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Beratung und Beschlussfassung über den Antrag der SPD-Fraktion: PV(T)-Anlagen auf städtischen Gebäuden -DS 301-2025- Berichterstatter: Finn Olaf Christiansen/ Robert Zimmermann
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Amt Südtondern |
| Datum | 2026-09-03 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Amt Südtondern Sachbearbeiter/in: Julia Hodges
- Die Amtsdirektorin - Az.: 025.223; 025.222
Vorlage Nr.: DS 301-2025
Datum: 24.06.2026
Sitzungsvorlage
Gremium Datum Status TOP
22 - Ausschuss für Bau und Verkehr Niebüll 20.08.2026 öffentlich 7.
22 - Stadtvertretung Niebüll 03.09.2026 öffentlich 19.
Beratung und Beschlussfassung über den Antrag der SPD-Fraktion: PV(T)-
Anlagen auf städtischen Gebäuden
-DS 301-2025-
Beschlussvorschlag:
1. Der Bau- und Verkehrsausschuss empfiehlt der Stadtvertretung, dem Beschlussvor-
schlag des Antrages der SPD-Fraktion vom 10.09.2025 „PV(T)-Anlagen auf städti-
schen Gebäuden“ in der vorgelegten Form nicht zu folgen.
2. Die Stadt Niebüll verfolgt weiterhin das Ziel, den Einsatz erneuerbarer Energien auf
städtischen Liegenschaften im Einklang mit den Klimaschutzzielen der Stadt sowie
den Zielsetzungen des Masterplans Niebüll 2030 voranzubringen.
3. Die bisherige Verwaltungspraxis, bei Neubauten, Dachsanierungen sowie sonstigen
größeren Sanierungs- und Umbaumaßnahmen die Möglichkeiten zur Nutzung erneu-
erbarer Energien objektbezogen zu prüfen und die technisch, energetisch sowie wirt-
schaftlich sinnvollste Lösung zu berücksichtigen, wird fortgeführt.
4. Von einer generellen Festlegung auf bestimmte Anlagentechnologien oder Speicher-
systeme wird abgesehen. Die Auswahl geeigneter Maßnahmen erfolgt unter Berück-
sichtigung der jeweiligen Gebäude- und Nutzungsanforderungen, der rechtlichen
Rahmenbedingungen sowie der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit.
Auswirkung/en:
im Rahmen des Haushalts keine finanzielle Auswirkung umsatzsteuerrelevant
über- oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung - Produktsachkonto:
Kinder- und Jugendbeteiligung - § 47 f GO
Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 10.09.2025 beantragte die SPD-Fraktion, auf allen geeigneten Dachflä-
chen städtischer Gebäude PV(T)-Anlagen mit Stromspeichern zu installieren. Darüber hin-
aus soll grundsätzlich die Verwendung von PVT-Modulen (Photovoltaik und Solarthermie im
Hybridmodul) vorgesehen werden.
Die Stadtvertretung hat den Antrag in ihrer Sitzung am 25.09.2025 beraten und zur weiteren
fachlichen Prüfung und Beratung an den Ausschuss für Bau und Verkehr verwiesen.
Ergebnis Vorprüfung der Verwaltung:
Die Zielsetzung des Antrages, den Ausbau erneuerbarer Energien auf städtischen Liegen-
schaften voranzubringen und die Klimaschutzziele der Stadt Niebüll zu unterstützen, ent-
spricht dem städtischen Klimaleitbild sowie den Zielsetzungen des Masterplans Niebüll 2030.
Hierin wird u.a. bereits das Ziel verfolgt, den Anteil erneuerbarer Energien kontinuierlich aus-
zubauen und einen Beitrag zur Treibhausgasneutralität zu leisten.
Aus Sicht der Verwaltung sollte jedoch von einer pauschalen Festlegung auf bestimmte An-
lagentechnologien abgesehen werden. Der Antrag sieht sowohl den flächendeckenden Ein-
satz von PV(T)-Anlagen als auch den Einsatz von Stromspeichern auf allen geeigneten städ-
tischen Dachflächen vor. Die Eignung einer solchen Lösung kann jedoch nur anhand der
konkreten Gegebenheiten des jeweiligen Gebäudes beurteilt werden.
Hierbei sind insbesondere die Gebäudeart, das Nutzungsprofil, die vorhandene oder geplan-
te Heizungsanlage, der Wärmebedarf, die Dachform und Dachausrichtung, mögliche Ver-
schattungen, statische Voraussetzungen, der bauliche Zustand der Dachflächen sowie die
Investitions- und Folgekosten zu berücksichtigen. Darüber hinaus hängt die Sinnhaftigkeit
von Stromspeichern wesentlich vom jeweiligen Lastprofil und Eigenverbrauchsanteil der Lie-
genschaft ab und kann daher ebenfalls nicht pauschal beurteilt werden.
Die Verwaltung hält es daher für sachgerecht, auch künftig technologieoffen vorzugehen. Ob
klassische Photovoltaikanlagen, PV(T)-Anlagen, Solarthermie, Batteriespeicher oder andere
Lösungen zum Einsatz kommen, sollte jeweils anhand der technischen, energetischen und
wirtschaftlichen Rahmenbedingungen des konkreten Projektes entschieden werden. Eine
generelle Festlegung auf eine einzelne Technologie würde den erforderlichen Entschei-
dungsspielraum unnötig einschränken.
Die Entscheidung über die grundsätzliche Zielsetzung und Prioritätensetzung obliegt der
Stadtvertretung. Die konkrete Umsetzung hat jedoch unter Berücksichtigung der techni-
schen, rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen des jeweiligen Projektes zu
erfolgen. Aufgabe der Verwaltung ist es, die politischen Zielsetzungen umzusetzen und die
jeweils sachgerechten Lösungen für die einzelnen Liegenschaften vorzubereiten.
Bei Entscheidungen über Investitionen in städtische Liegenschaften sind zudem die Grund-
sätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu beachten. Die Stadt hat sicherzustellen,
dass öffentliche Mittel zweckmäßig eingesetzt werden und die gewählte Lösung in einem
angemessenen Verhältnis zu den erzielbaren energetischen, ökologischen und wirtschaftli-
chen Effekten steht. Hierzu gehört auch die Prüfung möglicher Alternativen sowie die Be-
rücksichtigung von Investitions-, Betriebs-, Wartungs- und Folgekosten über den gesamten
Lebenszyklus einer Anlage.
Der im Antrag vorgeschlagene pauschale Einsatz von PV(T)-Anlagen mit Stromspeichern
auf allen geeigneten städtischen Dachflächen berücksichtigt diese objektspezifische Betrach-
tung nicht. Insbesondere wird nicht dargelegt, weshalb diese Technologie unabhängig von
Gebäudeart, Nutzung, Wärmebedarf, Dachzustand, Statik oder vorhandener Gebäudetech-
nik im jeweiligen Einzelfall die technisch und wirtschaftlich sinnvollste Lösung darstellen soll.
Unabhängig hiervon werden bei Neubauten, größeren Sanierungsmaßnahmen sowie insbe-
sondere bei anstehenden Dachsanierungen bereits heute die Möglichkeiten zur Nutzung
erneuerbarer Energien geprüft und in die Projektplanung einbezogen. Dachsanierungen stel-
len regelmäßig den geeigneten Zeitpunkt dar, um die technische und wirtschaftliche Um-
setzbarkeit entsprechender Anlagen zu bewerten und gegebenenfalls umzusetzen.
Ferner bestehen bereits heute gesetzliche Anforderungen zur Nutzung erneuerbarer Energi-
en, die sich voraussichtlich auch künftig weiterentwickeln werden. Die Stadt ist daher ohne-
hin gehalten, die Nutzung erneuerbarer Energien bei ihren Bau- und Sanierungsvorhaben zu
berücksichtigen.
Nach Prüfung der Verwaltung unter Berücksichtigung der bestehenden städtischen Liegen-
schaften, der bereits bekannten Sanierungsbedarfe sowie der geplanten Neubau- und Sanie-
rungsvorhaben wird der dargestellte, einzelfallbezogene und technologieoffene Ansatz wei-
terhin als der sachgerechte Weg angesehen. Hierdurch können die jeweiligen objektspezifi-
schen Anforderungen berücksichtigt und gleichzeitig die Klimaschutzziele der Stadt Niebüll
sowie die Zielsetzungen des Masterplans Niebüll 2030 kontinuierlich verfolgt werden.
Aus Sicht der Verwaltung bedarf es hierfür keiner generellen Festlegung auf eine bestimmte
Technologie. Vielmehr ermöglichen die bestehenden gesetzlichen Vorgaben sowie die re-
gelmäßige Prüfung im Rahmen anstehender Bau- und Sanierungsmaßnahmen bereits heute
eine kontinuierliche Annäherung an die kommunalen Klimaschutzziele. Entscheidend ist da-
bei nicht die Festlegung auf eine bestimmte Technik, sondern die Auswahl der jeweils geeig-
neten Lösung am jeweiligen Objekt.
Die Verwaltung empfiehlt, dem Beschlussvorschlag des Antrages der SPD-Fraktion vom
10.09.2025 nicht zu folgen. Die Zielsetzung des Antrages wird inhaltlich unterstützt. Aller-
dings sollte die Auswahl der jeweils geeigneten Technologie weiterhin objektbezogen und
unter Berücksichtigung der technischen, rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingun-
gen erfolgen.
Die vorgeschlagene Vorgehensweise gewährleistet, dass bei Neubauten, Dachsanierungen
und sonstigen größeren Baumaßnahmen die Nutzung erneuerbarer Energien regelmäßig
geprüft und umgesetzt werden kann, ohne den erforderlichen Entscheidungsspielraum für
die Auswahl der jeweils sinnvollsten Lösung einzuschränken.
i.A. gez. Christiansen
Amtsdirektorin zur Kenntnis: zur Kenntnis genommen! Elektr. unterschrieben.
Bürgermeister: Zur Vorlage erkläre ich mein Einverständnis gemäß § 3 Abs. 1 Amtsordnung. Elektronisch unter-
schrieben
(nur Gemeinde Leck und Stadt Niebüll ansonsten löschen!!!)
Text aus PDF extrahiert