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Nutzungsänderung einer bestehenden Gewerbehalle von einer Eisproduktion zu einem Fachhandel für Baustoffe und Bauelemente mit Ausstellung, Lagerhaltung, Beratung und Verkauf

Angenommen
TypAntrag
GemeindeRösrath
Datum2026-09-07
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Der Bürgermeister Beschlussvorlage Kennung: öffentlich Drucksachennummer: 223/2026 Aktenzeichen: 21199/2026 ml Fachbereich: FB 4 - Planen, Bauen, Umwelt, Mobilität Datum: 17.08.2026 Beratungsfolge Gremium Termin Ausschuss für Stadtentwicklung, Planung und Verkehr 07.09.2026 Betreff: Nutzungsänderung einer bestehenden Gewerbehalle von einer Eisproduktion zu einem Fachhandel für Baustoffe und Bauelemente mit Ausstellung, Lagerhaltung, Beratung und Verkauf Beschlussvorschlag: Dem Vorhaben wird zugestimmt. Erläuterungen: Der Antragsteller beantragt die Nutzugsänderung einer bestehenden Gewerbehalle von einer Eisproduktion in einen Fachhandel für Baustoffe und Bauelemente mit Lager, Verkauf und Musterausstellung auf dem Grundstück Hans-Böckler-Straße, Gemarkung Hasbach, Flur 5, Flurstücke 185, 186, 193, 194, 256 und 258. Das beantragte Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans 25/II „Gewerbegebiet Scharrenbroich Süd“, 2. Änderung. Die planungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens richtet sich somit nach § 30 Abs. 1 BauGB „Zulässigkeit von Vorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplans“. Der Bebauungsplan weist für diesen Bereich ein Gewerbegebiet (GE) aus, in dem nur Betriebe oder gleichartige Emittenten, die in den Abstandsklassen VI und VII des Abstandserlasses Nordrhein- Westfalen von 1990 geführt werden, zulässig sind. Die geplante Nutzung kann diesen Abstandsklassen zugeordnet werden und ist demnach gebietsverträglich. Auch alle übrigen Festsetzungen werden vom Vorhaben eingehalten. Die geplanten 6 Pkw-Stellplätze entsprechen den Vorgaben der Stellplatzsatzung und werden auf dem Grundstück nachgewiesen. Das Vorhaben ist demnach zulässig. Die Genehmigung muss erteilt werden. Im Auftrag Seite 1 von 2 Yannick Steinbach Kerstin Frey Bürgermeister Fachbereichsleitung Anlage(n): 1. Anlage 01_Bauzeichnungen.pdf Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen ☐ ja ☒ nein Die benötigten Mittel sind im Haushalt eingestellt ☐ ja ☒ nein Betroffene Haushaltsjahre Die Maßnahme verursacht Folgekosten in Höhe von _______,__ € ☐ einmalig ☐ jährlich Auswirkungen für den Klimaschutz Die Maßnahme hat Relevanz für den Klimaschutz ☐ keine ☐ positiv ☐ negativ ☒ nicht eindeutig Die Maßnahme lässt negative Auswirkungen auf folgende Parameter erwarten ☐ Wasserhaushalt ☐ Kleinklima ☐ Fauna u. Flora ☐ Hochwasserschutz Die Maßnahme hat Relevanz für die Bewusstseinsstärkung/Öffentlichkeitsarbeit im Sinne des Klimaschutzes ☐ keine ☐ positiv ☐ negativ ☒ nicht eindeutig Gegebenenfalls kurze Erläuterung der Einstufung und möglicher Kompensationsmaßnahmen Beschlussvorlage 223/2026 Seite 2 von 2

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