ________
Nein: ________
Enthaltungen: ________
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