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Wiederwahl des Schiedsmannes Dr. Albert Noll
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Dinslaken |
| Datum | 2026-10-06 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
STADT DINSLAKEN
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
Vorlage-Nr. 249/2026
- öffentlich - Datum: 13.08.2026
Geschäftsbereich Bürgerservice,
Fachdienst
Recht, Ordnung
bearbeitet von Christiane Wenzel
Beratungsfolge Termin Beratungsaktion
Haupt- und Finanzausschuss 28.09.2026 vorberatend
Stadtrat 06.10.2026 beschließend
Betreff: Wiederwahl des Schiedsmannes Dr. Albert Noll
Finanzielle Auswirkungen: Ja, siehe Punkt II
Mittel stehen zur Verfügung: Ja
Beschlussvorschlag
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt, der Rat beschließt, Herr Dr. Albert Noll, Nibelungen-
straße 62, 46537 Dinslaken, Schiedsamtsbezirk II, für eine weitere Amtszeit von fünf Jahren
(01/2027 bis 01/2032) zu wählen.
In Vertretung
Simon Panke Achim Thomae
Erster Beigeordneter
Stadtkämmerer
Drucksache 249/2026 Seite - 2 -
I. Sachliche Darstellung
Gem. § 3 des Gesetzes über das Schiedsamt in den Gemeinden des Landes NRW (Schiedsamts-
gesetz - SchAG NRW) wählt der Rat die Schiedsperson für 5 Jahre. Eine Wiederwahl ist zulässig.
Herr Dr. Albert Noll übt dieses Amt seit dem 11.01.2017 aus und ist für den Bereich II in Dinslaken
zuständig. Seine Amtszeit läuft am 12.01.2027 ab. Am 13.08.2026 hat Herr Dr. Noll erklärt, dass er
für eine weitere Amtszeit von fünf Jahren das Amt des Schiedsmannes gerne ausüben möchte. Die
Schiedsamtstätigkeit ist ehrenamtlich. Gem. § 12 SchAG hat die Gemeinde die Sachkosten zu tra-
gen. Den Schiedsamtspersonen wird eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 120 € pro Monat
gezahlt (Vorlage Nr. 583/2015). Gleichzeitig erhalten Die Schiedspersonen für die Bereitstellung der
Sprechzimmer eine Entschädigung in Höhe von 40,00 € pro Fall. Die für das Güteverfahren erhobe-
nen Gebühren fließen den Schiedspersonen und der Stadt zu gleichen Teilen zu. Die anteiligen
Gebühren sind entsprechend zu vereinnahmen.
II. Finanzielle Auswirkungen
Die Mittel für das Schiedsamt werden unter dem Sachkonto 54210000 / PSP-Element
1.100.01.10.01.03 und 43110000 / PSP-Element 1.100.01.10.01.03 geführt und sind bereits im
Haushaltsplanentwurf eingestellt.
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