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Beratende Mitgliedschaft eines fraktionslosen Ratsmitglieds im Haupt- und Finanzausschuss

Angenommen
TypAntrag
GemeindeDinslaken
Datum2026-10-06
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STADT DINSLAKEN Der Bürgermeister Beschlussvorlage Vorlage-Nr. 263/2026 - öffentlich - Datum: 24.08.2026 Büro des Rates und des Bürgermeis- Fachdienst ters bearbeitet von Jana Staudt Beratungsfolge Termin Beratungsaktion Haupt- und Finanzausschuss 28.09.2026 vorberatend Stadtrat 06.10.2026 beschließend Betreff: Beratende Mitgliedschaft eines fraktionslosen Ratsmitglieds im Haupt- und Finanz- ausschuss Finanzielle Auswirkungen: Nein Mittel stehen zur Verfügung: Beschlussvorschlag Der HAFA empfiehlt, der Rat beschließt, Herrn Dieter Holthaus, fraktionsloses Mitglied des Rates, gemäß § 58 Abs. 1 S. 11 GO NRW zum Mitglied des Haupt- und Finanzausschusses zu bestellen. Herr Dieter Holthaus wirkt im Haupt- und Finanzausschuss mit beratender Stimme mit. Bei der Zu- sammensetzung und der Berechnung der Beschlussfähigkeit des Ausschusses wird er nicht mitge- zählt. Simon Panke Drucksache 263/2026 Seite - 2 - I. Sachliche Darstellung Nach § 58 Abs. 1 S. 11 GO NRW hat ein Ratsmitglied das Recht, mindestens einem der Aus- schüsse als Mitglied mit beratender Stimme anzugehören. Von diesem Recht macht der fraktions- lose Stadtverordnete Dieter Holthaus mit seiner Anfrage vom 19.08.2026 Gebrauch. Er begehrt auf Grundlage der vorgenannten Vorschrift vom Rat zum Mitglied im Haupt- und Finanzausschuss be- stellt zu werden. Der Rat ist verpflichtet, die Bestellung vorzunehmen. Sie erfolgt durch Mehrheitsbeschluss ent- sprechend § 50 Abs. 2 GO NRW. Alle Ratsmitglieder sind gehalten, an der Bestellung mitzuwirken. Die Mitwirkung kann durch aktive Zustimmung oder durch Stimmenthaltung erfolgen. (Vergleiche OVG Münster Beschl. v. 18.2.2026 – 15 B 167/26.) II. Finanzielle Auswirkungen Keine.

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