Startseite › Dinslaken › Antrag
Änderung der Ehrenordnung des Rates der Stadt Dinslaken
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Dinslaken |
| Datum | 2026-10-06 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
STADT DINSLAKEN
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
Vorlage-Nr. 278/2026
- öffentlich - Datum: 09.09.2026
Büro des Rates und des Bürgermeis-
Fachdienst
ters
bearbeitet von Andreas Klodt
Beratungsfolge Termin Beratungsaktion
Haupt- und Finanzausschuss 28.09.2026 vorberatend
Stadtrat 06.10.2026 beschließend
Betreff: Änderung der Ehrenordnung des Rates der Stadt Dinslaken
Finanzielle Auswirkungen: Nein
Mittel stehen zur Verfügung:
Beschlussvorschlag
Der HAFA empfiehlt, der Rat beschließt die 1. Änderung der Ehrenordnung des Rates der Stadt
Dinslaken in der in Anlage 1 ersichtlichen Fassung. Anlage 1 ist Bestandteil des Beschlusses.
Simon Panke
Drucksache 278/2026 Seite - 2 -
I. Sachliche Darstellung
In der Ehrenordnung des Rates der Stadt Dinslaken sind folgende Änderungen erforderlich:
In § 1 Abs. 1 wird die Pflicht der Angabe der Adresse von Ziffer 1 in Ziffer 2 verschoben. Die aufgrund
von Ziffer 2 gemachten Angaben sind gemäß § 2 nicht zwingend zu veröffentlichen. Durch die Ver-
schiebung wird die Veröffentlichung der Privatadressen vermieden. Die verpflichtende Veröffentli-
chung ist nicht mehr angemessen. Die Erreichbarkeit lässt sich uneingeschränkt durch andere Wege
sicherstellen.
Die Ziffer 10 des § 1 Abs. 1 entfällt ersatzlos. Die Auskunftspflichten des § 1 beruhen auf den gemäß
§ 7 KorruptionsbG erforderlichen Angaben. Dieser verlangt die Angabe der Höhe der Aufwandsent-
schädigungen und/oder Sitzungsgelder, die in Aufsichts- und Verwaltungsräten und sonstigen Or-
ganen wirtschaftlicher Unternehmen bezogen werden, jedoch nicht. Die Streichung stellt eine admi-
nistrative Erleichterung dar. Alle gesetzlich notwendigen Angaben werden weiterhin vollständig er-
fasst.
Infolgedessen entfällt auch die in § 1 Abs. 3 erforderliche jährliche Aufstellung an den Bürgermeister.
Auch § 2 Abs. 1 wird entsprechend angepasst, indem die Ziffer 10 aus der Auflistung gestrichen
wird.
In § 2 Abs. 1 wird die Veröffentlichung spezifischer dargestellt. Statt der Angabe, dass die Veröffent-
lichung der Auskünfte auf der Homepage stattfindet, wird jetzt genauer angegeben, dass die Aus-
künfte über das Ratsinformationssystem der Stadt zu finden sind. Dies dient der Übersichtlichkeit
und der Genauigkeit.
II. Finanzielle Auswirkungen
Keine.
Text aus PDF extrahiert