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Beratung und Beschlussfassung über Verschiebung des Sockelbeitrages zum Kinderschutz-Zentrum Westküste sowie Tarifanpassung um 2,5 % für die Jahre 2027-2029
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Amt Pellworm |
| Datum | 2026-10-01 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
V O R L A G E
: 143/2026
Vorlagen-Nr.
Beratung und Beschlussfassung über Verschiebung des Sockelbeitrages zum
Kinderschutz-Zentrum Westküste sowie Tarifanpassung um 2,5 % für die Jahre 2027-
2029
Federführender Fachbereich: X öffentlich Haushalt: 2027 ff.
Fachdienst Jugend, Familie und Bildung nicht öffentlich Aktenzeichen: 5.53.6
Sachbearbeiter/in: Schwerdtfeger, Lars
mitwirkende Fachbereiche: Datum: 04.08.2026
03 / 1.11 / 5 / 5.53
BERATUNGSFOLGE DATUM ERGEBNIS
Jugendhilfeausschuss 01.10.2026 Das Gremium empfiehlt einstimmig:
Finanz- und Bauausschuss 07.10.2026 Das Gremium empfiehlt einstimmig:
Kreistag des Kreises Nordfriesland 13.11.2026
Finanzielle Auswirkungen Genderaspekt Stellenplanmäßige Auswirkungen
Ja betroffen Nein
Ja
Nr. Zielsetzung des Kreises Nordfriesland
5 Den Kreis Nordfriesland als einen besonders kinder-, jugend- und familienfreundlichen
Wohn- und Lebensraum partizipativ weiterentwickeln und herausstellen
5.1 Kinder- und Jugendhilfe präventiv, fördernd, nachsorgend und nachhaltig gestalten, sicherstellen
und weiterentwickeln und dabei ihre Qualität ausbauen und verbessern
5.1.5 Kinder- und Jugendschutz dauerhaft sicherstellen und fördern
5.1.6 Kinder und Jugendliche durch Beratungs- und Präventionsangebote schützen und stärken
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt
1. die Erhöhung der Grundzuweisung an das Kinderschutz-Zentrum Westküste durch
die Verschiebung des Sockelbeitrags (Tarifanpassung Grundsockel aus 2024) in Höhe
von 9.151 € brutto auf insgesamt 126.405 € brutto sowie
2. die jährliche Anpassung des Zuschusses an das Kinderschutz-Zentrum Westküste
in Höhe von jährlich 2,5%.
2027: 129.565 € (+ 3.160 €)
2028: 132.804 € (+ 6.399 €)
2029: 136.124 € (+ 9.719 €).
Die finanziellen Mittel sind in den Teilhaushalt 531 (Jugend und Familie) für die
Haushaltsjahre 2027, 2028 und 2029 einzuplanen.
- 2 -
Die erforderlichen Finanzmittel im Haushaltsjahr 2027, 2028 und 2029 können nicht durch
Einsparungen bei anderen freiwilligen Leistungen des Teilhaushaltes 531 gedeckt werden
und erhöhen somit den Jahresfehlbetrag der Haushalte 2027, 2028 und 2029.
Der Beschluss über freiwillige Leistungen erfolgt vorbehaltlich der Beschlussfassung des
Kreistages bzgl. der Gesamthaushalte 2027, 2028 und 2029 sowie einer evtl.
erforderlichen Genehmigung der Haushalte 2027, 2028 und 2029 durch das MIKWS.
Es ist jeweils bis zum 31.03. des Folgejahres ein Verwendungsnachweis vorzulegen.
Begründung:
Mit Beschluss des Kreistags vom 22.09.2023 (Vorlage 127/2023) wurde die Unterstützung
und Finanzierung des Projektes Ankerplatz, die Ausweitung auf ukrainische Familien
sowie Sachkosten und die Tarifanpassung Grundsockel für das Kinderschutz-Zentrum
Westküste beschlossen.
Mit Beschluss des Kreistags vom 23.09.2022 (Vorlage 84/2022) wurde die
Grundzuweisung an das Kinderschutz-Zentrum Westküste auf eine Gesamtsumme von
117.254 € brutto erhöht.
Da in der damaligen Beschlussvorlage 127/2023 das Projekt Ankerplatz und die
Bezuschussung Kinderschutz-Zentrum Westküste zusammengefasst wurde, ist seinerzeit
die Tarifanpassung Grundsockel (ab 2024) in Höhe von 9.151 € brutto irrtümlich mit dem
Projekt Ankerplatz beschlossen worden.
Da nun für diese Förderung der Bewilligungszeitraum ausläuft und aktuell auch über die
Fortführung des Projekts „Ankerplatz/ Sicherer Hafen“ ab 2027 beraten und beschlossen
werden soll, könnte in diesem Zuge auch eine entsprechende Angleichung bzw. korrekte
Zuordnung des Zuschusses Kinderschutz-Zentrum um die o.g. Tarifanpassung
Grundsockel (ab 2024) in Höhe von 9.151 € brutto erfolgen.
Durch diese Verschiebung des o. g. Grundsockels aus 2024 in Höhe von 9.151 € brutto
würde sich dann insgesamt ein Zuschuss für das Kinderschutz-Zentrum Westküste in
Höhe von 126.405 € brutto (Stand 2024) anstatt der bisherigen 117.254 € brutto ergeben.
Auch der Kreis Dithmarschen fördert das Kinderschutz-Zentrum Westküste seit 2024 mit
126.000 € brutto pro Jahr.
Weiter beantragt das Diakonische Werk Husum ab 2027 eine jährliche Anpassung des
Zuschusses an das Kinderschutz-Zentrum Westküste in Höhe von jährlich 2,5%.
Der Kreis Nordfriesland fördert das Kinderschutz-Zentrum mit dem Projekt Ankerplatz/
Sicherer Hafen (2026: 93.099 €), mit dem Projekt DrachenMut (2026: 48.428 €) sowie
einem jährlichen Zuschuss (2026: 117.254 €).
Weiter werden Mittel des Landes i. H. v. 57.000 € jährlich (ohne Nachtrag) über den Kreis
Nordfriesland an das Kinderschutz-Zentrum weitergeleitet.
- 3 -
Die Verwaltung schlägt dem Kreistag vor, dem Antrag zuzustimmen. Die daraus
entstehenden Kosten setzen sich wie folgt zusammen:
2027 2028 2029
Zuschuss Kinderschutz- 129.565 € 132.804 € 136.124 €
Zentrum Westküste
Bisher werden über das Produktkonto 3675011.5318011 die Aufwendungen sowohl dieser
freiwilligen Leistung als auch die Mittel des Landes zur Weiterleitung an das
Kinderschutzzentrum geplant. Daher ist der Ansatz auf dem Produktkonto entsprechend
höher als die hier berechneten Mittel.
In 2026 beträgt der Landesanteil 75 T €. Ab 2027 wird von Landesmitteln i.H.v. 57 T €
ausgegangen, da die erhöhten Mittel nur bis 2025 befristet waren. In 2026 wurde durch
das Land erneut der erhöhte Betrag ohne Anerkennung einer künftigen Rechtspflicht
gezahlt.
Nach dem Beschluss des Kreistages bzgl. des Gesamthaushaltes 2027wird der
Landesanteil über ein separates Produktkonto (3675011.5318082) geplant werden, so
dass die Haushaltsplanung auf dem Produktkonto 3675011.5318011 auch den
beschlossenen Aufwendungen des Kreises für das Kinderschutzzentrum entspricht.
Die Finanzmittel in den Haushaltsjahren 2027, 2028 und 2029 können nicht durch
Einsparungen bei anderen freiwilligen Leistungen gedeckt werden und erhöhen somit den
jeweiligen Jahresfehlbetrag des Haushalts.
Der Beschluss über freiwillige Leistungen erfolgt vorbehaltlich der Beschlussfassung des
Kreistages bzgl. der Gesamthaushalte 2027, 2028 und 2029 sowie einer evtl.
erforderlichen Genehmigung der Haushalte 2027, 2028 und 2029 durch das MIKWS.
gez.
Florian Lorenzen
Landrat
- 4 -
Haushalterische Auswirkungen der eingebrachten Vorlage 143/2026
Teilhaushalt: 531
Betroffene Produkt: 3675011 Konto: 5318015
Produktkonten: Produkt: Konto:
Produkt: Konto:
Bereits im Haushaltsplan ☐ Ja ☐ Nein ☒ Teilweise
enthalten:
Rechtliche Qualität: ☐ Pflichtig ☒ Freiwillig
Bindung von zusätzlichen Personalressourcen ☒ Ja ☐ Nein
insbesondere der zentralen Dienste
☐ 1.01 FD Digitalisierung und ☐ 1.10 FD Personal
Organisationsentwicklung
☒ 1.11 FD Finanzen ☐1.12 FD Gebäude und Liegenschaften
Personalressourcen des Fachbereiches 2026 2027 2028 2029 2030
Personalbedarf (Vollzeitäquivalente) 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
davon im Stellenplan enthalten 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
davon zusätzlich benötigt 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Personalaufwand (in €) 1.000 1.000 1.000 1.000
davon im Ergebnisplan enthalten 1.000 1.000 1.000 100
Gegenfinanzierter Personalaufwand (in €) 0 0 0 0 0
davon im Ergebnisplan enthalten 0 0 0 0 0
Nettoauswirkung ggü. Haushaltsplanung 0 0 0 -900 0
Ergebnisplan 2026 2027 2028 2029 2030
Bereits im Ergebnisplan enthaltene Erträge 0 0 0 0 0
Bereits im Ergebnisplan enthaltene Aufwendungen 174.400 174.400 174.400 174.400 174.400
Derzeitiger Saldo im Ergebnisplan -174.400 -174.400 -174.400 -174.400 -174.400
Veränderung Erträge 0 0 0 0 0
Veränderung Aufwendungen 0 -44.800 -41.500 -38.200 -38.200
Auswirkungen auf den Ergebnisplan 0 +44.800 +41.500 +38.200 +38.200
Deckung über andere Haushaltspositionen 0 0 0 0 0
Neuer Saldo im Ergebnisplan -174.400 -129.600 -132.900 -136.200 -136.200
Keine Investition, daher keine Auswirkung auf den Finanzplan.
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