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Änderung der Rahmenrichtlinie für Fachförderrichtlinien der Landeshauptstadt Dresden

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeStadt Dresden
Datum2026-11-03
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Antrag Nr.: A0212/26 Datum: 30.09.2026 A N T R A G CDU-Fraktion Gegenstand: Änderung der Rahmenrichtlinie für Fachförderrichtlinien der Landeshauptstadt Dresden Beschlussvorschlag: Der Stadtrat beschließt: Die Rahmenrichtlinie der Landeshauptstadt Dresden als Grundlage für die Erarbeitung von Fach- förderrichtlinien und damit verbundenen Zuwendungen an Dritte (Rahmenrichtlinie für Fach- förderrichtlinien Landeshauptstadt Dresden (RRL LHD)) wird in Ziffer 5.2. (1), Spiegelstrich 1, wie folgt geändert und neu gefasst: - Eigenmittel sollen in der Regel mindestens fünfundzwanzig Prozent der zuwendungsfä- higen Ausgaben betragen. - Soweit gesetzliche Aufgaben (Pflichtaufgaben) übernommen werden, beträgt der Ei- genmittelanteil in der Regel zehn Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Beratungsfolge Plandatum Ältestenrat 05.10.2026 nicht öffentlich beratend Dienstberatung des Oberbürgermeisters nicht öffentlich beratend Ausschuss für Finanzen nicht öffentlich 1. Lesung (federführend) Ortschaftsrat Oberwartha öffentlich beratend Ortschaftsrat Schönborn öffentlich beratend Stadtbezirksbeirat Loschwitz öffentlich beratend Stadtbezirksbeirat Neustadt öffentlich beratend Stadtbezirksbeirat Klotzsche öffentlich beratend Stadtbezirksbeirat Prohlis öffentlich beratend Ortschaftsrat Gompitz öffentlich beratend Ortschaftsrat Schönfeld-Weißig öffentlich beratend Stadtbezirksbeirat Pieschen öffentlich beratend Stadtbezirksbeirat Plauen öffentlich beratend Ortschaftsrat Langebrück öffentlich beratend Ortschaftsrat Cossebaude öffentlich beratend Seite 1 von 3 Stadtbezirksbeirat Leuben öffentlich beratend Stadtbezirksbeirat Blasewitz öffentlich beratend Stadtbezirksbeirat Altstadt öffentlich beratend Stadtbezirksbeirat Cotta öffentlich beratend Ortschaftsrat Mobschatz öffentlich beratend Ortschaftsrat Altfranken öffentlich beratend Ortschaftsrat Weixdorf öffentlich beratend Ausschuss für Umwelt und Klima (Eigen- nicht öffentlich beratend betrieb Friedhofs- und Bestattungswesen sowie Eigenbetrieb Stadtentwässerung) Ausschuss für Allgemeine Verwaltung, nicht öffentlich beratend Ordnung und Sicherheit (Eigenbetrieb IT- Dienstleistungen) Unterausschuss Förderung nicht öffentlich Vorberatung für Jugendhilfeaus- schuss Ausschuss für Kultur und Tourismus (Ei- nicht öffentlich beratend genbetrieb Heinrich-Schütz- Konservatorium) Ausschuss für Soziales und Wohnen nicht öffentlich beratend Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, nicht öffentlich beratend Verkehr und Liegenschaften Ausschuss für Bildung (Eigenbetrieb Kin- nicht öffentlich beratend dertageseinrichtungen) Jugendhilfeausschuss öffentlich beratend Ausschuss für Sport (Eigenbetrieb Sport- nicht öffentlich beratend stätten) Beirat für Menschen mit Behinderungen öffentlich beratend Ausschuss für Gesundheit (Eigenbetrieb nicht öffentlich beratend Städtisches Klinikum Dresden) Integrations- und Ausländerbeirat öffentlich beratend Ausschuss für Wirtschaftsförderung nicht öffentlich beratend Seniorenbeirat öffentlich beratend Ausschuss für Finanzen nicht öffentlich beratend (federführend) Stadtrat öffentlich beschließend Seite 2 von 3 Begründung: Die Landeshauptstadt Dresden steht weiterhin vor erheblichen finanziellen Herausforderungen. Die angespannte Haushaltslage wird sich nach derzeitiger Einschätzung auch in den kommenden Jahren nicht grundlegend entspannen. Vor diesem Hintergrund ist es erforderlich, die verfügba- ren Haushaltsmittel besonders sorgfältig einzusetzen und den Schwerpunkt kommunalen Han- delns stärker auf die Erfüllung der Pflichtaufgaben zu legen. Gleichzeitig ist allen Verantwortlichen bewusst, dass freiwillige Förderleistungen einen wichti- gen Beitrag zum gesellschaftlichen, kulturellen, sozialen und gemeinwohlorientierten Leben leisten können. Sie ermöglichen Engagement, stärken den Zusammenhalt und unterstützen viel- fältige Initiativen vor Ort. Gerade deshalb ist es wichtig, diese Fördermöglichkeiten auch unter schwierigen finanziellen Rahmenbedingungen grundsätzlich zu erhalten. Um dies weiterhin verantwortungsvoll leisten zu können, soll der von den Fördermittelempfän- gern zu erbringende Eigenanteil angepasst werden. Mit einer Erhöhung des Eigenanteils wird zum einen dem notwendigen Konsolidierungsdruck im städtischen Haushalt Rechnung getragen. Zum anderen wird damit das Prinzip gestärkt, dass freiwillig geförderte Vorhaben in angemes- senem Umfang auch durch die Antragsteller selbst sowie durch weitere Unterstützerinnen und Unterstützer mitgetragen werden. Die stärkere Einbindung von Eigenmitteln und Drittmitteln kann dazu beitragen, Projekte breiter aufzustellen und zusätzliche Unterstützung aus der Bürgerschaft, von Unternehmen, Stiftungen oder anderen Partnern zu gewinnen. Dies erhöht nicht nur die finanzielle Tragfähigkeit einzelner Vorhaben, sondern kann auch deren gesellschaftliche Verankerung stärken. Die vorgeschlagene Anpassung stellt somit keinen grundsätzlichen Rückzug der Stadt aus der Förderung freiwilliger Aufgaben dar. Vielmehr dient sie dazu, vorhandene Fördermöglichkeiten unter den gegebenen Haushaltsbedingungen weiterhin verantwortbar zu gestalten und eine faire Balance zwischen kommunaler Unterstützung, Eigenengagement der Antragsteller und gesellschaftlicher Mitverantwortung herzustellen. Heike Ahnert Fraktionsvorsitzende Anlagenverzeichnis: Seite 3 von 3

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