Startseite › Verbandsgemeinde Dahner Felsenland › Antrag

Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen; Erarbeitung eines Konzeptes zum Umgang mit den Folgen des Klimawandels - Klimawandel-Anpassungskonzept in der Verbandsgemeinde Dahner Felsenland

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeVerbandsgemeinde Dahner Felsenland
Datum2026-09-08
DatenstufeNur Dokumente
QuelleQuelldokument herunterladen →

Dokument

Extrahierter Text

Verbandsgemeindeverwaltung Dahn, den 27. August 2026 Sachgebiet: 3.5 HH-Mittel erforderlich: nein Az.: 673-00; 003-12 HH-Mittel stehen bereit: nein Bearbeitung: Ralf Ehwald Schriftstück-ID: 190293 Gesehen: Beschluss-Vorlage Gremium Datum TOP Beratung Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde 08.09.2026 7. öffentlich Dahner Felsenland Tagesordnungspunkt Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen; Erarbeitung eines Konzeptes zum Umgang mit den Folgen des Klimawandels - Klimawandel-Anpassungskonzept in der Verbandsgemeinde Dahner Felsenland Anlage Antrag Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Erarbeitung eines Konzeptes zum Umgang mit den Folgen des Klimawandels Erläuterung Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Verbandsgemeinderat Dahner Felsenland hat mit Schreiben vom 23.08.2026 den Antrag gestellt, den Tagesordnungspunkt Erarbeitung eines Konzeptes zum Umgang mit den Folgen des Klimawandels – Klimawandel-Anpassungskonzept in der Verbandsgemeinde Dahner Felsenland gemäß § 34 Abs. 5 Satz 2 Gemeindeordnung auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung zu setzen. Der Verbandsgemeinderat soll über den Antrag beraten und entscheiden. Deckungsvorschlag Mittel zur Erstellung des Konzepts sind durch Einsparungen im Teilhaushalt „Gestaltung Umwelt“ sicherzustellen. Die Kosten für die Umsetzung des Konzeptes sind in den Haushalts- und Wirtschaftsplänen der nächsten Jahre zu veranschlagen. 1 Beschlussvorschlag Der Verbandsgemeinderat beschließt: 1. Für die Verbandsgemeinde Dahner Felsenland soll grundsätzlich ein Klimawandel-Anpassungskonzept erarbeitet werden. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, noch in 2026 entsprechende Kosten zu ermitteln und Fördermöglichkeiten zu prüfen. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Landkreis und den anderen sechs Verbandsgemeinden die Bereitschaft für ein gemeinsames Vorgehen/Kooperation abzufragen. 4. Die Verbandsgemeindewerke werden beauftragt, in einem ersten Schritt ein Konzept inklusive Kostenermittlung für öffentliche Trinkbrunnen gemäß § 50 Wasserhaushaltsgesetz noch in 2026 im Werksausschuss zur Beratung vorzulegen. Holger Zwick Bürgermeister 2

Text aus PDF extrahiert