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Beratende Mitgliedschaft eines fraktionslosen Ratsmitglieds im Haupt- und Finanzausschuss
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Dinslaken |
| Datum | 2026-10-06 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
STADT DINSLAKEN
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
Vorlage-Nr. 263/2026
- öffentlich - Datum: 24.08.2026
Büro des Rates und des Bürgermeis-
Fachdienst
ters
bearbeitet von Jana Staudt
Beratungsfolge Termin Beratungsaktion
Haupt- und Finanzausschuss 28.09.2026 vorberatend
Stadtrat 06.10.2026 beschließend
Betreff: Beratende Mitgliedschaft eines fraktionslosen Ratsmitglieds im Haupt- und Finanz-
ausschuss
Finanzielle Auswirkungen: Nein
Mittel stehen zur Verfügung:
Beschlussvorschlag
Der HAFA empfiehlt, der Rat beschließt, Herrn Dieter Holthaus, fraktionsloses Mitglied des Rates,
gemäß § 58 Abs. 1 S. 11 GO NRW zum Mitglied des Haupt- und Finanzausschusses zu bestellen.
Herr Dieter Holthaus wirkt im Haupt- und Finanzausschuss mit beratender Stimme mit. Bei der Zu-
sammensetzung und der Berechnung der Beschlussfähigkeit des Ausschusses wird er nicht mitge-
zählt.
Simon Panke
Drucksache 263/2026 Seite - 2 -
I. Sachliche Darstellung
Nach § 58 Abs. 1 S. 11 GO NRW hat ein Ratsmitglied das Recht, mindestens einem der Aus-
schüsse als Mitglied mit beratender Stimme anzugehören. Von diesem Recht macht der fraktions-
lose Stadtverordnete Dieter Holthaus mit seiner Anfrage vom 19.08.2026 Gebrauch. Er begehrt auf
Grundlage der vorgenannten Vorschrift vom Rat zum Mitglied im Haupt- und Finanzausschuss be-
stellt zu werden.
Der Rat ist verpflichtet, die Bestellung vorzunehmen. Sie erfolgt durch Mehrheitsbeschluss ent-
sprechend § 50 Abs. 2 GO NRW. Alle Ratsmitglieder sind gehalten, an der Bestellung mitzuwirken.
Die Mitwirkung kann durch aktive Zustimmung oder durch Stimmenthaltung erfolgen. (Vergleiche
OVG Münster Beschl. v. 18.2.2026 – 15 B 167/26.)
II. Finanzielle Auswirkungen
Keine.
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