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Beratung und Beschlussfassung über Verschiebung des Sockelbeitrages zum Kinderschutz-Zentrum Westküste sowie Tarifanpassung um 2,5 % für die Jahre 2027-2029

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TypAntrag
GemeindeAmt Pellworm
Datum2026-10-01
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V O R L A G E : 143/2026 Vorlagen-Nr. Beratung und Beschlussfassung über Verschiebung des Sockelbeitrages zum Kinderschutz-Zentrum Westküste sowie Tarifanpassung um 2,5 % für die Jahre 2027- 2029 Federführender Fachbereich: X öffentlich Haushalt: 2027 ff. Fachdienst Jugend, Familie und Bildung nicht öffentlich Aktenzeichen: 5.53.6 Sachbearbeiter/in: Schwerdtfeger, Lars mitwirkende Fachbereiche: Datum: 04.08.2026 03 / 1.11 / 5 / 5.53 BERATUNGSFOLGE DATUM ERGEBNIS Jugendhilfeausschuss 01.10.2026 Das Gremium empfiehlt einstimmig: Finanz- und Bauausschuss 07.10.2026 Das Gremium empfiehlt einstimmig: Kreistag des Kreises Nordfriesland 13.11.2026 Finanzielle Auswirkungen Genderaspekt Stellenplanmäßige Auswirkungen Ja betroffen Nein Ja Nr. Zielsetzung des Kreises Nordfriesland 5 Den Kreis Nordfriesland als einen besonders kinder-, jugend- und familienfreundlichen Wohn- und Lebensraum partizipativ weiterentwickeln und herausstellen 5.1 Kinder- und Jugendhilfe präventiv, fördernd, nachsorgend und nachhaltig gestalten, sicherstellen und weiterentwickeln und dabei ihre Qualität ausbauen und verbessern 5.1.5 Kinder- und Jugendschutz dauerhaft sicherstellen und fördern 5.1.6 Kinder und Jugendliche durch Beratungs- und Präventionsangebote schützen und stärken Beschlussvorschlag: Der Kreistag beschließt 1. die Erhöhung der Grundzuweisung an das Kinderschutz-Zentrum Westküste durch die Verschiebung des Sockelbeitrags (Tarifanpassung Grundsockel aus 2024) in Höhe von 9.151 € brutto auf insgesamt 126.405 € brutto sowie 2. die jährliche Anpassung des Zuschusses an das Kinderschutz-Zentrum Westküste in Höhe von jährlich 2,5%. 2027: 129.565 € (+ 3.160 €) 2028: 132.804 € (+ 6.399 €) 2029: 136.124 € (+ 9.719 €). Die finanziellen Mittel sind in den Teilhaushalt 531 (Jugend und Familie) für die Haushaltsjahre 2027, 2028 und 2029 einzuplanen. - 2 - Die erforderlichen Finanzmittel im Haushaltsjahr 2027, 2028 und 2029 können nicht durch Einsparungen bei anderen freiwilligen Leistungen des Teilhaushaltes 531 gedeckt werden und erhöhen somit den Jahresfehlbetrag der Haushalte 2027, 2028 und 2029. Der Beschluss über freiwillige Leistungen erfolgt vorbehaltlich der Beschlussfassung des Kreistages bzgl. der Gesamthaushalte 2027, 2028 und 2029 sowie einer evtl. erforderlichen Genehmigung der Haushalte 2027, 2028 und 2029 durch das MIKWS. Es ist jeweils bis zum 31.03. des Folgejahres ein Verwendungsnachweis vorzulegen. Begründung: Mit Beschluss des Kreistags vom 22.09.2023 (Vorlage 127/2023) wurde die Unterstützung und Finanzierung des Projektes Ankerplatz, die Ausweitung auf ukrainische Familien sowie Sachkosten und die Tarifanpassung Grundsockel für das Kinderschutz-Zentrum Westküste beschlossen. Mit Beschluss des Kreistags vom 23.09.2022 (Vorlage 84/2022) wurde die Grundzuweisung an das Kinderschutz-Zentrum Westküste auf eine Gesamtsumme von 117.254 € brutto erhöht. Da in der damaligen Beschlussvorlage 127/2023 das Projekt Ankerplatz und die Bezuschussung Kinderschutz-Zentrum Westküste zusammengefasst wurde, ist seinerzeit die Tarifanpassung Grundsockel (ab 2024) in Höhe von 9.151 € brutto irrtümlich mit dem Projekt Ankerplatz beschlossen worden. Da nun für diese Förderung der Bewilligungszeitraum ausläuft und aktuell auch über die Fortführung des Projekts „Ankerplatz/ Sicherer Hafen“ ab 2027 beraten und beschlossen werden soll, könnte in diesem Zuge auch eine entsprechende Angleichung bzw. korrekte Zuordnung des Zuschusses Kinderschutz-Zentrum um die o.g. Tarifanpassung Grundsockel (ab 2024) in Höhe von 9.151 € brutto erfolgen. Durch diese Verschiebung des o. g. Grundsockels aus 2024 in Höhe von 9.151 € brutto würde sich dann insgesamt ein Zuschuss für das Kinderschutz-Zentrum Westküste in Höhe von 126.405 € brutto (Stand 2024) anstatt der bisherigen 117.254 € brutto ergeben. Auch der Kreis Dithmarschen fördert das Kinderschutz-Zentrum Westküste seit 2024 mit 126.000 € brutto pro Jahr. Weiter beantragt das Diakonische Werk Husum ab 2027 eine jährliche Anpassung des Zuschusses an das Kinderschutz-Zentrum Westküste in Höhe von jährlich 2,5%. Der Kreis Nordfriesland fördert das Kinderschutz-Zentrum mit dem Projekt Ankerplatz/ Sicherer Hafen (2026: 93.099 €), mit dem Projekt DrachenMut (2026: 48.428 €) sowie einem jährlichen Zuschuss (2026: 117.254 €). Weiter werden Mittel des Landes i. H. v. 57.000 € jährlich (ohne Nachtrag) über den Kreis Nordfriesland an das Kinderschutz-Zentrum weitergeleitet. - 3 - Die Verwaltung schlägt dem Kreistag vor, dem Antrag zuzustimmen. Die daraus entstehenden Kosten setzen sich wie folgt zusammen: 2027 2028 2029 Zuschuss Kinderschutz- 129.565 € 132.804 € 136.124 € Zentrum Westküste Bisher werden über das Produktkonto 3675011.5318011 die Aufwendungen sowohl dieser freiwilligen Leistung als auch die Mittel des Landes zur Weiterleitung an das Kinderschutzzentrum geplant. Daher ist der Ansatz auf dem Produktkonto entsprechend höher als die hier berechneten Mittel. In 2026 beträgt der Landesanteil 75 T €. Ab 2027 wird von Landesmitteln i.H.v. 57 T € ausgegangen, da die erhöhten Mittel nur bis 2025 befristet waren. In 2026 wurde durch das Land erneut der erhöhte Betrag ohne Anerkennung einer künftigen Rechtspflicht gezahlt. Nach dem Beschluss des Kreistages bzgl. des Gesamthaushaltes 2027wird der Landesanteil über ein separates Produktkonto (3675011.5318082) geplant werden, so dass die Haushaltsplanung auf dem Produktkonto 3675011.5318011 auch den beschlossenen Aufwendungen des Kreises für das Kinderschutzzentrum entspricht. Die Finanzmittel in den Haushaltsjahren 2027, 2028 und 2029 können nicht durch Einsparungen bei anderen freiwilligen Leistungen gedeckt werden und erhöhen somit den jeweiligen Jahresfehlbetrag des Haushalts. Der Beschluss über freiwillige Leistungen erfolgt vorbehaltlich der Beschlussfassung des Kreistages bzgl. der Gesamthaushalte 2027, 2028 und 2029 sowie einer evtl. erforderlichen Genehmigung der Haushalte 2027, 2028 und 2029 durch das MIKWS. gez. Florian Lorenzen Landrat - 4 - Haushalterische Auswirkungen der eingebrachten Vorlage 143/2026 Teilhaushalt: 531 Betroffene Produkt: 3675011 Konto: 5318015 Produktkonten: Produkt: Konto: Produkt: Konto: Bereits im Haushaltsplan ☐ Ja ☐ Nein ☒ Teilweise enthalten: Rechtliche Qualität: ☐ Pflichtig ☒ Freiwillig Bindung von zusätzlichen Personalressourcen ☒ Ja ☐ Nein insbesondere der zentralen Dienste ☐ 1.01 FD Digitalisierung und ☐ 1.10 FD Personal Organisationsentwicklung ☒ 1.11 FD Finanzen ☐1.12 FD Gebäude und Liegenschaften Personalressourcen des Fachbereiches 2026 2027 2028 2029 2030 Personalbedarf (Vollzeitäquivalente) 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 davon im Stellenplan enthalten 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 davon zusätzlich benötigt 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 Personalaufwand (in €) 1.000 1.000 1.000 1.000 davon im Ergebnisplan enthalten 1.000 1.000 1.000 100 Gegenfinanzierter Personalaufwand (in €) 0 0 0 0 0 davon im Ergebnisplan enthalten 0 0 0 0 0 Nettoauswirkung ggü. Haushaltsplanung 0 0 0 -900 0 Ergebnisplan 2026 2027 2028 2029 2030 Bereits im Ergebnisplan enthaltene Erträge 0 0 0 0 0 Bereits im Ergebnisplan enthaltene Aufwendungen 174.400 174.400 174.400 174.400 174.400 Derzeitiger Saldo im Ergebnisplan -174.400 -174.400 -174.400 -174.400 -174.400 Veränderung Erträge 0 0 0 0 0 Veränderung Aufwendungen 0 -44.800 -41.500 -38.200 -38.200 Auswirkungen auf den Ergebnisplan 0 +44.800 +41.500 +38.200 +38.200 Deckung über andere Haushaltspositionen 0 0 0 0 0 Neuer Saldo im Ergebnisplan -174.400 -129.600 -132.900 -136.200 -136.200 Keine Investition, daher keine Auswirkung auf den Finanzplan.

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