Startseite › Kreuztal › Antrag

Antrag der UWG-Fraktion: Prüfung und perspektivische Beantragung einer dritten Eingangsklasse an der Realschule Kreuztal gemäß § 82 SchulG NRW

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeKreuztal
Datum2026-10-14
DatenstufeNur Dokumente
QuelleQuelldokument herunterladen →

Dokument

Extrahierter Text

UWG...q. Unabhéngige Wahlergemeinschaft Kreuztal Rat der Stadt Kreuztal UNG Kreuztal / Claudia Groos [email protected] An 0171-7835453 Herrn Biirgermeister Kolodzig und Herrn Stadtrat Zoller Kreuztal, 12.04.2026 57223 Kreuztal Beschlussvorlage und Antrag Realschule Kreuztal Antrag Priifung und perspektivische Beantragung einer dritten Eingangsklasse an der Realschule Kreuztal gemaB § 82 SchulG NRW Sehr geehrter Herr Zoller, sehr geehrte Damen und Herren, unter Bezugnahme auf Thr Schreiben vom 25. Marz 2026 danken wir fiir die darin enthaltenen Ausfithrungen zu den schulrechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen im Zusammenhang mit der Ziigigkeit der Schulen im Schulzentrum Kreuztal. Wir nehmen zur Kenntnis, dass eine Anderung der Klassenbildung nach Abschluss des Anmeldeverfahrens rechtlich nicht zuldssig ist und dass fiir das Einschulungsjahr 2026 an der Realschule Kreuztal keine Mehrklassenbildung mehr erfolgen kann. Vor diesem Hintergrund passen wir unser urspriingliches Anliegen entsprechend an. Gleichwohl beantragen wir hiermit ausdriicklich die Priifung sowie die perspektivische Vorbereitung einer dritten Eingangsklasse an der Realschule Kreuztal fiir kiinftige Einschulungsjahrgénge, sofern sich ein entsprechender Bedarf abzeichnet und die gesetzlichen Voraussetzungen erfiillt sind. Gemaf? § 82 Schulgesetz NRW obliegt dem Schultrdger die Pflicht zur Schulentwicklungsplanung sowie zur Sicherstellung eines bedarfsgerechten, leistungsfahigen und wohnortnahen Schulangebots. Die Priifung schulorganisatorischer Mafnahmen, einschlieflich einer Mehrklassenbildung, ist Bestandteil dieser fortlaufenden Planung. UWG...q. Unabhéngige Wahlergemeinschaft Kreuztal Erganzend weisen wir darauf hin, dass in den Nachbarkommunen Hilchenbach und Siegen aufgrund hoher Nachfrage zum Sommer 2026 jeweils eine zusatzliche Eingangsklasse an den dortigen Realschulen eingerichtet werden soll. Diese Entwicklung ist im Rahmen der regionalen Schulentwicklungsplanung zu beriicksichtigen. Beschlussvorlage Beratungsfolge [”Schulausschuss - Beratung und Beschlussempfehlung [ORat der Stadt Kreuztal - Beschlussfassung Beschlussvorschlag Sachverhalt und Begriindung Die Stadt Kreuztal ist als Schultrager gemafd § 82 SchulG NRW verpflichtet, eine vorausschauende Schulentwicklungsplanung sicherzustellen. Die aktuelle regionale Entwicklung, insbesondere die zusatzliche Klassenbildung in den Nachbarkommunen Hilchenbach und Siegen, macht eine perspektivische Betrachtung der Ziigigkeit der Realschule Kreuztal erforderlich. Finanzielle Auswirkungen Der Beschluss hat zunichst keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen. Etwaige Kosten waren im Falle einer spateren konkreten Antragstellung gesondert darzustellen und zu beschlieRen. Mit freundlichen GriiBen Claudia Groos / Stellv.Fraktionsvorsitzende UWG Kreuztal

Text aus PDF extrahiert