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Prüfung und Einführung einer Videoüberwachung am Bahnhof Pfungstadt Antrag der FW-Fraktion vom 03.08.2026

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindePfungstadt
Datum2026-10-29
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Antragsvorlage Antragsteller: FW-Fraktion Drucks.-Nr. 119/2026 Datum: 05.08.2026 Anlage(n): Beratungsfolge: Termin Stadtverordnetenversammlung 24.08.2026 Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss 17.09.2026 Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss 29.10.2026 Stadtverordnetenversammlung 09.11.2026 Prüfung und Einführung einer Videoüberwachung am Bahnhof Pfungstadt Antrag der FW-Fraktion vom 03.08.2026 Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Der Magistrat wird beauftragt, die Einführung einer Videoüberwachung am Bahnhof Pfungstadt zu prüfen und – soweit die rechtlichen und technischen Voraussetzungen erfüllt sind – umzusetzen. 2. Hierzu sind insbesondere Gespräche mit der Polizei, den zuständigen Eisenbahninfrastrukturunternehmen sowie den Datenschutzbehörden zu führen, um Zuständigkeiten, rechtliche Voraussetzungen, technische Anforderungen und Finanzierungsmöglichkeiten zu klären. 3. Der Magistrat legt der Stadtverordnetenversammlung spätestens innerhalb von sechs Monaten einen Bericht vor, der insbesondere folgende Punkte enthält: • die rechtlichen Voraussetzungen für eine Videoüberwachung, • die Zuständigkeiten der beteiligten Stellen • geeignete Standorte für Kameras, • die voraussichtlichen Investitions- und Betriebskosten, • mögliche Förderprogramme sowie • einen Zeitplan für die Umsetzung. Problembeschreibung/Begründung: Der Bahnhof Pfungstadt ist ein wichtiger Verkehrsknotenpunkt für Pendlerinnen und Pendler sowie Besucherinnen und Besucher der Stadt. In den vergangenen Jahren wurde wiederholt über Vandalismus, Sachbeschädigungen, Verschmutzungen und ein vermindertes Sicherheitsgefühl im Bereich des Bahnhofs berichtet. Eine datenschutzkonforme Videoüberwachung kann dazu beitragen, Straftaten und Sachbeschädigungen zu verhindern, das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung zu stärken und die Aufklärung von Straftaten zu unterstützen. Ziel ist es, eine rechtssichere und verhältnismäßige Lösung zu entwickeln, die sowohl den Sicherheitsinteressen der Bürgerinnen und Bürger als auch den Anforderungen des Datenschutzes gerecht wird.

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