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Nutzungsänderung einer bestehenden Gewerbehalle von einer Eisproduktion zu einem Fachhandel für Baustoffe und Bauelemente mit Ausstellung, Lagerhaltung, Beratung und Verkauf
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Rösrath |
| Datum | 2026-09-07 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
Kennung: öffentlich
Drucksachennummer: 223/2026
Aktenzeichen: 21199/2026 ml
Fachbereich: FB 4 - Planen, Bauen, Umwelt, Mobilität
Datum: 17.08.2026
Beratungsfolge
Gremium Termin
Ausschuss für Stadtentwicklung, Planung und Verkehr 07.09.2026
Betreff:
Nutzungsänderung einer bestehenden Gewerbehalle von einer Eisproduktion zu einem
Fachhandel für Baustoffe und Bauelemente mit Ausstellung, Lagerhaltung, Beratung und
Verkauf
Beschlussvorschlag:
Dem Vorhaben wird zugestimmt.
Erläuterungen:
Der Antragsteller beantragt die Nutzugsänderung einer bestehenden Gewerbehalle von einer
Eisproduktion in einen Fachhandel für Baustoffe und Bauelemente mit Lager, Verkauf und
Musterausstellung auf dem Grundstück Hans-Böckler-Straße, Gemarkung Hasbach, Flur 5,
Flurstücke 185, 186, 193, 194, 256 und 258.
Das beantragte Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans 25/II „Gewerbegebiet
Scharrenbroich Süd“, 2. Änderung. Die planungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens richtet sich
somit nach § 30 Abs. 1 BauGB „Zulässigkeit von Vorhaben im Geltungsbereich eines
Bebauungsplans“.
Der Bebauungsplan weist für diesen Bereich ein Gewerbegebiet (GE) aus, in dem nur Betriebe oder
gleichartige Emittenten, die in den Abstandsklassen VI und VII des Abstandserlasses Nordrhein-
Westfalen von 1990 geführt werden, zulässig sind. Die geplante Nutzung kann diesen
Abstandsklassen zugeordnet werden und ist demnach gebietsverträglich. Auch alle übrigen
Festsetzungen werden vom Vorhaben eingehalten.
Die geplanten 6 Pkw-Stellplätze entsprechen den Vorgaben der Stellplatzsatzung und werden auf
dem Grundstück nachgewiesen.
Das Vorhaben ist demnach zulässig. Die Genehmigung muss erteilt werden.
Im Auftrag
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Yannick Steinbach Kerstin Frey
Bürgermeister Fachbereichsleitung
Anlage(n):
1. Anlage 01_Bauzeichnungen.pdf
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen ☐ ja ☒ nein
Die benötigten Mittel sind im Haushalt eingestellt ☐ ja ☒ nein
Betroffene Haushaltsjahre
Die Maßnahme verursacht Folgekosten in Höhe von _______,__ € ☐ einmalig ☐ jährlich
Auswirkungen für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat Relevanz für den Klimaschutz
☐ keine ☐ positiv ☐ negativ ☒ nicht eindeutig
Die Maßnahme lässt negative Auswirkungen auf folgende Parameter erwarten
☐ Wasserhaushalt ☐ Kleinklima ☐ Fauna u. Flora ☐ Hochwasserschutz
Die Maßnahme hat Relevanz für die Bewusstseinsstärkung/Öffentlichkeitsarbeit im Sinne des
Klimaschutzes
☐ keine ☐ positiv ☐ negativ ☒ nicht eindeutig
Gegebenenfalls kurze Erläuterung der Einstufung und möglicher Kompensationsmaßnahmen
Beschlussvorlage 223/2026 Seite 2 von 2
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