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Gemeinsamer Antrag der Fraktionen von SPD, FWG und CDU zur Machbarkeitsstudie interkommunale Zusammenarbeit
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Gemeinde Calden |
| Datum | 2026-11-05 geplant |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Fraktionsantrag
- öffentlich -
FA-4/2026
Fachbereich
Federführendes Amt I/3 Vorzimmer
Gemeinde Calden
Antragsteller
Datum 15.10.2026
Beratungsfolge Termin Beratungsaktion
Haupt- und Finanzausschuss 02.11.2026 vorberatend
Gemeindevertretung der Gemeinde Calden 05.11.2026 beschließend
Gemeinsamer Antrag der Fraktionen von SPD, FWG und CDU zur Machbarkeitsstudie
interkommunale Zusammenarbeit
Sachdarstellung:
Die kommunalen Verwaltungen stehen seit einigen Jahren vor zunehmend größeren
Herausforderungen. Neben den bisherigen Aufgaben sind zahlreiche zusätzliche gesetzliche
Anforderungen und Aufgaben hinzugekommen. Deren Umsetzung bindet erhebliche personelle und
organisatorische Kapazitäten in den Verwaltungen.
Gleichzeitig hat sich die Ergebnis- und Finanzlage der Kommunen in den vergangenen Jahren weiter
verschlechtert. Dies gilt trotz gestiegener Abgabensätze, grundsätzlich guter wirtschaftlicher
Rahmenbedingungen sowie umfangreicher Zuweisungen und Zuwendungen des Landes. Von
dieser Entwicklung sind auch die Kommunen des Altkreises Hofgeismar betroffen.
Eine weitere wesentliche Herausforderung ist die zunehmende Schwierigkeit, ausscheidende
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch geeignete Fachkräfte zu ersetzen. Bereits heute können
zahlreiche Stellen im öffentlichen Dienst auf unterschiedlichen Ebenen nicht oder nur schwer besetzt
werden. Aufgrund der demografischen Entwicklung ist davon auszugehen, dass sich diese Situation
in den kommenden Jahren weiter verschärfen wird.
Der zunehmende Fachkräftemangel stellt damit auch die Kommunen vor die Frage, wie ihre
Leistungsfähigkeit langfristig sichergestellt werden kann. Nur wenn ausreichend qualifiziertes
Personal zur Verfügung steht, können die kommunalen Aufgaben dauerhaft und in der erforderlichen
Qualität erfüllt werden. Sollte es dem öffentlichen Sektor nicht gelingen, geeignete Instrumente zur
Bewältigung des Fachkräftemangels zu entwickeln, kann dies langfristig auch die Erfüllung
kommunaler Kernaufgaben beeinträchtigen. Nach einer aktuellen Analyse der Wirtschaftsprüfungs-
und Beratungsgesellschaft PwC Deutschland wird dem öffentlichen Sektor bis zum Jahr 2030
voraussichtlich rund eine Million Fachkräfte fehlen.
Vor diesem Hintergrund gewinnt die Interkommunale Zusammenarbeit (IKZ) zunehmend an
Bedeutung. Zahlreiche Kommunen streben bereits eine IKZ an oder haben entsprechende
Kooperationen erfolgreich umgesetzt.
Eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen Kommunen kann verschiedene Vorteile bieten. Dazu
gehören insbesondere eine stärkere Spezialisierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und damit
eine Verbesserung der Arbeitsergebnisse und der Qualität der Verwaltungsleistungen. Gleichzeitig
können durch die gemeinsame Erbringung von Verwaltungsleistungen Synergieeffekte erzielt und
finanzielle Aufwendungen im besten Fall reduziert werden. Im Idealfall lassen sich dadurch sowohl
die Qualität als auch die Wirtschaftlichkeit der Verwaltung verbessern.
Insbesondere für kleinere Städte und Gemeinden stellt sich jedoch die Frage, in welcher Form eine
IKZ gestaltet werden muss, um tatsächlich spürbare Vorteile zu erzielen. Eine lediglich punktuelle
Zusammenarbeit in einzelnen, wenigen Aufgabenbereichen wird voraussichtlich nur begrenzte
Verbesserungen ermöglichen. Dies liegt unter anderem daran, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
kleinerer Kommunalverwaltungen häufig ein sehr breites Aufgabenspektrum abdecken. Eine
weitergehende Spezialisierung und eine organisatorisch effektive Zusammenarbeit lassen sich unter
diesen Bedingungen nur eingeschränkt umsetzen.
Um die mit einer IKZ verbundenen Potenziale umfassender zu nutzen, kann daher eine
Zusammenarbeit in mehreren und zugleich breiter angelegten Aufgabenfeldern sinnvoll sein.
Dadurch könnten Aufbau- und Ablauforganisation der beteiligten Verwaltungen stärker aufeinander
abgestimmt und gemeinsame Strukturen geschaffen werden.
Eine mögliche weitergehende Organisationsform ist die Bildung eines
Gemeindeverwaltungsverbandes. Entsprechende Verbände wurden in Hessen in den vergangenen
Jahren bereits von mehreren Kommunen gegründet beziehungsweise befinden sich derzeit in der
Umsetzung.
Für die Kommunen im Altkreis Hofgeismar stellt sich daher die Frage, welche Form und welcher
Umfang einer interkommunalen Zusammenarbeit unter den örtlichen Gegebenheiten sinnvoll und
wirtschaftlich sind. Um die jeweiligen Vor- und Nachteile der unterschiedlichen Formen der
Zusammenarbeit belastbar zu ermitteln, soll eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben werden.
Dabei sollen sowohl eine bereichsweise IKZ als auch eine weitergehende Zusammenarbeit bis hin
zur Bildung eines Gemeindeverwaltungsverbandes untersucht werden.
Eine solche Machbarkeitsstudie wird durch das Hessische Ministerium des Innern, für Sicherheit
und Heimatschutz (HMdI) gefördert. Nach den mit Vertretern des Ministeriums geführten
Gesprächen beträgt die Förderung für eine Untersuchung bis zur Ebene eines
Gemeindeverwaltungsverbandes bei zwei teilnehmenden Kommunen zunächst pauschal 30.000
Euro. Bei einer Beteiligung weiterer Kommunen erhöht sich die mögliche Zuwendung entsprechend.
Die endgültige Höhe der Förderung kann durch das HMdI erst festgelegt werden, wenn feststeht,
wie viele Kommunen an der Machbarkeitsstudie teilnehmen. Für den Fall einer Beteiligung
sämtlicher Kommunen des Altkreises Hofgeismar wurde eine Förderung in einer Größenordnung
von 60.000 bis 70.000 Euro in Aussicht gestellt. Durch die in Aussicht gestellte Förderung besteht
die Möglichkeit, einen Teil der Kosten der Machbarkeitsstudie abzudecken.
Mit der Machbarkeitsstudie soll somit eine fundierte Grundlage geschaffen werden, um die
unterschiedlichen Möglichkeiten einer engeren interkommunalen Zusammenarbeit zu bewerten und
auf dieser Grundlage über das weitere Vorgehen beraten und gegebenenfalls entscheiden zu
können.
Fraktionsantrag FA-4/2026 Seite 2 von 3
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung möge beschließen:
Es wird eine Machbarkeitsstudie zur Prüfung der Möglichkeiten einer engeren interkommunalen
Zusammenarbeit mit anderen Kommunen des Altkreises Hofgeismar in Auftrag gegeben.
Gegenstand der Machbarkeitsstudie sollen insbesondere die unterschiedlichen Formen der
Zusammenarbeit sein, von einer einfachen bzw. bereichsweisen Interkommunalen Zusammenarbeit
(IKZ) bis hin zur Bildung eines Gemeindeverwaltungsverbandes.
Die Machbarkeitsstudie soll insbesondere die mit den jeweiligen Formen der Zusammenarbeit
verbundenen rechtlichen, organisatorischen und wirtschaftlichen Vor- und Nachteile für die
beteiligten Kommunen darstellen.
Die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie sollen den kommunalen Gremien als vertiefende
Diskussions- und gegebenenfalls Entscheidungsgrundlage für die weitere Entwicklung der
interkommunalen Zusammenarbeit dienen.
Die Gemeindevertretung erteilt dem Gemeindevorstand der Gemeinde Calden die Genehmigung,
dem Magistrat der Stadt Hofgeismar das Recht zu erteilen, den Förderantrag stellvertretend beim
Hessischen Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz (HMdI) für die o.g.
Machbarkeitsstudie zu stellen, nachdem in allen mitmachenden Nachbarkommunen des Altkreises
Hofgeismar der positive Beschluss gefasst wurde.
Anlage(n):
1. Gemeinsamer Antrag IKZ
Fraktionsantrag FA-4/2026 Seite 3 von 3
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