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Antrag der UWG-Fraktion: Prüfung und perspektivische Beantragung einer dritten Eingangsklasse an der Realschule Kreuztal gemäß § 82 SchulG NRW
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Kreuztal |
| Datum | 2026-10-14 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
UWG...q.
Unabhéngige Wahlergemeinschaft Kreuztal
Rat der Stadt Kreuztal UNG
Kreuztal / Claudia Groos
[email protected]
An 0171-7835453
Herrn Biirgermeister Kolodzig und
Herrn Stadtrat Zoller
Kreuztal, 12.04.2026
57223 Kreuztal
Beschlussvorlage und Antrag Realschule Kreuztal
Antrag
Priifung und perspektivische Beantragung einer dritten Eingangsklasse an der
Realschule Kreuztal gemaB § 82 SchulG NRW
Sehr geehrter Herr Zoller, sehr geehrte Damen und Herren,
unter Bezugnahme auf Thr Schreiben vom 25. Marz 2026 danken wir fiir die darin
enthaltenen Ausfithrungen zu den schulrechtlichen und organisatorischen
Rahmenbedingungen im Zusammenhang mit der Ziigigkeit der Schulen im Schulzentrum
Kreuztal.
Wir nehmen zur Kenntnis, dass eine Anderung der Klassenbildung nach Abschluss des
Anmeldeverfahrens rechtlich nicht zuldssig ist und dass fiir das Einschulungsjahr 2026 an
der Realschule Kreuztal keine Mehrklassenbildung mehr erfolgen kann. Vor diesem
Hintergrund passen wir unser urspriingliches Anliegen entsprechend an.
Gleichwohl beantragen wir hiermit ausdriicklich die Priifung sowie die perspektivische
Vorbereitung einer dritten Eingangsklasse an der Realschule Kreuztal fiir kiinftige
Einschulungsjahrgénge, sofern sich ein entsprechender Bedarf abzeichnet und die
gesetzlichen Voraussetzungen erfiillt sind.
Gemaf? § 82 Schulgesetz NRW obliegt dem Schultrdger die Pflicht zur
Schulentwicklungsplanung sowie zur Sicherstellung eines bedarfsgerechten,
leistungsfahigen und wohnortnahen Schulangebots. Die Priifung schulorganisatorischer
Mafnahmen, einschlieflich einer Mehrklassenbildung, ist Bestandteil dieser fortlaufenden
Planung.
UWG...q.
Unabhéngige Wahlergemeinschaft Kreuztal
Erganzend weisen wir darauf hin, dass in den Nachbarkommunen Hilchenbach und Siegen
aufgrund hoher Nachfrage zum Sommer 2026 jeweils eine zusatzliche Eingangsklasse an
den dortigen Realschulen eingerichtet werden soll. Diese Entwicklung ist im Rahmen der
regionalen Schulentwicklungsplanung zu beriicksichtigen.
Beschlussvorlage
Beratungsfolge
[”Schulausschuss - Beratung und Beschlussempfehlung
[ORat der Stadt Kreuztal - Beschlussfassung
Beschlussvorschlag
Sachverhalt und Begriindung
Die Stadt Kreuztal ist als Schultrager gemafd § 82 SchulG NRW verpflichtet, eine
vorausschauende Schulentwicklungsplanung sicherzustellen. Die aktuelle regionale
Entwicklung, insbesondere die zusatzliche Klassenbildung in den Nachbarkommunen
Hilchenbach und Siegen, macht eine perspektivische Betrachtung der Ziigigkeit der
Realschule Kreuztal erforderlich.
Finanzielle Auswirkungen
Der Beschluss hat zunichst keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen. Etwaige
Kosten waren im Falle einer spateren konkreten Antragstellung gesondert darzustellen
und zu beschlieRen.
Mit freundlichen GriiBen
Claudia Groos / Stellv.Fraktionsvorsitzende UWG Kreuztal
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