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Änderung der Ehrenordnung des Rates der Stadt Dinslaken

Angenommen
TypAntrag
GemeindeDinslaken
Datum2026-10-06
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STADT DINSLAKEN Der Bürgermeister Beschlussvorlage Vorlage-Nr. 278/2026 - öffentlich - Datum: 09.09.2026 Büro des Rates und des Bürgermeis- Fachdienst ters bearbeitet von Andreas Klodt Beratungsfolge Termin Beratungsaktion Haupt- und Finanzausschuss 28.09.2026 vorberatend Stadtrat 06.10.2026 beschließend Betreff: Änderung der Ehrenordnung des Rates der Stadt Dinslaken Finanzielle Auswirkungen: Nein Mittel stehen zur Verfügung: Beschlussvorschlag Der HAFA empfiehlt, der Rat beschließt die 1. Änderung der Ehrenordnung des Rates der Stadt Dinslaken in der in Anlage 1 ersichtlichen Fassung. Anlage 1 ist Bestandteil des Beschlusses. Simon Panke Drucksache 278/2026 Seite - 2 - I. Sachliche Darstellung In der Ehrenordnung des Rates der Stadt Dinslaken sind folgende Änderungen erforderlich: In § 1 Abs. 1 wird die Pflicht der Angabe der Adresse von Ziffer 1 in Ziffer 2 verschoben. Die aufgrund von Ziffer 2 gemachten Angaben sind gemäß § 2 nicht zwingend zu veröffentlichen. Durch die Ver- schiebung wird die Veröffentlichung der Privatadressen vermieden. Die verpflichtende Veröffentli- chung ist nicht mehr angemessen. Die Erreichbarkeit lässt sich uneingeschränkt durch andere Wege sicherstellen. Die Ziffer 10 des § 1 Abs. 1 entfällt ersatzlos. Die Auskunftspflichten des § 1 beruhen auf den gemäß § 7 KorruptionsbG erforderlichen Angaben. Dieser verlangt die Angabe der Höhe der Aufwandsent- schädigungen und/oder Sitzungsgelder, die in Aufsichts- und Verwaltungsräten und sonstigen Or- ganen wirtschaftlicher Unternehmen bezogen werden, jedoch nicht. Die Streichung stellt eine admi- nistrative Erleichterung dar. Alle gesetzlich notwendigen Angaben werden weiterhin vollständig er- fasst. Infolgedessen entfällt auch die in § 1 Abs. 3 erforderliche jährliche Aufstellung an den Bürgermeister. Auch § 2 Abs. 1 wird entsprechend angepasst, indem die Ziffer 10 aus der Auflistung gestrichen wird. In § 2 Abs. 1 wird die Veröffentlichung spezifischer dargestellt. Statt der Angabe, dass die Veröffent- lichung der Auskünfte auf der Homepage stattfindet, wird jetzt genauer angegeben, dass die Aus- künfte über das Ratsinformationssystem der Stadt zu finden sind. Dies dient der Übersichtlichkeit und der Genauigkeit. II. Finanzielle Auswirkungen Keine.

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