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Beitritt zum Bundesprogramm "Demokratie leben!" - Partnerschaft für Demokratie; hier: Antrag Nr. XXIX/2026 an den Rat der Stadt Emmerich am Rhein
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Emmerich am Rhein |
| Datum | 2026-09-29 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
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Vorlagen-Nr. Datum
BM.1 - 18
Antrag öffentlich 362/2026 14.09.2026
Betreff
Beitritt zum Bundesprogramm "Demokratie leben!" - Partnerschaft für Demokratie;
hier: Antrag Nr. XXIX/2026 an den Rat der Stadt Emmerich am Rhein
Beratungsfolge
Rat 29.09.2026
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, den Antrag auf Grund aktuell nicht zur Verfü-
gung stehender Fördermittel abzulehnen.
BM.1 - 18 362/2026 Seite 1 von 2
Sachdarstellung
Mit Schreiben vom 8. September 2026 beantragt die BGE-Fraktion die Beteiligung der Stadt Em-
merich am Rhein am Bundesprogramm “Demokratie leben!“ - Programmbereich “Partnerschaften
für Demokratie“.
Der Antrag ist der Vorlage als Anlage 1 beigefügt.
Die verwaltungsseitige Vorprüfung des Antrags hat ergeben, dass Projektförderungen durch das
genannte Bundesprogramm grundsätzlich im Rahmen thematisch begrenzter Ausschreibungen,
sogenannter „Interessenbekundungen“, vergeben werden. Laut Auskunft der zuständigen Regie-
stelle beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben sind aktuell keine neuen In-
teressenbekundungsverfahren im Rahmen des Programms geplant. Eine unmittelbare Förderung
und eine Partizipation am Programmbereich „Partnerschaften für Demokratie“ ist somit im Moment
nicht möglich.
Die Regiestelle hat darauf hingewiesen, dass Informationen zu gegebenenfalls stattfindenden
neuen Interessenbekundungsverfahren rechtzeitig auf der Programmseite veröffentlicht und im
einschlägigen Newsletter zum Förderprogramm bekanntgegeben werden. Ob aber zukünftig über-
haupt ein weiteres Verfahren für das Programm gestartet wird, ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht ab-
sehbar. Die Stadtverwaltung Emmerich am Rhein ist für diesen Newsletter angemeldet und wird
den Rat im Falle eines neuen Interessenbekundungsverfahrens möglichst rechtzeitig informieren.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen
Die Maßnahme hat keine finanz- und hauswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild
Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.
Claudia Lindlahr
Bürgermeisterin
Anlage/n:
BM.1 - 18 362/2026 Antrag Nr. XXIX/2026 an den Rat der Stadt Emmerich am Rhein
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