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Antrag Gruppe WIN@WBV, Volt: Institutionelle Förderung des Lernorts Technik und Natur e.V.

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeWilhelmshaven
Datum2026-10-07
DatenstufeNur Dokumente
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Vorlagen-Nr. 542/2026 öffentlich Antragsteller: Gruppe WIN@WBV, Volt Wilhelmshaven, 12.10.2026 Antrag Gruppe WIN@WBV, Volt: Institutionelle Förderung des Lernorts Technik und Natur e.V. Beratungsfolge Sitzungstag Verwaltungsausschuss 05.10.2026 Rat 07.10.2026 Ausschuss für Personal und Gleichstellungsfragen 26.10.2026 Schulausschuss 27.10.2026 Jugendhilfeausschuss 09.12.2026 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Haushalt 14.12.2026 Verwaltungsausschuss 14.12.2026 Rat 16.12.2026 Beschlussvorschlag: Der Rat beschließt, die institutionelle Förderung des Lernorts Technik und Natur e.V. (kurz: Lernort) als unbefristeter Zuschuss (Beschluss des VA vom 24.6.2019, Schreiben an den Lernort vom 2.07.2019) wird wie folgt angepasst: 1. Der Zuschuss erfolgt als Festbetragsfinanzierung ohne konkrete Bindung an eine Person und ihre Stelle. Er wird je Quartal zu gleichen Teilen ausgezahlt. 2. Der Zuschuss wird unter der Voraussetzung gewährt, dass die Gesamtfinanzierung des Vereins gesichert ist. Dazu sowie uber die Verwendung der Mittel berichtet der Lernort jährlich im ersten Quartal eines Folgejahres dem zuständigen Ausschuss des Rates der Stadt. 3. Erstmalig fur die Jahre 2027 und 2028 wird der Zuschuss fur die institutionelle Förderung des Lernorts als Personalkostenzuschuss auf jährlich 75.000 € festgelegt. 4. Ab 2029 erfolgt eine jährliche Anpassung des Personalkostenzuschusses gemäß der für die Stadt Wilhelmshaven maßgeblichen tariflichen Steigerungen (TVöD). Begründung: Der bisherige und geltende Bescheid hat sich verwaltungsintern als schwer administrierbar erwiesen und soll daher zur Umsetzung vereinfacht werden. Er ist fur die zukünftigen Herausforderungen des Lernorts zu unflexibel: Der Personalkostenzuschuss ist aktuell vollständig auf eine konkrete Stelle (Geschäftsführung) und die konkrete Stelleninhaberin bezogen. Dies hat stets zu Rückfragen, Diskussionen und Prüfungen geführt, ob bzw. inwieweit veränderte individuelle und tarifrelevante Kriterien in den Zuschüssen zu berücksichtigen sind (z.B. tarifliche Eingruppierung, Erfahrungsstufen, Kurzarbeitsentschädigungen (Corona), ggf. befristete Teilzeit). Diese lange ungeklärten Fragen sowie häufig wechselnde Zuständigkeiten in der Verwaltung führten zu Berechnungsfehlern, erheblichen Verzögerungen in der Auszahlung und zu Liquiditätsengpässen des Lernorts in den Jahren 2021 bis 2025. Sie konnten erst aktuell in 2026 unter Einbeziehung des Rechnungsprüfungsamtes (RPA) aufgearbeitet und verbunden mit Nachzahlungen geklärt werden. Da die aktuelle langjährige Geschäftsführerin in absehbarer Zeit in den Ruhestand gehen wird, soll mit Blick auf die Nachfolge und auf Wunsch der zuständigen Verwaltung (inkl. RPA) eine verlässliche, klare und verwaltungstechnisch einfache Regelung gemäß dieser Beantragung eingeführt werden. Der Vorstand des Lernort-Trägervereins und die zuständige Verwaltungsspitze stimmen überein, dass der Lernort zur Nutzung des Personalkostenzuschusses eine größere Flexibilität benötigt. Dem Lernort werden vom zuständigen Kultusministerium ab 2028 nur noch ein Drittel an Lehrkraftstunden überlassen. Vormals max. 75 UStd/Woche werden schrittweise auf 25 UStd. staatlicher Lehrkräfte reduziert, und diese verbleibenden Stunden dürfen gemäß BNE- Richtlinien nicht zur regelmäßigen Lehre, nicht zur Administration u. ä. genutzt werden. 25 UStd. ist die Obergrenze für alle Außerschulischen Lernorte in NDS. Somit muss der Lernort ein neues flexibles und arbeitsmarktfähiges Personalkonzept entwickeln und eine Erhöhung der vereinsangestellten Lehrkapazitäten finanzieren. Die finanziellen Zuschüsse der Stadt (und des Kreises Friesland ca. in gleicher Höhe) müssen flexibel für das gesamte Personalbudget verfügbar sein. Beispiel zur Verwendung des städtischen Zuschusses: 60% fur die Geschäftsführung und Stundenplanung und 40% fur zusätzliche Lehrkapazität (Teilzeit u./o. stundenweise Lehraufträge). Die Erhöhung des Personalkostenzuschusses von heute ca. 60 Tsd. auf 75 Tsd. Euro wird erforderlich, um Gehälter der vereinsangestellten Mitarbeitenden marktgerechter und tarif- orientierter gestalten zu können. Die Tarif-Orientierung ist auch erforderlich, um Projektmittel und Fördergelder einwerben zu können. Anlagen: 542-2026_Antrag Gruppe WIN Lernort

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