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Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen; Erarbeitung eines Konzeptes zum Umgang mit den Folgen des Klimawandels - Klimawandel-Anpassungskonzept in der Verbandsgemeinde Dahner Felsenland
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Verbandsgemeinde Dahner Felsenland |
| Datum | 2026-09-08 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Verbandsgemeindeverwaltung Dahn, den 27. August 2026
Sachgebiet: 3.5 HH-Mittel erforderlich: nein
Az.: 673-00; 003-12 HH-Mittel stehen bereit: nein
Bearbeitung: Ralf Ehwald
Schriftstück-ID: 190293 Gesehen:
Beschluss-Vorlage
Gremium Datum TOP Beratung
Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde 08.09.2026 7. öffentlich
Dahner Felsenland
Tagesordnungspunkt
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen;
Erarbeitung eines Konzeptes zum Umgang mit den Folgen des Klimawandels -
Klimawandel-Anpassungskonzept in der Verbandsgemeinde Dahner
Felsenland
Anlage
Antrag Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Erarbeitung eines Konzeptes zum
Umgang mit den Folgen des Klimawandels
Erläuterung
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Verbandsgemeinderat Dahner Felsenland
hat mit Schreiben vom 23.08.2026 den Antrag gestellt, den Tagesordnungspunkt
Erarbeitung eines Konzeptes zum Umgang mit den Folgen des Klimawandels –
Klimawandel-Anpassungskonzept in der
Verbandsgemeinde Dahner Felsenland
gemäß § 34 Abs. 5 Satz 2 Gemeindeordnung auf die Tagesordnung der nächsten
Sitzung zu setzen.
Der Verbandsgemeinderat soll über den Antrag beraten und entscheiden.
Deckungsvorschlag
Mittel zur Erstellung des Konzepts sind durch Einsparungen im Teilhaushalt
„Gestaltung Umwelt“ sicherzustellen.
Die Kosten für die Umsetzung des Konzeptes sind in den Haushalts- und
Wirtschaftsplänen der nächsten Jahre zu veranschlagen.
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Beschlussvorschlag
Der Verbandsgemeinderat beschließt:
1. Für die Verbandsgemeinde Dahner Felsenland soll grundsätzlich ein
Klimawandel-Anpassungskonzept erarbeitet werden.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, noch in 2026 entsprechende Kosten zu ermitteln
und Fördermöglichkeiten zu prüfen.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Landkreis und den anderen sechs
Verbandsgemeinden die Bereitschaft für ein gemeinsames Vorgehen/Kooperation
abzufragen.
4. Die Verbandsgemeindewerke werden beauftragt, in einem ersten Schritt ein
Konzept inklusive Kostenermittlung für öffentliche Trinkbrunnen gemäß § 50
Wasserhaushaltsgesetz noch in 2026 im Werksausschuss zur Beratung
vorzulegen.
Holger Zwick
Bürgermeister
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