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Beitritt zum Bundesprogramm "Demokratie leben!" - Partnerschaft für Demokratie; hier: Antrag Nr. XXIX/2026 an den Rat der Stadt Emmerich am Rhein

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeEmmerich am Rhein
Datum2026-09-29
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TOP ___________ Vorlagen-Nr. Datum BM.1 - 18 Antrag öffentlich 362/2026 14.09.2026 Betreff Beitritt zum Bundesprogramm "Demokratie leben!" - Partnerschaft für Demokratie; hier: Antrag Nr. XXIX/2026 an den Rat der Stadt Emmerich am Rhein Beratungsfolge Rat 29.09.2026 Beschlussvorschlag Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, den Antrag auf Grund aktuell nicht zur Verfü- gung stehender Fördermittel abzulehnen. BM.1 - 18 362/2026 Seite 1 von 2 Sachdarstellung Mit Schreiben vom 8. September 2026 beantragt die BGE-Fraktion die Beteiligung der Stadt Em- merich am Rhein am Bundesprogramm “Demokratie leben!“ - Programmbereich “Partnerschaften für Demokratie“. Der Antrag ist der Vorlage als Anlage 1 beigefügt. Die verwaltungsseitige Vorprüfung des Antrags hat ergeben, dass Projektförderungen durch das genannte Bundesprogramm grundsätzlich im Rahmen thematisch begrenzter Ausschreibungen, sogenannter „Interessenbekundungen“, vergeben werden. Laut Auskunft der zuständigen Regie- stelle beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben sind aktuell keine neuen In- teressenbekundungsverfahren im Rahmen des Programms geplant. Eine unmittelbare Förderung und eine Partizipation am Programmbereich „Partnerschaften für Demokratie“ ist somit im Moment nicht möglich. Die Regiestelle hat darauf hingewiesen, dass Informationen zu gegebenenfalls stattfindenden neuen Interessenbekundungsverfahren rechtzeitig auf der Programmseite veröffentlicht und im einschlägigen Newsletter zum Förderprogramm bekanntgegeben werden. Ob aber zukünftig über- haupt ein weiteres Verfahren für das Programm gestartet wird, ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht ab- sehbar. Die Stadtverwaltung Emmerich am Rhein ist für diesen Newsletter angemeldet und wird den Rat im Falle eines neuen Interessenbekundungsverfahrens möglichst rechtzeitig informieren. Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen Die Maßnahme hat keine finanz- und hauswirtschaftlichen Auswirkungen. Leitbild Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2. Claudia Lindlahr Bürgermeisterin Anlage/n: BM.1 - 18 362/2026 Antrag Nr. XXIX/2026 an den Rat der Stadt Emmerich am Rhein Antrag BM.1 - 18 362/2026 Seite 2 von 2

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