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Antrag Gruppe WIN@WBV, Volt: Institutionelle Förderung des Lernorts Technik und Natur e.V.
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Wilhelmshaven |
| Datum | 2026-10-07 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Vorlagen-Nr. 542/2026
öffentlich
Antragsteller: Gruppe WIN@WBV, Volt Wilhelmshaven, 12.10.2026
Antrag Gruppe WIN@WBV, Volt: Institutionelle Förderung des Lernorts
Technik und Natur e.V.
Beratungsfolge Sitzungstag
Verwaltungsausschuss 05.10.2026
Rat 07.10.2026
Ausschuss für Personal und Gleichstellungsfragen 26.10.2026
Schulausschuss 27.10.2026
Jugendhilfeausschuss 09.12.2026
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Haushalt 14.12.2026
Verwaltungsausschuss 14.12.2026
Rat 16.12.2026
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt,
die institutionelle Förderung des Lernorts Technik und Natur e.V. (kurz: Lernort) als
unbefristeter Zuschuss (Beschluss des VA vom 24.6.2019, Schreiben an den Lernort vom
2.07.2019) wird wie folgt angepasst:
1. Der Zuschuss erfolgt als Festbetragsfinanzierung ohne konkrete Bindung an eine
Person und ihre Stelle. Er wird je Quartal zu gleichen Teilen ausgezahlt.
2. Der Zuschuss wird unter der Voraussetzung gewährt, dass die Gesamtfinanzierung
des Vereins gesichert ist. Dazu sowie uber die Verwendung der Mittel berichtet der
Lernort jährlich im ersten Quartal eines Folgejahres dem zuständigen Ausschuss des
Rates der Stadt.
3. Erstmalig fur die Jahre 2027 und 2028 wird der Zuschuss fur die institutionelle
Förderung des Lernorts als Personalkostenzuschuss auf jährlich 75.000 € festgelegt.
4. Ab 2029 erfolgt eine jährliche Anpassung des Personalkostenzuschusses gemäß der
für die Stadt Wilhelmshaven maßgeblichen tariflichen Steigerungen (TVöD).
Begründung:
Der bisherige und geltende Bescheid hat sich verwaltungsintern als schwer administrierbar
erwiesen und soll daher zur Umsetzung vereinfacht werden. Er ist fur die zukünftigen
Herausforderungen des Lernorts zu unflexibel:
Der Personalkostenzuschuss ist aktuell vollständig auf eine konkrete Stelle
(Geschäftsführung) und die konkrete Stelleninhaberin bezogen. Dies hat stets zu Rückfragen,
Diskussionen und Prüfungen geführt, ob bzw. inwieweit veränderte individuelle und
tarifrelevante Kriterien in den Zuschüssen zu berücksichtigen sind (z.B. tarifliche
Eingruppierung, Erfahrungsstufen, Kurzarbeitsentschädigungen (Corona), ggf. befristete
Teilzeit). Diese lange ungeklärten Fragen sowie häufig wechselnde Zuständigkeiten in der
Verwaltung führten zu Berechnungsfehlern, erheblichen Verzögerungen in der Auszahlung
und zu Liquiditätsengpässen des Lernorts in den Jahren 2021 bis 2025. Sie konnten erst
aktuell in 2026 unter Einbeziehung des Rechnungsprüfungsamtes (RPA) aufgearbeitet und
verbunden mit Nachzahlungen geklärt werden.
Da die aktuelle langjährige Geschäftsführerin in absehbarer Zeit in den Ruhestand gehen wird,
soll mit Blick auf die Nachfolge und auf Wunsch der zuständigen Verwaltung (inkl. RPA) eine
verlässliche, klare und verwaltungstechnisch einfache Regelung gemäß dieser Beantragung
eingeführt werden.
Der Vorstand des Lernort-Trägervereins und die zuständige Verwaltungsspitze stimmen
überein, dass der Lernort zur Nutzung des Personalkostenzuschusses eine größere Flexibilität
benötigt. Dem Lernort werden vom zuständigen Kultusministerium ab 2028 nur noch ein Drittel
an Lehrkraftstunden überlassen. Vormals max. 75 UStd/Woche werden schrittweise auf 25
UStd. staatlicher Lehrkräfte reduziert, und diese verbleibenden Stunden dürfen gemäß BNE-
Richtlinien nicht zur regelmäßigen Lehre, nicht zur Administration u. ä. genutzt werden. 25
UStd. ist die Obergrenze für alle Außerschulischen Lernorte in NDS. Somit muss der Lernort
ein neues flexibles und arbeitsmarktfähiges Personalkonzept entwickeln und eine Erhöhung
der vereinsangestellten Lehrkapazitäten finanzieren. Die finanziellen Zuschüsse der Stadt
(und des Kreises Friesland ca. in gleicher Höhe) müssen flexibel für das gesamte
Personalbudget verfügbar sein.
Beispiel zur Verwendung des städtischen Zuschusses:
60% fur die Geschäftsführung und Stundenplanung und 40% fur zusätzliche
Lehrkapazität (Teilzeit u./o. stundenweise Lehraufträge).
Die Erhöhung des Personalkostenzuschusses von heute ca. 60 Tsd. auf 75 Tsd. Euro wird
erforderlich, um Gehälter der vereinsangestellten Mitarbeitenden marktgerechter und tarif-
orientierter gestalten zu können. Die Tarif-Orientierung ist auch erforderlich, um Projektmittel
und Fördergelder einwerben zu können.
Anlagen:
542-2026_Antrag Gruppe WIN Lernort
Text aus PDF extrahiert