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Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Pflanzung von vier Bäumen auf dem Spielplatz Schlagstein; übergangsweise Errichtung von Sonnensegeln

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeGemeinde Kreuzau
Datum2026-12-08 geplant
DatenstufeNur Dokumente
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Gemeinde Kreuzau Vorlagen-Nr.: 215/2026 Kommunale Dienste - Frau Schmitz BE: Herr Schmitz Kreuzau, 22.10.2026 - öffentlicher Teil - Sitzungsvorlage für den Ausschuss für Soziales und 12.11.2026 demographischen Wandel Haupt- und Finanzausschuss 24.11.2026 Rat 08.12.2026 Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Pflanzung von vier Bäumen auf dem Spielplatz Schlagstein; übergangsweise Errichtung von Sonnensegeln I. Sach- und Rechtslage: Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat mit Schreiben vom 31.08.2026 beantragt, auf dem Spielplatz Schlagstein vier Bäume entsprechend der dem Antrag beigefügten Zeichnung zu pflanzen. Bis diese eine ausreichende Beschattungswirkung erreichen, sollen während der Sommermonate ergänzend Sonnensegel installiert werden. Die hierfür erforderlichen Mittel sollen im Haushalt 2027 berücksichtigt werden. Per Mitteilungsvorlage 191/2025 wurde dieser Antrag dem Rat vom 6.10.2026 gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates bekanntgegeben und darauf hingewiesen, dass eine Vorberatung im Fachausschuss erforderlich sei. Der Antrag nebst Begründung ist dieser Vorlage nochmals beigefügt (Anlage 1). Vorhandene Beschattung Entgegen der Darstellung im Antrag sind die beiden vorhandenen Tisch-Bank-Kombinationen bereits mit festen Überdachungen ausgestattet. Somit stehen den Spielplatzbesuchern bereits beschattete Sitzmöglichkeiten zur Verfügung. Darüber hinaus befinden sich sowohl im älteren Bereich des Spielplatzes als auch entlang des Ruruferradweges bereits mehrere Bäume, die für eine umfangreiche Beschattung sorgen. Damit sind auf dem Spielplatz bereits größere schattige Aufenthaltsbereiche vorhanden. Eine zusätzliche Beschattung dieser Bereiche durch Bäume oder Sonnensegel würde daher nur einen begrenzten Mehrwert bieten. Entscheidend wäre vielmehr, ob die bislang ungeschützten Spielbereiche durch die beantragten Maßnahmen tatsächlich wirksam beschattet werden könnten. Besondere Bodenverhältnisse Der Spielplatz Schlagstein weist aufgrund der festgestellten Bodenbelastung besondere Rahmenbedingung auf. Im Zusammenhang mit der Sanierung und Umgestaltung des Spielplatzes waren weitgehende Maßnahmen erforderlich, um einen sicheren Spielbetrieb zu gewährleisten. Die im Antrag vorgesehenen Baumstandorte befinden sich in einem belasteten Bereich. Für die Herstellung der erforderlichen Pflanzgruben müsste in den vorhandenen Bodenaufbau eingegriffen werden. Das dabei ausgehobene bleibelastete Erdreich wäre entsprechend den geltenden abfallrechtlichen Vorgaben fachgerecht zu entsorgen und im Bereich der Pflanzgruben durch geeigneten, unbelasteten Boden zu ersetzen. Darüber hinaus müsste sichergestellt werden, dass die vorhandenen Sicherungsmaßnahmen durch die Pflanzarbeiten nicht beeinträchtigt werden und auch langfristig kein Kontakt mit belastetem Bodenmaterial entstehen kann. Die Baumpflanzungen wären somit mit einem erheblich höheren technischen und finanziellen Aufwand verbunden als gewöhnliche Pflanzarbeiten. Räumliche und sicherheitstechnische Einschränkungen Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten steht für zusätzliche Baumpflanzungen an den vorgesehenen Standorten kein ausreichender Platz zur Verfügung. Insbesondere ist der Grünstreifen zwischen der Sandspielfläche und der angrenzenden Pflasterfläche mit den beiden überdachten Tisch-Bank- Kombinationen zu schmal, um dort Bäume mit ausreichendem Wurzelraum anzupflanzen. Eine Verlagerung der Baumstandorte in Richtung der Sandspielfläche würde zudem zu Konflikten mit den nach DIN EN 1176 erforderlichen Fall- und Sicherheitsräumen der vorhandenen Spielgeräte führen. Diese müssen von gefährlichen Hindernissen, insbesondere Baumstämmen, freigehalten werden. Zwischen der Sandspielfläche und der Zaunanlage entlang des Brückenwegs steht lediglich ein etwa 1,00 m breiter Streifen zur Verfügung. Zwischen der Zaunanlage und der angrenzenden Pflasterfläche beträgt der Abstand nur etwa 1,30 m. Beide Bereiche bieten keinen ausreichenden Platz für die Entwicklung eines Baumes mit entsprechendem Wurzelraum. Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass Bäume in unmittelbarer Nähe der Zaunanlage als Kletterhilfe genutzt werden könnten. Aus Sicht der Verwaltung sind die im Antrag vorgesehenen Baumstandorte daher aufgrund der Platzverhältnisse und der sicherheitstechnischen Anforderungen nicht geeignet. Sonnenverlauf und Beschattungswirkung Die im Antrag vorgeschlagenen Baumstandorte sind auch hinsichtlich ihrer Beschattungswirkung nur bedingt geeignet. In den Morgenstunden würden die Bäume ihren Schatten überwiegend in westliche Richtung und damit teilweise auf die Sandspielfläche werfen. Am Nachmittag und Abend würde sich die Schattenwirkung zunehmend in Richtung der vorhandenen Sitzgelegenheiten verlagern. Diese sind jedoch bereits mit festen Überdachungen ausgestattet, sodass eine zusätzliche Beschattung dort nur einen geringen Mehrwert bieten würde. Eine entsprechende Grafik hierzu ist als Anlage beigefügt (Anlage 2). Sonnensegel als Übergangslösung Aus dem Antrag geht nicht genau hervor, welcher Bereich des Spielplatzes durch die vorgesehenen Sonnensegel konkret beschattet werden soll. Unabhängig davon sind die Möglichkeiten zur Errichtung von Sonnensegeln aufgrund der örtlichen Gegebenheiten erheblich eingeschränkt. Die erforderlichen Befestigungspfosten und Fundamente müssten außerhalb der nach DIN EN 1176 vorgeschriebenen Fall- und Sicherheitsräume der vorhandenen Spielgeräte angeordnet werden. Aufgrund der beengten Platzverhältnisse stehen hierfür in den betreffenden Bereichen jedoch keine geeigneten Standorte zur Verfügung. Hinzu kommt auch hier die nachgewiesene Bleibelastung des Bodens. Für die Herstellung der Fundamente wären Eingriffe in den belasteten Boden erforderlich. Das dabei anfallende kontaminierte Erdreich müsste fachgerecht ausgebaut und entsorgt werden. Anschließend wären die betroffenen Flächen unter Berücksichtigung der vorhandenen Sicherungsmaßnahmen wiederherzustellen. Neben den eigentlichen Anschaffungs- und Montagekosten der Sonnensegel würden somit zusätzliche Kosten für Erdarbeiten, Entsorgung und Wiederherstellung entstehen. Mit einer solchen - 2 - Anlage sind über die gesamte Nutzungsdauer zusätzliche Betreiber- und Unterhaltungsaufwendungen verbunden. Da die Sonnensegel lediglich als Übergangslösung vorgesehen sind, ist zudem fraglich, ob dieser erhebliche Aufwand wirtschaftlich vertretbar wäre. Mögliche Alternative Als Kompromiss zu den beantragten vier Baumpflanzungen wird vorgeschlagen, einen einzelnen Laubbaum im Bereich der Tisch-Bank-Kombination für Kleinkinder zu pflanzen. Dieser könnte insbesondere in den Vormittagsstunden zusätzlichen Schatten auf die dortigen Sitzgelegenheiten werfen und damit die Aufenthaltsqualität verbessern. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass sich die Beschattungswirkung aufgrund des Sonnenverlaufs im Wesentlichen auf die Vormittagsstunden beschränken würde. Eine wirksame Beschattung der eigentlichen Spielbereiche wäre durch diesen Baum nicht zu erwarten. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Die beantragten Maßnahmen wären sowohl mit einmaligen Investitionskosten als auch mit laufenden Folgekosten verbunden. Bei den Baumpflanzungen wären neben den Kosten für die Bäume und die Pflanzarbeiten insbesondere die Herstellung geeigneter Wurzelräume, der Umgang mit dem belasteten Boden sowie die anschließende Anwuchs- und Entwicklungspflege zu berücksichtigen. Bei Sonnensegeln entstehen neben den Anschaffungs- und Montagekosten weitere Aufwendungen für die erforderlichen Tragkonstruktionen und Fundamente, sowie für Kontrolle, Wartung, Reinigung und gegebenenfalls saisonale Montage und Demontage. Hinzu kommen mögliche Reparatur- und Ersatzbeschaffungskosten, wobei auch das am Standort bestehende erhöhte Vandalismusrisiko zu berücksichtigen ist. Konkrete Angebote liegen derzeit nicht vor. Nach einer ersten überschlägigen Einschätzung ist für eine entsprechend robuste Sonnensegelanlage einschließlich Tragkonstruktion, Fundamentierung und Montage mit Kosten von etwa 18.000 € bis 20.000 € zu rechnen. Aufgrund der besonderen Bodenverhältnisse können weitere, derzeit nicht bezifferbare Kosten entstehen. Da weder die konkret zubeschattende Fläche noch die erforderliche Ausführung feststehen, ist eine belastbare Kostenschätzung derzeit nicht möglich. Entsprechende Haushaltsmittel sind im Haushaltsentwurf 2027 nicht vorgesehen. Ein weiterer Aspekt ist der zusätzliche Personalaufwand, der mit dem Betrieb von Sonnensegeln verbunden wäre. Insbesondere bei plötzlich auftretendem Sturm oder Unwetter müssten die Sonnensegel gegebenenfalls kurzfristig abgenommen oder gesichert werden, um Schäden und Gefährdungen zu vermeiden. Da solche Wetterereignisse auch außerhalb der regulären Arbeitszeiten sowie an Wochenenden und Feiertagen auftreten können, müsste eine entsprechende Erreichbarkeit und kurzfristige Einsatzbereitschaft sichergestellt werden. Dies kann durch die vorhandenen Spielplatzwarte im Rahmen ihrer regulären Tätigkeit nicht gewährleistet werden. Der hierfür erforderliche zusätzliche organisatorische und personelle Aufwand wäre daher ebenfalls bei der Bewertung der Wirtschaftlichkeit und Umsetzbarkeit zu berücksichtigen. III. Beschlussvorschlag: Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Pflanzung von vier Bäumen auf dem Spielplatz Schlagstein sowie auf übergangsweise Errichtung von Sonnensegeln wird zur Kenntnis genommen. - 3 - Aufgrund der besonderen Bodenverhältnisse, der beengten Platzverhältnisse sowie der einzuhaltenden Sicherheitsbereiche der vorhandenen Spielgeräte wird von einer Umsetzung der beantragten Maßnahmen in der vorliegenden Form abgesehen. Als alternative Maßnahme wird die Pflanzung eines einzelnen Laubbaumes im Bereich der Tisch- Bank-Kombination für Kleinkinder vorgesehen, sofern die Bodenverhältnisse, die Platzverhältnisse und die sicherheitstechnischen Anforderungen dies zulassen. Dabei wird berücksichtigt, dass der Baum voraussichtlich lediglich in den Vormittagsstunden Schatten auf die Sitzgelegenheiten werfen würde und eine Beschattung der eigentlichen Spielbereiche hierdurch nicht erreicht wird. Die Verwaltung wird beauftragt, die Eignung des vorgesehenen Baumstandortes, sowie die hierfür entstehenden Kosten zu prüfen und die Maßnahme bei positivem Prüfungsergebnis im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel umzusetzen. Der Bürgermeister - Ingo Eßer - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: ________ Ja: ________ Nein: ________ Enthaltungen: ________ - 4 -

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