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Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Pflanzung von vier Bäumen auf dem Spielplatz Schlagstein; übergangsweise Errichtung von Sonnensegeln
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Gemeinde Kreuzau |
| Datum | 2026-12-08 geplant |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Gemeinde Kreuzau Vorlagen-Nr.: 215/2026
Kommunale Dienste - Frau Schmitz
BE: Herr Schmitz
Kreuzau, 22.10.2026
- öffentlicher Teil -
Sitzungsvorlage
für den
Ausschuss für Soziales und 12.11.2026
demographischen Wandel
Haupt- und Finanzausschuss 24.11.2026
Rat 08.12.2026
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Pflanzung von vier Bäumen auf dem
Spielplatz Schlagstein; übergangsweise Errichtung von Sonnensegeln
I. Sach- und Rechtslage:
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat mit Schreiben vom 31.08.2026 beantragt, auf dem
Spielplatz Schlagstein vier Bäume entsprechend der dem Antrag beigefügten Zeichnung zu
pflanzen. Bis diese eine ausreichende Beschattungswirkung erreichen, sollen während der
Sommermonate ergänzend Sonnensegel installiert werden. Die hierfür erforderlichen Mittel sollen
im Haushalt 2027 berücksichtigt werden.
Per Mitteilungsvorlage 191/2025 wurde dieser Antrag dem Rat vom 6.10.2026 gem. § 3 der
Geschäftsordnung des Rates bekanntgegeben und darauf hingewiesen, dass eine Vorberatung im
Fachausschuss erforderlich sei. Der Antrag nebst Begründung ist dieser Vorlage nochmals
beigefügt (Anlage 1).
Vorhandene Beschattung
Entgegen der Darstellung im Antrag sind die beiden vorhandenen Tisch-Bank-Kombinationen
bereits mit festen Überdachungen ausgestattet. Somit stehen den Spielplatzbesuchern bereits
beschattete Sitzmöglichkeiten zur Verfügung. Darüber hinaus befinden sich sowohl im älteren
Bereich des Spielplatzes als auch entlang des Ruruferradweges bereits mehrere Bäume, die für
eine umfangreiche Beschattung sorgen. Damit sind auf dem Spielplatz bereits größere schattige
Aufenthaltsbereiche vorhanden.
Eine zusätzliche Beschattung dieser Bereiche durch Bäume oder Sonnensegel würde daher nur
einen begrenzten Mehrwert bieten. Entscheidend wäre vielmehr, ob die bislang ungeschützten
Spielbereiche durch die beantragten Maßnahmen tatsächlich wirksam beschattet werden könnten.
Besondere Bodenverhältnisse
Der Spielplatz Schlagstein weist aufgrund der festgestellten Bodenbelastung besondere
Rahmenbedingung auf. Im Zusammenhang mit der Sanierung und Umgestaltung des Spielplatzes
waren weitgehende Maßnahmen erforderlich, um einen sicheren Spielbetrieb zu gewährleisten.
Die im Antrag vorgesehenen Baumstandorte befinden sich in einem belasteten Bereich. Für die
Herstellung der erforderlichen Pflanzgruben müsste in den vorhandenen Bodenaufbau eingegriffen
werden. Das dabei ausgehobene bleibelastete Erdreich wäre entsprechend den geltenden
abfallrechtlichen Vorgaben fachgerecht zu entsorgen und im Bereich der Pflanzgruben durch
geeigneten, unbelasteten Boden zu ersetzen. Darüber hinaus müsste sichergestellt werden, dass
die vorhandenen Sicherungsmaßnahmen durch die Pflanzarbeiten nicht beeinträchtigt werden und
auch langfristig kein Kontakt mit belastetem Bodenmaterial entstehen kann. Die Baumpflanzungen
wären somit mit einem erheblich höheren technischen und finanziellen Aufwand verbunden als
gewöhnliche Pflanzarbeiten.
Räumliche und sicherheitstechnische Einschränkungen
Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten steht für zusätzliche Baumpflanzungen an den vorgesehenen
Standorten kein ausreichender Platz zur Verfügung. Insbesondere ist der Grünstreifen zwischen der
Sandspielfläche und der angrenzenden Pflasterfläche mit den beiden überdachten Tisch-Bank-
Kombinationen zu schmal, um dort Bäume mit ausreichendem Wurzelraum anzupflanzen. Eine
Verlagerung der Baumstandorte in Richtung der Sandspielfläche würde zudem zu Konflikten mit den
nach DIN EN 1176 erforderlichen Fall- und Sicherheitsräumen der vorhandenen Spielgeräte führen.
Diese müssen von gefährlichen Hindernissen, insbesondere Baumstämmen, freigehalten werden.
Zwischen der Sandspielfläche und der Zaunanlage entlang des Brückenwegs steht lediglich ein etwa
1,00 m breiter Streifen zur Verfügung. Zwischen der Zaunanlage und der angrenzenden
Pflasterfläche beträgt der Abstand nur etwa 1,30 m. Beide Bereiche bieten keinen ausreichenden
Platz für die Entwicklung eines Baumes mit entsprechendem Wurzelraum. Darüber hinaus ist zu
berücksichtigen, dass Bäume in unmittelbarer Nähe der Zaunanlage als Kletterhilfe genutzt werden
könnten. Aus Sicht der Verwaltung sind die im Antrag vorgesehenen Baumstandorte daher aufgrund
der Platzverhältnisse und der sicherheitstechnischen Anforderungen nicht geeignet.
Sonnenverlauf und Beschattungswirkung
Die im Antrag vorgeschlagenen Baumstandorte sind auch hinsichtlich ihrer Beschattungswirkung
nur bedingt geeignet. In den Morgenstunden würden die Bäume ihren Schatten überwiegend in
westliche Richtung und damit teilweise auf die Sandspielfläche werfen. Am Nachmittag und Abend
würde sich die Schattenwirkung zunehmend in Richtung der vorhandenen Sitzgelegenheiten
verlagern. Diese sind jedoch bereits mit festen Überdachungen ausgestattet, sodass eine
zusätzliche Beschattung dort nur einen geringen Mehrwert bieten würde. Eine entsprechende Grafik
hierzu ist als Anlage beigefügt (Anlage 2).
Sonnensegel als Übergangslösung
Aus dem Antrag geht nicht genau hervor, welcher Bereich des Spielplatzes durch die vorgesehenen
Sonnensegel konkret beschattet werden soll. Unabhängig davon sind die Möglichkeiten zur
Errichtung von Sonnensegeln aufgrund der örtlichen Gegebenheiten erheblich eingeschränkt. Die
erforderlichen Befestigungspfosten und Fundamente müssten außerhalb der nach DIN EN 1176
vorgeschriebenen Fall- und Sicherheitsräume der vorhandenen Spielgeräte angeordnet werden.
Aufgrund der beengten Platzverhältnisse stehen hierfür in den betreffenden Bereichen jedoch keine
geeigneten Standorte zur Verfügung.
Hinzu kommt auch hier die nachgewiesene Bleibelastung des Bodens. Für die Herstellung der
Fundamente wären Eingriffe in den belasteten Boden erforderlich. Das dabei anfallende
kontaminierte Erdreich müsste fachgerecht ausgebaut und entsorgt werden. Anschließend wären
die betroffenen Flächen unter Berücksichtigung der vorhandenen Sicherungsmaßnahmen
wiederherzustellen.
Neben den eigentlichen Anschaffungs- und Montagekosten der Sonnensegel würden somit
zusätzliche Kosten für Erdarbeiten, Entsorgung und Wiederherstellung entstehen. Mit einer solchen
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Anlage sind über die gesamte Nutzungsdauer zusätzliche Betreiber- und
Unterhaltungsaufwendungen verbunden.
Da die Sonnensegel lediglich als Übergangslösung vorgesehen sind, ist zudem fraglich, ob dieser
erhebliche Aufwand wirtschaftlich vertretbar wäre.
Mögliche Alternative
Als Kompromiss zu den beantragten vier Baumpflanzungen wird vorgeschlagen, einen einzelnen
Laubbaum im Bereich der Tisch-Bank-Kombination für Kleinkinder zu pflanzen. Dieser könnte
insbesondere in den Vormittagsstunden zusätzlichen Schatten auf die dortigen Sitzgelegenheiten
werfen und damit die Aufenthaltsqualität verbessern. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass sich
die Beschattungswirkung aufgrund des Sonnenverlaufs im Wesentlichen auf die Vormittagsstunden
beschränken würde. Eine wirksame Beschattung der eigentlichen Spielbereiche wäre durch diesen
Baum nicht zu erwarten.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Die beantragten Maßnahmen wären sowohl mit einmaligen Investitionskosten als auch mit
laufenden Folgekosten verbunden. Bei den Baumpflanzungen wären neben den Kosten für die
Bäume und die Pflanzarbeiten insbesondere die Herstellung geeigneter Wurzelräume, der
Umgang mit dem belasteten Boden sowie die anschließende Anwuchs- und Entwicklungspflege zu
berücksichtigen. Bei Sonnensegeln entstehen neben den Anschaffungs- und Montagekosten
weitere Aufwendungen für die erforderlichen Tragkonstruktionen und Fundamente, sowie für
Kontrolle, Wartung, Reinigung und gegebenenfalls saisonale Montage und Demontage. Hinzu
kommen mögliche Reparatur- und Ersatzbeschaffungskosten, wobei auch das am Standort
bestehende erhöhte Vandalismusrisiko zu berücksichtigen ist. Konkrete Angebote liegen derzeit
nicht vor. Nach einer ersten überschlägigen Einschätzung ist für eine entsprechend robuste
Sonnensegelanlage einschließlich Tragkonstruktion, Fundamentierung und Montage mit Kosten
von etwa 18.000 € bis 20.000 € zu rechnen. Aufgrund der besonderen Bodenverhältnisse können
weitere, derzeit nicht bezifferbare Kosten entstehen. Da weder die konkret zubeschattende Fläche
noch die erforderliche Ausführung feststehen, ist eine belastbare Kostenschätzung derzeit nicht
möglich. Entsprechende Haushaltsmittel sind im Haushaltsentwurf 2027 nicht vorgesehen.
Ein weiterer Aspekt ist der zusätzliche Personalaufwand, der mit dem Betrieb von Sonnensegeln
verbunden wäre. Insbesondere bei plötzlich auftretendem Sturm oder Unwetter müssten die
Sonnensegel gegebenenfalls kurzfristig abgenommen oder gesichert werden, um Schäden und
Gefährdungen zu vermeiden. Da solche Wetterereignisse auch außerhalb der regulären
Arbeitszeiten sowie an Wochenenden und Feiertagen auftreten können, müsste eine
entsprechende Erreichbarkeit und kurzfristige Einsatzbereitschaft sichergestellt werden. Dies kann
durch die vorhandenen Spielplatzwarte im Rahmen ihrer regulären Tätigkeit nicht gewährleistet
werden. Der hierfür erforderliche zusätzliche organisatorische und personelle Aufwand wäre daher
ebenfalls bei der Bewertung der Wirtschaftlichkeit und Umsetzbarkeit zu berücksichtigen.
III. Beschlussvorschlag:
Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Pflanzung von vier Bäumen auf dem Spielplatz
Schlagstein sowie auf übergangsweise Errichtung von Sonnensegeln wird zur Kenntnis genommen.
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Aufgrund der besonderen Bodenverhältnisse, der beengten Platzverhältnisse sowie der
einzuhaltenden Sicherheitsbereiche der vorhandenen Spielgeräte wird von einer Umsetzung der
beantragten Maßnahmen in der vorliegenden Form abgesehen.
Als alternative Maßnahme wird die Pflanzung eines einzelnen Laubbaumes im Bereich der Tisch-
Bank-Kombination für Kleinkinder vorgesehen, sofern die Bodenverhältnisse, die Platzverhältnisse
und die sicherheitstechnischen Anforderungen dies zulassen. Dabei wird berücksichtigt, dass der
Baum voraussichtlich lediglich in den Vormittagsstunden Schatten auf die Sitzgelegenheiten werfen
würde und eine Beschattung der eigentlichen Spielbereiche hierdurch nicht erreicht wird.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Eignung des vorgesehenen Baumstandortes, sowie die hierfür
entstehenden Kosten zu prüfen und die Maßnahme bei positivem Prüfungsergebnis im Rahmen der
verfügbaren Haushaltsmittel umzusetzen.
Der Bürgermeister
- Ingo Eßer -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig: ________
Ja: ________
Nein: ________
Enthaltungen: ________
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