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Änderung der Rahmenrichtlinie für Fachförderrichtlinien der Landeshauptstadt Dresden
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Stadt Dresden |
| Datum | 2026-11-03 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Antrag Nr.: A0212/26
Datum: 30.09.2026
A N T R A G
CDU-Fraktion
Gegenstand:
Änderung der Rahmenrichtlinie für Fachförderrichtlinien der Landeshauptstadt Dresden
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt:
Die Rahmenrichtlinie der Landeshauptstadt Dresden als Grundlage für die Erarbeitung von Fach-
förderrichtlinien und damit verbundenen Zuwendungen an Dritte (Rahmenrichtlinie für Fach-
förderrichtlinien Landeshauptstadt Dresden (RRL LHD)) wird in Ziffer 5.2. (1), Spiegelstrich 1, wie
folgt geändert und neu gefasst:
- Eigenmittel sollen in der Regel mindestens fünfundzwanzig Prozent der zuwendungsfä-
higen Ausgaben betragen.
- Soweit gesetzliche Aufgaben (Pflichtaufgaben) übernommen werden, beträgt der Ei-
genmittelanteil in der Regel zehn Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Beratungsfolge Plandatum
Ältestenrat 05.10.2026 nicht öffentlich beratend
Dienstberatung des Oberbürgermeisters nicht öffentlich beratend
Ausschuss für Finanzen nicht öffentlich 1. Lesung
(federführend)
Ortschaftsrat Oberwartha öffentlich beratend
Ortschaftsrat Schönborn öffentlich beratend
Stadtbezirksbeirat Loschwitz öffentlich beratend
Stadtbezirksbeirat Neustadt öffentlich beratend
Stadtbezirksbeirat Klotzsche öffentlich beratend
Stadtbezirksbeirat Prohlis öffentlich beratend
Ortschaftsrat Gompitz öffentlich beratend
Ortschaftsrat Schönfeld-Weißig öffentlich beratend
Stadtbezirksbeirat Pieschen öffentlich beratend
Stadtbezirksbeirat Plauen öffentlich beratend
Ortschaftsrat Langebrück öffentlich beratend
Ortschaftsrat Cossebaude öffentlich beratend
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Stadtbezirksbeirat Leuben öffentlich beratend
Stadtbezirksbeirat Blasewitz öffentlich beratend
Stadtbezirksbeirat Altstadt öffentlich beratend
Stadtbezirksbeirat Cotta öffentlich beratend
Ortschaftsrat Mobschatz öffentlich beratend
Ortschaftsrat Altfranken öffentlich beratend
Ortschaftsrat Weixdorf öffentlich beratend
Ausschuss für Umwelt und Klima (Eigen- nicht öffentlich beratend
betrieb Friedhofs- und Bestattungswesen
sowie Eigenbetrieb Stadtentwässerung)
Ausschuss für Allgemeine Verwaltung, nicht öffentlich beratend
Ordnung und Sicherheit (Eigenbetrieb IT-
Dienstleistungen)
Unterausschuss Förderung nicht öffentlich Vorberatung für
Jugendhilfeaus-
schuss
Ausschuss für Kultur und Tourismus (Ei- nicht öffentlich beratend
genbetrieb Heinrich-Schütz-
Konservatorium)
Ausschuss für Soziales und Wohnen nicht öffentlich beratend
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, nicht öffentlich beratend
Verkehr und Liegenschaften
Ausschuss für Bildung (Eigenbetrieb Kin- nicht öffentlich beratend
dertageseinrichtungen)
Jugendhilfeausschuss öffentlich beratend
Ausschuss für Sport (Eigenbetrieb Sport- nicht öffentlich beratend
stätten)
Beirat für Menschen mit Behinderungen öffentlich beratend
Ausschuss für Gesundheit (Eigenbetrieb nicht öffentlich beratend
Städtisches Klinikum Dresden)
Integrations- und Ausländerbeirat öffentlich beratend
Ausschuss für Wirtschaftsförderung nicht öffentlich beratend
Seniorenbeirat öffentlich beratend
Ausschuss für Finanzen nicht öffentlich beratend
(federführend)
Stadtrat öffentlich beschließend
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Begründung:
Die Landeshauptstadt Dresden steht weiterhin vor erheblichen finanziellen Herausforderungen.
Die angespannte Haushaltslage wird sich nach derzeitiger Einschätzung auch in den kommenden
Jahren nicht grundlegend entspannen. Vor diesem Hintergrund ist es erforderlich, die verfügba-
ren Haushaltsmittel besonders sorgfältig einzusetzen und den Schwerpunkt kommunalen Han-
delns stärker auf die Erfüllung der Pflichtaufgaben zu legen.
Gleichzeitig ist allen Verantwortlichen bewusst, dass freiwillige Förderleistungen einen wichti-
gen Beitrag zum gesellschaftlichen, kulturellen, sozialen und gemeinwohlorientierten Leben
leisten können. Sie ermöglichen Engagement, stärken den Zusammenhalt und unterstützen viel-
fältige Initiativen vor Ort. Gerade deshalb ist es wichtig, diese Fördermöglichkeiten auch unter
schwierigen finanziellen Rahmenbedingungen grundsätzlich zu erhalten.
Um dies weiterhin verantwortungsvoll leisten zu können, soll der von den Fördermittelempfän-
gern zu erbringende Eigenanteil angepasst werden. Mit einer Erhöhung des Eigenanteils wird
zum einen dem notwendigen Konsolidierungsdruck im städtischen Haushalt Rechnung getragen.
Zum anderen wird damit das Prinzip gestärkt, dass freiwillig geförderte Vorhaben in angemes-
senem Umfang auch durch die Antragsteller selbst sowie durch weitere Unterstützerinnen und
Unterstützer mitgetragen werden.
Die stärkere Einbindung von Eigenmitteln und Drittmitteln kann dazu beitragen, Projekte breiter
aufzustellen und zusätzliche Unterstützung aus der Bürgerschaft, von Unternehmen, Stiftungen
oder anderen Partnern zu gewinnen. Dies erhöht nicht nur die finanzielle Tragfähigkeit einzelner
Vorhaben, sondern kann auch deren gesellschaftliche Verankerung stärken.
Die vorgeschlagene Anpassung stellt somit keinen grundsätzlichen Rückzug der Stadt aus der
Förderung freiwilliger Aufgaben dar. Vielmehr dient sie dazu, vorhandene Fördermöglichkeiten
unter den gegebenen Haushaltsbedingungen weiterhin verantwortbar zu gestalten und eine
faire Balance zwischen kommunaler Unterstützung, Eigenengagement der Antragsteller und
gesellschaftlicher Mitverantwortung herzustellen.
Heike Ahnert
Fraktionsvorsitzende
Anlagenverzeichnis:
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