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Beratung und Beschlussfassung über die Bezuschussung des Beratungsangebots Ankerplatz/ Sicherer Hafen für die Jahre 2027 bis 2029.

Angenommen
TypAntrag
GemeindeAmt Pellworm
Datum2026-10-01
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V O R L A G E : 140/2026 Vorlagen-Nr. Beratung und Beschlussfassung über die Bezuschussung des Beratungsangebots Ankerplatz/ Sicherer Hafen für die Jahre 2027 bis 2029. Federführender Fachbereich: X öffentlich Haushalt: 2027, 2028, 2029 Fachdienst Jugend, Familie und Bildung nicht öffentlich Aktenzeichen: 5.53.6 Sachbearbeiter/in: Schwerdtfeger, Lars mitwirkende Fachbereiche: Datum: 04.08.2026 1.11 / 5 / 5.53 BERATUNGSFOLGE DATUM ERGEBNIS Jugendhilfeausschuss 01.10.2026 Das Gremium empfiehlt einstimmig: Finanz- und Bauausschuss 07.10.2026 Das Gremium empfiehlt einstimmig: Kreistag des Kreises Nordfriesland 13.11.2026 Finanzielle Auswirkungen Genderaspekt Stellenplanmäßige Auswirkungen Ja betroffen Nein Ja Nr. Zielsetzung des Kreises Nordfriesland 5 Den Kreis Nordfriesland als einen besonders kinder-, jugend- und familienfreundlichen Wohn- und Lebensraum partizipativ weiterentwickeln und herausstellen 5.1 Kinder- und Jugendhilfe präventiv, fördernd, nachsorgend und nachhaltig gestalten, sicherstellen und weiterentwickeln und dabei ihre Qualität ausbauen und verbessern 5.1.5 Kinder- und Jugendschutz dauerhaft sicherstellen und fördern 5.1.6 Kinder und Jugendliche durch Beratungs- und Präventionsangebote schützen und stärken Beschlussvorschlag: Der Kreistag beschließt, die Personal- sowie Sachkosten in Höhe von - 76.768 € brutto für 2027 (- 16.331 € zu 2026), - 79.072 € brutto für 2028 (- 14.027 € zu 2026) und - 81.443 € brutto für 2029 (- 11.656 € zu 2026) für die Fortführung des Projekts „Ankerplatz/ Sicherer Hafen“ im Kinderschutzzentrum Westküste zu bewilligen. Diese Fördersummen werden in den Haushaltsjahren 2027 bis 2029 in dem Teilhaushalt 531 Jugend und Familie eingeplant. Die erforderlichen Finanzmittel im Haushaltsjahr 2027, 2028 und 2029 können nicht durch Einsparungen bei anderen freiwilligen Leistungen des Teilhaushaltes 531 gedeckt werden und erhöhen somit den Jahresfehlbetrag des Haushalts 2027, 2028 und 2029. Es ist jeweils bis zum 31.03. des Folgejahres ein Verwendungsnachweis vorzulegen. - 2 - Der Beschluss über freiwillige Leistungen erfolgt vorbehaltlich der Beschlussfassung des Kreistages bzgl. der Gesamthaushalte 2027, 2028 und 2029 sowie einer evtl. erforderlichen Genehmigung der Haushalte 2027, 2028 und 2029 durch das MIKWS. Begründung: Der Kreistag hat am 22.09.2023 die Förderung für das Beratungsangebots Ankerplatz/ Sicherer Hafen beschlossen (Vorlage 127/2023). Das Diakonische Werk Husum beantragt für die Fortsetzung des Projekts für die Jahre 2027 bis 2029 die entsprechenden Mittel. An den Kreis Dithmarschen ist ein identischer Antrag gestellt worden. Die Reduzierung der Beträge gegenüber den Vorjahren ergibt sich daraus, dass im Vergleich zum Antrag für die Jahre 2024-2026, die Position Tarifanpassung Grundsockel Kinderschutz-Zentrum nicht mehr enthalten ist. Dies korrespondiert insoweit mit der Vorlage 143/2026. Der Kreis Nordfriesland ist unter anderem für die Jugendhilfe nach dem Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) verantwortlich. Jedes Jahr müssen unzählige Menschen aus verschiedenen Gründen Ihre Heimat verlassen. Der Kreis Nordfriesland nimmt, ebenso wie alle Landkreise, viele dieser Familien im Kreisgebiet auf und gibt ihnen ein neues Zuhause. Oftmals sind die Familien, insbesondere die Kinder und Jugendlichen, durch die erlittenen Schrecken und Verluste emotional belastet und weisen Symptome von Traumafolge-Störungen auf. Die Kinder und Jugendlichen selbst erhalten mittels verschiedener therapeutischer Methoden Hilfe zur Stabilisierung und Stärkung ihrer Ressourcen. Das Projekt wird realisiert durch eine halbe Personalstelle pro Landkreis. Das Kinderschutz-Zentrum Westküste des Diakonischen Werks Husum hält weiterhin das Beratungsangebot „Ankerplatz“ vor, in das 2022 wegen des Kriegs in der Ukraine das Beratungsangebot „Sicherer Hafen“ aufgenommen wurde. Dieses Angebot gilt für die Landkreise Nordfriesland und Dithmarschen, und findet an den Standorten in Niebüll, Husum, Tönning, Heide und Marne statt. Das Angebot richtet sich an Kinder und Jugendliche mit Fluchterfahrungen und einer möglichen Traumatisierung oder Traumafolge-Störungen; weiterhin deckt das Beratungsangebot auch den Bereich der migrations- und integrationsbedingten Konflikte ab. Hilfe erhalten ebenso Eltern, weitere Bezugspersonen und Fachkräfte, die mit den Themen Flucht, Trauma und Migration konfrontiert sind. Bei Bedarf werden die Beratungstermine begleitet durch Sprach- und Kulturmittler. Im Jahr 2025 wurden durch „Ankerplatz“ und „Sicherer Hafen“ 104 Personen erreicht; 56 Personen in Nordfriesland, und 48 Personen in Dithmarschen. Von den 104 dieser Auszählung zugrundeliegenden Kindern und Jugendlichen sind 53 männlich und 51 weiblich. Der überwiegende Teil der Kinder und Jugendlichen, die das Angebot aufsuchen, lebt hier mit Eltern oder weiteren Familienangehörigen zumeist schon mehrere Jahre. - 3 - Am stärksten war in der Beratung die Altersgruppe der Kinder zwischen 9 und 12 Jahren vertreten, gefolgt von der Gruppe der 12- bis 15-jährigen Jugendlichen und den Kindern zwischen 6 und 9 Jahren. Damit die erfolgreiche Arbeit des Kinderschutz-Zentrums weitergeführt werden kann, schlägt die Verwaltung vor, das Projekt „Ankerplatz/ Sicherer Hafen“ während der Laufzeit 2027 bis 2029 mit insgesamt mit 237.283 € zu fördern. Eine Weiterführung wäre sonst nicht möglich. Die Kosten setzen sich wie folgt zusammen: 2026 2027 2028 2029 Ankerplatz 40.554 € 41.404 € 42.647 € 43.926 € 19,5 Wochenstunden Sozialpädagoge Ukrainische Familien 27.231 € 27.756 € 28.589 € 29.446 € 13 Wochenstunden Summe 67.785 € 69.160 € 71.236 € 73.372 € Personalkosten 11% Sach- und 3.500 € 7.608 € 7.836 € 8.071 € Verwaltungskosten (pauschal) Tarifanpassung 21.814 € 0 € 0 € 0 € Grundsockel Summe 93.099 € 76.768 € 79.072 € 81.443 € In 2026 wurden 93.099 € an finanziellen Mitteln bereitgestellt. Die erforderlichen Finanzmittel im Haushaltsjahr 2027, 2028, und 2029 können nicht durch Einsparungen bei anderen freiwilligen Leistungen des Teilhaushaltes 531 gedeckt werden und erhöhen somit den Jahresfehlbetrag des Haushalts 2027, 2028, und 2029. Die erforderlichen Finanzmittel in Höhe von jährlich 76.800 € brutto für 2027 sowie 79.100 € brutto für 2028 und 81.500 € brutto für 2029 sind im Teilhaushalt 531 in die jeweilige Haushaltsplanung aufzunehmen. Der Beschluss über freiwillige Leistungen erfolgt vorbehaltlich der Beschlussfassung des Kreistages bezüglich des Gesamthaushalts 2027 sowie einer evtl. erforderlichen Genehmigung des Haushalts 2027 durch das MIKWS. gez. Florian Lorenzen Landrat - 4 - Haushalterische Auswirkungen der eingebrachten Vorlage 140/2026 Teilhaushalt: 531 Betroffene Produkt: 3675011 Konto: 5318049 Produktkonten: Produkt: Konto: Produkt: Konto: Bereits im Haushaltsplan ☐ Ja ☒ Nein ☐ Teilweise enthalten: Rechtliche Qualität: ☐ Pflichtig ☒ Freiwillig Bindung von zusätzlichen Personalressourcen ☒ Ja ☐ Nein insbesondere der zentralen Dienste ☐ 1.01 FD Digitalisierung und ☐ 1.10 FD Personal Organisationsentwicklung ☒ 1.11 FD Finanzen ☐1.12 FD Gebäude und Liegenschaften Personalressourcen des Fachbereiches 2026 2027 2028 2029 2030 Personalbedarf (Vollzeitäquivalente) 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 davon im Stellenplan enthalten 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 davon zusätzlich benötigt 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 Personalaufwand (in €) 200 200 200 200 0 davon im Ergebnisplan enthalten 200 200 200 200 0 Gegenfinanzierter Personalaufwand (in €) 0 0 0 0 0 davon im Ergebnisplan enthalten 0 0 0 0 0 Nettoauswirkung ggü. Haushaltsplanung 0 0 0 0 0 Ergebnisplan 2026 2027 2028 2029 2030 Bereits im Ergebnisplan enthaltene Erträge 0 0 0 0 0 Bereits im Ergebnisplan enthaltene Aufwendungen 93.100 0 0 0 0 Derzeitiger Saldo im Ergebnisplan -93.100 0 0 0 0 Veränderung Erträge 0 0 0 0 0 Veränderung Aufwendungen 0 76.800 79.100 81.500 0 Auswirkungen auf den Ergebnisplan 0 -76.800 -79.100 -81.500 0 Deckung über andere Haushaltspositionen Neuer Saldo im Ergebnisplan -93.100 -76.800 -79.100 -81.500 0 Keine Investition, daher keine Auswirkung auf den Finanzplan.

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