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Antrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen auf Anbringen eines Sonnenschutzes auf dem Dorfplatz

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeGemeinde Kreuzau
Datum2026-12-08 geplant
DatenstufeNur Dokumente
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Gemeinde Kreuzau Vorlagen-Nr.: 216/2026 Kommunale Dienste - Frau Binz BE: Herr Schmitz Kreuzau, 23.10.2026 - öffentlicher Teil - Sitzungsvorlage für den Umwelt- und Klimaschutzausschuss 11.11.2026 Bau- und Planungsausschuss 19.11.2026 Haupt- und Finanzausschuss 24.11.2026 Rat 08.12.2026 Antrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen auf Anbringen eines Sonnenschutzes auf dem Dorfplatz I. Sach- und Rechtslage: Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat mit Schreiben vom 31.08.2026, eingegangen am 04.09.2026 , beantragt, der Rat möge beschließen, auf dem Dorfplatz einen Sonnenschutz in erster Linie in Form von Baumpflanzungen, vorübergehend jedoch in Form von Sonnenschutzsegeln, die bei Hitze aufgestellt werden können, zu installieren. Die Verwaltung wird gebeten, verschiedene Optionen samt Kostenschätzungen vorzulegen. Per Mitteilungsvorlage 196/2026 wurde dieser Antrag dem Rat vom 6.10.2026 gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates bekanntgegeben und darauf hingewiesen, dass eine Vorberatung im Fachausschuss erforderlich sei. Der Antrag nebst Begründung ist dieser Vorlage nochmals beigefügt (Anlage 1). Aktuell ist der Dorfplatz so gestaltet, dass neben der großen Sitztreppe 3 Bäume gepflanzt wurden, zusätzlich zu den vorhandenen Bäumen entlang der Hauptstraße. Zudem gibt es gegenüber dieser Sitztreppe eine große schattenspendende multifunktionale Überdachung unter der auch Sitzmöglichkeiten in Form von Bänken zur Verfügung stehen. Weiterhin wird die Sitztreppe gerade im Frühjahr und Herbst bei schönem Wetter genutzt, um die ersten bzw. letzten Sonnentage genießen zu können. Bei einem ähnlichen Projekt, das aktuell von der Verwaltung vorbereitet wird, wurden bereits Preise ermittelt. Für die Fläche, für die bereits nach Sonnensegeln geschaut wurde, liegt der Richtwert bei ca. 15.500,00€ – 21.500,00€ brutto (ohne Einbau und Fundamente). Da die Fläche des Sitzbereiches am Dorfplatz ungefähr doppelt so groß ausfallen würde, kann man an dieser Stelle auch von einem entsprechend höheren Preis ausgehen. Da die Preise für Sonnensegel in dieser Größenordnung nicht öffentlich sind, müsste ein entsprechendes Angebot erst noch eingeholt werden um den Preis für die genannte Fläche nennen zu können. Ein weiterer Aspekt ist der zusätzliche Personalaufwand, der mit dem Betrieb von Sonnensegeln verbunden wäre. Insbesondere bei plötzlich auftretendem Sturm oder Unwetter müssten die Sonnensegel gegebenenfalls kurzfristig abgenommen oder gesichert werden, um Schäden und Gefährdungen zu vermeiden. Da solche Wetterereignisse auch außerhalb der regulären Arbeitszeiten sowie an Wochenenden und Feiertagen auftreten können, müsste eine entsprechende Erreichbarkeit und kurzfristige Einsatzbereitschaft sichergestellt werden. Dies kann durch die vorhandenen Spielplatzwarte im Rahmen ihrer regulären Tätigkeit nicht gewährleistet werden. Der hierfür erforderliche zusätzliche organisatorische und personelle Aufwand wäre daher ebenfalls bei der Bewertung der Wirtschaftlichkeit und Umsetzbarkeit zu berücksichtigen. Sonnenverlauf und Beschattungswirkung Da die Sonne östlich im Bereich der von-Torck-Straße aufgeht und in den Mittagsstunden aus südlicher Richtung ihren Lauf nimmt muss folgendes beachtet werden: Entsprechende Bäume müssten an die Vorderkante der Rasenfläche gepflanzt werden, um in den Mittags- Nachmittagsstunden eine zusätzlich Beschattung erreichen zu können. (Anlage 2) Vor der terrassenförmigen Sitzanlage mit Rasenfläche befindet sich zur Hauptstraße hin das Wasserspiel, links davon befindet sich unterirdisch die Pumpanlage für das Wasserspiel, so dass der komplette Bereich vor der betreffenden Rasenfläche, für Anpflanzungen ausscheidet. Hinzu kommt, dass, selbst wenn es möglich wäre, die Sichtachse auf den Dorfplatz (befestigter Bereich) und die dort bei Veranstaltungen aufgebaute Bühne behindern. Weiterhin wurde die Neugestaltung des Dorfplatzes mit Städtebaufördermitteln des Landes NRW und des Bundes finanziert. Ob die Förderung des Dorfplatzes, oder andere baurechtliche Gründe gegen eine „Umgestaltung“ des Dorfplatzes durch weitere Bäume oder die Beschattung durch Sonnensegel sprechen, bedarf der Abstimmung mit dem Fördermittelgeber (wegen Zweckbindungsfrist) und dem Architekten (wegen Urheberrecht bezüglich der Planung). Um weitere Bäume in diesem Bereich pflanzen zu können, müsste der Dorfplatz erneut umgebaut werden. Dies würde ebenfalls zu weiteren Kosten führen. Bei der Durchführung von Veranstaltungen seitens der Gemeinde, wie z.B. Feierabendmarkt oder Sommerkonzert, wurden bislang an heißen sonnigen Sommertagen für Sitzgelegenheiten sowohl im Treppenstufenbereich wie über den im Veranstaltungsbereich aufgestellten Bierzeltgarnituren zusätzliche Beschattungsmöglichkeiten durch Faltpavillons geschaffen, ohne hierbei Einschränkungen der Sichtbeziehungen hinnehmen zu müssen. Dies bietet nach Auffassung der Verwaltung eine gute, praktikable und kostengünstige Alternative im Sinne des gestellten Antrags. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Bei Ablehnung des Antrages müssen keine Haushaltsmittel bereitgestellt werden. III. Beschlussvorschlag: Nach Auffassung der Verwaltung stehen ausreichend viele schattenspendende Elemente auf dem Dorfplatz zur Verfügung. Der Antrag wird daher abgelehnt. Der Bürgermeister - Ingo Eßer - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: ________ Ja: ________ Nein: ________ Enthaltungen: ________ - 2 -

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